Was ist eine zuverlässige Transaktion? Glaubensbündnis und Bedingungen

Treue Transaktion: In unserer positiven Rechtsordnung gibt es keine Bestimmung, die treuhänderische Handlungen ausdrücklich regelt oder verbietet. Auch die kürzlich in Kraft getretenen TMK und TBK beinhalten keine Treuhandgeschäfte. Treuhandgeschäfte sind jedoch in der Praxis üblich.

Treue Transaktionen werden bei Verfügungstransaktionen wie der Übertragung von Eigentum und Forderungen verwendet. Der angesichts dieses Rechtsvakuums häufig verwendete Begriff des Treuhandgeschäfts verdankt seine Existenz Theorie und Praxis.

Der Glaubensvertrag ist die zwischen dem Gläubiger und dem Gläubiger abgeschlossene Transaktion, die ihre Rechte und Pflichten, die Kündigungsgründe und die Bedingungen für die Rückgabe des übertragenen Rechts an den Gläubiger durch den Gläubiger bestimmt.

Treuhandgeschäfte in der TheorieEs ist definiert als Verträge, in denen sich der Gläubiger verpflichtet, ein Recht oder Eigentum des Gläubigers für einen bestimmten Zeitraum oder Zweck auf den Gläubiger zu übertragen, um eine Garantie für eine Schuld zu bilden oder zu verwalten, und das Recht auf den Gläubiger zu übertragen nach Erfüllung des Zwecks oder nach Ablauf der Frist wieder, indem er es gemäß den Anordnungen und Weisungen des Gläubigen verwendet.

Wie aus dieser kurzen Erläuterung hervorgeht, handelt es sich bei Treuhandgeschäften um Verträge, die auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zwischen den Parteien geschlossen werden und die eine Verpflichtung begründen, gemäß dieser Vereinbarung zu handeln, wenn die vorgesehenen Bedingungen in der Zukunft eintreten. Diese kurz definierte Eigenschaft des Treuhandgeschäfts wird in der Theorie einhellig akzeptiert.

Die Treuhandklage hat auch ihren Ausdruck in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs gefunden: „… ein Glaubensvertrag ist eine Vereinbarung, die die Verpflichtung enthält, das von der geglaubten Partei erworbene Recht nach Wegfall des von den Parteien verfolgten Zwecks oder nach einer bestimmten Zeit auf den Gläubiger oder einen Dritten zu übertragen …“ (Gericht vom 23.5.1990 Berufungsrecht Generalversammlung 1990 T-XNUMX/1 E -202-315 K)

Treue Transaktionen gibt es seit dem römischen Recht

Als Rechtsbegriff kommt Treuhänderschaft aus unserem alten Recht in unser Recht. Dieses Konzept wird sowohl in der Praxis als auch in der Theorie verwendet. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, im Positivrecht zu erfolgen und es gesetzlich zu regeln.

Treugeschäfte hießen im römischen Recht Fiducia. Die Römer benutzten Fiducia, was Vertrauen, Glauben bedeutet. Wollte der Schuldner für seine Schuld eine Sachsicherung leisten, musste er dem Gläubiger unabhängig von der Höhe der Forderung das Eigentum an einer Immobilie übertragen. Dafür verwendete er Fiducia.

Erster Auftritt im türkischen Recht: Obwohl das Treuhandgeschäft im Verschmelzungsbeschluss des OGH vom 5.2.1947 mit der Nummer 20/6 nicht ausdrücklich erwähnt wurde, was aufgrund seines Namens in den Vordergrund trat, wurde das Treuhandgeschäft in Theorie und Praxis mit diesem Rechtsprechungsbeschluss in Verbindung gebracht akzeptiert wurde, dass es mit schriftlichen Beweisen bewiesen werden konnte.

Warum braucht man das Glaubensbündnis?

In modernen Rechtsordnungen wurden Treuhandgeschäfte in verschiedenen Formen und Dimensionen erfasst. Die wirtschaftlichen Funktionen von Treuhandgeschäften ermöglichten es ihnen, in der Rechtsordnung stattzufinden.

In der Praxis sind Treuhandgeschäfte die im Türkischen Zivilgesetzbuch, bei der Eigentumsübertragung zur Verwaltung und Sicherungszwecken, bei der Forderungsübertragung zur Einziehung, Zahlung und Sicherung im Türkischen Obligationenrecht und bei der Übertragung von Forderungen häufig verwendeten im Handel mit Handelspapieren zum Inkasso und zur Zahlung im türkischen Handelsgesetzbuch.

Der Glaubensvertrag ist ein eigenständiger Vertrag, der die Rechte und Schulden der Parteien umfasst und den Rechtsgrund für die Übertragung von Forderungen und Eigentum darstellt.

Elemente der zuverlässigen Transaktion

Das definierte Treuhandgeschäft besteht aus zwei Elementen, dem Treuhandvertrag und dem Erwerbsgeschäft. Glaubensvereinbarung und Erwerbstransaktion sind unterschiedliche und voneinander getrennte Transaktionen. Sie können gleichzeitig oder innerhalb desselben Vertrages sowie davor oder danach ausgestellt werden. Damit eine Transaktion als Glaubensvertrag angesehen werden kann, müssen diese beiden Elemente vorhanden sein. Mit der Koexistenz zweier Elemente entsteht die treue Transaktion. Sie koexistieren selten und bilden ein Ganzes. Mit der Koexistenz zweier Elemente entsteht die treue Transaktion.

📜 „… Das Treuhandgeschäft besteht aus zwei Grundelementen, dem Glaubensvertrag und der Übertragung des Rechts (als Erwerbsgeschäft)…“ (Beschluss des Obersten Gerichtshofs Gesetz Nr. 15. 4. 2011 T. 2011/13 14 -189 E/K.)

Glaube (Vertrauen) Vereinbarung

Die Quelle des Treuhandgeschäfts ist das Vertrauen in die andere Partei. Vertrauen ist ein wesentliches Element eines Treuhandgeschäfts. Wie oben erläutert, ist der Gläubiger verpflichtet, das Eigentums- oder Forderungsrecht mit einem Treuhandgeschäft für einen bestimmten Zweck und Zeitraum, abhängig von der Verwirklichung des Zwecks oder dem Ablauf der Frist, auf den Gläubiger zu übertragen. Mit dieser erklärten Natur ist der Treuhandvertrag ein eigenständiger Vertrag, der die Rechte und Schulden der Parteien umfasst und den Rechtsgrund für die Übertragung von Forderungen und Vermögen darstellt.

Die Quelle des Treuhandgeschäfts ist das Vertrauen in die andere Partei. Vertrauen ist ein wichtiges Element des Treuhandgeschäfts. Beim Treuhandgeschäft überträgt der Gläubiger dem Gläubiger das Eigentums- oder Forderungsrecht zu einem bestimmten Zweck und für einen bestimmten Zeitraum.

Dieser Vertrag ist ein eigenständiger Schuldnervertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien abdeckt und den Rechtsgrund für die Eigentumsübertragung darstellt.

Der Treuhandvertrag ist ein Lastschriftgeschäft. Der Treuhandvertrag ist Schuldner und das Übertragungsgeschäft Verfügungsgeschäft. Er ist damit ein eigenständiger Vertrag, der die Rechte und Schulden der Parteien des Glaubensvertrages umfasst und den Rechtsgrund für die Forderungs- und Vermögensübertragung darstellt.

Form

Ist der Gegenstand des Glaubensvertrages beweglich, so soll er in einfacher Schriftform, bei unbeweglichem, in amtlicher Schriftform erfolgen.

Der Treuhandvertrag, der eines der Elemente des Treuhandgeschäfts in Bezug auf die betitelten Immobilien ist, muss vor dem Grundbuchverwalter förmlich erstellt werden. In Artikel 706 des TMK „hängt die Gültigkeit von Verträgen, die auf die Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen abzielen, von ihrer formellen Vereinbarung ab.“ enthält die Bestimmung. Im Gegensatz zu dieser Bestimmung muss der Vertrag, der den Rechtsgrund für die Übertragung darstellt, der die Verpflichtung zur Übertragung des Titelgrundstücks begründet, förmlich aufgesetzt werden.

Prof. DR. Fikret Eren sagte: „… Die Glaubensvereinbarung, die den Rechtsgrund bei Treuhandgeschäften über die Übertragung von Forderungen und die Übertragung von Grundstücken darstellt, ist formgebunden. Aus diesem Grund muss bei Treuhandgeschäften über Immobilien der Glaubensvertrag amtlich in der Urkunde niedergelegt werden. Hinsichtlich des Nachweises des Treuhandgeschäftes ist die Glaubensvereinbarung schriftlich zu belegen.“

Zum gleichen Thema Prof. DR. O. Gökhan in Antalya; „Weil der Glaubensvertrag zwei Gründe hat, unterliegt er in beiden Gründen der Form des Rechtssubjekts. Wenn es sich um die Übertragung der Forderung handelt, sollte dies schriftlich erfolgen, wenn es sich um die Übertragung der Immobilie handelt, sollte es auf offiziellem Wege erfolgen.

Auch die behördliche Regelung des Treuhandvertrages, der Bestandteil des Treuhandgeschäftes ist, vor dem Grundbuchverwalter wurde in den höchstgerichtlichen Entscheidungen erwähnt.

