Was ist eine Provisionsvereinbarung?

Ein Provisionsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, gegen eine Gebühr als Vermittler beim Kauf und Verkauf einer Ware aufzutreten. Dies ist im türkischen Obligationenrecht, Artikel 532 ff., geregelt.

Der Makler verpflichtet sich, beim Kauf und Verkauf von Waren gegen Entgelt als Vermittler aufzutreten und dabei im Namen und im Namen einer anderen Person zu handeln. Der Kunde verpflichtet sich, für diese Vermittlungsleistung des Maklers eine Provision zu zahlen.

Die Definition in Artikel 532 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Kommissionsvereinbarung“ lautet wie folgt: „Kauf- oder Verkaufsmakler ist ein Vertrag, bei dem der Makler im eigenen Namen und im Namen des Bevollmächtigten gegen Entgelt den Kauf oder Verkauf von Werturkunden und beweglichen Sachen übernimmt.“

Die wesentlichen Merkmale der Provisionsvereinbarung sind:

  • Der Broker fungiert als unabhängiger Händler.
  • Der Makler führt Geschäfte im eigenen Namen und im Auftrag einer anderen Person (des Kunden) durch.
  • Der Makler ist bestrebt, die besten Konditionen für den Kunden zu erzielen.
  • Für die Transaktionen, die er im Auftrag seines Kunden tätigt, erhält der Makler eine Provision.
  • Der Provisionsvertrag erlegt beiden Parteien Rechte und Pflichten auf.
  • Der Vertrag kann befristet oder unbefristet sein.
  • Die Vereinbarung bleibt in Kraft, sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

Ein Provisionsvertrag ist eine Vertragsart, die häufig bei kommerziellen Aktivitäten zwischen Händlern verwendet wird.

die Parteien

Es gibt zwei Parteien der Provisionsvereinbarung:

Makler

Ein Makler ist eine Person, die im Namen einer anderen Person einen Auftrag ausführt. Stellt indirekt den autorisierten Client dar. Die Autorisierung erfolgt durch den Kunden. Er fungiert in der Regel als Vermittler beim Kauf und Verkauf einer Ware und erhält im Gegenzug eine Provision. Der Makler handelt nach den Weisungen seines Kunden.

Hauptmerkmale des Brokers:

  • Handelt im Namen seines Kunden
  • ist für die Ausführung einer bestimmten Aufgabe verantwortlich
  • Erhebt eine Provision

Die grundlegenden Pflichten und Befugnisse des Maklers sind wie folgt:

  • Handeln im Namen des autorisierten Kunden. Der Makler fungiert als Vertreter seines Kunden und wahrt dessen Interessen.
  • Um die ihm übertragene Aufgabe zu erledigen. Der Makler ist verpflichtet, die ihm von seinem Auftraggeber übertragenen Arbeiten weisungsgemäß auszuführen.
  • Treuepflicht gegenüber dem Kunden. Der Makler muss die Interessen des Kunden über seine eigenen stellen.
  • Machen Sie die Arbeit nicht selbst. In der Regel muss der Makler die ihm übertragenen Arbeiten persönlich ausführen. Mit Zustimmung des Kunden kann dies jedoch auch von einer anderen Person durchgeführt werden.
  • Seien Sie nicht verantwortlich. Der Makler ist verpflichtet, dem Kunden regelmäßig über seine Tätigkeit Rechenschaft abzulegen.
  • Pass nicht auf. Der Makler muss bei der Ausführung der Geschäfte des Kunden die gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit walten lassen.

Der Makler versucht im Rahmen dieser Pflichten und Befugnisse das Beste für seinen Kunden zu erreichen.

Delegieren des Kunden

Der Kunde ist die Person oder Organisation, die den Makler ernennt. Der Kunde fordert in seinem Namen Maßnahmen und beauftragt den Makler. Es handelt sich um die Person, die dem Makler mit einem Provisionsvertrag den Kauf und Verkauf einer Ware oder die Abwicklung eines anderen Geschäftes anvertraut. Der Kunde profitiert von den Ergebnissen der Arbeit des Maklers. Zwischen dem Kunden und dem Makler muss ein Vertrauensverhältnis bestehen.

