Erwiderung auf Nichtigkeitsklage des Bürgen

ZUM URTEIL DES GERICHTSHOFES

Datei Nr .:

Reaktion auf den Fall:

Schauspiel:

Kläger:

Schauspiel:

Betreff: Es besteht darin, unsere Antworten zu präsentieren.

Anmerkungen:

In Ihrer Gerichtsakte mit der oben angegebenen Nummer wurden der Antrag und die endgültige Entscheidung dem Mandanten Ahmet am 15. zugestellt, und wir legen unsere Antworten auf diese Klage innerhalb der gesetzlichen Frist vor.

Diese Klage wurde unfair und unrechtmäßig ersetzt und muss zurückgewiesen werden. Nämlich;

1. DAS MIT DER SCHULD VERBUNDENE GARANTIEVERHÄLTNIS IST NICHT ANWENDBAR UND DER ANTRAGSTELLENDE KUNDE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR DIE SOLCHE SCHULD.

In Art. 583 des türkischen Obligationenrechts sind die für die Begründung eines Bürgschaftsvertrages notwendigen Formvoraussetzungen erläutert, und im konkreten Fall sind diese Formvoraussetzungen nicht erfüllt. Da das Vorliegen eines wirksam begründeten Bürgschaftsverhältnisses nicht angeführt werden kann, ist es daher nicht möglich, den beklagten Mandanten anzufeinden, indem man ihn für die vollstreckungspflichtige Forderung als Bürge in Anspruch nimmt.

Auch in Artikel 584 des Obligationenrechts zu Kautionsverträgen heißt es: „Einer der Ehegatten kann nur mit schriftlicher Zustimmung des anderen Bürgen sein, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Trennungsentscheidung oder das Recht vor, rechtlich getrennt zu leben; Diese Einwilligung muss vor Vertragsschluss oder spätestens bei Vertragsschluss erteilt werden. Bestimmung ist enthalten. Im konkreten Fall zeigt sich bei der Prüfung des vollstreckungspflichtigen Darlehensvertrags, dass keine Unterschrift für die Zustimmung des Ehegatten in dem als Bürge unterzeichneten Abschnitt oder in einem gesonderten Schriftstück in gewöhnlicher Schrift vorliegt.

Da neben den Formerfordernissen keine gesondert und ausdrücklich im Gesetz eingeholte „Ehegatteneinwilligung“ vorliegt, besteht somit kein ordnungsgemäß begründetes und gültiges Bürgschaftsverhältnis und damit die gesetzliche Haftung des Auftraggebers für die der Vollstreckung unterliegende Forderung Verfahren und daher zu diesem Fall nicht verfügbar.

Insofern IST AUFGRUND DER KLAGE DURCH DIE KLAGE DURCH DIE KLAGE DURCH DIE KLAGE DURCH DEN FALL DES RECHTSANWALTS NICHT VERFÜGBAR, DAS VERFAHREN SOLLTE ENTSCHEIDEN WERDEN.

2. GARANTIERTE SCHULDEN IST IN DER REGEL EINE SEKUNDÄRE (SEKUNDÄRE) SCHULD. GEMÄSS DIESEM GRUNDSATZ KANN DER GUTHABER DIE GARANTIE NICHT ANGEWENDET WERDEN, OHNE DIE SCHULD ZU ANWENDEN. DER ANTRAGSTELLER VERSUCHT JEDOCH, SEINE FORDERUNG GEGENÜBER DER GESELLSCHAFT AUF INDIREKTE WEISE UND ÜBER DEN KUNDEN İBRAHİM DURMAZ EINZUHOLEN.

Als Grundlage für die dem Vollstreckungsverfahren unterliegende Schuldakte ohne Urteil im Aktenzeichen ………….. E. der …………… Vollstreckungsdirektion, der Kreditvertrag vom ………….. und ……… …… 1. Notar von …… Die Bekanntmachung vom ………………… und der Zeitschriftennummer ………………… wird angezeigt. Hauptschuldner des Gedenkdarlehensvertrags ist …………….. Şti. Der Auftraggeber, der Adressat des Exekutionsverfahrens ist, ist ………………. ist der Bürge im Schuldverhältnis.