Profitable Transaktion

Der Gaining-Prozess wird auch Handover-Prozess genannt. Es ist der Vertrag über die Übertragung des Rechts des Treuhänders auf die andere Partei (den Treuhänder) und im Falle einer Eigentumsurkunde das Eigentum an der Immobilie.

Bei einem Treuhandgeschäft überträgt der Gläubiger dem Gläubiger das Eigentums- oder Forderungsrecht, verpflichtet ihn aber mit einem Schuldnervertrag.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Treuhandgeschäfts ist das Ertragsgeschäft. Ein gewinnbringendes Geschäft ist ein Geschäft, bei dem der Treuhänder das Recht auf den Treuhänder und im Falle einer Eigentumsurkunde das Eigentum an der Immobilie überträgt.

Beim Übertragungsgeschäft wird, wenn der Gegenstand des Geschäfts eine Immobilie ist, das Eigentum an der Immobilie, wenn es sich um eine Forderung handelt, die Forderung auf den Gläubiger übertragen. Die Übertragung des Eigentums an titulierten Immobilien ist beweglich mit einer amtlich ausgestellten Urkunde und Registrierung, und das Eigentum an Immobilien ohne Titel geht mit dem Verkauf und der Besitzübertragung auf den Gläubiger über. Das Eigentum an beweglichen Sachen kann in Form von Pfandlieferung, kurzfristiger Lieferung und Zahlungsanweisung sowie Besitzübertragung vorliegen. Der Treuhandvertrag kommt erst zustande, wenn die Eigentumsurkunde, die Urkunde und bewegliche Sachen oder Rechte übertragen werden. Aufgrund dieser Funktion ist der Vertrag seiner Natur nach ein profitables Geschäft.

Grund für den Eigentumsübergang ist das Erwerbsgeschäft. Mit dieser Transaktion erwirbt eine Person einen Anteil am Eigentum einer anderen Person und erbringt einen Gewinn. Handelt es sich bei dem Gegenstand des treuen (Gewinn-)Geschäfts um ein unbewegliches Vermögen, ist der Rechtsgrund für den Übergang des Eigentums auf den Gläubiger von Bedeutung.

Zeit zum Einreichen einer Klage (Timeout)

Timeout in Rechtsstreitigkeiten basierend auf einem getreuen Verfahren

In unserer Rechtsordnung ist die Verjährung für diese Geschäfte wie bei Treuhandgeschäften nicht geregelt. Aufgrund dieser Lücke wird akzeptiert, dass die Treuhandfälle sowohl in der Theorie als auch in der Praxis der 146-jährigen Verjährungsfrist des Art. 10 TCO unterliegen.

📜 In der Entscheidung der 14. Zivilkammer des Kassationshofs vom 5.5.2014 mit den Nummern 2014/5256-5089 „… Da für die Fälle aus einem Glaubensvertrag keine besondere Verjährung vorgesehen ist, gem Gemäß Artikel 6098 des TCO Nr. 146 beträgt die Verjährungsfrist in solchen Fällen 10 Jahre. Als Verjährungsbeginn gilt hier der Tag, an dem die Forderung nach Art. 6098 HGB Nr. 146 (Art. 818 OR Nr. 125) fällig wird. Mit anderen Worten, sie beginnt mit dem Datum, an dem der Antragsteller seine Hoffnung auf Aufgabe verliert...“.

Startdatum der 10-jährigen Laufzeit

Hinsichtlich der Dauer des Rechtsstreits ist das Problem am Beginn der Zehnjahresfrist angesiedelt.

Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit der Forderung, also mit dem Tag, an dem die Glaubenssache zurückgegeben werden muss. Ist der Rückgabetermin noch nicht gekommen, so ist der Beginn der Verjährung ausgeschlossen, wenn der Gläubiger berechtigt ist, den Glaubensgegenstand zu halten.

Andererseits kann der Beginn des Rechtsstreits ausnahmsweise davon abweichen, ob es sich bei der Immobilie um ein Katasterobjekt handelt oder nicht. Die Klage über Immobilien, die im Kataster erfasst wurden und deren Bestimmung abgeschlossen ist, muss innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Bestimmung eingereicht werden. Eine Anfechtungs- und Eintragungsklage aufgrund einer Treuhandklage bezüglich einer Immobilie ohne Kataster muss jedoch innerhalb von zehn Jahren ab dem Tag erhoben werden, an dem die Immobilie pfandbar wird oder die Hoffnung auf einen Verzicht erlischt.

In ähnlicher Weise beginnt der Tag, an dem die Forderung fällig wird, mit dem Tag zu laufen, an dem der Anspruchsteller die Hoffnung auf Herausgabe verliert. Die Verjährungsfrist für den Fall ist noch nicht abgelaufen, da davon ausgegangen wird, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung seine Hoffnung auf Einstellung verloren hat.

📜 „Es wird nicht erläutert, dass es sich bei der Zuordnung zum Ramadan um ein Treuhandgeschäft handelt, und wenn es sich um ein solches Geschäft handelt, ist auch das Datum der Rückgabe der unbeweglichen Sache oder ein Zweck, mit dem die Rückgabe verbunden ist, bestimmt worden. In diesem Fall gilt das Datum, an dem die Immobilie, die Gegenstand des Treuhandgeschäfts ist, zurückgegeben werden muss, das Datum, an dem die Hoffnung oder Überzeugung endet, als Beginn der 10-Jahres-Frist. (Urteil des Obersten Gerichtshofs)

Wie ersichtlich, beginnt bei Treuhandgeschäften, wenn das Datum der Rückgabe des Geschäftsgegenstandes oder der Zweck des Geschäfts nicht angegeben ist, die 10-jährige Verjährungsfrist ab dem Verlust der Hoffnung und des Glaubens an die Rückgabe des Anspruchs. Die Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs, die sich etabliert haben und andauern, gehen in diese Richtung.

Parteien der Faithful Transaction

Glauben: Der Glaubensvertrag ist ein bilateraler Vertrag, der auf gegenseitigem Vertrauen beruht. Eine Person, die nach diesem Grundsatz ein Recht oder einen Gegenstand vertrauensvoll an eine Vertrauensperson überträgt, wird als „Gläubiger“ bezeichnet. Der Gläubiger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Geglaubt: Bei einem Treuhandgeschäft wird auch die Person genannt, die ein übertragenes Recht oder eine Sache zu ihrem eigenen Vorteil direkt oder indirekt als eigenes Recht erwirbt, auch als „Gläubiger“ bezeichnet. Bei Treuhandgeschäften kann der Erwerb direkt aus dem Vermögen des Gläubigers oder durch den Gläubiger von einem Dritten aufgrund einer vom Gläubiger erteilten Vollmacht erfolgen.

Dritte Seite: Wir sollten auch festhalten, dass bei Treuhandgeschäften jede Person, die nicht Partei des Glaubensbekenntnisses ist, als "Dritter" gilt. Die dritte Person tritt im Außenhandel von Treuhandgeschäften auf. Bei Treuhandgeschäften ist sich dieser Zusammenhang Dritten oft nicht bewusst. Wichtig dabei ist, dass die gutgläubig erzielten Gewinne Dritter geschützt sind. In diesem Fall hat der Gläubiger kein Recht, von Dritten zu verlangen. Das Recht zu fordern manifestiert sich in der inneren Beziehung zwischen dem Gläubigen und dem Gläubigen.

Die Parteien des Glaubensvertrags werden auch in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs erläutert:

📜 „… Die Parteien des Treuhandgeschäfts sind der Gläubiger und der Gläubige. Eine Person, die ein Recht oder einen Gegenstand getreulich auf eine Person überträgt, der sie vertraut, wird als „Gläubiger“ bezeichnet. Derjenige, der das übertragene Recht oder den übertragenen Gegenstand direkt oder indirekt als ihm zustehendes Recht zum eigenen Vorteil nutzt, wird auch als „Gläubiger“ bezeichnet. Das Recht oder der Gegenstand, den der Gläubige dem Gläubigen als Gläubiger bringt, wird als das „Ding, das Gegenstand des Glaubens ist“ beschrieben. Bei einem Treuhandgeschäft sind die Parteien des gewinnbringenden Geschäfts und die Parteien des Schuldbeschaffungsvertrags identisch.

Der Gläubiger des Treuhandgeschäfts verpflichtet sich, die bei der Ausübung seines Rechts festgelegten Bedingungen einzuhalten und das Recht bzw. den Gegenstand bei Zweckerreichung oder Fristablauf auf den Gläubiger (oder den von ihm benannten Dritten) zurückzuübertragen. Ein Treuhandgeschäft ist ein Vertrag, der dem Gewinner, also dem Gläubiger, das Recht einräumt, den Gewinn unter bestimmten Bedingungen zurückzufordern. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann ihre Erfüllung gerichtlich beantragt werden …“ (Y. 14. HD. 06.01.2014 T. 2013/13278-2014/177 E/K.)

Rechtsnatur

Ein Treuhandgeschäft ist ein bilateraler Vertrag, der auf gegenseitigem Vertrauen beruht. Es ist ein Vertrag, der den Parteien gegenseitige Verpflichtungen auferlegt oder Rechte verleiht. Beim Treuhandgeschäft bestimmen die Parteien die Rechte und Pflichten, die ihnen der Vertrag auferlegt, die Gründe für die Beendigung des Geschäfts; Sie können auch die Bedingungen und die Dauer der Übertragung des übertragenen Rechts vom Gläubiger auf den Gläubiger bestimmen. Außerdem können sie die Sanktionierung der Vertragsverletzung in ihre Treuhandverträge aufnehmen. Auch diesbezügliche Bestimmungen gelten, solange sie nicht gegen Artikel 20 und 21 TCO verstoßen. Die Natur des Treuhandgeschäfts wurde auch in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Ausdruck gebracht.

