Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage des beanspruchten Widerspruchs

ADANA GERICHT

Datei Nr .:

ANTWORT – BEKLAGTER:

Provision:

GEGNER – SPIELER:

Provision:

Betreff: Es handelt sich um die Vorlage unserer Antworten auf den Fall und die Forderung des böswilligen Klägers, zu einer Entschädigung für die Geschäftsführung verurteilt zu werden.

KOMMUNIKATIONSDATUM:

BESCHREIBUNG

Der Kläger hat am 11 einen Vorverkaufsvertrag für den Verkauf der Immobilien in der Provinz Adana, Distrikt Seyhan, Adalet Mahallesi, Insel 13, Parzelle 06.11.2018 abgeschlossen und dem Kunden eine Anzahlung von 10.000,00 TL geleistet . Diese Klage wurde durch die Behauptung ersetzt, dass . Nämlich;

1- Bei dem beantragten Betrag handelt es sich nicht um eine Kaution

Obwohl der Kläger behauptet, dass es sich bei den 10.000,00 TL, die Gegenstand der Klage seien, um eine Anzahlung handele, ist diese Behauptung unbegründet.

Bei der Anzahlung handelt es sich um das Geld, das im abgeschafften Obligationenrecht als „Geldgeld“ und im aktuellen türkischen Obligationenrecht als „Geld der Obligationen“ bezeichnet wird, und es handelt sich um eine Vorauszahlung. Artikel 177 der TCO: „Ein von einer Person bei Vertragsschluss angegebener Geldbetrag gilt als Beweis für den Vertragsabschluss und nicht als Auszahlungsbetrag.“ Sofern kein gegenteiliger Vertrag oder örtliche Gepflogenheiten bestehen, wird die Kaution von der Gutschrift abgezogen. ist in der Form. Damit das vom Kläger gezahlte Geld als Anzahlung, Gebot oder Kaution akzeptiert werden kann, muss es „zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses“ geleistet worden sein. Gemäß Artikel 706 TMK, Artikel 213 des abgeschafften BK und Artikel 26 des Grundbuchgesetzes ist für Verträge über den Verkauf von Immobilien ein offizielles Formular vorgesehen.

Wie sowohl aus dem Wortlaut des Gesetzes als auch aus den Gepflogenheiten und Gepflogenheiten hervorgeht, kann das im Rahmen der „mündlichen“ Vereinbarung über den Verkauf der Immobilie und vor dem offiziellen Verkauf gezahlte Geld nur als „ „Geld abheben“ oder „Strafbedingung“. Denn bei der Zahlung des besagten Geldes weiß der Käufer, dass er das Geld nicht zurückbekommen kann, wenn er den vereinbarten Betrag nicht bezahlt, und der Verkäufer weiß, dass er bei Nichtübergabe der Immobilie das Doppelte zahlen muss den er an die Gegenpartei erhalten hat, und der Zweck dieser Zahlung besteht darin, den Käufer zur Zahlung des Preises und den Verkäufer zur offiziellen Übertragung der Immobilie anzuweisen. .

Folglich handelt es sich bei dem vom Kläger an den Kunden gezahlten Geld nicht um eine Einlage (Beteiligungsgeld oder Anleihegeld), sondern um ein Abhebungsgeld bzw. eine „Strafklausel“. Und wie weiter unten erläutert, ist das Auslieferungsersuchen nicht rechtmäßig.

2- Es gibt keinen vertragsgemäßen Rückerstattungsbetrag und der Kunde befindet sich in der Position des Gläubigers

In dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag vom 06.11.2018 gibt es eine Bedingung, die besagt: „Die Vertragsstrafe, die von der Partei zu zahlen ist, die den Verkauf an die andere Partei aufgibt/verhindert, beträgt 30.000,00 TL.“ Kläger ist die Partei, die sich geweigert hat, sich mit dem Kunden bezüglich der Verkaufstransaktionen am oder vor dem im Vertrag festgelegten Datum vom 06.11.2018 zu treffen, und vom Vertrag zurückgetreten ist. Im Rahmen dieser Bedingung ist klar, dass kein Betrag an den Kläger zurückzuerstatten ist, im Gegenteil, der Kunde ist Gläubiger in Höhe von 20.000,00 TL.

3- Die Vertragspartei ist nicht der Kunde

Gemäß Artikel 178 des türkischen Obligationenrechts gilt: „Wenn der Rücktrittsbetrag vereinbart wird, gilt jede Partei als berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Wenn in diesem Fall derjenige, der das Geld gegeben hat, einen Rückzieher macht, gibt er auf; Wenn derjenige, der genommen hat, sich abwechselt, wird er das Doppelte zurückgeben, was er genommen hat.“

Nachdem sich die Parteien auf den Verkauf der betreffenden Immobilie geeinigt hatten und das Abhebungsgeld eingegangen war, verzichtete der Kläger auf den Kauf der Immobilie. Denn in der Petition findet sich keine Aussage darüber, dass der Mandant zurückgetreten sei. Wir erklären, dass wir mit den ggf. diesbezüglich gerichteten Äußerungen des Klägers, die auf eine Erweiterung des Anspruchs und Anspruchs abzielen, nicht einverstanden sind.

4- Der Antrag auf Schadensersatz wegen Verweigerung der Ausführung ist ungerechtfertigt

Der Fall des Klägers ist, wie oben dargelegt, unfair und es ist nicht möglich, angesichts des berechtigten Einspruchs des Mandanten eine Entschädigung für die Verweigerung der Vollstreckung zu gewähren. Aber auch sonst bedarf die Feststellung des Bestehens des Anspruchs einem Urteil und ist daher nicht möglich, Schadensersatz zuzusprechen.

5- Eine Entschädigung bei böser Absicht sollte zugunsten des Kunden gewährt werden

Im Rahmen der oben dargelegten Sachverhalte ist klar, dass er aufgrund seines Handelns zunächst zu Unrecht die Rückerstattung des nicht gesetzlich vorgeschriebenen Betrags verlangte und auf Widerspruch diese Klage ersetzte. Aus dem dargelegten Grund soll dem Anspruchsteller wegen nachgewiesener Bösgläubigkeit und zugunsten des Auftraggebers eine Entschädigung zugesprochen werden, sofern diese nicht weniger als 20 % beträgt.

BEWEIS: Grundbucheinträge, Vollstreckungsakten, Verträge, Bankunterlagen, Entdeckungen, Sachverständigengutachten, Zeugen, Eide und andere Beweise.

ANTRAGSERGEBNISSE: Aus begründeten Gründen;

1. Ablehnung der unberechtigten, haltlosen und unbegründeten Klage und des Schadensersatzanspruchs,

2. Der böswillige Kläger wird zu einer Vollstreckungsentschädigung verurteilt, sofern diese nicht weniger als 20 % beträgt.

3. Die Prozesskosten und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Klägers,

Ich unterwerfe mich respektvoll und fordere, dass die Entscheidung getroffen wird.

Stellvertretender Rechtsanwalt

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

Eine Antwort schreiben

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder * Erforderliche Felder sind markiert mit