Nichtlieferung von bezahlten Waren

ADANA VERBRAUCHERPROBLEME PROVINZIALER SCHIEDSAUSSCHUSS

ANTRAGSTELLER / BESCHWERDEN:

BESTIMMUNGEN:

BESCHWERDEN:

Fallbezogene Vollstreckungsfolgeakte:

Betreff: Um die 5.000 TL einzutreiben, die vom Auftraggeber/Antragsteller für die Zahlung der Motorteile des Fahrzeugs der Marke „Justice“ übersandt, aber aufgrund der unterlassenen Zusendung der Motorteile gezahlt wurden, wurde der Einspruch in der Akte mit der Nummer 2021 erhoben der Vollstreckungsdirektion von Adana wird aufgehoben, und die Nachverfolgung wird ab dem Datum 5.000 fortgesetzt, dem Datum der Zahlung von 2021 TL. Es wird gebeten, über die Erhebung einer Entschädigung von 20 % bei Vollstreckungsverweigerung von der zu entscheiden Beklagten über die strittige Forderung mit den gesetzlichen Zinsen, die ab dem Datum des Beginns anfallen. (HMK-Hauptforderung beträgt 20.000 TL) (Vorbehalten unserer Rechte bezüglich des Überschusses)

ERLÄUTERUNGEN ZUM I-VERFAHREN:

1-) Sie beschäftigt sich mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Autoersatzteilen unter dem Namen "Automotive", der zu beruflichen und kommerziellen Zwecken unter der Adresse der beanstandeten Adana tätig ist.

2-) Aus diesen Gründen; Der Beschwerdeführer ist ein Verkäufer, der zu beruflichen und gewerblichen Zwecken handelt und lebt von diesem Geschäft.

3-) Der Betrag von 5.000 TL, der vom Kunden/Antragsteller für die Zahlung der Motorteile des Fahrzeugs der Marke „Justice“ übersandt, aber aufgrund der Nichtlieferung der Motorteile gezahlt wurde, fällt in die Pflicht des Schlichtungsausschusses der Provinz für Verbraucherprobleme .

4-) Deswegen; Das Adana Consumer Problems Provincial Arbitration Committee ist das autorisierte und autorisierte Schiedsgericht, um sich mit dieser Forderung zu befassen.

Es versteht sich, dass die Pflicht und Befugnis zur Bearbeitung des betreffenden Antrags beim Verbraucherschlichtungsausschuss liegt.

2-) Unsere Offenlegungen in Bezug auf Befugnisse;

Gemäß Artikel 6100 der Zivilprozessordnung Nr. a-5; Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, unbeschadet der Zuständigkeitsbestimmungen in anderen Gesetzen.

Gemäß Artikel 6100 des HMK Nr. 6; (1) Allgemein zuständiges Gericht ist das Gericht des Wohnsitzes der beklagten natürlichen oder juristischen Person am Tag der Klageerhebung.

(2) Der Wohnort richtet sich nach den Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 22 vom 11.

Gemäß § 6100 der Zivilprozessordnung Nr. 7: (1) Bei mehreren Beklagten kann die Klage beim Vergleichsgericht für einen von ihnen erhoben werden. Ist jedoch nach dem Klagegrund im Gesetz für alle Beklagten ein gemeinsam zuständiges Gericht bestimmt, so wird die Sache vor dem Gericht des Ortes verhandelt.

(2) In Fällen, in denen es mehr als einen Angeklagten gibt und aus den Beweismitteln oder Indizien hervorgeht, dass die Sache nur zu dem Zweck vorgebracht wurde, einen der Angeklagten von dem Gericht seines eigenen Vergleichs zu einem anderen Gericht zu bringen, Das Gericht trennt auf Einspruch des betreffenden Beklagten den Fall gegen ihn und entscheidet über die Unzuständigkeit.

b- 50/1 der EBL. In Vollstreckungsverfahren über Geld- und Bürgschaftsforderungen ist dem Artikel zufolge das 447/2 des HMK zuständige Vollstreckungsbehörde. Die Bestimmungen desselben Gesetzes in Bezug auf die Behörde werden durch Analogieanwendung bestimmt.

