Bei einem fotokopierten Dokument kann keine Unterschriftenprüfung durchgeführt werden:
In diesem Gutachten, das sich auf die Bestimmung stützt, wird davon ausgegangen, dass die Schlussfolgerung durch Prüfung der Fotokopie des Dokuments mit der Unterschrift gezogen wurde. Es ist nicht möglich, sich auf den Bericht zu verlassen, der durch Prüfung der Unterschrift auf dem fotokopierten Dokument erstellt wurde.(Relevante Entscheidung des Obersten Gerichtshofs)