Hauptmerkmale des Kunden:

  • Weist den Broker zu
  • Beauftragt den Makler
  • Zahlt Provision

Vertragspartei des Provisionsvertrages ist der Kunde.

Die wesentlichen Pflichten und Befugnisse des Kunden sind folgende:

  • Den Auftrag an den Makler delegieren. Der Kunde beauftragt den Makler mit dem Kauf oder Verkauf einer bestimmten Ware oder mit der Ausführung einer anderen Aufgabe.
  • Weisungsbefugnis. Der Auftraggeber kann dem Makler hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten Weisungen erteilen.
  • Bereitstellung der notwendigen Informationen und Unterlagen für die auszuführenden Arbeiten. Der Auftraggeber stellt dem Makler die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
  • Verpflichtung zur Zahlung einer Provision. Er ist verpflichtet, die vereinbarte Provision an den Makler zu zahlen.
  • Schadensbeseitigung. Entsteht dem Makler durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Weisungen des Kunden ein Schaden, ist der Kunde für den Ersatz dieses Schadens verantwortlich.

Der Kunde hat die Weisungs- und Aufsichtsbefugnis gegenüber dem Makler hinsichtlich der Ausführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten. Der Makler ist jedoch nicht verpflichtet, diese Weisungen einzuhalten.

Die Gebühr beträgt

Die Höhe der Provision wird zwischen dem Makler und seinem Kunden frei festgelegt. Die Berechnung erfolgt in der Regel auf Basis des Provisionssatzes.

  • Der Provisionssatz wird zwischen den Parteien vereinbart und im Vertrag festgelegt. Der Provisionssatz kann je nach Art der Arbeit fest oder variabel sein.
  • Bei der Berechnung der Provision wird grundsätzlich die Höhe bzw. der Gewinn der Arbeit berücksichtigt. Als Provision können beispielsweise 5 % der getätigten Umsätze ermittelt werden.
  • Die Provision wird gezahlt, nachdem der Auftrag abgeschlossen ist oder ein Gewinn erzielt wurde. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung der Provision in bar.
  • Die Provision wird fällig, wenn der Makler den Kunden über das Ergebnis seiner Tätigkeit informiert. Der Makler erhält also das Recht, die Gebühr zu erheben.
  • Der auftraggebende Kunde ist zur Zahlung der Provision auch dann verpflichtet, wenn die Arbeiten ohne Verschulden nicht ausgeführt werden können. Kann der Makler die Arbeit jedoch aufgrund seines Verschuldens nicht ausführen, kann er kein Honorar verlangen.
  • Streitigkeiten über Provisionsgebühren werden zunächst im Rahmen von Treu und Glauben beigelegt. Kann keine Einigung erzielt werden, werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Behörde

Im Rahmen der Provisionsvereinbarung hat der Makler bestimmte Befugnisse gegenüber seinem Kunden. Der Makler ist befugt, die vertragsgegenständlichen Geschäfte im Namen und im Auftrag des Kunden durchzuführen.

Der Makler ist verpflichtet, den Weisungen und Weisungen des Kunden Folge zu leisten. Allerdings wird dem Makler auch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit eingeräumt.

Der Umfang der Befugnisse des Maklers wird durch den Vertrag zwischen den Parteien bestimmt. Der Makler kann im Namen des Kunden in den im Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Angelegenheiten Entscheidungen treffen und Maßnahmen ergreifen. Beispielsweise kann der Makler bei Provisionsgeschäften für den Kauf und Verkauf von Waren in bestimmten Grenzen Freiheiten in Fragen wie Preis und Zahlungsbedingungen haben. Der Makler ist jedoch verpflichtet, in jedem Fall die Interessen des Kunden zu wahren.

Der Makler darf nicht über seine im Vertrag festgelegten Befugnisse hinausgehen und keine Geschäfte tätigen, die für den Kunden nachteilig wären. Andernfalls wird er/sie für Vertragsverletzungen verantwortlich gemacht.