6100/19 der HMK Nr. 2. Nach dem Artikel; In Fällen, in denen die Behörde nicht rechtskräftig ist, ist der Widerspruch bei der Behörde im Erwiderungsgesuch vorzubringen. Die Partei, die der Behörde widerspricht, das zuständige Gericht; Gibt es mehr als ein zuständiges Gericht, teilt es dem von ihm gewählten Gericht mit. Andernfalls wird der Zulassungswiderspruch nicht berücksichtigt.

c- 6502/73 des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 5. Nach dem Artikel; Verbraucherklagen können auch beim Verbrauchergericht am Wohnsitz des Verbrauchers eingereicht werden.

6502/68 des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 3. Nach dem Artikel; Anträge können bei der Verbraucherschlichtungsstelle gestellt werden, an der sich der Verbraucher befindet oder das Verbrauchergeschäft stattfindet. Wo keine Verbraucherschlichtungsstelle besteht, wo die Anträge gestellt werden und welche Verbraucherschlichtungsstelle über diese Anträge entscheidet, bestimmt die Verordnung.

d-Aus diesen Gründen; Die dem betreffenden Vollstreckungsverfahren unterliegende zuständige Vollstreckungsstelle, Artikel 2004 EBL Nr. 50, Artikel 6100, 5,6,7, 447 und 6502 HMK Nr. 73, 5/68 und 3/XNUMX des Gesetzes Nr. XNUMX über der Verbraucherschutz. Gemäß der Satzung sind …… Vollstreckungsbehörden ermächtigt.

Auch 6502/73 und 5/68 des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 3. Die satzungsmäßig befugte und zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist …… Landesschlichtungsstelle für Verbraucherfragen am Wohnort des Auftraggebers/Antragstellers.

II- WICHTIGE ERLÄUTERUNGEN:

1-) Aufgrund des Ausfalls der Motorteile des Fahrzeugs der Marke "Justice" durch den Kunden/Antragsteller, mit den Anfragen und Vorschlägen der Service-/Reparaturwerkstatt namens "Hakyedi", die in der Provinz Adana tätig ist, für die Lieferung von Motorteilen, 15 Büros in der Adana-Filiale des Kunden/Antragstellers Ahmet. 2 TL wurden vom Konto mit der Nummer IBAN auf das Konto mit der Nummer TR 16IBAN bei der Bank of Turkey im Namen des Beschwerdeführers, der mit dem Kauf und Verkauf von gebrauchten Autoersatzteile unter dem Namen "Hakyedi", die zu beruflichen und kommerziellen Zwecken an der Adresse in Seyhan betrieben werden. Eine Banküberweisungsgebühr von 5.000 TL wurde erhoben und die restlichen 4,50 TL wurden im Namen des Beschwerdeführers mit der Anweisung von bezahlt die Beschwerdeführerin per Postversand von der Arbeitsstätte „Hakyedi“ im Jahr 5.000 mit einer in der Adana-Filiale gezogenen Karte.

2-) Unter dem Namen "Hakyedi", das in Adana zu beruflichen und kommerziellen Zwecken operiert, schickte der Beschwerdeführer jedoch nicht die Motorteile des Fahrzeugs der Marke "Justice", die vom Beschwerdeführer, Kunden/Antragsteller, der beauftragt wurde, angefordert wurde beim An- und Verkauf von gebrauchten Autoersatzteilen.

3-) Aus diesen Gründen; Um die 2 TL einzuziehen, die an den Beschwerdeführer gezahlt wurden, der unter dem Namen "Hakyedi" in Adana zu beruflichen und kommerziellen Zwecken gebrauchte Autoersatzteile kauft und verkauft, wurde ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet in der Akte 5.000 des Adana Enforcement Directorate wurde das Verfahren im Berufungsverfahren ausgesetzt.

4-) a. 6098/207 des Obligationenrechts Nr.-2. Nach dem Artikel; Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart oder Sitte besteht, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Schulden gleichzeitig zu erfüllen.

b- Obwohl der Kunde/Antragsteller unter dem Namen „Hakyedi“ in Adana für berufliche und kommerzielle Zwecke im Kauf und Verkauf von gebrauchten Autoersatzteilen tätig ist, wird der vom Beschwerdeführer geforderte Preis für die Motorteile bezahlt und dieses Problem wird durch die beigefügten Dokumente belegt. , die sich mit dem Kauf und Verkauf von gebrauchten Autoersatzteilen unter dem Namen "Hakyedi" beschäftigt und an der Adresse von Adana für professionelle und kommerzielle Zwecke tätig ist, hat nicht gesendet die betreffenden Motorteile.

