Die zweite Überweisung nach Vorauszahlung bedeutet, dass die Waren eingegangen sind:
Eine Überweisung ist in der Regel zur Auszahlung eines Darlehens bestimmt. Im konkreten Fall steht auf dem Überweisungsbeleg vom 08.03.2013, dass eine "Vorauszahlung" erfolgt ist. In diesem Fall versteht es sich, dass das Vertragsverhältnis mit der Vorauszahlung beginnt. In der Überweisungsbestätigung vom 19.03.2013 ist kein Eintrag enthalten. In diesem Fall muss akzeptiert werden, dass die gesamte Ware eingegangen ist, da in der zweiten Zahlung keine Aufzeichnung gegen die nächste Barzahlung zusammen mit der vorherigen Vorauszahlung des Käufers vorhanden ist. In diesem Fall sollte der Fall zwar abgewiesen werden, war jedoch mit der schriftlichen Begründung nicht korrekt. " Die Entscheidung wurde vom Anwalt des Klägers gegen die Rücknahmeentscheidung unseres Amtes korrigiert.
(1) In der oben genannten Umkehrungsbestellung unserer Abteilung steht, dass auf dem Überweisungsbeleg vom 08.03.2013 eine "Vorauszahlung" steht, in diesem Fall hat das Vertragsverhältnis mit der Vorauszahlung begonnen, und es gibt Keine Aufzeichnung in der Überweisungsbestätigung vom 19.03.2013, wenn dies der Fall ist, die vorherige Vorauszahlung des Käufers Da in der zweiten Zahlung keine Aufzeichnung als Gegenleistung für die nächste Barzahlung mit der Zahlung vorhanden ist, wurde diese deklariert dass die Annahme der gesamten Ware eingegangen ist und der Fall daher mit schriftlicher Begründung zurückgewiesen werden sollte, die Entscheidung des Anwalts des Klägers jedoch gemäß dem Antrag auf Berichtigung der Entscheidung erneut geprüft wurde wurde auf dem Überweisungsbeleg vermerkt, und der Beklagte konnte nicht nachweisen, dass er Waren gegen die an ihn geleistete Vorauszahlung geliefert hatte, und es war notwendig, über die Aufhebung der Entscheidung unseres Amtes mit der Nummer… E.-19.03.2013/27.04.2018 K. am zu entscheiden 2018.Relevante Entscheidung des Obersten Gerichtshofs)