Sorumluluk

Bei einem Provisionsvertrag handelt der Makler im eigenen Namen und im Namen seines auftraggebenden Auftraggebers. Daher ist der Makler für die von ihm im Auftrag des Kunden erbrachten Leistungen und die vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.

Unter diesen Verantwortlichkeiten wird „Meldung und Versicherung“ in Artikel 533 des türkischen Obligationenrechts wie folgt ausgedrückt: „Der Makler ist verpflichtet, den Auftraggeber über die von ihm erbrachten Leistungen zu unterrichten und ihm insbesondere die Ausführung seiner Weisungen unverzüglich mitzuteilen.“ Ohne Weisung des Bevollmächtigten ist der Makler nicht verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Sachen zu versichern.“

Unter diesen Verantwortlichkeiten wird die „Sorgfaltspflicht“ in Artikel 534 des türkischen Obligationenrechts wie folgt ausgedrückt: „Wenn die ihm zum Verkauf zugesandte Ware offensichtlich mangelhaft ist, ist der Makler verpflichtet, das Notwendige zu tun, um die Rechte des Vollmachtgebers gegenüber dem Frachtführer zu schützen, den Schaden feststellen zu lassen und die Ware ebenso zu schützen.“ möglichst unverzüglich zu informieren und den Bevollmächtigten unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren; Andernfalls haftet er/sie für alle Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit entstehen. Wenn sich die zum Verkauf übersandte Ware kurzfristig verschlechtern kann, ist der Makler verpflichtet, die Ware zu verkaufen, sofern er den Bevollmächtigten unverzüglich davon in Kenntnis setzt.“

Der Makler kann in folgenden Fällen nicht haftbar gemacht werden:

  • Bei Nichterfüllung von Verpflichtungen aus mit Dritten abgeschlossenen Verträgen, wenn der Makler insoweit die gebotene Sorgfalt walten lassen hat.
  • Schäden und Verluste, die beim Transport und der Lagerung der Ware entstehen, sofern der Makler diesbezüglich die gebotene Sorgfalt walten lassen hat.
  • Schäden, die aus der Befolgung der Anweisungen des Kunden resultieren.
  • Schulden des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber nicht persönlich für seine Schulden einsteht.

Kurz gesagt: Solange der Makler bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen die gebotene professionelle Sorgfalt an den Tag legt, kann er nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden. Lässt er jedoch die gebotene Sorgfalt versäumen, haftet er im Umfang seines Verschuldens.

Auflösung

Die wichtigsten Regeln, die es bei der Vertragsbeendigung zu beachten gilt, kann ich wie folgt auflisten:

  • Keine der Parteien kann den Vertrag kündigen, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund vor. Andernfalls ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
  • Kommt der Makler den Weisungen des auftraggebenden Kunden nicht nach, kann dieser den Vertrag einseitig kündigen.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dem Makler eine angemessene Frist zu setzen, ist er verpflichtet, dem Makler den entstandenen Schaden zu ersetzen.
  • Wird der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, endet er automatisch mit Ablauf dieses Zeitraums.
  • Im Falle der Insolvenz oder des Todes einer der Parteien endet der Vertrag automatisch.
  • Im Falle höherer Gewalt können die Parteien den Vertrag kündigen.
  • Durch die Kündigung des Vertrages entfallen die bis dahin entstandenen Rechte und Pflichten der Parteien nicht.

Das Recht des Maklers auf Freiheitsstrafe

Ein Makler, der seine Forderungen aus dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung nicht eintreiben kann, hat die Befugnis, die von ihm gehaltenen Waren nicht zurückzugeben, um diese Forderung zu sichern. Diese Befugnis wird als Pfandrecht bezeichnet.

Tatsächlich heißt es in Artikel 541 des türkischen Obligationenrechts, dass der Makler das folgende Pfandrecht hat: „Der Makler hat das Recht, am Preis der von ihm verkauften und gekauften Waren ein Pfandrecht zu erheben.“

Zu diesem Rechtsanspruch gehört die Befugnis des Maklers, die Ware bis zum Einzug seiner Forderungen aufzubewahren und bei Bedarf zum Verkauf anzubieten. Dieses Recht dient dem Schutz der aus den Geschäften des Maklers entstehenden Forderungen und ermöglicht dem Makler, vorübergehend das Eigentum an der Ware zu behalten, bis die Forderung eingezogen ist. Das Pfandrecht gibt dem Gläubiger Sicherheit hinsichtlich der Einziehung seiner Forderungen.

