ADANA 3. AN DEN GERICHTSHOF
DATEI-NR:
Antragsteller:
RECHTSANWALT: Att.
BEKLAGTE:
RECHTSANWALT: Att.
Thema: Die Antwort auf den Fall besteht darin, unsere Petition einzureichen.
BESCHREIBUNGEN:
Erwiderungsantrag der Beklagten; Sie wurde uns am X per elektronischer Benachrichtigung mitgeteilt, und wir reichen unseren Antrag auf Antwort innerhalb der Frist bei Ihrem ehrenwerten Gericht ein.
Zusammenfassend aus dem Antwortantrag der Beklagten; „der vom Kläger erhobene Schadensersatzanspruch ist ungerecht, böswillig und unbegründet; Der Klageantrag enthält nicht die in § 119 HMK geregelten zwingenden Elemente, dass dem Kläger eine bestimmte Frist zur Behebung dieses Mangels einzuräumen ist, dass der Kläger beweisen muss, dass ihm während der Zeit der Entziehung ein tatsächlicher Verdienstausfall entstanden ist des Fahrzeugs, dass die Anlagen des Klageantrags nicht ordnungsgemäß zugestellt wurden, also keine Erklärung zu dieser Angelegenheit abgeben. erklärt, dass ihre Rechte vorbehalten sind“.
1-Es ist klar, dass die von den Angeklagten vorgebrachten Einwände im Einklang mit den nachstehend dargelegten Fragen unfair und rechtswidrig sind. Nämlich;
Obwohl die Angeklagten angaben, dass ihnen die Anhänge der Fallpetition nicht mitgeteilt wurden, ist es uns nicht möglich, einen Fehler in dieser Angelegenheit vorzuwerfen, da wir unseren Fall über das UYAP-System eröffnet haben. Darüber hinaus spiegelt die Behauptung, dass die Petition nicht die in Artikel 119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Elemente enthält, nicht die Wahrheit wider. Es ist ersichtlich, dass die Behauptung, dass unser Antrag nicht verstanden werden konnte, nicht akzeptabel ist, wenn der Antrag vollständig geprüft wird. Denn selbst im Betreff unserer Klage wird erwähnt, dass das Fahrzeug des Kunden infolge eines Verkehrsunfalls, der durch ein 100% iges Verschulden des Beklagten verursacht wurde, 7.500,00 TL an Einkommen verloren hat.
Obwohl die Mängelhaftung des Beklagten in unseren obigen Erklärungen erwähnt ist, liegt die im Straßenverkehrsgesetz zum Ausdruck gebrachte Verantwortung in der Verantwortung der Gefahr, die die schwerwiegendere Folge der Fehlerhaftung ist. Im Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 sind verschiedene Arten von Verantwortlichkeiten geregelt, die auf unterschiedlichen Grundsätzen beruhen. Die erste und wichtigste dieser Verantwortlichkeiten ist im ersten Absatz des 85. Artikels des Straßenverkehrsgesetzes geregelt.
Die in diesem Absatz angegebene Verantwortung basiert auf der Bestimmung des Betreibers gemäß der Gefahrenhaftung, wenn diese während des Betriebs des Kraftfahrzeugs auftritt. Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen; „Wenn der Betrieb eines Kraftfahrzeugs bei jemandem zum Tod oder zur Verletzung führt oder beschädigt wird, wenn das Kraftfahrzeug unter dem Titel oder Firmennamen eines Unternehmens oder mit einem von einem Unternehmen ausgestellten Ticket betrieben wird, haften der Betreiber des Kraftfahrzeugs und der Eigentümer des Unternehmens gesamtschuldnerisch für die entstandenen Schäden. Sie werden dafür verantwortlich sein. “ Die in dem betreffenden Artikel angegebene Verantwortung ist weder fehlerhaft noch fehlerfrei. Die oben genannte Verantwortung ist die Gefahrenverantwortung, die die verschärfte Form der vollkommenen Verantwortung darstellt. Es ist notwendig und ausreichend für die Verantwortung, das Fahrzeug zu betreiben, das Schaden verursacht. Aus diesem Grund haftet der entstandene Schaden auf Schadensersatz, auch wenn der Eigentümer des Fahrzeugs keine Mängel aufweist.