Ein Treuhandgeschäft entsteht aus einem Vertrag zwischen den Parteien. Bei dieser Art von Vertrag, der als Glaubensvertrag bezeichnet wird, handelt es sich um ein zwischen Gläubiger und Gläubigem abgeschlossenes Lastschriftgeschäft, das ihre Rechte und Schulden, die Gründe für die Beendigung der treuen Behandlung und die Bedingungen der Rückgabe (Rückgabe) festlegt ) das vom Gläubiger auf den Gläubiger übertragene Recht.

Ein Treuhandgeschäft gilt nur für Spargeschäfte. Bei Lastschriften und einseitigen Transaktionen liegt kein Treuhandgeschäft vor. Treue Transaktion unterscheidet sich in dieser Hinsicht von Absprachen. Neben Spargeschäften kann es auch zu einseitigen und abbuchenden Geschäften kommen.

Wenn der Gläubiger die Schulden nicht erfüllt, kann eine Klage auf Annullierung der Eigentumsurkunde eingereicht werden

Wie in der Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung vom 05.02.1947 mit der Nummer 20/6 ausgeführt, verpflichtet der Glaubensvertrag den Gläubigen, sein Verhalten dem Zweck anzupassen, den der Gläubige bei der Ausübung eines Rechts bestimmt. Mit anderen Worten; Der Gläubiger ist verpflichtet, das Eigentum an der unbeweglichen Sache nach einer Transaktion im Namen des Gläubigers auf den Gläubiger zu übertragen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann ihre Erfüllung gerichtlich verlangt werden. Mit anderen Worten, wenn der Käufer oder der Schenker, der sich mit einem Treuhandgeschäft verpflichtet hat, also der Käufer oder der Schenker, der die Immobilie mit diesem Geschäft übernommen hat, davon absieht, diese Immobilie zurückzugeben Verwirklichung des Zwecks kann der Gläubiger eine Löschung und Registrierung gemäß § 716 TMK mit der Klage geltend machen.

Überträgt der Gläubiger das Eigentum am Ende der Zweckverwirklichung nicht wieder auf den Gläubiger, hat er gegen die Schuld gehandelt und muss dem Gläubiger gemäß TCO 112 Schadensersatz leisten oder den Vertragsgegenstand zurückgeben.

Im Falle einer Klage im Treuhandgeschäft über grundbuchrechtlich geschützte Immobilien kann die gleiche Rückerstattung, Löschung und Registrierung angeordnet werden. Bei Vorliegen eines Glaubensvertrages wird über die Aufhebung und Eintragung der Grundbucheintragung entschieden.

Zielt der Glaubensvertrag auf eine Abkehr von einer zwingenden Regelung ab, ist er nach Art. 27 TCO unwirksam. Es hat keine Rechtsfolgen.

Eine Anfechtungs- und Eintragungsklage kann mit der Behauptung erhoben werden, dass das Grundstück, das Gegenstand des Treuhandgeschäfts ist, geheim übertragen wurde.

Es gilt zwischen den Parteien von Glaubensverträgen im Sinne ihres wahren Willens und Vertragszwecks und gibt den Parteien die Möglichkeit, ihre relativen Rechte im Rahmen des Obligationenrechts geltend zu machen.

Eigentum und Rechte, die der Faithful Transaction unterliegen

Das Recht oder Objekt, das der Gläubige dem Gläubigen als Gläubiger bringt, wird als „Sache, die Gegenstand des Glaubens ist“ bezeichnet. Grundsätzlich können alle Rechte an übertragbaren, beweglichen und unbeweglichen Sachen Gegenstand einer treuhänderischen Handlung sein. Die Sicherungsübereignung von beweglichen und unbeweglichen Sachen und Forderungen erfolgt in der Praxis durch Treuhandgeschäfte.

Die Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Sachen durch Treuhandverträge ist nur im „Auftragserwerb“ möglich. Sie bilden den Glaubensgegenstand in Form des „Erwerbs durch Anlage“ oder des „ursprünglichen Erwerbs“ von beweglichen und unbeweglichen Sachen. Nicht übertragbare Rechte, die streng von der Person abhängig sind, können nicht Gegenstand von Treuhandgeschäften sein.

Per Faithful Transaction übertragene Rechte

Rechte, die Gegenstand von Treuhandgeschäften sind, sind eine Sache der Rechtsübertragung. Eine treuhänderische Übertragung aller Rechte ist nicht möglich. Treuhandrechte werden danach bestimmt, ob das Recht übertragbar ist oder nicht.

Diese Frage wurde in der Entscheidung der Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts vom 15.4.2011 mit der Nummer 2001/13-14-189 festgehalten: „… Grundsätzlich können alle übertragbaren Rechte Gegenstand eines Treuhandgeschäfts sein. Insoweit ist eine treuhänderische Übertragung der eng mit der Person verbundenen Persönlichkeitsrechte sowie der Rechte aus dem Familien- und Erbrecht nicht möglich.

Wirkliche Rechte

Reale Rechte stellen die Gruppe der Rechte dar, die im Wesentlichen Gegenstand von Treuhandgeschäften sind. Die Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Sachen durch Treuhandgeschäfte ist in der Praxis häufig anzutreffen. Die vertrauliche Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Sachen ist nur in Form des übertragbaren Erwerbs möglich. Eine treuhänderische Übertragung kann nicht durch einen Fabrikerwerb erfolgen, und ein getreuer Erwerb kann nicht durch einen ursprünglichen Erwerb berücksichtigt werden. Neben beweglichen und unbeweglichen Sachen sind auch übertragbare Rechte Gegenstand des Treuhandvertrages. In Anbetracht der Rechte und Sachen, die Gegenstand von Treuhandgeschäften sind, sind Verträge über die Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Sachen Gegenstand von Treuhandverträgen.

In unserem Rechtssystem gibt es keine Bestimmung, die Treuhandgeschäfte regelt, und es gibt keine Bestimmung, die die Rechte festlegt, die Gegenstand der Transaktion sind. Wie eben erläutert, sind nicht alle Rechte treuhänderisch übertragbar. Übertragbare Rechte können grundsätzlich Gegenstand einer Treuhandklage sein.

Mit dem Glaubensvertrag geht der Rechtsgegenstand des Geschäftes auf den Glaubenden über.

Begrenzte reale Rechte

Gegenstand des Treuhandgeschäfts können sowohl dingliche Rechte als auch beschränkte dingliche Rechte sein (TMK Art. 779 und seine Folgeartikel). Solange das Recht an der Transaktion übertragbar ist. „… Bei begrenzten dinglichen Rechten kommt es häufig zu getreuen Erwerbungen durch Errichtung und Erwerb. Alle beschränkten dinglichen Rechte können, soweit sie übertragbar sind, Gegenstand von Treuhandgeschäften sein. Bei Treuhandgeschäften werden jedoch nur sehr selten Grundstücksdienstbarkeiten, Wohnrecht (Wohnrecht), Ressourcenrecht, Baurecht (Baurecht) und Grundstücksobligationen getreu begründet.“

Es gibt keinen theoretischen Konsens darüber, ob das Dienstbarkeits- und Nießbrauchsrecht durch den Glauben begründet oder übertragen werden kann. In der Praxis gibt es Beispiele für die getreue Erlangung des Dienstbarkeits- und Nießbrauchsrechts.

Eigentumsrechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen können treuhänderisch übertragen werden. Eigentum an beweglichen Sachen 763/1 des türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Gemäß Artikel 705 desselben Gesetzes erfolgt die Eigentumsübertragung durch Eintragung von Eigentumsurkunden an unbeweglichen Sachen gemäß Artikel XNUMX desselben Gesetzes.

Da die Veröffentlichung von Persönlichkeitsrechten durch Vermerk auf der Eigentumsurkunde diese nicht als dingliche Rechte qualifiziert, kann nicht davon gesprochen werden, dass sie treuhänderisch übertragen werden.

Gegenstand des Treuhandgeschäfts sind, wie in der Praxis zu beobachten, meist bewegliche und unbewegliche Sachen und Forderungsrechte.

Übertragung von Forderungsrechten durch treue Transaktion

Es ist möglich, die Rechte von Forderungen getreu zu übertragen, und sie sind die am häufigsten verwendeten Transaktionen im täglichen Leben. Die Übertragung einer Forderung zur Sicherung ist die getreue Übertragung einer Forderung oder eines zur Übertragung geeigneten Rechts durch den Inhaber dieser Rechte oder Forderung an den Inhaber der Forderung, die als Hauptforderung bezeichnet wird, im Auftrag eine Garantie für eine andere Forderung zu stellen, für die er schuldet.

Für die treuhänderische Forderungsübertragung gelten die Bestimmungen der Forderungsübertragung. Bei getreuen Überweisungen sind Artikel 184 ff. des türkischen Obligationenrechts zu beachten.

