Der Fall der Entschädigung aufgrund der Instandhaltung des Gebäudes
ADANA ( ) RECHT ERSTER INSTANZ DER GERICHTSHOF
Antragsteller: X
RECHTSANWALT: Adana Anwalt Saim İNCEKAŞ
BEKLAGTE: X
GEGENSTAND : Dazu gehören unser Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, unsere Stellungnahmen gegen das Gutachten und unser Antrag auf Annahme unseres Falles.
BESCHREIBUNGEN:
1-) Unser Mandant parkte sein Fahrzeug mit dem Kennzeichen X in der Straße Nr. Als der Kläger jedoch kurz nach dem Parken zum Fahrzeug ging, sah er, dass der aus dem Gebäude, in dem sich der Beklagte befand, strömende Putz schwere Schäden am Fahrzeug des Mandanten verursacht hatte.
2-) Nach dem Vorfall entstand am Fahrzeug unseres Kunden schwerer Schaden. Diese Situation wird im Augenzeugenbericht des Vorfalls vom X klar dargelegt. Obwohl der Kunde den Schaden am Fahrzeug später mit eigenen Mitteln beheben wollte, hatte er aufgrund finanzieller Unmöglichkeiten Schwierigkeiten bei der Zahlung und hatte Schwierigkeiten aufgrund der entstandenen Kosten.
3-) Der Beklagte erlaubte die Durchführung der X-Transaktion mit der Immobilie durch Leasing, und in diesem Zeitraum kam es zu einer Explosion. Der Vorfall wurde als Gerichtsverfahren angenommen und die Feuerwehr rückte wegen des Brandes an und es wurde eine Untersuchung durchgeführt. Bei Bedarf können auch Feuerwehr- und Polizeiakten dem Gericht vorgelegt werden.
4-) Infolge der durch den X-Prozess verursachten Explosion wurden die Wände des Gebäudes beschädigt, der Putz an den Wänden quoll auf und verschüttete sich, und der Beklagte führte nicht die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, sodass der Schaden am Fahrzeug meines Mandanten entstand.
5-) In der Verhandlung vom X erschien der Zeuge X vor Gericht „Ich weiß, dass es in der Wohnung des Angeklagten schon einmal X-Fälschungen gab. Es handelte sich um den Mieter des Beklagten. Aus diesem Grund kam es zu einer Explosion und nach der Explosion kam es zu Schwellungen an der Außenseite des Gebäudes. Es bestand ein Risiko, da keine Korrekturen oder Reparaturen vorgenommen wurden. (…) Es wurden noch keine Wartungsarbeiten am Gebäude durchgeführt.“, was deutlich die Richtigkeit unserer aktuellen Behauptungen beweist.
6-) Aus den Aussagen der Zeugen ging auch hervor, dass die Behauptung des Angeklagten, dass der Gipsausguss durch Südwestwind und Wind erfolgt sei, nicht wahr sei und dass der besagte Gipsaustritt auf das Versäumnis des Angeklagten zurückzuführen sei, dies zu tun notwendige Wartung und Reparatur infolge der Explosion.
7-) Das Sachverständigenkomitee hat außerdem festgestellt, dass das Gebäude instand gehalten wird und dass der Beklagte nicht die erforderliche Sorgfalt und Vorsicht an den Tag gelegt hat.
8) Da die Produktion von Gebäude, so ist es im Rahmen des in Artikel 69 des Obligationenrechts dargelegten Mangels im Schutz des Gebäudes zu betrachten und der beklagte Gebäudeeigentümer ist für den Schaden verantwortlich zu machen.
Gemäß Artikel 69 des türkischen Obligationenrechts ist der Eigentümer des Gebäudes für Schäden verantwortlich, die durch die mangelhafte Bauweise des Gebäudes oder den Mangel an dessen Schutz entstehen. Als Eigentümer des Gebäudes ist der Beklagte nicht nur für die Schäden verantwortlich, die durch die mangelhafte Bauweise des Gebäudes entstehen, sondern auch für die Schäden, die aus Gründen wie unsachgemäßer Nutzung des Gebäudes und unzureichender Instandhaltung entstehen. Wenn der Putz und die Wände des Gebäudes nach der Explosion nicht ausreichend verstärkt und auf gefährliche Weise repariert werden, zeigt sich, dass der beklagte Eigentümer für etwaige Schäden verantwortlich ist. Dieser Haftungsfall ist sowohl in den Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs als auch im Obligationenrecht unter den Fällen der verschuldensunabhängigen Haftung geregelt und es wird für diese Haftung kein Verschulden des Beklagten geltend gemacht.
Der Fall basiert auf dem Grundsatz der „Verantwortung des Eigentümers für das, was gebaut wird“ in Artikel 58 des Obligationenrechts. Es handelt sich hier um eine verschärfte verschuldensunabhängige Haftung aus der Verletzung der objektiven Sorgfaltspflicht. Für die Haftung genügt das Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Schaden und der mangelnden Sorgfalt. Wird der entsprechende Kausalzusammenhang infolge höherer Gewalt, des Geschädigten oder groben Verschuldens Dritter unterbrochen, kann von einer Haftung keine Rede sein. Liegt jedoch beim Eigentümer der hergestellten Sache ein zusätzlicher Fehler vor, entfällt durch die Aufhebung des Kausalzusammenhangs nicht die Haftung des Eigentümers. (4.HD.24.02.1997, E.1996/11374 K.1997/1191)
9-) Gebäudeeigentümer sind für die Instandhaltung und Instandhaltung von Gebäuden verantwortlich; Denn als Eigentümer des Gebäudes muss er die notwendigen Vorkehrungen treffen und seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, damit das Gebäude niemandem schadet. Es ist eindeutig klar, dass es sich bei dem Gebäude nicht um Wartungs- und Reparaturarbeiten handelt.
Aus all diesen Gründen fordern wir den Beklagten auf, ZUSÄTZLICH zu den laufenden Prozesskosten den Schadensbetrag am Fahrzeug in X TL einzufordern, der durch das Gutachten bestätigt wird, den Betrag der Wertminderung von X TL sowie die gesetzlichen Zinsen in der Akte AUCH die Summe der Beweissicherungskosten und Beweissicherungskosten, X TL, vom Beklagten.
RECHTLICHE GRÜNDE: TBK, HMK und alle weiteren gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften.
RECHTLICHER BEWEIS: Fotos von beschädigten Fahrzeugen, Fotos vom Innen- und Außenbereich des Gebäudes, Zeugenliste, Entdeckung, Sachverständiger, Bewertungsformular
SCHLUSSFOLGERUNG UND EXECUTIVE : Aus den oben dargelegten Gründen wurde der beklagte Gebäudeeigentümer aufgrund seiner Verantwortung zur Zahlung des Verlustbetrags von X TL und der Wertminderung von X TL verurteilt, die im Sachverständigenformular ermittelt wurden, zuzüglich gesetzlicher Zinsen, der Prozesskosten, der Anwaltsgebühr und der Kosten Die Gesamtkosten für die Ermittlung der Beweise belaufen sich auf X TL. Im Namen unseres Mandanten bitten wir respektvoll darum, dass entschieden wird, dass die . (Datum)
ANHANG:
Stellvertretender Rechtsanwalt
Adana Compensation Lawyer – Rechtsanwalt Saim İncekaş