Wenn der Beschwerdeführer unter dem Namen "Hakyedi", der in Adana zu beruflichen und kommerziellen Zwecken mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Autoersatzteilen tätig ist, behauptet, die genannten Motorteile verschickt zu haben, ist das Unternehmen verpflichtet, beweisen diese Behauptungen.

c- Aus diesen Gründen; Um die 5.000 TL einzuziehen, die vom Auftraggeber/Antragsteller für die Zahlung der Motorteile des Fahrzeuges der Marke "Justice" übersandt, aber wegen Nichtversands der Motorteile bezahlt wurden, die Aufhebung des Widerspruchs und die Fortsetzung des Verfahrens im Aktenzeichen 2021 des Adana Enforcement Directorate, 20 % Vollstreckung über die strittige Forderung Um über die Einziehung der Abfindung von der Beklagten zu entscheiden, ist dieser Antrag erforderlich geworden.

d- In der Entscheidung der 19. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs mit der Entscheidung Nr. 2019/14913-2017/2608 vom 30.03.2017 heißt es: „…Nach der Behauptung, der Verteidigung und den gesammelten Beweisen des Gericht, es besteht eine Handelsbeziehung zwischen den Parteien in Form eines Warentauschs, die Kreditkarte des beklagten Unternehmens wird an die Firma bezahlt Es ist eine interne Beziehung zwischen dem beklagten Unternehmen und dem Firmenleiter, dass 215.000 TL für die Bestellung bezahlt wurden Waren, aber die Waren wurden nicht geliefert, die Zahlungen wurden von der klagenden Partei an den Lagerleiter des Unternehmens geleistet, die Frage der Nichtüberweisung des Inkassos auf das Konto des beklagten Unternehmens ist eine interne Beziehung zwischen dem beklagten Unternehmen und dem Firmenleiter, und die Der Antrag des Klägers auf Erstattung des gezahlten Preises für die nicht gelieferte Ware ist angemessen.Infolge des gegen den Filialleiter des beklagten Unternehmens eingeleiteten Strafverfahrens, in dem nachgewiesen wird, dass er ein Gläubiger des Unternehmens ist, wird die Strafe verhängt und Freispruch wegen Pflichtmissbrauchs wegen Zustellung für diesen Fall nicht in der Sache wirksam werden, sollte der Fall angenommen werden, ohne das Ergebnis des Rechtsstreits abzuwarten, aber der Betrag gezahlt, aber die Ware nicht geliefert wurde. i wurde entschieden, den Fall mit der Begründung anzunehmen, dass die Forderung liquide sei, und das Urteil wurde vom Anwalt des Angeklagten angefochten.

Nach den Aktenunterlagen, den der Entscheidung zugrunde liegenden Beweismitteln, den erforderlichen Gründen und der fehlenden Unrichtigkeit der Beweiswürdigung, der Zurückweisung aller nicht festgestellten Einwendungen des Anwalts des Beklagten, und das Urteil, das als verfahrens- und gesetzeskonform befunden wird..."

In der Entscheidung der 19. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs mit der Entscheidung Nr. 2014/17305-2016/283 vom 19.01.2016 heißt es: „…Der Kläger hat Schadensersatz wegen der nicht gelieferten bestellten Ware verlangt. Im Kaufvertrag zwischen den Parteien ist keine Zeit für die Lieferung der Ware festgelegt. Nach der zwischen der Klägerin und der Beklagten praktizierten Praxis wird mit dem Aktenumfang festgelegt, dass ein Teil der Ware nach und nach eingegangen ist, der streitgegenständliche Teil beim beklagten Verkäufer ist, und zwar nicht erhalten. Bei kaufmännischen Kaufverträgen, bei denen die Lieferzeit nicht feststeht, wird der Nachweis der Parteien, ob der Käufer in Verzug ist oder nicht, mit einer Abmahnung der Ware erhoben.Auf der Grundlage des Ergebnisses sollte eine Entscheidung getroffen werden. Eine schriftliche Entscheidung des Amtsgerichts wegen unvollständiger Prüfung und fehlerhafter Bewertung ist ungeachtet der dargelegten Sachverhalte unangemessen,..."

In der Entscheidung der 19. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs mit der Entscheidung Nr. 2013/259-2013/2543 vom 11.02.2013 heißt es: „…Der Fall bezieht sich auf die Forderung aus dem Kaufvertrag . Da die Beklagte geltend macht, dass die Ware an den Dritten geliefert wurde, liegt die Beweislast für die Lieferung der Ware angesichts dieser Einrede bei der Beklagten. Während die Beweise des Beklagten zu diesem Thema gesammelt und eine Entscheidung nach dem Ergebnis getroffen werden sollte, war es nicht richtig, dass das Gericht eine schriftliche Entscheidung getroffen hat und akzeptiert hat, dass die Beweislast beim Kläger liegt…“

In der Entscheidung der 19. Zivilkammer des Kassationshofes mit der Entscheidung Nr. 2013/8069 und der Entscheidung Nr. 2014/5448 vom 20.03.2014 wurde festgestellt, dass „…die Beklagte die Nebenzahlungen akzeptiert und die Lieferscheine vorgelegt hat zu den Akten mit der Begründung, die Ware sei gegen Zahlung geliefert worden. Die Klägerin erklärte, dass die Unterschrift des Empfängers auf den vorgenannten 7 Frachtbriefen nicht ihnen gehöre. Tatsächlich wurde in dem in der Ermittlungsakte Nr. 2009/25528 der Generalstaatsanwaltschaft von Konya eingegangenen Sachverständigengutachten berichtet, dass die 7 Unterschriften auf dem vom Beklagten im Namen des Klägers erstellten Lieferschein nicht hinterlassen wurden von Settar Köşker, dessen Name und Unterschrift auf dem Empfangsteil standen, und dass die echten Unterschriften der benannten Person als Vorlage genommen wurden.

Damit liegt im konkreten Fall die Beweislast dafür, dass die Ware, für die der streitige Preis bezahlt wurde, an die Klägerin geliefert wurde. Während das Gericht die Einwendungen des Klägers gegen die Unterschrift der Warenlieferung berücksichtigen und eine sachverständige Prüfung der vorgenannten Lieferscheine vornehmen und auf der Grundlage des Ergebnisses entscheiden sollte, ist es nicht richtig, eine Entscheidung mit einer unvollständigen Prüfung zu treffen , und es ist falsch, zu entscheiden, dass der Fall teilweise angenommen wird, indem die Aufzeichnungen in den Büchern der Parteien in der Begründung der Entscheidung verwechselt werden. … “ ,

In der Entscheidung der 19. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs mit der Beschlussnummer 2018/271-2019/4711 vom 10.10.2019 heißt es: „… Berichtigung der Entscheidung über die Hauptsache; Die Tatsache, dass der Kaufmann einer Ware die Kaufrechnung dieser Ware in seinen eigenen Handelsbüchern vermerkt hat, gilt nach ständiger Praxis unserer Kanzlei als Annahme der Lieferung der Ware. Dies jedoch nur, wenn auf der Rechnung keine gesonderte Erklärung zur Warenlieferung erfolgt.

Da auf den 21 streitgegenständlichen Rechnungen am Ende der Satz "Die Ware mit dem Inhalt dieser Rechnung wird später versendet" steht, ist aus dem Inhalt der Rechnung selbst, begründet die Eintragung von Rechnungen mit diesen Sätzen in seinem Buch durch den Kläger keine Annahme des Wareneingangs. Der Beklagte muss dann die Kapitulation beweisen. Darüber hinaus wurde, obwohl in der „2“-Klausel des Aufhebungsbeschlusses unserer Kammer festgestellt wurde, dass 10 der streitgegenständlichen Rechnungen in den Handelsbüchern der Klägerin erfasst wurden, bei der erneuten Prüfung mit dem Antrag der Parteien auf Berichtigung wurde davon ausgegangen, dass alle 21 Rechnungen, die Gegenstand des Rechtsstreits waren, in den Handelsbüchern des Klägers verzeichnet waren. Aus den oben dargelegten Gründen war es mit Annahme der Einwendungen der Parteienanwälte zur Berichtigung der Entscheidung in der Hauptsache erforderlich, den Satz "2016" unseres Kammerbeschlusses vom 18917 mit der Entscheidung Nr. 2017/ 4332 und Beschluss Nr. Unter Berücksichtigung der Gerichtspraxis und der Entscheidungen der Verbraucherschlichtungsstelle,

Es bestätigt unseren Antrag auf Einziehung von 2 TL, die an den Beschwerdeführer gezahlt wurden, der mit dem Kauf und Verkauf von gebrauchten Autoersatzteilen unter dem Namen "Hakyedi" beschäftigt ist, der in Adana zu beruflichen und kommerziellen Zwecken tätig ist.