Ob die Abtretung der Forderung fällig ist oder nicht, ist im türkischen Obligationenrecht nicht geregelt. Ob die Forderungsabtretung auf diese Gesetzeslücke zurückzuführen ist, ist theoretisch umstritten. Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei der Forderungsübertragung um einen kausalen Vorgang. Wie bei jedem Erwerbsgeschäft bedarf auch die Forderungsabtretung eines Rechtsgrundes, eines Abbuchungsvorgangs.

Nach der gegenteiligen Auffassung handelt es sich bei der Forderungsübertragung um ein abstraktes Geschäft. Ausgehend von der Annahme, dass alle Spargeschäfte immateriell sind, wird argumentiert, dass es sich bei der Übertragung von Forderungen ebenfalls um ein immaterielles Geschäft handeln sollte.

Die in diesem Artikel vorgesehene Form ist die gewöhnliche Schriftform. Nach Artikel 14 des türkischen Obligationenrechts genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses nur die Erklärung und Unterschrift des Schuldners, also des Übertragenden.

Schriftform ist die Gültigkeitsbedingung der Übertragung. Die ohne Einhaltung dieses Formulars vorgenommene Überweisung ist ungültig und führt zu keinem rechtsgültigen Ergebnis.

Es ist möglich, die Rechte an den schwangeren und Schuldscheinen durch Lieferung im ersten, Indossierung und Lieferung im zweiten getreu zu übertragen.

Rechte, die nicht durch treue Transaktion übertragbar sind

Rechte, die eng mit der Person verbunden sind, können nicht Gegenstand eines Glaubensvertrags sein. Diese Rechte sind nicht übertragbar. Dies sind die Rechte, die direkt vom Rechteinhaber ausgeübt werden sollten. Diese Rechte werden durch Einmischung in unsere Gesetze geregelt.Die in Artikel 24 des TMK geregelten Persönlichkeitsrechte und die Rechte in den Artikeln 196, 197, 162, 278-224, 280 desselben Gesetzes sind Rechte, die streng von der Person abhängig sind und können nicht durch treuhänderische Maßnahmen übertragen werden.

Form der zuverlässigen Transaktion

Es gibt keine Bestimmung, die die Form des Gläubigervertrags regelt. Wie in Praxis und Theorie angenommen, ist die Gültigkeit des Glaubensvertrages nicht von der Formbedingung abhängig. Beweisrechtlich wird die Formbedingung gesucht. In Fällen, in denen es verboten ist, mit Zeugen den mengenmäßigen Wert zu beweisen, können schriftliche Beweise, wenn keine schriftlichen Beweise vorliegen, der Beginn des schriftlichen Gehirns durch Geständnis, Eid und rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden. Beweismittel zum Beweis des Glaubensvertrages 5. 2. 1947 Tag 20/Dies wird in Resolution 6, Die Glaubensrichtungen vereinen, veranschaulicht.

Zu unterscheiden ist zwischen der Form des Glaubensvertrages und der Form, in der die Übertragung des Eigentums oder der Forderung dem Glauben unterliegt. Die Gültigkeit des Glaubensvertrages ist zwar formunabhängig, aber wenn die Übertragung des dem Treuhandgeschäft zugrunde liegenden Grundstücks oder Rechts formgebunden ist, so ist für die Wirksamkeit der Übertragung die vorgeschriebene Form einzuhalten. Um ein Beispiel für diese Situation zu geben, ist in unserem Rechtssystem vorgesehen, dass die Verträge, die die Verpflichtung zur Übertragung der Eigentumsurkunde an unbeweglichem Vermögen begründen, formal geregelt werden. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Treuhandgeschäftes um ein unbewegliches Vermögen, muss die Übertragung nach Maßgabe des TMK., TBK. und Grundbuchgesetzes erfolgen, damit die Übertragung wirksam ist. Wenn behauptet wird, dass die Übertragung durch Treuhand erfolgt ist, kann diese Behauptung durch schriftliche Beweise belegt werden.

Kommen wir wegen der in der Praxis bedenklichen Bedeutung dieser Frage auf die obigen Erläuterungen zurück, so ist zwischen dem Treuhandgeschäft und dem Erwerbsgeschäft zu unterscheiden, das den Rechtsgrund für die Übertragung im Treuhandgeschäft darstellt. Die Gültigkeit des Glaubensvertrages ist in der Regel nicht von der Formbedingung abhängig. Bei Treuhandgeschäften im Zusammenhang mit der Übertragung von Forderungen und Eigentumsurkunden an Grundstücken ist jedoch das den Rechtsgrund begründende Erwerbsgeschäft formpflichtig.

Beweis

Die Form des Treuhandgeschäftes und der Nachweis des Treuhandgeschäftes mit schriftlichen Nachweisen sind getrennte Angelegenheiten.

Theoretisch wird angenommen, dass der Begünstigungsvertrag, der den rechtlichen Grund für die treuen Geschäfte bei der Einziehung von Forderungen und der Übertragung von Grundstücken darstellt, der Form unterliegt.

TMK. Nonne 706, TBK. Gemäß Artikel 237 des Gesetzes Nr. 26 und Artikel XNUMX des Grundbuchgesetzes müssen Verträge zur Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen förmlich aufgesetzt werden. Gültigkeitsbedingung ist das für die Eigentumsübertragung vorgesehene amtliche Formular. Der Nachweis der treuhänderischen Handlung in Bezug auf das urkundlich erworbene Grundstück durch einen schriftlichen Nachweis führt nicht zu dem Schluss, dass der Glaubensvertrag nicht von der Form abhängig ist.

Bei Treuhandgeschäften im Zusammenhang mit der Forderungsübertragung und der Übertragung unbeweglicher Sachen ist die den Rechtsgrund darstellende Glaubensvereinbarung formpflichtig. Aus diesem Grund muss bei Treuhandgeschäften über Immobilien der Treuhandvertrag in der Urkunde förmlich geregelt werden..

Bei religiösen Transaktionen erfolgt die Übertragung des Glaubensgegenstandes gemäß den normalen Übertragungsmustern. Damit ein Vertrag zustande kommt, dessen Gültigkeit nach dem Gesetz auf eine bestimmte Form beschränkt ist, muss dieser nach der vorgeschriebenen Form geregelt werden. Andernfalls wird der Vertrag ungültig.

„… Bei Treuhandgeschäften unterliegt die Form des Gewinngeschäfts allgemeinen Vorschriften. Mit anderen Worten, die Übertragung der Überzeugung erfolgt gemäß den Regeln für die Übertragung von Rechten …“ (Beschluss der Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts 15.4.2011 T. 2011/13-14-189 E/K. )

Betrachten wir im Lichte dieser Erläuterungen die Übertragung von beweglichen, unbeweglichen und empfangbaren Rechten mit einem Glaubensvertrag gesondert.

Sie sind beweglich

Die Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen ist von keiner Form abhängig. Türkisches Zivilgesetzbuch 763/Nach Artikel 1 ist für die Übertragung von beweglichen Sachen eine Besitzübertragung erforderlich. Die treuhänderische Übereignung beweglicher Sachen ist an keine Form gebunden. Die normale Form des Eigentumsübergangs an solchen Waren erfolgt durch den Verkauf und die Lieferung, die keiner Formbedingung unterliegen.

Der Verkauf und die Überlassung von Kraftfahrzeugen wird gemäß Artikel 20/d des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Für die treuhänderische Überführung eines für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs ist die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Überführungsverfahrens zwingend erforderlich.

Immobilien

Bei der Übertragung von unbeweglichen Sachen durch Glaubensvertrag gibt es zwei Möglichkeiten; Das unbewegliche Vermögen kann Eigentumsurkunde sein oder nicht.

1) Registrierte Immobilien: In unserer Rechtsordnung ist vorgesehen, dass die Verträge, die die Verpflichtung zur Übertragung des Eigentumstitels an unbeweglichen Sachen begründen, formal geregelt werden sollen.

Abgesehen davon wird die Befugnis zum Abschluss von Kaufversprechensverträgen durch 1512 des Notargesetzes Nr. 60 bestimmt./Es wurde Notaren mit den Artikeln 3 und 89 gegeben.

Eine Glaubensvereinbarung bezüglich der Eigentumsurkunde von Immobilien muss nicht förmlich vereinbart werden. Es genügt, dies schriftlich zu vereinbaren. Die Meinungen des Jurisprudence Unification Board und damit die Praxis gehen in diese Richtung.

Die behördliche Anordnung des Treuhandvertrags, der eines der Elemente des Treuhandgeschäfts über die titulierte Immobilie ist, vor dem Grundbuchverwalter wurde auch in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs erwähnt.

„Damit eine Immobilie auf den Namen einer anderen Person eingetragen werden kann, muss ein triftiger Rechtsgrund vorliegen. Nicht offiziell erteilte Einsatzzusagen gelten nicht als gültig. Der Kläger hat seinen Anspruch nicht auf Dokumente gestützt.“ (Beschluss der Generalversammlung des Berufungsgerichts Nr. 25/10/1985 T. 1984/14-429E.1985/850 E/K.)

Damit ein Vertrag zustande kommt, dessen Gültigkeit gesetzlich auf eine bestimmte Form beschränkt ist, muss er nach der vorgeschriebenen Form geregelt werden. Andernfalls wird der Vertrag ungültig.

2) Immobilien ohne Eigentumsurkunde: Immobilien ohne Eigentumsurkunde gelten in Bezug auf den Verkauf und die Eigentumsübertragung als bewegliche Sachen.

3) Forderungsrechte: Für die treuhänderische Forderungsübertragung gelten die Bestimmungen der Forderungsübertragung. Bei getreuen Überweisungen sind Artikel 183 ff. des türkischen Obligationenrechts zu beachten.

In Art. 184 des türkischen Obligationenrechts ist geregelt, dass die Abtretung der Forderung an die Schriftform gebunden ist. Schriftform ist die Wirksamkeitsvoraussetzung für die Abtretung der Forderung. Die ohne Einhaltung dieses Formulars vorgenommene Überweisung ist ungültig und hat keine Rechtsfolgen.

Es ist möglich, die Rechte an den schwangeren und Schuldscheinen durch Lieferung im ersten, Indossierung und Lieferung im zweiten getreu zu übertragen.

Bei der treuhänderischen Übertragung der Forderungsrechte ist die gewöhnliche Schriftform vorgesehen. Nach Artikel 14 des türkischen Obligationenrechts genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses nur die Erklärung und Unterschrift des Schuldners, also des Übertragenden.

Schriftform ist die Gültigkeitsbedingung der Übertragung. Die ohne Einhaltung dieses Formulars vorgenommene Überweisung ist ungültig und führt zu keinem rechtsgültigen Ergebnis.

Arten von Treuhandgeschäften

Treue Transaktionen wurden in der Theorie in verschiedene Aspekte eingeteilt. Diese Klassifizierungen sind wichtig für die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Treuhandgeschäft.

Kurz gesagt, Arten von Treuhandgeschäften:

1) Einseitige und bilaterale treue Transaktionen

Es handelt sich um eine Unterscheidung nach den Interessen der Begünstigten. Es zeigt sich, wenn Einigkeit, Solidarität oder Gegensätzlichkeit der Interessen der Begünstigten von Treuhandgeschäften besteht.

2) Offene Glaubenstransaktionen und implizite Glaubenstransaktionen

Jedes Rechtsverhältnis lässt sich in „Innenbeziehungen“ hinsichtlich der Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien und „Außenbeziehungen“ hinsichtlich der Verhältnisse zu Dritten unterteilen. Von diesem Standpunkt aus lassen sich bei religiösen Transaktionen zwei getrennte Beziehungen feststellen. Hier wird die Beziehung zwischen dem Gläubigen und dem Gläubigen als "innere Beziehung" bezeichnet, und die Beziehung zwischen gegnerischen Parteien und Dritten wird als "äußere Beziehung" bezeichnet.

Dabei wird danach unterschieden, ob die Beziehung zwischen den Parteien explizit oder implizit ist oder ob die Transaktion Dritten bekannt ist. Diese Unterscheidung kommt bei der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Treuhandgeschäft zum Tragen.

3) Transaktionen des reinen Glaubens und Transaktionen des gemischten Glaubens

Es ist eine Klassifizierung, die nach dem Nutzen der treuen Transaktion und dem Zweck der Transaktion vorgenommen wird. Dabei werden Treuhandgeschäfte in „reine Treuhandgeschäfte“ und „gemischte Treuhandgeschäfte“ unterteilt. Reine Glaubenstransaktionen sind Verträge, die zugunsten des Gläubigen geschlossen werden, und gemischte Glaubenstransaktionen sind Verträge, die zugunsten des Gläubigen geschlossen werden. Sie sind die häufigsten Glaubenstransaktionen im täglichen Leben und in der Praxis. Ein Treuhandgeschäft liegt in der Übereignung des Grundstücks oder der Forderung zur Sicherung und der Übereignung zum Einzug der Forderung vor. 

Reine Glaubenstransaktionen sind Transaktionen, die zum Nutzen des Gläubigen getätigt werden. Solche Prozesse manifestieren sich auf folgende Weise:

a) Forderungsabtretung zum Inkasso: Der Gläubiger wählt für die Einziehung seiner Forderung den Einzugsweg, indem er die Forderung an eine Person seines Vertrauens überträgt, anstatt einer Person eine Vollmacht oder Inkassovollmacht zu erteilen. Der Gläubiger hat mit dieser Übertragung eine sicherere Rechtslage geschaffen.

Die zu diesem Zweck vorgenommene Abtretung unterliegt den Bedingungen der Abtretung einer gewöhnlichen Forderung.

b) Umsätze zu Inkassozwecken: Es ist eine Transaktionsform, die im Handelsrecht Anwendung findet. Es ist ein Verfahren, das bei der Sammlung von Handelspapieren verwendet wird.

c) Treue Transaktionen zu Verwaltungszwecken: Es ist eine Art von Transaktion, die durchgeführt wird, um Transaktionen zugunsten des Gläubigen zu halten, zu verwenden, zu verwalten, zu speichern und ähnliche Transaktionen durchzuführen.

Eine gemischte Glaubenstransaktion ist eine Transaktion, die normalerweise zum Wohle des Gläubigen durchgeführt wird. Es ist die Übertragung der Forderung oder des Eigentums an einer Immobilie zum Zwecke der Sicherung. Hier verpfändet der Gläubiger das Eigentum oder die Forderung an einer Immobilie für eine Schuld an den Gläubiger, um sie nach Begleichung der Schuld wieder zu übertragen. Diese Unterscheidung ist wichtig im Hinblick auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien.

4) Treue Transaktionen zum eigenen Vorteil und zum Vorteil anderer

Es handelt sich um eine Klassifizierung in Bezug auf Personen, die von der treuen Transaktion profitieren werden. Die Vorteile derjenigen, die von Treuhandgeschäften profitieren, gehen möglicherweise nicht immer in die gleiche Richtung. Das Thema Glauben mag in den Händen derer liegen, deren Nutzen sich mehr oder weniger voneinander unterscheidet oder sogar gegensätzlich ist. Es wird zwischen einseitigen und mehrseitigen Glaubensgeschäften unterschieden, indem die Einigkeit, Solidarität oder Gegensätzlichkeit zwischen den Vorteilen der Personen betrachtet wird, denen das Treuhandgeschäft zugute kommt.

Gründe für die treue Transaktion

Glaube wird aus einer Vielzahl von Gründen getan. In der Praxis wird das Treuhandgeschäft für zwei Zwecke verwendet.

📜 „… Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die Treuhandgeschäfte direkt regeln. Vertrauliche Transaktionen sind Transaktionen, die zum Zwecke der Verschleierung der Person selbst oder zum Zwecke der Sicherung oder des Schmuggels von Waren gegenüber dem Gläubiger getätigt werden können …“ (Berufungsgericht Generalversammlung 15.4 2011 T. 2011/13-14-189 M/C. Entscheidung Nr.)

📜 „… Bei einem solchen Vertrag und einem damit verbundenen Geschäft beantragen die Parteien in der Regel, dass eine Sache oder ein Recht, das zu ihrem Vermögen gehört, eine Garantie und Rückgabe ist, indem sie eine stärkere Rechtslage schaffen als gewöhnliche Gerichtsverfahren mit demselben Zweck, dem Gläubigen treu zu geben. Mit anderen Worten, der Schuldner räumt mit dieser Transaktion seinem Gläubiger ein stärkeres und weitergehendes Recht als das Pfandrecht ein, indem er das Eigentum an seinem Eigentum überträgt, anstatt sein Eigentum zu verpfänden, also nur ein begrenztes dingliches Recht. (Berufungsgericht 1. Zivilkammer 21.02.2013 T. 2013/1563-2421 E./K. Entscheidung)

Wie in den Musterentscheidungen oben erläutert, werden Treuhandgeschäfte zum Zwecke der Sicherheit und zum Schmuggeln von Waren gegenüber dem Gläubiger getätigt.

Schauen wir uns die Gründe für die treue Transaktion genauer an:

1) Sicherungsabtretung

In der Praxis ist es üblich, Treuhandgeschäfte zum Zweck der Sicherheit zu tätigen. Die Abtretung zum Zwecke der Sicherheit ist ein Verfahren zur Überwindung von Schwierigkeiten bei der Kreditbeschaffung. Es ist für Menschen nicht immer einfach, ihren Kreditbedarf im Wirtschaftsleben zu decken. Beispielsweise überträgt eine Person, die Kapital benötigt, dieses Eigentum an einen vertrauenswürdigen Verwandten oder Freund in der Überzeugung, es ihm zurückzugeben, anstatt einen Kredit zu verwenden oder sein Eigentum zu verkaufen. Die Person, die die Immobilie unter einem anderen Namen übernimmt, gilt mit dem Übertragungsprozess als Eigentümer dieser Immobilie, ist jedoch verpflichtet, diese Immobilie in Zukunft zurückzugeben.

Treuhandgeschäfte sind nach diesen Erläuterungen die Geschäfte, die die Übertragung einer Sache oder eines Rechts im Rahmen des Vermögens des Gläubigers auf den Gläubiger zur Bestellung einer Sicherheit oder zur Verwaltung, in der Regel einer unbeweglichen Sache auf den Gläubiger, beinhalten und die Gläubiger, den Glaubensgegenstand gemäß den Bedingungen der Glaubensvereinbarung zu verwenden und bei Zweckerfüllung dem Gläubiger in der vorgeschriebenen Weise zurückzugeben.

Bei einer Sicherungszession wird dem Gläubiger das Eigentum an einer unbeweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung übertragen. Zweck ist hier nicht die Eigentumsübertragung. Wenn der Zweck der Garantie erfüllt ist oder die festgelegte Frist abgelaufen ist, gibt der Gläubiger das Eigentum an der Immobilie an den Schuldner zurück.

Im Gegensatz zu Kollusion gelten Treuhandgeschäfte zwischen den Vertragsparteien im Sinne ihres tatsächlichen Willens und Vertragszwecks und geben den Parteien die Möglichkeit, ihre relativen Rechte im Rahmen des Obligationenrechts geltend zu machen.

Treue Sicherungsübereignungen sind meist in der Übereignung von Grundstücken gegen Entgelt zu sehen. Die Sicherungsübereignung von Grundstücken ist ein Treuhandgeschäft. Der Gläubiger ist verpflichtet, dem Gläubiger nach Beendigung des mit dem Glaubensvertrag verfolgten Zwecks oder nach Ablauf der bestimmten Frist die unbewegliche Sache zu übereignen. Wenn der Gläubiger die aus dem Glaubensvertrag entstandene Schuld (das erhaltene Geld) zurückgibt, das geglaubte Grundstück aber nicht zustande kommt, kann der Gläubige das Grundstück durch Löschungs- und Eintragungsklage zurücknehmen. Bestehen des Glaubensvertrags des Klägers 5. 2. 1947 Tag 20/Er muss dies gemäß Dekret Nr. 6 über die Festigung des Glaubens schriftlich belegen.

Bei der Abtretung der unbeweglichen Sache als Bürgschaft für die Schuld muss der Gläubiger die Schuld vollständig bezahlen und die andere Partei sollte in Verzug geraten, um die Registrierung der Eigentumsurkunde zu annullieren und über die Registrierung zu entscheiden. Löschungs- und Eintragungsfälle aus Sicherungs- und Sicherungsübereignungen sind die häufigsten Fälle in der Praxis.

Angesichts dieser Ausführungen ist unter dem Sicherungsabtretungsvertrag der Vertrag zu verstehen, der die getreue Eigentumsübertragung im Sinne der Bereitstellung einer Forderung vorsieht.

Sicherungsverträge sind Verträge, die auf gegenseitigem Vertrauen zwischen den Parteien beruhen. Abtretungsverträge des Gläubigers (des Schuldners), der das unbewegliche Vermögen zur Sicherheit übereignet, erfordern den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Parteien. Der Gläubiger, der sein unbewegliches Vermögen zur Sicherheit übereignet, hat die Überzeugung, dass der Schuldner ihm das unbewegliche Vermögen zurückübertragen wird, wenn die Schuld beglichen ist. Überträgt der Gläubiger die unbewegliche Sache auf einen Dritten, so wird der Gläubiger keine Ansprüche gegen den neuen Eigentümer stellen, der den Erwerb in gutem Glauben vorgenommen hat.

Zur Sicherung ist die Abtretung schriftlich nachzuweisen.

2) Inkassoabtretung oder getreue Forderungsabtretung

Bei einem Inkassoauftrag überträgt der Gläubiger die Forderung an eine Vertrauensperson, um eine stärkere Rechtslage zu schaffen, anstatt eine Vollmacht oder Inkassovollmacht zum Forderungseinzug zu erteilen. Diese Übertragung unterliegt trotz der Verpflichtung des Übernehmers den allgemeinen Bedingungen einer gewöhnlichen Kreditübertragung. Diese Art des Treuhandgeschäfts wird insbesondere gegen falsche Schuldner eingesetzt…“

Die Abtretung zum Inkasso oder die getreue Abtretung von Forderungen ist ein Verfahren, das bei Geldforderungen angewendet wird.

Nachweis der treuen Transaktion

Artikel 6 des türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches; „Sofern das Gesetz nichts Gegenteiliges vorsieht, ist jede Partei verpflichtet, das Vorliegen der Tatsachen zu beweisen, auf die sie ihr Recht stützt.“ Nach der Beweisregel ist derjenige, der aufgrund des Treuhandgeschäfts den Antrag stellt, verpflichtet, seinen Anspruch zu beweisen.

Glaubensgeschäfte können mit schriftlichen Beweisen gemäß der Konsolidierungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 5.2.1947 mit der Nummer 20/6 nachgewiesen werden. Bei der Entscheidung, die Rechtsprechung, deren Datum und Nummer geschrieben steht, zusammenzuführen, geht es darum, die Streitigkeiten um das Pseudonym zu beweisen. Das Treuhandgeschäft wird nicht erwähnt. In der Praxis wird jedoch akzeptiert, dass die Treuhandgeschäfte unter Bezugnahme auf diese Entscheidung schriftlich nachgewiesen werden. Das verbindliche Ergebnis der Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung:

Die Praktiken des Kassationsgerichtshofs wurzeln in der Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung, deren Datum und Nummer schriftlich festgehalten sind.

Nachweise, die bei Treuhandgeschäften gemäß der gängigen Praxis zu verwenden sind:

1) Schriftlicher Nachweis: Treue Geschäfte müssen gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 05.02.1947 mit der Nummer 20/6 schriftlich nachgewiesen werden. Obwohl es keine ausdrückliche Erwähnung des Treuhandgeschäfts in der IBK gibt, dessen Datum und Nummer geschrieben wird, was mit dem nami-i undert zusammenhängt.

Der Zweck des schriftlichen Beweises ist der in schriftlicher Form angeordnete Beweis. Der schriftliche Beweis muss ein Dokument sein, das von den Parteien mitgebracht und mit ihren Unterschriften versehen ist.

In einem solchen Verfahren kann der Zeuge ohne schriftliches Dokument nicht allein vernommen werden. Liegt ein schriftlicher Beweis oder der Beginn eines schriftlichen Beweises vor, kann zusammen mit diesen Dokumenten ein Zeugenbeweis beantragt werden.

Es genügt, dass die von den Parteien anzuwendenden schriftlichen Beweismittel in üblicher Weise angeordnet sind. 14-16 der TBK. Obwohl die Elemente der gewöhnlichen Schriftform in den Artikeln spezifiziert wurden, wurde ihre Definition nicht vorgenommen. Theoretisch ist die Schriftform definiert als „das schriftliche Dokumentieren und Unterzeichnen des Inhalts der formgebundenen Willenserklärung durch den Erklärenden …“.

2) Beginn des schriftlichen Beweises: Liegt kein schriftlicher Beweis der vorgenannten Art vor, ist es möglich, den Glaubensvertrag mit Beginn der Beweisführung zu beweisen. Obwohl der Beginn des Beweises nicht als ausreichend angesehen wird, um den gesamten Streit zwischen den Parteien zu beweisen, handelt es sich um einen Schuldschein oder einen Brief, der vom Gläubiger handschriftlich und unterschrieben wurde, ein Dokument, das die Initialen des Gläubigers trägt, handgeschrieben und vom Gläubiger unterzeichnet Gläubiger, ein Dokument, das die Initialen des Gläubigers trägt, ein nicht genehmigter Fingerabdruck oder wenn es sich um ein Dokument handelt, wie zum Beispiel versiegelte Schuldscheine, das den Beginn eines schriftlichen Beweises darstellt, wird die Glaubensvereinbarung durch alle Arten von Beweismitteln, einschließlich Zeugen, bewiesen gemäß § 202 HMK. Gemäss Art. 202 HMK sind Briefe, Bankbelege etc. Wenn es ein schriftliches Dokument wie den Beginn des schriftlichen Beweises gibt, wird es möglich, die Behauptung mit allen Arten von Beweisen zu beweisen.

Liegen beispielsweise Briefe, Quittungen, Bankquittungen, Protokolle und ähnliche Dokumente vor, aus denen hervorgeht, dass die Immobilie, die Gegenstand des Treuhandgeschäfts ist, von der anderen Partei bezahlt wurde, kann die Transaktion durch die Aussage eines Zeugen bewiesen werden.

3) Geständnis: Die Beichte ist in den Artikeln 177 und 188 des HMK enthalten. In unserem Rechtssystem ist das Geständnis der endgültige Beweis. Ein Glaubensvertrag kann durch schriftliche Beweise oder, wenn keine schriftlichen Beweise vorliegen, durch ein Geständnis nachgewiesen werden.

Akzeptiert der Gläubiger das Bestehen des Treuhandgeschäftes, muss der Streit im Rahmen der Annahmeerklärung beigelegt werden. Die in § 308 HMK geregelte Annahme ist die teilweise oder vollständige Zustimmung des Beklagten zum Ausgang des Antrags des Klägers. Mit der Annahme endet der Streit.

4) Eid: Liegt kein schriftlicher Beweis oder der Beginn eines schriftlichen Beweises vor, kann der Glaubensvertrag auch mit eindeutigen Beweisen wie Geständnis und Eid nachgewiesen werden. Stützt sich der Kläger auf den Beweis des Eides, muss das Gericht den Kläger an dieses Recht erinnern.

5) Ermessensbeweise: Es ist nicht möglich, das Treuhandgeschäft mit Ermessensbeweisen nachzuweisen. Obwohl es nicht als ausreichend angesehen wird, den gesamten Streit zwischen den Parteien zu beweisen, ist eine handschriftliche, aber nicht unterzeichnete Urkunde und ein Brief von der Hand der anderen Partei, die ihre Existenz bestätigt, ein maschinell geschriebenes Dokument, das jedoch die Initialen des Gläubigers trägt, nicht ordnungsgemäß beglaubigt, der Beginn schriftlicher Beweise wie Fingerabdrücke oder gestempelte Schuldscheine.Wenn ein Dokument über die Art des Glaubens vorliegt, kann der Glaubensvertrag gemäß Artikel 292 HMK mit Zeugen und ähnlichen Beweisen bewiesen werden . Ermessensbeweise allein reichen für den Beweis nicht aus.

In Bezug auf den Beweis des Überzeugungsprozesses ist es nützlich, die folgenden zusammenfassenden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs im Auge zu behalten:

  • Aufgrund der Nähe der Parteien ist es nicht möglich, die Fälle aus dem Glaubensvertrag mit Zeugen zu beweisen.
  • Der schriftliche Nachweis zum Nachweis des Treuhandgeschäfts muss ein Dokument mit den Unterschriften der Parteien sein.
  • Der Vorwurf der treuhänderischen Abtretung gegen das durch Ausstellung einer amtlichen Urkunde im Grundbuch vorgenommene Geschäft ist mit Beweisen gleicher Stärke zu belegen.
  • Schriftliche Beweise zum Beweis einer treuhänderischen Behauptung sind formunabhängig. 5.2.1947/20 vom 6 kann eine treuhänderische Forderung durch formlose schriftliche Beweise begründet werden.
  • Der schriftliche Beweis muss ein Dokument sein, das von den Parteien mitgebracht und mit ihren Unterschriften versehen ist.

Bedingungen und Folgen einer treuen Transaktion

Treue Transaktionen sind Verträge, die gegenseitige Rechte und Pflichten begründen. Wie in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Ausdruck kommt, ist der Glaubensvertrag ein Belastungsgeschäft zwischen dem Gläubiger und dem Gläubiger, das ihre Rechte und Pflichten, die Gründe für die Beendigung der treuen Behandlung und die Bedingungen für die Rückgabe des übertragenen Rechts an den Gläubiger bestimmt Gläubiger durch den Gläubiger.

Dieser Vertrag ist ein eigenständiger Vertrag, der die Rechte und Schulden der Parteien umfasst und den Rechtsgrund für die Übertragung von Forderungen und Eigentum darstellt. Bei einem solchen Vertrag und einem damit verbundenen Geschäft beantragen die Parteien in der Regel, etwas oder ein Recht, das in der Immobilie enthalten ist, zu garantieren und zurückzugeben, um eine stärkere Rechtslage zu schaffen als gewöhnliche Gerichtsverfahren mit demselben Zweck, die der Gläubiger zu geben hat treu. Die Rechte und Pflichten der Parteien sollten nach den Besonderheiten des jeweiligen konkreten Falles unter Berücksichtigung des mit dem Treuhandgeschäft verfolgten Zwecks und Zwecks bestimmt werden.

Rechte und Pflichten, die zwischen den Parteien des Treuhandgeschäfts entstehen, sind gemäss den Bestimmungen der TCO zu regeln.

📜 Die 1. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, 10. 11. 2014 Tag und 2014/ In seiner Entscheidung mit der Nummer 1488-17201 dieser Lösungsstil:

„… Glaubensverträge gelten zwischen den Parteien in Bezug auf die Widerspiegelung ihres tatsächlichen Willens und Vertragszwecks; Es ist unbestreitbar, dass es den Parteien die Möglichkeit gegeben hat, ihre relativen Rechte im Rahmen des Obligationenrechts geltend zu machen …“ in Worten ausgedrückt. Handelt es sich beim Gegenstand des Treuhandgeschäftes jedoch um ein unbewegliches Vermögen, sind bei der Lösung des Problems auch die Regeln des Sachenrechts zu berücksichtigen. Insbesondere gelten die Bestimmungen des Vermögensgesetzes in Bezug darauf, ob der Erwerb durch Dritte gültig ist oder nicht, im Hinblick auf die Anwendung von Artikel 873 des türkischen Zivilgesetzbuchs in Bezug auf unbewegliche Sachen, die einer Abtretung aufgrund von Glaubensverträgen unterliegen, insbesondere wenn das Glaubensgut vom Gläubiger an einen Dritten abgetreten wird.

Je nach Art, Zweck und Zweck des Treuhandgeschäfts sind die Rechte und Pflichten der Parteien zu bestimmen. Beispielsweise können die Rechte und Pflichten der Parteien bei reinen Glaubenstransaktionen und die Rechte und Pflichten der Parteien bei gemischten Glaubenstransaktionen voneinander getrennt sein.

Das Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Gläubiger stellt das Innenverhältnis dar, und das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien und den Dritten das Außenverhältnis. Wenn wir das innere und äußere Verhältnis untersuchen, wird es uns leichter fallen, treue Transaktionen zu verstehen.

1) Interne Beziehung

Die innere Beziehung in der treuen Transaktion ist die gegenseitige Beziehung zwischen dem Gläubigen und dem Geglaubten. Ein Treuhandgeschäft entsteht aus einem Vertrag zwischen den Parteien. Es ist ein zweiseitiger Prozess. Rechte und Schulden, die zwischen den Parteien aus dem Treuhandgeschäft entstehen, werden unter dem Titel Innenverhältnis bearbeitet. In ähnlicher Weise sind die inneren Beziehungen die Beziehungen von Rechten und Pflichten zwischen dem Gläubigen und dem Gläubigen.

Rechte und Pflichten des Gläubigers

Rechte des Gläubigen: Verpflichtung, ein Recht oder Eigentum des Gläubigers für einen bestimmten Zeitraum oder Zweck auf den Gläubiger zu übertragen, um eine Bürgschaft für eine Schuld mit gültigem Glaubensvertrag zu bilden, und den Gläubiger gemäß den Anordnungen und Weisungen des Gläubigers zu verwenden, und dieses Recht oder Eigentum auf den Gläubiger zu übertragen, wenn der Zweck erfüllt ist oder wenn die Zeit abgelaufen ist.

Mit dem Glaubensvertrag geht das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Waren und Forderungen auf den Glaubenden über. Handelt es sich bei dem Treuhandgeschäft um ein unbewegliches Vermögen, so ist derjenige, der das unbewegliche Vermögen mit einem Glaubensvertrag erwirbt, auch verpflichtet, das unbewegliche Vermögen bis zur Tilgung der Schuld nicht weiterzuverkaufen und nach Tilgung der Schuld zurückzugeben. Das Eigentum an der Immobilie ist auf den Gläubiger übergegangen.

Der Gläubige kann alle Arten von Einsparungen auf dem Eigentum und Recht machen, das Gegenstand des Glaubens ist. Es kann ein beschränktes dingliches Recht, zum Beispiel ein Pfandrecht, begründen, um das von ihm übernommene Eigentum einem anderen zu übertragen, und wenn es sich um ein unbewegliches Gut handelt, kann es ein Pfandrecht begründen. Treues Gewinnen hat alle Konsequenzen einer normalen Gewinntransaktion. Der Treuhänder wird Eigentümer des übertragenen Vermögens und Eigentümer der Forderung. Dies wird die Theorie des vollständigen Gewinnens genannt.

Andererseits sollte nicht vergessen werden, dass der Gläubiger, da er das Recht und den Titel des Eigentümers an dem Glaubensgegenstand hat, verpflichtet ist, den Glaubensgegenstand gemäß dem Glaubensvertrag zu nutzen, zu schützen und sorgfältig zu verwalten.

Nach Abschluss des Glaubensvertrags hat die geglaubte Partei die Eigenschaft und den Titel des Eigentümers in den Konflikten, die sich in Bezug auf den Glaubensgegenstand ergeben. In den diesbezüglich einzureichenden Klagen tritt der Gläubige als Kläger und Beklagter in den Prozess ein. Er kann entweder auf die Klage verzichten oder die Klage annehmen. Auch hier wird das zu fällende Urteil zugunsten oder gegen den Gläubigen gefällt.

Schulden des Gläubigers: Der Gläubiger ist verpflichtet, gemäß dem Glaubensvertrag zu handeln, die Güter und Forderungen nicht auf andere zu übertragen, den Vertragszweck zu verwirklichen und dieses Eigentum am Ende der Frist an den Gläubiger zurückzugeben , wenn der Zeitraum bestimmt ist. Tatsächlich entsteht in Fällen, in denen der Glaubensvertrag des Gläubigen gekündigt wird, die Schuld der Rückgabe des Glaubensgegenstandes.

Es wird davon ausgegangen, dass für die Abtretung der Rückgabe bei Entstehung der Rückgabeschuld ein neuer Rechtsweg erforderlich ist. Der Glaubensübergang aus Rückgabe erfolgt durch ein Rechtsgeschäft, wie z. B. Lieferung, Forderungsabtretung.

Bei der getreuen Übereignung von Grundstücken kann der Rechtsgrund für die Übereignung eine Glaubensvereinbarung zwischen den Parteien sein oder es kann sich um einen besonderen Vertrag über die getreue Überlassung des Grundstücks handeln.

Überträgt der Gläubiger trotz Verwirklichung des im Glaubensvertrag bestimmten Zwecks oder Fristablaufs das Eigentum und die Forderung nicht auf den Gläubiger, handelt er vertragswidrig. In diesem Fall kann der Gläubige eine Entschädigung nach Art. 112 TCO verlangen.

Der Gläubiger ist verpflichtet, den Weisungen des Gläubigers nach Maßgabe des Glaubensvertrages nachzukommen, den Glaubensgegenstand gut zu verwenden, ihn zu schützen und pfleglich zu behandeln, den Glaubensgegenstand nach Ablauf des Glaubensvertrages zurückzugeben .

