Das Gericht, bei dem die unerlaubte Handlung stattgefunden hat, ist zuständig

Das Gericht am Ort des Schadensfalls ist befugt:

6100 S. Die Bestimmung des Artikels 16 des HMK ist eine besondere Zuständigkeitsregel für Schadensersatzfälle aus unerlaubter Handlung und gibt dem Kläger ein Wahlrecht. Aus dem Inhalt der Akte geht hervor, dass der Wohnsitz des Klägers … ist, es sich um einen Entschädigungsfall handelt, der auf einer unerlaubten Handlung beruht, und der Kläger eine Klage an dem Ort eingereicht hat, an dem die unerlaubte Handlung im Rahmen des HMK-Artikels 16 stattgefunden hat. In diesem Fall wurde es nicht als richtig erachtet, eine Entscheidung über die Unzuständigkeit mit einer schriftlichen Begründung zu erlassen, ohne die Zuständigkeit des Gerichts zu berücksichtigen, und die Entscheidung musste durch Prüfung der Sache aufgehoben werden“ (4 HD 7.3.2016 15134/2993)

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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