Recht, Waren auf einer Auktion zu verkaufen

Das Recht des Maklers, die Waren auf einer Auktion zu verkaufen, stellt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Kunden dar, der seine Schulden nicht begleicht. Kann der Makler die ihm zustehende Forderung nicht einziehen, ist er berechtigt, die Forderung durch Versteigerung der von ihm als Sicherheit gehaltenen Waren einzuziehen. Nachdem die durch die Versteigerung erzielten Einnahmen den Schuldenbetrag gedeckt haben, wird der verbleibende Betrag an den Eigentümer der Immobilie zurückerstattet. Dieses Recht ermöglicht es dem Makler, seine Forderungen zu schützen. Dieses Recht ist in Artikel 542 des türkischen Obligationenrechts geregelt.

Transaktionen mit dem Broker

Es ist ethisch umstritten, dass der Broker mit sich selbst handelt. Dies bedeutet, dass der Makler zu seinem eigenen Vorteil Waren oder Dienstleistungen des Kunden kauft oder verkauft. Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, da der Makler sowohl in der Position des Verkäufers als auch des Käufers agiert. Der Umgang des Maklers mit ihm beschränkt sich daher grundsätzlich auf die berufsethischen Regeln und gesetzlichen Regelungen. Handelt der Makler im eigenen Interesse, kann dies den Interessen des Kunden schaden und zu rechtlichen Problemen führen. Solche Transaktionen müssen im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz und Ehrlichkeit abgewickelt werden.

Themen wie das Honorar und die Vergütung des Maklers, der das Geschäft mit ihm durchführt, die Bedingungen und der Verlust seiner Rechte sind im türkischen Obligationenrecht klar geregelt. Da dieser Teil jedoch recht technisch ist, werde ich ihn in einem anderen Artikel ausführlich besprechen.

Typen und Anwendungsbereiche

Provisionsverträge werden in vielen verschiedenen Bereichen häufig eingesetzt. Um ein Beispiel zu nennen:

  • Im Einzelhandel schließen Geschäfte Provisionsverträge mit Verkaufsberatern ab, die als Vermittler für den Verkauf ihrer Produkte tätig sind.
  • Im Finanzsektor schließen Banken und Versicherungen Provisionsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern oder Vertretern ab, die Produkte verkaufen.
  • In der Immobilienbranche arbeiten Immobilienbüros auf Provisionsbasis mit Verkäufern zusammen. Sie erhalten eine prozentuale Provision für die verkaufte Immobilie.
  • Reisebüros zahlen ihren Mitarbeitern Provisionen, die Touren verkaufen. Sie erhalten pro verkaufter Runde eine bestimmte Provision.
  • Marketingagenturen erhalten Provisionen für die Werbe- und Marketingarbeit, die sie im Auftrag von Unternehmen leisten.
  • Beim Kunstverkauf tätigen Galeristen und Vermittler im Namen der Eigentümer Verkäufe gegen Provision.
  • Im Sport erhalten Manager und Makler Provisionen im Austausch für Sportlerverträge und Sponsoringverträge.
  • Der Fall liegt vor, wenn das Material vom Unternehmer bereitgestellt wird und eine bewegliche Sache vom Hersteller hergestellt wird.

Wie diese Beispiele zeigen, sind Provisionsvereinbarungen in den unterschiedlichsten Branchen weit verbreitet.

Timeout

Der Makler muss seine vertraglichen Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist einziehen. Eine Überschreitung dieser Frist führt dazu, dass der Makler das Recht verliert, seine vertragliche oder gesetzliche Forderung geltend zu machen. Die Verjährungsfrist für Forderungsfälle in der Türkei beträgt 5 Jahre, diese Frist gilt auch für die Forderungen des Maklers aus dem Vertrag.

