ADANA AN DEN GERICHTSHOF
BEWERBER:
Provision:
Angeklagter:
Provision:
EXECUTIVE FILE NO: Adana 1. Durchsetzungsdirektion
THEMA: Es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung, dass in der Vollstreckungsdatei Nr.
BESCHREIBUNG
1- Zwischen dem beklagten Gläubiger und meinem Mandanten besteht keine Geschäftsbeziehung. Bei der Prüfung der Unterschriften des Kunden, der keine Schuld gegenüber dem Gläubiger hat, stellt man fest, dass die Hand des Unterzeichners zittert und es einen Unterschied zwischen den beiden Unterschriften gibt. Die Unterschrift auf dem Schuldschein gehört nicht dem Kunden.
2- Der Kunde ist im Handel tätig und reist ständig ins Ausland. Aus diesem Grund konnte er sich nicht mit der betreffenden Vollstreckungsakte befassen und der Unterschrift nicht rechtzeitig widersprechen. Als das Original des Schuldscheins von uyapa gescannt wurde, wurden wir darüber informiert, dass die besagte Urkunde nicht vom Kunden unterzeichnet war. Der Mandant kennt den Gläubiger, steht jedoch, wie wir oben dargelegt haben, in keiner Geschäftsbeziehung mit ihm und schuldet ihm weder aus der betreffenden Urkunde noch aus anderen Gründen Schulden.
3- Beim Vergleich der Unterschrift auf der Rechnung mit den Unterschriftsproben des Kunden stellt sich heraus, dass die Rechnung nicht dem Kunden gehört.
4- Für all diese Gründe; Es ist notwendig geworden, sich an Ihr geschätztes Gericht zu wenden, um festzustellen, dass der Mandant nicht aus der rechtswidrig erstellten Vollstreckungsakte geschuldet ist, und über eine vorübergehende Aussetzung des Verfahrens bis zum Ende des Prozesses zu entscheiden, um keine Schikanierung des Mandanten herbeizuführen.
RECHTSGRUNDLAGE: Verfassung, İİK, Obligationenrecht, HMK und andere Rechtsvorschriften.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN: Vollstreckungsakte Nr. Rechtsbeweis.
SCHLUSSFOLGERUNG UND PROBLEM: Aus den oben erläuterten und von Amts wegen zu beachtenden Gründen; Es wird festgestellt, dass in der vom Gläubiger (Beklagten) in der 1. Vollstreckungsbehörde von Adana eingeleiteten Vollstreckungsakte Nr. X kein Schuldner aufgeführt ist, und das Verfahren wird vorübergehend bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt. Ich reiche respektvoll ein und beantrage durch einen Bevollmächtigten, dass entschieden wird, dass die Gerichts- und Anwaltsgebühren dem Beklagten in Rechnung gestellt werden.
Stellvertretender Rechtsanwalt