Wie wird das Interesse in dem Fall angewendet?

1) Zinsen hängen von der Nachfrage ab

„Obwohl im Klageantrag keine Zinsen verlangt werden, ist es nicht korrekt, ab dem Datum der Klage Zinsen auf den gewährten Betrag zu erheben. (5. HD. 20.06.2006-6234/7635 (YKD 2007/3, S. 459))

2) Der Schuldner sollte mit den Zinsen aus dem Vertrag in Verzug geraten

„Um Verzugszinsen auf eine fällige Forderung aus dem Vertragsverhältnis zu erheben, muss diese Forderung vom Schuldner unter Mahnung unter Angabe und Einforderung des Betrags eingefordert werden (UK-Artikel 101/1). Andernfalls ab dem Datum der Vollstreckung oder Klage; Liegt im Einzelfall eine Berichtigung vor, erfolgt der Verzugszins in Höhe des erhöhten Betrages ab dem Zeitpunkt der Berichtigung. Im konkreten Fall je nach Vertragsverhältnis, je nach Urteil; Anstelle von Klage- und Berichtigungsterminen war es nicht richtig, Zinsen ab dem Datum des Ereignisses zu erheben, als ob kein Vertragsverhältnis bestünde, mit anderen Worten, als ob es sich um eine unfaire Handlung handelte (BK Art. 41 vd). (15. HD. 15.03.2007-7028/1669 (Jahrgang 2007/ 9 hF. 1713))

„Für die Forderung, die in der Abmahnung nicht gefordert wurde, sind, da der Arbeitgeber vor der Klageerhebung nicht in Verzug war, Zinsen in Höhe des geforderten Betrags bei einer Teilklage ab dem Datum der Einreichung dieser Klage zu gewähren, und zwar in Höhe des um die Teilklage erhöhten Betrags.“ Verbesserung, ab dem Datum der teilweisen Verbesserung. (HGK 05.03.2003-9/76-126 (YKD 2003/7 P. 1021))

3) Berechnung des Rediskontzinses

„Da in der Folgemitteilung die Rediskontzinsen für die ursprüngliche Forderung ermittelt werden und in der Entscheidung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei den Zinsen um Handelszinsen handelt, fällt die Forderung unter S. 3095.“ Es sind die in Artikel 1 des Gesetzes genannten Rediskontzinsen anzuwenden. Gemäß dem oben genannten Artikel wurde der Zinsantrag zwar über den kurzfristigen Rediskontzinssatz der Zentralbank gestellt, da die Befugnis der Zentralbank zur Festlegung der Rediskontzinssätze mit dem Gesetz Nr. 5335, S. 3095, abgeschafft wurde. Gemäß Artikel 1 des Gesetzes müssen Zinsen berechnet werden. (12. HD. 19.02.2009-21221/3163 (Jahrgang 2010/7 p. 1248))

4) Auf Zinsen werden keine Zinsen erhoben

„Verzugszinsen können grundsätzlich nicht auf Zinsen erhoben werden. Die Neufestsetzung der Zinsen gilt nur für Darlehensverträge, die im Hinblick auf Kontokorrentkonten und Schuldner den Charakter eines Handelsgeschäfts haben. (7. HD. 05.05.2009-3956/1613) (YKD 2009/11 S. 2072))

5) Der Schuldner muss bei unerlaubten Handlungen nicht in Verzug geraten

„Bei unerlaubter Handlung ist für die Fälligkeit der Schuld keine Abmahnung erforderlich. In diesem Fall ist die vom Kläger durch Korrektur geltend gemachte Entschädigung ab dem Zeitpunkt des Unfalls zu verzinsen. (17. HD. 22.09.2008-2484/4216 (Jahrgang 2009/6 p. 1122))

6) Das Gericht sollte über rechtliche Interessen entscheiden

„Gesetz Nr. 3095 Art. 1 de 15.12.1999 Tage und 4489 S. Mit der Gesetzesänderung wurde ein nicht fester Zinssatz eingeführt. In dieser Hinsicht ist es nicht richtig, durch die Festlegung des Zinssatzes ein Urteil zu fällen, während die Entscheidung über die gesetzlichen Zinsen nur durch Angabe des Beginndatums der Zinsen getroffen werden muss. (5. HD. 27.11.2006-10406/12914 (YKD 2007)/10 p. 1848))

7) Wie kommt es zum Zahlungsausfall des Kreditnehmers?

„Der Verzugszins ist der Zins, den der Schuldner, der mit der Zahlung seiner Geldschuld in Verzug ist, für die Verzugszeit an den Gläubiger zu zahlen hat.“ Der Zweck des gesetzlichen Verzugszinses besteht darin, den Schaden im Voraus und pauschal zu ermitteln. BK m. Mit Ausnahme der Ausnahme in 104 fallen die Verzugszinsen automatisch an den säumigen Schuldner an. Damit die Verzugszinsen in der Regel in Kraft treten, muss dem Schuldner entweder eine Abmahnung zugestellt oder eine Klage gegen ihn eingereicht werden. (3. HD. 26.12.2006 17707 /18943 (Jahrgang 2007/4 P. 652))

8) Zinsforderungen, die nicht positiv oder negativ entschieden werden, können Gegenstand einer neuen Klage sein

„Im ersten Fall verlangte der Kläger Zinsen, in der ersten Entscheidung nach der Umkehrung wurden jedoch keine Zinsen gewährt. Da ein Anspruch, der nicht positiv oder negativ geklärt wurde, Gegenstand einer neuen Klage sein kann, kann von der Existenz eines rechtskräftigen Urteils nicht die Rede sein. Die Tatsache, dass der Zinsantrag in der Entscheidung des Gerichts nicht berücksichtigt wurde, bedeutet nicht, dass dieser Antrag stillschweigend abgelehnt wurde. Zu dieser Frage kann eine neue Klage eingereicht werden. (3. HYD 29.04.2010/ 3736 /7646 (YKD 2010/8, S. 1407))

9) Wie wird der Beginn der Verzinsung ermittelt, wenn sie im Gerichtsbeschluss nicht angegeben ist?

Wie in der Entscheidung des HGK vom 05.04.2000 mit der Nummer 2000/12-739 Basis-746 dargelegt, gelten in Ermangelung einer Bestimmung über das Interesse in der Gerichtsentscheidung bei Verfügungen, deren Vollstreckung nicht der Endgültigkeit unterliegt, die gesetzlichen Bestimmungen unterschiedliche Zinssätze unter den Bedingungen von Artikel 3095 des Gesetzes Nr. 1. Es können Zinsen erhoben werden. Bei Entscheidungen, deren Vollstreckung abgeschlossen ist, beginnt die Verzinsung ab dem Datum der Vollstreckung.

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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