Der Bürgschaftsvertrag dient der Sicherung der Forderung. Diese Garantiefunktion bildet den Hauptzweck und Rechtsgrund des Bürgschaftsvertrages. Rechtsgrund für die Verbindlichkeit des Bürgen aus diesem Vertrag ist daher die Bürgschaft. Wenn der Schuldner in diesem Fall seine Schuld nicht erfüllt, wird der Gläubiger den Bürgen beantragen. Anders ausgedrückt tritt der Bürge als zweiter Schuldner gegenüber dem Gläubiger auf. Aus diesem Grund muss zur Beantragung des Bürgen zunächst der Hauptschuldner beantragt werden, die Forderung darf jedoch nicht eingezogen werden. Mit anderen Worten, die Schuld des Bürgen bei der Gesamtbürgschaft ist von sekundärer (sekundärer) Natur.

Der Hauptschuldner …………………………………….Şti. erklärte ein Konkordat und die ………………. Es wurde beschlossen, den Konkordatsantrag anzunehmen und das Konkordatsprojekt zu genehmigen. Daher ist die Forderung der Klägerin aus dem Darlehensvertrag, der Hauptschuldnerin ………………………. Sti. werden im Rahmen des gerichtlich genehmigten Konkordatsvorhabens vergütet. Somit hat der Kläger das Recht, sich im Falle eines Widerspruchs gegen das genehmigte Konkordatprojekt an den Bürgen zu wenden.

Bei Zahlung des Hauptschuldners ……………

Trotzdem versucht der Kläger, der seine Forderungen gegenüber der Gesellschaft im Konkordatverfahren noch nicht eintreiben konnte, böswillig und mittelbar gegen den Bürgschaftsgrundsatz gegen seinen Mandanten İbrahim Durmaz einzuziehen. Diese böswillige Vorgehensweise des Klägers kann in Verbindung mit den anderen von uns erläuterten Sachverhalten nicht als akzeptiert angesehen werden.

3. DIE BESTIMMUNGEN DER ALLGEMEINEN KREDITVEREINBARUNG SOLLTEN AUFGRUND DES PRINZIP DES SCHUTZS DER SCHWÄCHENPARTEI IN DER VEREINBARUNG NICHT FÜR DEN KUNDEN AUSLEGUNG WERDEN.

Beklagter Mandant ……………………. Der zwischen der antragstellenden Bank und der antragstellenden Bank geschlossene „Allgemeine Kreditvertrag“ ist ein Vertrag mit allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne des türkischen Obligationenrechts.

Allgemeine Darlehensverträge werden wie andere Verträge durch gegenseitige und angemessene Willenserklärungen der Parteien abgeschlossen. Als eine der wichtigsten Aufgaben der Banken, die häufig Kredite vergeben, ist es die Methode, die Rahmenkreditverträge im Voraus einseitig und unabhängig von der Persönlichkeit des Kreditkunden anzuwenden. Dass der Rahmendarlehensvertrag einseitig von den Banken vorab vereinbart wird, steht im Widerspruch zum Grundsatz der Willensautonomie. Die Willenserklärung des Kreditkunden wird bei Vertragsabschluss offengelegt.

Die Parteien können den Inhalt des von ihnen unterzeichneten Vertrages nicht frei bestimmen, und die Bank lässt den Kunden fast in Eile den vorgedruckten Vertrag unterschreiben. Obwohl dies dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zugeschrieben wird, enthält es unseres Erachtens viele Widersprüche. Auch wenn die genannte Situation im Rahmen der Vertragsfreiheit bewertet wird, ist diese Freiheit nicht unbegrenzt. Verträge dürfen nicht gegen die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes, der guten Sitten, der öffentlichen Ordnung, des Persönlichkeitsrechts oder ihres Gegenstandes verstoßen (TCO Art. 27). Allgemeine Darlehensverträge unterliegen wie andere Verträge der Sanktion der endgültigen Unwirksamkeit, auch wenn sie dieser Bestimmung nicht entsprechen.