5-) Auch wenn die Beschwerdeführer/Schuldner die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens mit der Begründung beantragt haben, dass eine solche Schuld gegenüber dem Gläubiger-Auftraggeber-Unternehmen in dem an die Vollstreckungsdirektion gestellten Antrag nicht bestehe, ist dieser Einwand unbegründet und unbegründet, da er auf keiner Rechtsgrund.

6-) Der Beschwerdeführer/Schuldner ist böswillig und hat einen ungerechtfertigten Einwand erhoben, nur um das Vollstreckungsverfahren ohne Urteil zu verlängern. Der Beschwerdeführer/Schuldner kennt auch seine Schulden.

7-) Einwendungen des Beschwerdeführers/Schuldners gegen den Zahlungsauftrag sind unlauter und die Forderung ist liquide/bestimmbar, EBL 67/2 Artikel 20 Prozent der Forderung, die als Erfordernis der Vollstreckungsverweigerungsentschädigung bestimmt wurde, sollten ausgeschlossen werden.

Bestand und Höhe der zu beurteilenden Forderung sind kein liquiditätsbeeinflussender Sachverhalt. Die Forderungen sind liquide, da die Forderungen, die einem Vollstreckungsverfahren und Reklamationen unterliegen, klar sind.

Wie oben erklärt; Da die der genannten Forderung zugrunde liegende Rechnung von den Beschwerdeführern/Schuldnern berechnet wurde, zeigt sich, dass diese dem Vollstreckungsverfahren bösgläubig widersprochen haben und für diese liquide/bestimmbare Forderung eine Vollstreckungsverweigerungsentschädigung zugesprochen werden sollte.

In der Entscheidung der 22. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs mit der Entscheidung Nr. 2015/7110-2016/12067 vom 25.04.2016 heißt es: „.. Im Falle der Aufhebung der Beschwerde, wenn die der Schuldner als unbillig entschieden wird und der Gläubiger dies beantragt hat, ist die Höhe der Schuld nicht geringer als der im Gesetz festgelegte Satz. Um über die Vollstreckungsverweigerungsentschädigung entscheiden zu können, muss die Forderung sicher oder bestimmbar sein. Insbesondere Kontoelemente wie Dienstalter und Lohn des Arbeitnehmers sind bekannt oder können vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es sollte auch daran erinnert werden, dass die Artikel 4857 und 8 des Gesetzes Nr. 28 den Arbeitgeber zur Ausstellung von Dokumenten zu diesen Angelegenheiten verpflichten.

Durch das Gericht; erklärte, dass die Beklagte 40 % Vollstreckungsverweigerungsentschädigung zahlen solle, weil die gegen das Vollstreckungsverfahren erhobenen Einwendungen einschließlich der Forderung des Klägers auf Erhalt der Saldogebühr und seines Abfindungsantrags liquidiert wurden. Für das sonstige Verfahren des Klägers vor Gericht, für das Vollstreckungsverfahren bezüglich des Anspruchs auf Lohnfortzahlung an den Kläger und des vom Arbeitgeber begangenen Anspruchs; Da die Zahlung an die Klägerin vor dem Verfahren erfolgt war und ein nicht aus dem Vertrag hervorgegangener Anspruch bestand, wurde zugunsten der Beklagten eine Entschädigung von 40 % mit der Begründung der Bösgläubigkeit der klagenden Gläubigerin beschlossen.

Wird das Fehlverhalten des Schuldners in der Klage auf Nichtigerklärung des Einspruchs festgestellt und sofern der Gläubiger dies beantragt hat, wird eine Vollstreckungsverweigerungsentschädigung zuerkannt, sofern der Schuldbetrag nicht niedriger ist als der im Gesetz festgelegte Satz. Um über die Vollstreckungsverweigerungsentschädigung entscheiden zu können, muss die Forderung sicher oder bestimmbar sein. Insbesondere Kontoelemente wie Dienstalter und Lohn des Arbeitnehmers sind bekannt oder können vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es sollte nicht übersehen werden, dass die Artikel 4857 und 8 des Gesetzes Nr. 28 dem Arbeitgeber die Verpflichtung auferlegen, diesbezügliche Unterlagen auszustellen. Wird das Recht jedoch bestritten, kann eine Entschädigung für die Verweigerung der Vollstreckung nicht zuerkannt werden.

