Manchmal kann es möglich sein, sowohl die allgemeine Bestimmung als auch die besondere Bestimmung anzuwenden, weil die darin enthaltenen Bedingungen für den Streitfall günstig sind. In diesem Fall kommt es zu einem Wettbewerb zwischen der allgemeinen Regelung und der besonderen Regelung. Dieses Prinzip wird auch Wettbewerbsprinzip genannt. In einem solchen Fall kann der Bevollmächtigte eine dieser Bestimmungen auswählen und sie persönlich anwenden oder die Umsetzung bei der zuständigen Behörde beantragen. Wählt die betroffene Partei jedoch eine der allgemeinen oder besonderen Bestimmungen, wird die Umsetzung dieser Bestimmung endgültig und die andere Bestimmung ist nicht mehr anwendbar.
Der Wettbewerb zwischen der Sondervorschrift und der allgemeinen Vorschrift, die auf die Lösung desselben Falles angewendet werden kann, kann auch als Wahlwettbewerb bezeichnet werden. Zum Beispiel die TCO, eine allgemeine Bestimmung zur Regelung der Nichtzahlungseinrede. von. Artikel 97 und Artikel 207 TCO, bei denen es sich um eine Sonderbestimmung handelt, können jedenfalls miteinander konkurrieren. Dabei sind beide Bestimmungen hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Folgen gleich und regeln die Regel der gleichzeitigen Erfüllung der von den Parteien vorgenommenen Handlungen. Tatsächlich, TBK m. Gemäß Artikel 97 „muss die Partei, die die Erfüllung eines gegenseitig geschuldeten Vertrags verlangt, ihre eigene Schuld erfüllt oder angeboten haben, diese zu erfüllen, es sei denn, sie hat das Recht, diese gemäß den Bedingungen und Merkmalen des Vertrags später zu erfüllen.“
Ebenso die TCO, bei der es sich um eine Sonderregelung handelt. M. Gemäß 207/2 sind „Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Schulden gleichzeitig zu erfüllen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist oder eine gegenteilige Sitte besteht.“
Auch TBK. M. Im Mietvertrag heißt es unter 308: „Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Schaden zu ersetzen, der sich aus der Mangelhaftigkeit der Mietsache ergibt, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.“ Sonderregelung in Form von TCO. M. In 112 ist geregelt: „Wird die Schuld nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist der Schuldner zum Ersatz des dem Gläubiger hieraus entstehenden Schadens verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass ihm kein Verschulden anzulasten ist.“ Da die allgemeine Bestimmung des Formulars aus der Wiederholung der Bedingung und des Ergebnisses, also des Inhalts, besteht, ist die TCO, wenn der Mieter den ihm entstandenen Schaden ersetzen möchte, eine allgemeine Bestimmung. M. Gemäß 112 TCO handelt es sich auf Wunsch um eine Sonderregelung. M. Gemäß 308 kann beantragt werden.
Ebenso gilt, wenn das verkaufte Produkt im Kaufvertrag mangelhaft ist, die Gesamtbetriebskosten des Käufers. M. Gemäß den Artikeln 227 und 229 TCO, die das Recht auf Schadensersatz für nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen gemäß den allgemeinen Bestimmungen regeln, mit der besonderen Bestimmung über das Recht auf Schadensersatz aufgrund des Mangels, den es hat. M. Das Bestehen eines Wahlwettbewerbs zwischen den allgemeinen Bestimmungen zu 112 wird in der Doktrin akzeptiert.
Ebenso kann der Arbeitgeber, wenn die im Arbeitsvertrag erbrachte Arbeit mangelhaft ist, auf Wunsch die TCO in Anspruch nehmen, was eine allgemeine Bestimmung darstellt. M. TBK, das eine Sonderregelung zur 112 ist, wenn es gewünscht wird. M. 475 kann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen.