Waren, die von den Eltern verkauft werden, gelten als gespendet

Auch wenn die von den Eltern geerbten Güter in der Eigentumsurkunde als Verkauf ausgewiesen sind, wird eine Schenkung als Vermutung akzeptiert. Der Oberste Gerichtshof erläuterte diese Frage auch wie folgt:

"...Nach den gängigen Gepflogenheiten des Kassationsgerichts und der Kammer im Falle von Eigentum, das von den Eltern eines der Ehegatten stammt; Selbst wenn der Verkauf angezeigt wird, gilt diese Spartransaktion als Spende als tatsächlicher Gewinn gemäß dem normalen Lebensverlauf. Der Ehegatte, der behauptet, diese Vermutung sei widersprüchlich, er sei durch Geldspende real gekauft worden, ist verpflichtet, seinen Anspruch nachzuweisen. Diese akzeptierte tatsächliche Vermutung ändert die Partei unter der Beweislast. Der Ehegatte, der behauptet, dass die Ersparnisse auf dem Grundstück, die von der Mutter oder dem Vater stammen, echte Verkäufe und keine Spenden sind, sollte seinen Anspruch mit starken und überzeugenden Beweisen belegen, insbesondere in den Zahlungsaufzeichnungen, dass der Verkaufspreis gezahlt wurde.

Was den konkreten Streit anbelangt, so haben die Parteien am 30.03.2006 geheiratet und sich mit Abschluss des Beschlusses über die Annahme des am 13.06.2013 eingereichten Scheidungsantrags am 09.07.2014 geschieden. Während die Mutter des Angeklagten auf den Namen Rabiye eingetragen war, wurde sie am 8 in der der Liquidation unterliegenden Aufenthaltsurkunde Nr. 14.08.2008 im Rahmen der Eheschließung unterzeichnet. Durch Beibehaltung des Nießbrauchsrechts an der Mutter Rabiye wurde das nackte Eigentum durch Verkauf im Namen des Beklagten registriert und am 19.06.2013 durch Verkauf an einen Dritten außerhalb des Prozesses übertragen.

Auch wenn das unbewegliche Vermögen als erworbenes Vermögen des Beklagten anerkannt und der Anspruch zugunsten des Klägers entschieden wird, stimmt die Begründung nicht mit dem Umfang der Akte überein. Wie aus den oben erläuterten Grundsätzen hervorgeht, sollte diese Übertragung von der Mutter auf den Angeklagten als Spende angenommen werden. Die Beweislast für das Gegenteil dieser tatsächlichen Vermutung liegt beim Kläger. Da der Kläger nicht nachweisen kann, dass das Grundstück von der Mutter des Beklagten durch Zahlung des Geldes gekauft wurde, muss akzeptiert werden, dass die Verkaufstransaktion nicht real ist.(TC YARGITAY 8. RECHTSABTEILUNG E. 2016/2236 K. 2017/3533 T. 14.3.2017)

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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