ADANA DISCIPER BEHANDELN STRAFEN
ZIELSETZUNG:
Provision:
Einspruch erhoben:
DATUM DER LIEFERUNG DES PROTOKOLLS:
OBJEKT Thema: Es besteht aus unserem Antrag auf Löschung des Bußgeldberichts mit X-Datum, Seriennummer und Sequenznummer durch das Gerede Traffic Inspection Bureau.
BESCHREIBUNGEN:
Über das mit dem Kennzeichen X zugelassene Privatfahrzeug des Kunden; Gemäß Artikel 51/2-A des Straßenverkehrsgesetzes sind „die in der Verordnung festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die sich aus der Bestimmung durch ein technisches Gerät zur Geschwindigkeitsmessung oder verschiedene technische Methoden ergeben; a) Ein Verkehrsstrafenbericht, datiert Da dieser erstellte Bericht gegen die Verfahren und Gesetze verstößt, sind wir verpflichtet, unsere Einwände fristgerecht einzureichen.
Der Verkehrsstrafenbericht, dessen Informationen oben aufgeführt sind, wurde in Abwesenheit am Tag X gemäß dem amtlichen Kennzeichen des dem Kunden gehörenden Fahrzeugs ausgestellt und steht in keinem Zusammenhang mit der betreffenden Straftat. Nämlich;
Das Fahrzeug, gegen das die oben genannte Verkehrsstrafe verhängt wurde, gehört nicht dem Kunden. Der Kunde ist nicht über die als „X Autobahn X Verbindungsstraße
Auf dem Foto im Kreuzungsbild ist das Nummernschild des Fahrzeugs, das den Verstoß begangen hat, deutlich als X verzeichnet. Aufgrund einer einzelnen Nummernkombinationsdifferenz zwischen beiden Nummernschildern wurde im Namen des Kunden das falsche Nummernschild gelesen, und wenn die in der elektronischen Umgebung erstellte Bildaufzeichnung im Detail untersucht wird, wird klar sein, dass es sich um das Nummernschild des Kunden handelt Fahrzeug und das Kennzeichen des bestraften Fahrzeugs sind unterschiedlich.
Als Präzedenzfall zu diesem Thema lautet die Entscheidung der 7. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs vom 16.07.2014 mit den Nummern E:2014/12311, K:2014/14662 wie folgt: „ … zum oben genannten Bußgeldbescheid bezüglich des Fahrzeugs mit Kennzeichen; In Anbetracht der Tatsache, dass festgestellt wurde, dass eine der Nummern- oder Buchstabengruppen des Nummernschilds aufgrund der Intensität der aktuellen Aufgabe falsch erfasst wurde und weil die gleiche Maßnahme bei vielen Fahrzeugen durchgeführt wurde, musste beschlossen werden, dem Einspruch stattzugeben Die Notwendigkeit einer Aufhebung der Entscheidung wurde im Namen der türkischen Nation unter Bezugnahme auf die Rechtsverletzung erörtert und erwogen; Da der Inhalt der Mitteilung, die auf dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts auf Aufhebung zugunsten des Gesetzes beruht, vor Ort eingesehen werden kann, hat sie entschieden, dass die Entscheidung des 5271. Strafgerichtshofs des Friedens von Konya, datiert vom 309 und mit der abweichenden Stellennummer 7/01.11.2013, wird gemäß Artikel 2013/903 des CMK ÜBERFÜHRT. Bei der Feststellung des Verstoßes gegen die Verkehrsregeln im Namen des betreffenden Kunden sollten die Fahrzeug- und Kennzeicheninformationen auf der festen Kamera sowie die Fahrzeug- und Kennzeicheninformationen im Bußgeldbericht falsch geschrieben werden, und der Konflikt muss beseitigt werden Die gegen den Kunden verhängte Verkehrsstrafe sollte aufgehoben werden.
Das Modell des Kundenfahrzeugs ist jedoch X und die Fahrzeugmodelle im Bilddatensatz unterscheiden sich voneinander. Die rechtswidrig verhängte Geldbuße wegen schuldhafter Verletzung eines anderen Fahrzeugs beim Führen eines Fahrzeugs, das nicht dem Kunden gehört, muss aufgehoben werden. Auch die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Mandanten stellt einen Verstoß gegen die Grundprinzipien des Strafrechts dar. Im Sinne des beanstandeten Bußgeldberichts ist es auch im Hinblick auf die Persönlichkeit der Bußgeldbescheide rechtswidrig, auf den Namen des Auftraggebers eingetragen zu werden. Denn nach dem Grundsatz der Persönlichkeit von Verbrechen und Strafen kann der Mensch nur für sein eigenes Handeln verantwortlich gemacht werden. Es liegt auf der Hand, dass dieses falsch erstellte Strafgutachten zu Unrecht erstellt wurde.
Aus den oben erläuterten Gründen sollte beschlossen werden, die verhängte Verkehrsstrafe aufzuheben, da der mutmaßliche Verstoß zum Zeitpunkt der Verhängung der Strafe nicht das Fahrzeug des Kunden betraf.
RECHTLICHE URSACHEN: Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918, Strafprozessgesetz Nr. 5271, Ordnungswidrigkeitengesetz Nr. 5236
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN: Webbilder vom Tatort, Fotokopie des Führerscheins, Fotokopie des Ausweises, alle anderen Beweise, die ersetzt werden können.
SCHLUSSFOLGERUNG UND PROBLEM: Aus den oben erläuterten und von Amts wegen zu beachtenden Gründen;
Mit der Annahme unseres Einspruchs erfolgt die Aufhebung der im Verkehrsstrafenbericht vom X, Seriennummer, vermerkten Geldbuße.
Ich reiche respektvoll ein und bitte darum, dass entschieden wird, dass die Prozesskosten von der anderen Partei getragen werden.
Berufungsakt
ANHANG:
1- Formular zur Erkennung von Verstößen gegen die Verkehrsregeln
2- Verkehrsstrafenbericht des Gerede Traffic Inspection Bureau, vorbehaltlich des Einspruchs, mit Datums-X-Serie, Sequenznummer X,
3- Führerschein für mein Fahrzeug mit Kennzeichen X,
4- Kopie des Führerscheins,
5-Kopie des Personalausweises.