Fazit

Ein Provisionsvertrag ist eine Vertragsart, die für die Parteien sowohl Vor- als auch Nachteile bietet. In der Praxis beobachte ich, dass es häufig zu Verwechslungen mit Ausrufer- und Maklerverträgen kommt.

Vorteile

  • Bietet dem Makler Flexibilität. Er kann wie sein eigener Chef arbeiten.
  • Dies bedeutet zusätzliche Vertriebskraft für den Delegierenden. Es kann seinen Umsatz steigern, ohne das eigene Personal zu vergrößern.
  • Da der Makler aus Personen ausgewählt werden kann, die auf Marketing und Vertrieb spezialisiert sind, bietet dies dem Autorisierer effiziente Vertriebsmöglichkeiten.

Nachteile

  • Möglicherweise besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Makler und dem autorisierenden Kunden. Der Makler versucht möglicherweise, seine eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen.
  • Da der Autorisierungsgeber die Kontrolle dem Makler überlässt, besteht das Risiko, dass die Verkäufe nicht wie gewünscht erfolgen.
  • Da Makler vertriebsorientiert arbeiten, kann es sein, dass sie hinsichtlich der Kundenzufriedenheit und des Markenrufs hinterherhinken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Provisionsvereinbarung bei korrekter Gestaltung für beide Parteien von Vorteil sein kann. Allerdings müssen Vertragsklauseln sorgfältig ausgearbeitet werden, um möglichen Problemen vorzubeugen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte hat der Makler?

Die Rechte des Maklers richten sich nach den im Vertrag festgelegten Pflichten und Verantwortlichkeiten. Dazu gehören das Recht, für die erbrachte Arbeit oder Dienstleistung eine Provision zu einem bestimmten Satz zu erhalten, gemäß den Vertragsbedingungen zu handeln, die Arbeit gemäß den Vertragsbedingungen auszuführen und bei Bedarf zwischen den Parteien zu vermitteln notwendig. Darüber hinaus hat der Makler auch das Recht, bei der Erbringung seiner Leistungen zu günstigen Konditionen zu arbeiten und bei Bedarf seine Leistung zu verweigern.

Was ist ein anderer Name für Broker?

Der Makler wird oft auch als „Makler“ oder „Makler“ bezeichnet. Diese Begriffe beschreiben eine Person, die bei der Abwicklung einer Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer hilft und für diese Dienstleistung eine Gebühr oder Provision erhält. Agenten oder Makler sind vor allem in der Finanz-, Immobilien- und Versicherungsbranche häufig genutzte Rollen und sorgen dafür, dass Transaktionen reibungslos und effektiv ablaufen.

Was bedeutet Provisionsgebühr?

Eine Provision ist eine Zahlung, die für die Erbringung einer Dienstleistung oder Transaktion erhalten wird. Es wird oft von einem Agenten oder Makler als Gegenleistung für die Erleichterung von Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer, die Erbringung von Beratungs- oder anderen Dienstleistungen erbeten. Die Provision kann als Prozentsatz basierend auf dem Wert der Transaktion berechnet werden oder ein fester Betrag sein. Diese Gebühr ist in der Immobilien-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche üblich und stellt eine Art Anreiz für die Tätigkeit des Maklers dar.

Verwandte Rechtsartikel

Artikel 532 des türkischen Obligationenrechts mit dem Titel „Definition der Kauf- oder Verkaufsvermittlung“

Madde 532 – Eine Kauf- oder Verkaufsvermittlung ist ein Vertrag, bei dem der Makler in seinem Namen und für Rechnung der Vollmacht den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und beweglichen Sachen gegen Entgelt übernimmt.

Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten für die Provisionsverträge Proxy-Bedingungen.

Artikel 533 des türkischen Obligationenrechts mit dem Titel „Maklerpflichten, Melde- und Versicherungspflicht“

Madde 533 – Der Makler ist verpflichtet, den Prokuristen über seine Tätigkeit zu informieren und ihm die Erfüllung seines Auftrages unverzüglich anzuzeigen.

Der Makler ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu versichern, es sei denn, die Anordnung des Anwalts ist angewiesen.