Gemäß Artikel 20 des türkischen Obligationenrechts sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vertragsbestimmungen, die der Emittent allein erstellt und der anderen Partei zur Verwendung in vielen ähnlichen Verträgen in der Zukunft vorlegt. Rahmendarlehensverträge unterliegen nach der Definition des Gesetzgebers hinsichtlich der Ausgestaltung den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den TCO dienen dem Schutz des Annehmenden, da die Partei, die zuvor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeschlagen hat, in der Regel in einer stärkeren Position ist als die Partei, die dieses Angebot annimmt. Wie die anderen Regelungen des Gesetzgebers zum Schutz der schwachen Partei sind auch diese Regelungen zwingend und können von den Parteien nicht einmal gemeinsam vereinbart werden. Die genannten Regelungen sind in den TCO Artikel 20-25 Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten. Nach diesen Vorschriften gilt die Sanktion einer rechtswidrigen Vereinbarung im Vertrag als ungeschrieben. Daher sind die Bestimmungen des von der Bank gegen den Darlehensnutzer erstellten Rahmendarlehensvertrags gemäß § 20 TCO unwirksam, es sei denn, die Bank weist den Kunden eindeutig auf das Darlehen hin, dessen Inhalt nicht bekannt werden darf und es wird vom Kreditkunden nicht akzeptiert. Mit demselben Artikel wird festgelegt, dass die Bedingungen des Rahmendarlehensvertrags, die mit der Art des Vertrags und der Art des Werks nicht vertraut sind, ebenfalls als ungeschrieben gelten.

Aufgrund der Möglichkeit der Bank, im Voraus und einseitig zu ordnen, und aufgrund von TCO Artikel 23, werden bei der Auslegung von Rahmendarlehensverträgen klare oder unverständliche Ausdrücke je nach dem Grundsatz des Schutzes der Schwachen zugunsten des Darlehensnehmers ausgelegt. Es basiert auf dem Artikel mit dem Titel Evidence. Dieser Artikel; „Kunde und Bürgen, bei allen Streitigkeiten, die zwischen ihnen und der Bank entstehen können, die Bücher und Aufzeichnungen der Parteien, Kopien von Mikrofilmen, Mikrofiches, Dokumente mit Informationen, die aus elektronischen oder magnetischen Medien extrahiert wurden, CD-ROM, Kameraaufzeichnungen, Telefonton Aufzeichnungen, Computer- und ähnliche Aufzeichnungen und Geldautomaten. Sie akzeptieren, dass ihre Aufzeichnungen die einzigen gültigen, verbindlichen und schlüssigen Beweise gemäß Artikel 6 der Zivilprozessordnung sind, unabhängig davon, ob sie begründet sind oder nicht.“ Es ist klar, dass er entgegen den Willenserklärungen des Auftraggebers, der die vertragsschwache Partei ist, zwingende und imposante Bestimmungen enthält.

Auch hier verwies die Klägerin auf Artikel 6.I des zwischen den Parteien geschlossenen Allgemeinen Kreditvertrags. Verwandter Artikel; „Im Konfliktfall hat die Bank im Rahmen der Beweisvereinbarung in erster Linie die Gültigkeit ihrer Bücher und Aufzeichnungen akzeptiert.“ Es liegt auf der Hand, dass die betreffende Bestimmung auch gegen den Grundsatz der Gleichheit der Parteien verstößt.

AUS ALL DIESEN GRÜNDEN IST ES KLAR, DASS DIESER FALL, DER UNVERGESSLICH UND RECHTSWIDRIG WAR, AUFGEFÜHRT WERDEN SOLLTE.

Rechtliche Beweise: …………………. Aktenzeichen ……………… E. des Zivilgerichts, ………………………. Darlehensvertrag vom ……………….. Aktenzeichen der Direktion Vollstreckung …………………… E., Sachverständigengutachten und ggf. vorzulegende rechtliche Beweise.

Rechtliche Gründe: HMK, İİK, TTK, TBK und einschlägige Gesetzgebung.

Ergebnis und Aufforderung: GEGEN DIE ABLEHNUNG DIESES FALLS, der aus den oben genannten Gründen ungerechtfertigt und rechtswidrig ersetzt wurde, IST ZUM SCHADENERSATZ, mindestens 20 Prozent der verfahrensgegenständlichen Forderung gegen den Gläubiger, der im Folgenden ungerecht und böswillig handelt, zu GEGEN VERMITTLUNGSANWALTGEBÜHR UND GERICHTSSTANDSKOSTEN UND ANWALTSGEBÜHREN Wir bitten respektvoll um die FREIGABE der Entscheidung durch einen Bevollmächtigten. 2021

Beklagter Angeklagter

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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