AN DEN GERICHTSHOF VON ADANA ...
Antragsteller: | ………. ………………….. (TR-Identitätsnummer: …………………..) Adresse: …………. |
RECHTSANWALT: | Jagd. …………………………. ………………. (TC-ID-Nr.: …………………………) Adresse: ……………………….. Tel.:…………………… Fax:…………………… |
BEKLAGTE: | …………………………. ………………………… Adresse: …………………………………….. |
GEGENSTAND : | Über den Antrag auf Entfernung des am Fahrzeug angebrachten Pfands |
BESCHREIBUNGEN: |
- Zwischen dem Mandanten und dem Beklagten …. Für das verpfändete Fahrzeug, das Gegenstand der Klage ist, wurde ein Kaufvertrag unterzeichnet. Da der Verkaufspreis aufgeschoben gezahlt wird, wurde das Fahrzeug von der Beklagten verpfändet. „Um die Forderungen von natürlichen oder juristischen Personen zu sichern, kann ein Pfandrecht an beweglichen Sachen, die nach dem Gesetz in ein Register eingetragen werden müssen, durch einen schriftlichen Antrag an das Register, in dem die beweglichen Sachen eingetragen sind, ohne Eigentumsübertragung bestellt werden.“ Gemäß 940 verbleibt das Fahrzeug beim Kunden und die Verpfändung bleibt am Fahrzeug bestehen.
- Obwohl der Kunde die Pfandschulden und die Verzugszinsen aufgrund von Verspätungen vollständig beglichen hat, wurde das Pfandrecht am Fahrzeug von der Beklagten nicht aufgehoben. Der Mandant erneuerte diese Anfrage viele Male und versuchte, den Beklagten zu erreichen, doch jedes Mal konnte er den Beklagten nicht erreichen oder erhielt keine positive Antwort auf seine Anfrage. TMK m. Gemäß 944 „erlischt das Pfandrecht durch Zahlung der Forderung oder aus einem anderen Grund, ist der Gläubiger verpflichtet, die verpfändete bewegliche Sache an den Rechtseigentümer zurückzugeben.“ Nach der einschlägigen Bestimmung muss das Pfandrecht am Fahrzeug aufgehoben werden.
- Als der Beklagte auf die Mitteilung des Mandanten ... Notarmitteilung Nr. ... nicht reagierte, wurde es zur Pflicht, diese Klage mit der Forderung auf Aufhebung des Pfands einzureichen.
BEWEIS: …/…/…. Datierter Kaufvertrag, Verkehrsregistereintrag, Bankbelege, Telefonaufzeichnungen, Warnnummer, Sachverständigengutachten und alle anderen Beweise.
RECHTLICHE URSACHEN: TMK Nr. 4721. M. 940, 944; HMK Nr. 6100. M. 326.
ANTRAGSERGEBNIS: Aus den dargelegten Gründen beantragen und fordern wir durch einen Bevollmächtigten, dass das Pfandrecht am Fahrzeug aufgehoben wird und die Prozesskosten sowie die Anwaltsgebühr dem Beklagten in Rechnung gestellt werden. Grüße.
FALL DES FALLES