AN RICHTER DES HANDELSGERICHTS ERSTER INSTANZ VON ADANA
DATEI-NR:
Angeklagter:
VORSITZENDER:
BEWERBER:
VORSITZENDER:
PROBLEME: Es geht um die Bereitstellung unserer Antworten auf den Fall.
BESCHREIBUNG
In Anwesenheit des Klägers substituiert; Die Klage auf Aufhebung des Einspruchs und Schadensersatz wegen Verweigerung der Vollstreckung ist völlig unbegründet.
Erstens hat das Kundenunternehmen ordnungsgemäß Widerspruch gegen das Vollstreckungsverfahren eingelegt, um das es hier geht. Die Behauptungen des Klägers, der Einspruch sei nicht verfahrensgemäß, sind nicht gesetzeskonform.
Die klagende Partei hat dem Kundenunternehmen die in den Rechnungen enthaltenen Waren und Dienstleistungen, die einem Vollstreckungsverfahren unterliegen, nicht bereitgestellt. Für die Partei, die ihrer Leistungspflicht nicht nachkommt, ist es böswillig, ein Verfahren wegen nicht entstandener Forderungen einzuleiten. Behauptet der Kläger, dass die der Nachverfolgung und Klage zugrunde liegende Leistung erbracht worden sei, ist er zum Nachweis verpflichtet.
Mit dem am …/../… zwischen dem klagenden Unternehmen und dem Kundenunternehmen unterzeichneten Vertrag einigten sie sich auf die Zuteilung einer Ausstellungsfläche (Stand) an das Kundenunternehmen auf der INTERNATIONALEN …… MESSE, die stattfinden soll im X Fair Center am …/…/…. Aufgrund der Maßnahmen im Rahmen von Covid-19 konnte die Messe jedoch nicht zum angegebenen Termin durchgeführt werden.
Aufgrund der im Rahmen der Covid-19-Epidemie ergriffenen Maßnahmen ist die Durchführung der besagten Messe nicht mehr möglich. In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs heißt es eindeutig: „Wenn die Erfüllung der Leistung aufgrund höherer Gewalt gemäß dem Vertrag zwischen den Parteien unmöglich geworden ist, haben die Parteien keinen Anspruch auf den Vertragspreis und/oder die Entschädigung dafür.“ die ihnen entstandenen Schäden. (Y 23. HD E. 2015/9406 K. 2017/2044 T. 6.7.2017 .136). „Auch hier gilt Art. Gemäß der Bestimmung XNUMX; Wird die Erfüllung der Schuld aus Gründen unmöglich, die der Schuldner nicht zu vertreten hat, erlischt die Schuld. Daher liegt im vorliegenden Fall eine Leistungsunmöglichkeit vor.
Das klagende Unternehmen, das seine Forderung geltend macht, verlangt ein Entgelt aufgrund eines Vertrages mit Unmöglichkeit der Erfüllung. Dem Kundenunternehmen wird eine Verschuldung aufgrund eines Vertrages mit Unmöglichkeit der Erfüllung vorgeworfen, dies kann jedoch nicht akzeptiert werden.
Nämlich; DAS KUNDENUNTERNEHMEN HAT KEINE DER IM NACHFOLGE GENANNTEN MESSEN BESUCHEN. ES IST NICHT MÖGLICH ZU ERWÄHNEN, DASS DIE AUSSTELLUNG NICHT ORGANISIERT WURDE. DIE MESSE WIRD NICHT VOM KUNDEN ORGANISIERT. Das Kundenunternehmen hat vom Einspruchsgläubiger keine Leistungen erhalten. Wir widersprechen der Gesamtverschuldung. Wir akzeptieren keine der Erklärungen in der Zahlungsanweisung und die Ansprüche der Gegenpartei.
Die Geschäftsbeziehung und der Schulden-Kredit-Status zwischen den Parteien werden in den Handelsbüchern der Parteien festgelegt. Der Kunde hat gegenüber dem Gläubiger keine Schulden bezüglich der von der Nachverfolgung betroffenen Leistung und diese Frage wird bei der Prüfung der Geschäftsbücher geklärt.
RECHTLICHE GRÜNDE: TMK, TBK m.136, TTK, İİK und relevante Gesetzgebung.
BEWEIS: Faire Teilnahmevereinbarung, Kundenunternehmen Commercial Books, Kassationsgericht 23. HD E. 2015/9406 K. 2017/2044 T. 6.7.2017, wir behalten uns das Recht vor, Beweise gegen alle Arten von rechtlichen Beweisen vorzulegen, Beweise, die von vorgelegt werden müssen die andere Partei.
ANTRAGSERGEBNISSE: Aus den dargelegten Gründen beantragen und beantragen wir durch einen Bevollmächtigten, dass die Klage auf Aufhebung des Einspruchs zurückgewiesen wird und dass der Kläger, der ein unfaires und böswilliges Verfahren durchgeführt hat, zu einer Entschädigung von mindestens 20 % des verfahrensgegenständlichen Anspruchs verurteilt wird. und dass die Prozesskosten und Anwaltskosten der anderen Partei in Rechnung gestellt werden.
Stellvertretender Rechtsanwalt