Es ist nicht sinnvoll, die Gedankenlosigkeit und Unerfahrenheit der Banken in den Streitigkeiten zu erwähnen, die nach der Krise von 2001 vor dem Obersten Gerichtshof geführt wurden.
In diesem Fall ist es möglich, nur die subjektiven Elemente der Verpflichtung und die Verwendung dieser schwierigen Situation zu untersuchen. Wohingegen; In Anbetracht des Zwecks der Überbeanspruchung sollte nicht akzeptiert werden, dass sich eine wirtschaftlich starke Organisation wie die Bank in einer schwierigen Situation befindet, und es sollte nicht möglich sein, den Schutzschirm übermäßig zu nutzen.
Selbst wenn angenommen wird, dass sich die Bank in einer schwierigen Situation befindet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Person, die ihr Geld mit hohem Interesse an der Bank hinterlegt hat, die Absicht hatte, diese Situation der Bank auszunutzen.
Rechtsanwalt Saim İNCEKAŞ, einer der Vollstreckungsanwälte dachte, dass er auch teilnahm; Banken sollten im Moment als die umsichtigste Geschäftsperson angesehen werden, und es sollte festgestellt werden, dass sie keine Partei der Gabi sein können.