Es wird von der Doktrin und der Rechtsprechung akzeptiert, dass die in dieser Verordnung festgelegte Haftung, die zum Schutz der beschädigten Dritten vor der Gefahr des Betriebs von Kraftfahrzeugen eingeführt wurde, keine Verschuldensverantwortung, sondern eine Ursachenverantwortung und damit die Haftung der Der Fahrzeugführer bezieht sich auf die zweite Art der Ursachenhaftung, die Gefahrenhaftung. (Fikret Eren, Gesetz der Verpflichtungen, 9. Auflage, S. 631 et al .; ... Kılıçoğlu, Gesetz der Verpflichtungen, Erweiterte 10. Auflage, S. 264 et al.)
2- Infolge des Verkehrsunfalls vom 07.09.2017 vorbehaltlich der anwesenden Klage des Kunden…. Das Plattenfahrzeug ist beschädigt. Obwohl die Angeklagten in der Petition der Antwort angegeben haben, dass keine konkreten Beweise für den Gewinn des beraubten Fahrzeugs des Kunden vorgelegt wurden, wie aus der Rechtsprechung des Obersten Berufungsgerichts hervorgeht, sollte der Sachverständige dieses Problem bestimmen.
Bei der Berechnung des entgangenen Gewinns; Dabei wird die Anzahl der Reparaturtage zugrunde gelegt, die sich aus der Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch die Sachverständigen zusammen mit dem Schadenszustand, dem Bild, der Rechnung und den sonstigen vorliegenden Unterlagen errechnet in der Datei. Der vom Auftraggeber erlittene Verdienstausfall kann durch die gutachterliche Prüfung durch Sachverständige vollständig und genau festgestellt werden. Tatsächlich wurde in der Entscheidung der 17. Zivilkammer des Oberlandesgerichts, Nr. 2016/7477 E., 2017/1692 K., im Gutachten vom 07.11.2015 aufgrund des Urteils festgestellt, dass das Fahrzeug 23.09.2014 Tage in Reparatur blieb, basierend auf dem Datum der zur Akte gestellten Rechnung vom 30 über die Schadensabrechnung. Der Zustand des Schadens am Fahrzeug, das Bild, die Rechnung und andere in der Akte vorhandene Dokumente sollten gemeinsam bewertet werden, und der Maschinenbau-Sachverständige sollte festlegen, in wie vielen Tagen das Fahrzeug repariert und der Verdienstausfall berechnet werden soll entsprechend gemacht. Während das Gericht vom Sachverständigen für Maschinenbau ein Gutachten über die Reparaturzeit des Fahrzeugschadens einholen und anhand des Ergebnisses den Verdienstausfall ermitteln sollte, hielt es eine schriftliche Urteilsbildung mit unvollständiger Prüfung für nicht sachgerecht. und machte den gleichen Punkt.
3- Das durchschnittliche Einkommen ähnlicher Fahrzeuge mit der gleichen Qualität wie das Fahrzeug des Kunden kann durch Befragung der zuständigen Gewerkschaften, Websites mit Mietanzeigen oder durch einen Experten ermittelt werden. Es ist auch möglich, dass die durchschnittliche Dauer des Schadens am Fahrzeug vom Sachverständigen anhand der an den jeweiligen Standorten verfügbaren Nachweise ermittelt werden kann.
Im Rahmen der vorgenannten Sachverhalte ist ersichtlich, dass die beklagte Partei das Fahrzeug des Auftraggeberunternehmens unbillig beschädigt hat. Unstreitig haften die Beklagten für diesen Schaden als Gesamtschuldner. Die von den Beklagten mit dem Erwiderungsantrag eingereichten Einwendungen sind im Einklang mit den von uns erläuterten Sachverhalten unfair und rechtswidrig. Aus diesem Grund sollten die Einwände der Angeklagten zurückgewiesen und unser rechtmäßiger Fall angenommen werden.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE: In Übereinstimmung mit den oben erläuterten Fragen und dem Angebot,
Unbeschadet unserer Überschussansprüche und Prozessrechte;
Mit der Sammlung von 7.500,00 TL von den Angeklagten vorerst
Wir reichen respektvoll ein und fordern, dass die Prozesskosten und Anwaltsgebühren von den Angeklagten festgelegt werden.
Kläger Firma
Acting