Der Gläubiger haftet nach den Bestimmungen des TCO für sein Verschulden bei der Verwaltung des Glaubensgegenstandes.

Rechte und Pflichten des Gläubigers

Damit der Gläubige um die Güter bitten kann, die Gegenstand des Glaubens sind, muss er zuerst seine eigene Verpflichtung vollständig bezahlen, was dem Gläubigen genommen wurde. Bei Sicherungszessionen muss der Schuldner vollständig bezahlt werden, um die abgetretene Sache herausfordern zu können. Es kann nicht angenommen werden, dass die andere Partei in Verzug ist, ohne die Schuld zu bezahlen. Ohne seine Schulden zu bezahlen, kann er den Glaubensgegenstand nicht durch einen Rechtsstreit beanspruchen. Die Zahlung der Schuld wird als Bedingung für die Klage akzeptiert.

✅ Wenn jedoch eine Klage ohne Zahlung in der Praxis eingereicht wird, wird die Klage nicht sofort abgewiesen, und dem Gläubiger wird Zeit und Gelegenheit gegeben, die Schuld zu begleichen.

Dieses Persönlichkeitsrecht aus dem Glaubensvertrag kann der Gläubiger nur gegenüber dem Gläubiger geltend machen. Für den Fall, dass der Glaubensgegenstand an Dritte weitergegeben wird, besteht in der Regel kein Anspruchsrecht gegenüber diesen.

Derjenige, der das Grundstück mit Glaubensvertrag verkauft, hat nur noch das Recht, die Abtretung des Grundstücks an ihn durch Rückgabe des geliehenen Geldes zu verlangen, Der Gläubiger kann eine Entschädigung verlangen, wenn der Glaubensgegenstand nicht zurückgegeben wird.

Zusammenfassend; Der Gläubiger, der das unbewegliche Vermögen mit einem Glaubensvertrag überträgt, hat das Recht, das geliehene Geld zurückzugeben und die Abtretung des unbeweglichen Vermögens an ihn zu verlangen.

2) Außenbeziehungen in treuen Transaktionen

Bei Treuhandgeschäften sind Außenbeziehungen die Beziehungen zwischen den Parteien des Geschäfts und Dritten. Als Dritter gilt bei Treuhandgeschäften grundsätzlich jede Person, die nicht Partei des Glaubensvertrages ist. Bei Treuhandgeschäften wissen Dritte oft nicht, dass ein Treuhandvertrag besteht. Es besteht keine Beziehung zwischen Dritten und dem Gläubiger.

Da der Gläubiger, wie ich bereits erwähnt habe, mit der Übertragung des Rechts Eigentümer und Gläubiger wird, sind die Gewinne, die Dritte von den Gläubigern erzielen, geschützt. In solchen Fällen kann der Gläubiger keinen Anspruch auf Forderungen gegenüber Dritten haben. Das Recht des Gläubigers aus dem Treuhandgeschäft ist persönlicher Natur und kann Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden.

Schutz des Drittschuldners: Da die Forderungsabtretung zur Sicherung alle Folgen einer handelsüblichen Forderungsabtretung hat, unterscheidet sich die Rechtslage des Drittschuldners nicht von der Situation des Schuldners bei einer normalen Forderungsabtretung. Bei getreuen Übertragungen genießt der Schuldner den Schutz gemäß Artikel 186 und 187 TCO. Bei der getreuen Übertragung von Handelspapieren verhält es sich anders als bei der Übertragung von Forderungen.

Leistungen Dritter: Bei Treuhandgeschäften wird das Gewinnen nach Treu und Glauben im Erwerb des Dritten gesehen, der nicht Partei des Treuhandvertrags ist. Wie ich bereits erwähnt habe, gilt bei Treuhandgeschäften jede Person, die nicht Partei des Glaubensbekenntnisses ist, als „Dritter“. Die dritte Person tritt im Außenhandel von Treuhandgeschäften auf.

In der Regel sind gutgläubige Gewinne Dritter gesetzlich geschützt. Wird der Glaubensgegenstand von Dritten aus dem Geglaubten erworben, so gilt dieser Erwerb als von einer berechtigten Person vorgenommen. In diesem Fall hat der Gläubiger kein Recht, von Dritten zu verlangen. Bei Treuhandgeschäften manifestiert sich das Forderungsrecht im Innenverhältnis zwischen Gläubiger und Gläubiger. Bei Vorliegen von Auflagen kann dem Gläubiger ein Entschädigungsanspruch gegenüber Dritten eingeräumt werden. Bei Schadensersatzansprüchen, die sich aus einer solchen Verweisung und Anstiftung zu Vertragsbruch ergeben, müssen die Verweisung und Anstiftung jedoch auf unethische Weise erfolgen, mit der alleinigen Absicht, dem Gläubigen zu schaden.

Gegenstand von Treuhandgeschäften sind, wie aus der Praxis ersichtlich, meist Eigentumsurkunden. Probleme aus dem Auslandsverhältnis bei Treuhandgeschäften manifestieren sich meist bei der Übertragung von unbeweglichem Vermögen im Treuhandgeschäft.

Geschützt ist in der Regel derjenige, der das dingliche Recht durch Vertrauen auf die Eintragung im Grundbuch erwirbt. Diese Regel ist TMK. Sie fand ihren Ausdruck in Artikel 1023 der UNO. Angesichts der vorgenannten Bestimmung kann der Anspruch auf Treuhandklage gegen eine Person, die das Naturalrecht erlangt, indem sie auf die Urkundenaufzeichnung vertraut, nicht gehört werden. Wenn wir das dingliche Recht mit einem Beispiel verkörpern, indem wir dem Grundbuchamt nach Treu und Glauben vertrauen; Der Gläubiger (A) hat seine Immobilie auf den Gläubigen (B) mit einem Rechtsgeschäft übertragen und auf den Namen von (B) in der Urkunde eingetragen. Übertrug (B) diese Immobilie später auf einen gutgläubigen Dritten (C), der von dem Treuhandgeschäft nichts wusste, erlangte (C) das Eigentum an der Immobilie, weil er ein gutgläubiger Gewinner war und wurde deren Eigentümer. Der Gläubiger (A) kann gegen ihn keine Treuhandklage geltend machen und keine Klage auf Berichtigung des Grundbuchs erheben.

In unserem Gesetz wurde das Prinzip des Schutzes des guten Willens des Käufers akzeptiert, um sicherzustellen, dass die von Einzelpersonen gekauften Dinge nicht befürchtet werden, dass sie ihnen in Zukunft zurückgenommen werden könnten, und so die soziale Ordnung zu gewährleisten.

Grundsätzlich ist das Vorhandensein von Goodwill unabdingbar. Der Gewinn der Person in der Second-Hand-Situation ist geschützt. Wenn das Problem anhand eines Beispiels konkretisiert werden soll, können wir ein Beispiel wie folgt geben: Der Gläubiger (A) hat seine Immobilie durch ein Treuhandgeschäft auf den Gläubigen (B) übertragen. (C), der in der Position der dritten Person ist, kaufte und übernahm auch die Immobilie von (B), der an die Eigentumsurkunde glaubt. In diesem Rechtsverhältnis ist die geglaubte (B) erste Hand und die dritte Person (C) die zweite Hand. Hier ist aufgrund der Eintragung im Grundbuch der Zugewinn von (C), der in zweiter Hand steht, der gutgläubig verdient, geschützt.

Aufgrund der zugunsten eines gutgläubigen Dritten angenommenen Vermutung liegt die Beweislast bei dem Kläger, der behauptet, der tatsächliche Rechtsinhaber zu sein. Es reicht aus, dass beim Erwerb des Rechts ein Geschäfts- oder Firmenwert festgestellt wird. Das Lernen nach dem Erwerb des Rechts wirkt sich nicht auf das Ergebnis aus.

Knapp; Als nicht gutgläubig gilt, wer die Unwirksamkeit des Erstauftrages kennt oder erkennen kann, ob er die von ihm erwartete Sorgfalt zeigt.

Beendigung der zuverlässigen Transaktion

Hinsichtlich der Kündigung von Treuhandgeschäften besteht kein Unterschied zu anderen Verträgen. Die Kündigungsgründe sind die gleichen. Die Gründe für die Vertragsauflösung (treue Transaktion) sind kurz zusammengefasst:

  • Nach einer gewissen Zeit: Wird bei der Begründung des Treuhandvertrages ein Ablaufdatum bestimmt, so endet der Vertrag an diesem Datum.
  • Kündigungsgründe: Kündigung und Vertragsbeendigung können wegen fehlender Erlaubnis, Formmangel, Willensverstößen, Rechts- und Sittenverstößen und ähnlichen Gründen verlangt werden.
  • Verwirklichung des Ziels: Treuverträge werden zu einem bestimmten Zweck (Zweck) geschlossen, der Vertrag endet mit der Verwirklichung des Glaubenszwecks. Zum Beispiel; Bei Forderungseinziehung oder zweckgebundener Abtretung endet der Vertrag automatisch, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf, wenn der Zweck verwirklicht ist.
  • Tod der Parteien: Im Falle des Todes sowohl des Gläubigers als auch des Gläubigers endet das treue Geschäft nicht, es geht weiter. Die Erben der Parteien sind nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge an diesen Vertrag gebunden.

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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