Im konkreten Fall sind die Abfindungs- und Kündigungsgelder des Klägers, die Entschädigung für die Nichtantrittsarbeit und das Entgelt für die Leerlaufzeit strittig, und da diese Fragen urteils- und untersuchungsbedürftig sind, ist die Forderung liquide. Aus diesem Grund ist es falsch, den Antrag auf Vollstreckungsverweigerungsentschädigung zugunsten des Klägers abzulehnen, während er angenommen werden sollte…“

In der Entscheidung der 9. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts mit der Nummer 2017/23564-2017/13366 vom 14.9.2017 heißt es genau: „In der konkreten Streitigkeit; Die Dienstzeit und der Lohn des Arbeitnehmers sind zwischen den Parteien hinsichtlich der Feststellung der Forderung, die Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens ist, nicht streitig. Das Bestehen der Forderung und deren Höhe sind nicht liquiditätsrelevant. Da Dienstzeit und Lohnhöhe feststehen, ist die Forderung liquide. Während dem Antrag auf Schadensersatz wegen Verweigerung der Vollstreckung im Hinblick auf die Hauptforderung stattgegeben werden sollte, ist es falsch, ihn mit einer schriftlichen Begründung abzulehnen …“

In der Entscheidung der Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts mit der Beschlussnummer 2010/9-418 und der Beschlussnummer 2010/505 vom 13.10.2010 heißt es: „..Im konkreten Fall sind die Löhne von die vier Monate und die vier Monate über dem Lohn zum Zeitpunkt der ungerechtfertigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weil der klagende Arbeitnehmer nicht aufgenommen wurde, und forderte eine monatliche Nichtbeschäftigungsentschädigung. Der Lohn, den der Kläger zum Zeitpunkt der widerrechtlichen Beendigung des Arbeitsvertrages erhalten hat, ist zwischen den Parteien nicht streitig. Auch die Berechnung des Sachverständigen durch die Beklagte sei nicht offen zu beanstanden. Da die vom Kläger beantragte Forderung liquide und dem Beklagten bekannt ist, sollte das Gericht über die Vollstreckungsverweigerungsentschädigung zugunsten des Klägers entscheiden. Am Ende des Wiederaufnahmeverfahrens widersetzte sich das Gericht der vorherigen Entscheidung, da das Verfahren mit der Begründung aufgehoben wurde, dass die vorangegangene Entscheidung unserer Kammer vom 15, 09/2009, 2008/40178 Entscheidung, 2009/ 22974, 2008/40181 Entscheidung, geht in diese Richtung…).

ANBIETER: Vertreter des Klägers

DIE ENTSCHEIDUNG DER GENERALVERSAMMLUNG

Die Generalversammlung des Gesetzes prüfte die Entscheidung, der Dauer der Berufung zu widerstehen, wurde verstanden und die Akte wurde nach der Lektüre des Papiers wie notwendig gelesen:

Nach den gegenseitigen Ansprüchen und Verteidigungen der Parteien, den Protokollen und Beweismitteln in der Akte und den zwingenden Gründen, die in der Aufhebungsentscheidung erläutert wurden, ist es erforderlich, der ebenfalls angenommenen Entscheidung der Sonderkammer zur Aufhebung Folge zu leisten von der Generalversammlung des Rechts verstößt es gegen das Verfahren und das Gesetz, sich der vorherigen Entscheidung zu widersetzen. Aus diesem Grund muss die Entscheidung zum Widerstand rückgängig gemacht werden…“

In der Entscheidung der 19. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs mit der Entscheidung Nr. 2014/19609-2015/14554 vom 11.11.2015 heißt es: , 67/2 des İİK. Obwohl eine liquide (erkennbare, berechenbare) Forderung im Sinne des Artikels vorliegt, gilt auch die schriftlich begründete Ablehnung des Antrags des Klägers auf Vollstreckungsverweigerung als nicht richtig. Unter Berücksichtigung des Urteils und ähnlicher Rechtsprechung und Praxis,

Während sie die Möglichkeit haben, die Forderung, die einem Vollstreckungsverfahren und einer Beschwerde unterliegt, auf eine Art und Weise zu bestimmen, die keine Streitigkeiten verursacht, ist es aufgrund dieser liquiden/bestimmbaren Forderung erforderlich, eine Entschädigung für die Verweigerung der Vollstreckung zu gewähren, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um eine schlechte Forderung handelt Vertrauen in den Einspruch gegen die Schulden.

