Petition an den Sachverständigenbericht in Bezug auf den Beklagten im Falle der Annullierung von Ersparnissen

Petition an den Sachverständigenbericht in Bezug auf den Beklagten im Falle der Annullierung von Ersparnissen

AN DAS GERICHT ERSTER INSTANZ

 

DATEI-NR:

THEMA: Die Vorlage unserer Stellungnahmen zum Gutachten vom X.

BESCHREIBUNG

Im Gutachten vom X heißt es: „

Sein Wert zum Entdeckungsdatum (X) (Landanteil + Struktur) = X TL

Wert (Landanteil + Struktur) zum Klagedatum (X) = X TL

Zum Zeitpunkt der Übertragung (X) beträgt der Wert (Grundstücksanteil + Struktur) = X TL“.

Die in Abschnitt X registrierte Duplex-Wohnimmobilie wurde vom beklagten Kunden für einen Preis von X TL erworben. Um von einem übermäßigen Missverhältnis zwischen den Klagen in den Klagen auf Nichtigerklärung der Ersparnisse sprechen zu können, muss nach der Praxis des Kassationsgerichts mindestens ein doppelter oder größerer Unterschied zwischen dem angegebenen Verkaufspreis bestehen der Kaufvertrag (Urkunde, Notar usw.) und der tatsächliche Preis zum Zeitpunkt der Ersparnis. Es besteht kein großer Unterschied zwischen dem Wert der Immobilie, für die der Sachverständige zum Zeitpunkt der Veräußerung auftritt, und dem in der Eigentumsurkunde ausgewiesenen Preis.

Der Beklagte hat die vom Kunden genannte Immobilie zu einem Preis von X TL erworben. Der doppelte Wert des Kaufpreises beträgt X TL. Da der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Einsparung seitens des Sachverständigen X TL betragen darf, wird X TL, also das Einfache des tatsächlichen Verkaufspreises, nicht überschritten. X TL, also die Kosten der Immobilie, wurden auf das Bankkonto des Beklagten eingezahlt, ein Teil von X TL wurde per Scheck bezahlt, der verbleibende Teil von X TL wurde in bar bei der Eigentumsurkunde bezahlt. Verkauf ist echter Verkauf. Dies wird bei der Prüfung der Eigentumsurkunde, der Bankquittung und des Schecks ans Licht kommen. In der Praxis des Obersten Gerichtshofs besteht kein doppelter Unterschied zwischen dem Warenwert im Kaufvertrag und dem Preis zum Zeitpunkt der Einsparung. Daher kann nicht von einem Fake-Verkauf gesprochen werden. Der Verkauf ist ein echter Verkauf. Als Anwalt beantragen wir die Einstellung des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen, Tarih                                                                                                                                                   

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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