Artikel 534 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Maklerschulden, Sorgfaltspflicht“

Madde 534 – Ist die ihm zum Verkauf übersandte Ware offensichtlich mangelhaft, ist der Makler verpflichtet, das Erforderliche zu tun, um die Rechte des Anwalts gegenüber dem Frachtführer zu wahren, den Schaden feststellen zu lassen, die Ware bestmöglich zu schützen und zu informieren sofort den Anwalt; andernfalls haftet er für alle Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Wenn der zum Verkauf gesendete Artikel in kurzer Zeit beschädigt werden kann, ist der Makler verpflichtet, den Artikel zu verkaufen, sofern der Anwalt den Bevollmächtigten unverzüglich informiert.

Artikel 535 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Der durch die Vollmacht festgelegte Preis“

Madde 535 – Der Makler, der Waren unter dem vom Bevollmächtigten festgelegten Preis verkauft, ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem festgestellten Preis und dem Verkaufspreis auszugleichen, es sei denn, er weist nach, dass dem Anwalt ein größerer Schaden entstehen würde, wenn er die Waren nicht verkaufen würde Die Situation ist nicht für eine Nachbestellung geeignet. Darüber hinaus haftet der Makler bei Verschulden auch für sonstige Schäden, die dem Anwalt durch die Verletzung seiner Weisungen entstehen.

Der Makler, der Waren unter dem vom Bevollmächtigten festgelegten Preis kauft oder verkauft, kann den Unterschied aus diesen Transaktionen nicht verhindern.

Artikel 536 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Verkauf auf Kredit und Zahlung ohne Empfang“

Madde 536 – Veräußert der Makler die Ware ohne Zustimmung des Bevollmächtigten auf Kredit oder zahlt er den Preis, ohne die Ware abzunehmen, hat er den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Sofern die Vollmacht dies jedoch nicht verbietet, ist er berechtigt, die Ware auf Kredit gemäß den am Verkaufsort geltenden Handelsbräuchen zu verkaufen.

Artikel 537 des türkischen Obligationenrechts mit dem Titel „Maklergarantie“

Madde 537 - Mit Ausnahme des Verkaufs von Waren auf Kredit ohne Genehmigung ist der Makler nicht verantwortlich für das Versäumnis der Schuldner, zu zahlen, und für die Erfüllung anderer Schulden. Wenn der Makler jedoch eindeutig eine Garantie gegeben hat oder an seinem Standort eine Geschäftspraxis verlangt, haftet er.

Der Makler, der die Garantie gewährt, hat das Recht, eine Gebühr zu erheben.

Artikel 538 des türkischen Obligationenrechts mit dem Titel „Rechte des Maklers, gezahltes Geld und entstandene Kosten“

Madde 538 – Der Makler kann alle für die Vollmacht gezahlten Kosten und Gelder nebst Zinsen verlangen.

Obwohl der Makler die Lager- und Transportkosten auf das Konto des Vertreters überweisen kann, kann er die Löhne seiner eigenen Mitarbeiter nicht weitergeben.

Artikel 539 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Provisionsgebühr, Anspruchsrecht“

Madde 539 – Der Makler kann die Zahlung seines Honorars verlangen, wenn er die ihm übertragenen Arbeiten ausführt oder wenn die Arbeiten aus einem Grund, der in der Vollmacht liegt, nicht ausgeführt werden.

Der Makler kann nur dann verlangen, dass die Rückgabe seiner Arbeit nach dem örtlichen Brauch festgelegt wird, wenn die Arbeit aus anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann.

Artikel 540 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Provisionsgebühr, Verlust“

Madde 540 – Der Makler verstößt gegen die Vollmacht gegen die Ehrlichkeitsregeln, insbesondere wenn er ihm mehr als das gekaufte oder weniger als das verkaufte mitteilt, verliert er seinen Anspruch auf Vergütung.

Falls der Preis vom tatsächlichen Preis abweicht, gibt der Bevollmächtigte das Recht, den Makler als Käufer oder Verkäufer des über den tatsächlichen Preis verkauften zu zählen.

