Ist es für Ehepartner möglich, sich gegenseitig zu leihen? Ja, Ehegatten können sich gegenseitig etwas schulden, sie können lediglich eine Schuldenklage einreichen, ohne die Scheidung einzureichen.
Das Kassationsgericht erklärte dieses Problem wie folgt:
Richter; bestimmt die Rechtsnatur des Falles anhand der Tatsachen, die der Kläger in der Petition darlegt. (HUMK. m.76) Gemäß den Erläuterungen in der Petition; Zwischen den Parteien kommt ein Vertragsverhältnis im Sinne des Obligationenrechts zustande. Das ist qard. Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, kann jeder Ehegatte mit dem anderen Rechtsgeschäfte aller Art tätigen. (TMK. m.306) Gesetzliches oder vertragliches Eigentumsregime; Dies hindert Ehegatten nicht daran, rechtliche Schritte zwischen ihnen einzuleiten, und verhindert auch nicht, dass Schulden fällig werden. (TMK. m.312) Ob die Quelle eines Teils des Geldes auf dem Konto „erworbenes Eigentum“ ist, wie die Beklagte behauptet, kann in der Klage über die Beseitigung (Liquidation) des Eigentumsregimes erörtert werden. Der Fall steht nicht im Zusammenhang mit der Liquidation des Eigentumsregimes. Da hinter dem Rückgabeverlangen ein im Rahmen des Obligationenrechts begründetes Vertragsverhältnis steht, ist dieses auch aus dem persönlichen Vermögensverlangen nicht ersichtlich. In diesem Fall ist das zuständige Gericht das Zivilgericht erster Instanz. Der Kern der Sache muss untersucht werden. Wir stimmen nicht mit der Meinung der geschätzten Mehrheit überein, dass „der Fall in die Zuständigkeit des Familiengerichts fällt“ und dass er pflichtgemäß aufgehoben wird.(Relevante Entscheidung des Obersten Gerichtshofs)
Hallo, ich bin seit drei Monaten verheiratet und habe versucht, über die Runden zu kommen, indem sie meine Karte, das Geld auf meinem Konto, mein Armband und meine Halsketten ausgegeben hat Jetzt sagt sie, dass ich dafür nicht verantwortlich bin, ich möchte mich scheiden lassen, aber ich arbeite nicht, ich habe einen Verlust von etwa 3 TL, wie kann ich eine Klage einreichen?