Schwägerin und Schwager zählen nicht zu den nahen Verwandten. Wenn es sich um nahe Verwandte handelte, erlaubt das Gesetz ihnen, dies mit einem Zeugen zu beweisen. Andernfalls können die Schulden zwischen Schwägerin und Schwager jedoch nicht durch Zeugen nachgewiesen werden. Der Oberste Gerichtshof erläuterte diese Situation wie folgt:
„… HMK.s 203/a. Die Schwägerin wird nicht zu den in Artikel und Absatz genannten nahen Verwandten gezählt. Mit anderen Worten, der Zeuge kann in dem Fall nicht vernommen werden, es sei denn, der Angeklagte stimmt der Vernehmung ausdrücklich zu. Als solches TMK.“ Artikel 6 und HMK.“ Gemäß den Bestimmungen dieses Artikels liegt die Beweislast dafür, dass das Geld geliehen wurde, beim Kläger, und während der Kläger verpflichtet ist, das Darlehensverhältnis mit schlüssigen Beweisen in Bezug auf die Höhe des Klägers nachzuweisen, konnte der Kläger dies nicht vorlegen ein schriftliches Dokument, um diese Behauptung zu beweisen. In diesem Fall sollte das Gericht zwar entscheiden, den Fall abzulehnen, aber die Entscheidung, den Fall in schriftlicher Form anzunehmen, verstößt gegen das Verfahren und das Gesetz und ist ein Grund für die Annullierung.“ (TC Supreme Court 13. Civil Chamber Main No:2014/35352 Entscheidung No:2015/34495)