8) Aus den oben erläuterten Gründen ist es notwendig geworden, sich an Ihr Schiedsgericht zu wenden.

RECHTLICHE GRÜNDE: Obligationenrecht Nr. 6100, Obligationenrecht Nr. 6098, Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102, Gesetz Nr. 6502 über den Verbraucherschutz und Vorschriften zum Verbraucherschutz, Garantiezertifikatsverordnung, TMK, 2004 SC m. 67et al. und andere Rechtsvorschriften.

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN:

1-) Die Akte 2021 des Adana Enforcement Directorate und der Zahlungsbefehl, der Antrag auf Folgemaßnahmen, die Einspruchsanträge,

(Das Aktenzeichen 2021 des Adana Enforcement Directorate muss vom Adana Enforcement Directorate geladen werden.)

2-) 5.000 TL, die vom Auftraggeber/Antragsteller für die Zahlung der Motorteile des Fahrzeug der Marke „Justice“ übersandt wurden, aber bezahlt wurden, weil die Motorteile nicht gesendet wurden.

a- Abwicklung des Kaufs und Verkaufs von gebrauchten Autoersatzteilen unter dem Namen „Hakyedi“, der zu beruflichen und kommerziellen Zwecken an der Adresse Adana mit der IBAN-Nummer 15 in der Adana-Filiale des Kunden/Antragstellers Ahmet tätig ist, Türkei im Namen des Beschwerdeführers Zahlungsbeleg, aus dem hervorgeht, dass 2 TL auf das TR 16 IBAN-Konto bei der Bank of Turkey eingezahlt wurden (dem Antrag beigefügt)

b- Der Kontoauszug des Kunden/Antragstellers, aus dem hervorgeht, dass 5.000 TL im Namen des Beschwerdeführers in seinem Namen mit einer in der Adana-Filiale gezogenen Karte im Jahr 2021 per Postversand von der Arbeitsstätte „Hakyedi“ bezahlt wurden. (Wird dem Antragsgesuch beigefügt.)

3-) Expertenprüfung.

4-) Zeugen, deren Identität und Adressen später vorgestellt werden.

5-) Alle Arten von rechtlichen Beweisen,

6-) Die Liste der Beweise, die wir später einreichen werden.

7-) Unsere Gegenbeweisliste, obwohl die Beschwerden/Schuldner eine Beweisliste vorlegen,

SCHLUSSFOLGERUNG UND PROBLEM: Aus den oben erläuterten Gründen;

1-) STORNIERUNG von unfairen und böswilligen Einwänden von Beschwerdeführern/Schuldnern und FORTSETZUNG NACHFOLGEN,

2-) (Unsere Rechte bezüglich des Überschusses vorbehalten) Um die 5000 TL abzuholen, die vom Kunden/Antragsteller für die Zahlung der Motorteile des Fahrzeugs der Marke "Justice" übersandt wurden, aber aufgrund der Nichtlieferung der Motorteile bezahlt wurden , die Aufhebung des Widerspruchs in der Akte 2021 des Adana Enforcement Directorate und die Nachverfolgung, ferner die gesetzlichen Zinsen von 5000 TL, die ab dem Datum 2021, dem Zahlungsdatum, anfallen, und 20 % Vollstreckungsverweigerungsentschädigung über die bestrittene Forderung, vom Beschwerdeführer einzuziehen und an den Auftraggeber auszuhändigen,

3- Beklagter/Schuldner ist zu einer Vollstreckungsverweigerungsentschädigung, nicht weniger als 20 % der Forderung vorbehaltlich einer Nachverfolgung, zu verurteilen und von den Beschwerdeführern/Schuldnern abzunehmen und dem Auftraggeber auszuhändigen,

4-) Kosten des Vollstreckungsverfahrens und der Verbraucherschlichtungsstelle sowie Anwaltskosten, die dem Beschwerdeführer/Schuldner auferlegt werden,

5-) Akzeptanz unserer beigefügten Beweise in der Akte,

6-) Um uns zu entscheiden, uns Zeit zu geben, andere Beweise vorzulegen.

Wir bitten um die Entscheidung von Bilvekale.

ANTRAGSTELLER

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch