Um auf eine Spende zu verzichten, darf nicht auch Ihr Verschulden vorliegen. Wenn Sie im Scheidungsverfahren gleichermaßen schuldig gesprochen wurden, können Sie nicht auf die Spende verzichten. Der Oberste Gerichtshof erläuterte diesen Sachverhalt wie folgt:
„… zwischen den Parteien gesehen und abgeschlossen … In der Entscheidung des 4. Familiengerichts mit der Nummer 2010/953 E., 2012/844 K.; Es wurde anerkannt, dass beide Parteien gleichermaßen schuldig waren, und es wurde beschlossen, sich scheiden zu lassen. In diesem Fall kann nicht gesagt werden, dass die in Artikel 6098/295 des türkischen Obligationenrechts Nr. 2 festgelegten Bedingungen für den Entzug der Vergebung erfüllt sind. „Obwohl das Gericht hätte entscheiden müssen, den Fall abzulehnen, wurde die Entscheidung, ihn schriftlich anzunehmen, als nicht angemessen erachtet und erforderte eine Aufhebung.“ (3. Anwaltskanzlei 2017/16591 E., 2019/2713 K.)