Die Rechtsordnung schützt nicht die Person, die auf ihrem eigenen Streit beruht

Die Rechtsordnung schützt die Person nicht aufgrund ihrer eigenen Demut:

Das Gericht entschied, den Fall mit der Begründung abzulehnen, dass eine einjährige Disqualifikationsfrist verstrichen sei, um der Willensschwäche standzuhalten, und dass der Kläger seinen Betrugsvorwurf nicht beweisen könne und dass die Rechtsordnung die sich berufende Person nicht schützen würde auf eigene Faust.(Relevante Entscheidung des Obersten Gerichtshofs)

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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