Artikel 541 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Provisionsgebühr, Recht auf Freiheitsstrafe“

Madde 541 – Der Makler hat das Recht, am Preis der von ihm verkauften und gekauften Waren ein Pfandrecht zu erheben.

Artikel 542 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Versteigerung von Waren“

Madde 542 – Für den Fall, dass die dem Makler übergebenen Waren nicht verkauft werden können oder der Verkaufsauftrag zurückgezogen wird, wenn der Bevollmächtigte die Abholung der Waren übermäßig verzögert oder andere Maßnahmen in Bezug auf diese Waren ergreift, kann der Makler die Waren versteigern, indem er sie nimmt die Entscheidung des Gerichts des Ortes, an dem er sich befindet. Ist die Ware jedoch an der Börse notiert, hat sie einen Marktpreis oder ist sie im Vergleich zu den entstehenden Kosten von geringem Wert, kann der Richter auch entscheiden, den Verkauf auf andere Weise zu tätigen.

Wenn der Anwalt oder der Vertreter nicht am Standort der Immobilie anwesend ist, kann die Verkaufsentscheidung getroffen werden, ohne den Anwalt auszuruhen.

Außer wenn die Immobilie schnell abwertet, müssen Ort und Zeitpunkt der Erhöhung vom Gericht dem Anwalt mitgeteilt werden.

Artikel 543 des türkischen Obligationenrechts mit dem Titel „Transaktion mit dem Makler, Preis und Gebühr“

Madde 543 – Der Makler, der berechtigt ist, Wechsel oder andere Wertpapiere oder börsennotierte oder börsennotierte Handelswaren zu verkaufen oder zu kaufen, kann anstelle der zu kaufenden Waren eigene Waren verkaufen oder die zu kaufenden Waren kaufen für sich selbst verkauft, es sei denn, der Bevollmächtigte hat etwas anderes angewiesen. In diesen Fällen werden die Werte zu dem Zeitpunkt zugrunde gelegt, zu dem der Broker mit ihm handelt; Der Makler ist berechtigt, auch in diesen Fällen die bei Lohnarbeiten üblichen Honorare und Auslagen zu verlangen.

Der Makler muss den Anwalt am selben Tag darüber informieren, dass eine solche Transaktion durchgeführt wurde.

In anderen Fällen gelten Verkaufsbestimmungen.

Artikel 544 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Wenn der Makler ein Geschäft mit sich selbst durchführt, wird davon ausgegangen, dass er das Geschäft mit sich selbst getätigt hat.“

Madde 544 – In Fällen, in denen der Makler direkter Käufer oder Verkäufer sein kann, wird davon ausgegangen, dass er das Geschäft selbst getätigt hat, wenn er den Bevollmächtigten über die Erfüllung der Vollmacht informiert, ohne die andere Seite des Vertrags vorzulegen.

Artikel 545 des türkischen Obligationenrechts mit dem Titel „Verlust des Rechts, die Transaktion mit sich selbst durchzuführen“

Madde 545 – Sobald dem Makler die Nachricht über die Rücknahme der Vollmacht zugeht, erlischt das Recht des Maklers, das Geschäft mit sich selbst durchzuführen. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht, wenn der Makler die Transaktion angezeigt hat, bevor ihm diese Nachricht zugeht.

Artikel 546 des türkischen Obligationenrechts mit der Überschrift „Sonstige Auftragsarbeiten“

Madde 546 – Die Kommission arbeitet an den beweglichen Sachen, die vom Geschäftsinhaber zur Verfügung gestellt werden, obwohl es sich dabei nicht um etwas wie die Waren handelt, sondern um eine Kauf- und Verkaufsvermittlung.

Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch für den Händler, der nicht als Makler und Kaufmakler gilt, den Makler, der den Handel und die Provision der Provision übernimmt, und den Händler, der die Provision übernimmt, in seinem Namen und im Namen des Anwaltskontos.

Besondere Bestimmungen zur Transportvermittlung bleiben vorbehalten.

Arbeitsblatt

Inhalt des Arbeitsblattes:

  • Handelsassistenten, Kauf- und Verkaufsmakler, Vertretungsbefugnis, Vertretungsbeziehung, indirekte Vertretung

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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