Einspruch gegen Sachverständigengutachten wegen Stromrechtsschutzes (Beklagter)

ADANA 14. AN DEN GERICHTSHOF

DATEI-NR:

ERKLÄRTER BEKLAGTER:

Provision:

DAVACI:

Betreff: Es besteht darin, unsere Einwände und Stellungnahmen gegen das Gutachten darzulegen.

ERKLÄRUNGEN:

In dem bei der Akte des Ehrengerichts anhängigen Fall, dessen Basisnummer oben angegeben ist, wurde uns der Sachverständigenbericht vom Mit dieser Petition legen wir fristgerecht unsere Stellungnahmen zum Gutachten vor. Nämlich;

1-) Wie wir bereits in der uns vorgelegten Akte dargelegt haben, gehört der Arbeitsplatz nicht meinem Mandanten und steht in keiner rechtlichen Verbindung mit dem Arbeitsplatz, an dem die Schuld erhoben wurde. Als mein Mandant an diesem Tag seine Freunde besuchen wollte, kamen die Beamten. Da seine Freunde Syrer sind und ihr Türkisch schwach ist, hatte mein Mandant Kontakt zu den Beamten, die kamen. Als die Beamten meinen Mandanten nach der Autorität dieses Ortes fragten, fragten sie, obwohl er sagte, er wisse es nicht, nach seinem Ausweis und sagten, dass sie nur einen Bericht entgegennehmen und gehen würden. In diesem Bericht sagten sie, dass meinem Mandanten kein Schaden entstehen würde und dass sie nur seinen Personalausweis mitgenommen hätten, weil ein Dokument vorhanden sein sollte, aus dem hervorgeht, dass sie am Arbeitsplatz Transaktionen getätigt hatten. Deshalb wollte er seine Identität preisgeben und ihnen helfen. Mein Mandant wurde später mit einem Vollstreckungsverfahren und dem Vorwurf der illegalen Nutzung konfrontiert.

2-) Wenn wir uns außerdem den Zahlungsauftrag im für uns eröffneten Vollstreckungsverfahren ansehen, werden wir feststellen, dass zwischen dem Unternehmen und meinem Kunden kein Vertrag besteht und dass im für uns eröffneten Vollstreckungsverfahren keine Vertragsnummer angegeben ist. Auch die Nummer auf dem genannten Stromzähler gehört nicht meinem Kunden.

3-) In der Verbraucherdienstleistungsverordnung für den Strommarkt werden einige Aspekte der illegalen Nutzung von Elektrizität konkretisiert.

In diesem Zusammenhang werden die folgenden Bedingungen aufgeführt, um zu akzeptieren, dass Strom illegal verwendet wird;

Nutzung von Elektrizität durch Eingriffe in Stromverteilungssysteme ohne bilaterale Vereinbarung oder Einzelhandelsverkaufsvertrag.

Stromverbrauch durch Verlegen einer Stromleitung vor dem Zähler durch Eingriff in Stromverteilungssysteme, wenn eine bilaterale Vereinbarung oder ein Einzelhandelsverkaufsvertrag besteht.

Verhinderung der korrekten Messung des Energieverbrauchs durch Eingriffe in die Zähler, wenn eine bilaterale Vereinbarung oder ein Einzelhandelskaufvertrag besteht.

Stromverbrauch durch den Einsatz illegaler Zähler.

Darüber hinaus fällt auch die unbefugte Nutzung von Elektrizität, die von der Verteilungsgesellschaft aus Gründen wie Schulden unterbrochen wird, unter die illegale Nutzung von Elektrizität.

Unter Berücksichtigung all dieser Artikel gibt es keine konkreten und stichhaltigen Beweise dafür, dass mein Mandant am betreffenden Arbeitsplatz illegalen Strom verwendet hat. Da der Eigentümer des Arbeitsplatzes und des Stromabonnements nicht mein Mandant ist, ist es eine Tatsache, dass alle diese Vollstreckungsverfahren und Klagen unfair sind und jeder Rechtsgrundlage entbehren. Darüber hinaus ist es im Einklang mit den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs eine unfaire und rechtlich unwirksame Tatsache, dass nur ein Bericht erstellt und uns eine rechtswidrige Nutzung auferlegt wird. Gemäß dieser Entscheidung;

„Die Nutzung illegaler Elektrizität ist eine unerlaubte Handlung, und die Person, die die unerlaubte Handlung begeht, ist für die Folgen verantwortlich. Obwohl der Abonnent für den Strom verantwortlich ist, den die Bewohner der Immobilie während der Laufzeit des Abonnentenvertrags verbrauchen, den er bei der Anmietung der Immobilie, bei der der Abonnementsvertrag abgeschlossen wurde, nicht gekündigt hat, ist er nicht für den illegalen Stromverbrauch verantwortlich , was den Charakter einer unerlaubten Handlung hat. Aus dem Bericht vom 25.01.2005 geht hervor, dass der Beklagte die Akte über die illegale Nutzung von Elektrizität eingereicht hat, dass das Geschäftshaus von X İnşaat als Büro genutzt wurde, es keine Informationen darüber gibt, wer der illegale Nutzer ist, und Aus dem vorgeladenen Schreiben des Handelsregisteramtes geht hervor, dass der Kläger nicht mit diesem Unternehmen verbunden ist. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Mieterunternehmen in der vom Kläger gemieteten Immobilie illegalen Strom verbraucht hat. Da nicht nachgewiesen werden kann, dass der Kläger den illegalen Strom genutzt hat, muss dem Fall stattgegeben werden. Ein schriftliches Urteil des Gerichts mit gegenteiliger Meinung verstößt gegen das Verfahren und das Gesetz und muss aufgehoben werden.

Fazit: Aus den oben dargelegten Gründen wurde am 16.01.2008 einstimmig entschieden, dass der Berufung des Beschwerdeführers stattgegeben wurde und die Entscheidung zugunsten des Beschwerdeführers ÜBERBEZUGT wurde und dass das im Voraus erhaltene Geld im Falle eines Falles an den Beschwerdeführer zurückerstattet würde eine Bitte." (YARGITAY 13. Zivilkammer 2007/10958 E. 2008/306 K.)

4-) Gemäß Artikel 43 Absatz 5 der Verbraucherdienstleistungsverordnung für den Strommarkt;

Verfahren zur Erkennung von Leckagen elektrischer Energie

ARTIKEL 43 -

(5) Bei der Feststellung des illegalen Stromverbrauchs kommt es darauf an, dass der jeweilige Rechtsträger seine Feststellung auf korrekte Erkenntnisse und Unterlagen stützt und dass Verbraucherrechte nicht verletzt werden.

Nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften muss sich das vertreibende Unternehmen bei der Feststellung einer rechtswidrigen Nutzung auf korrekte Erkenntnisse und Unterlagen stützen. Es ist ungerecht und entbehrt jeder Rechtsgrundlage, dass mir die fragliche Schuld entzogen wird, weil sie nicht ordnungsgemäß geregelt ist und keine konkreten Untersuchungen und Unterlagen darüber vorliegen, welche Person wegen illegaler Nutzung angeklagt wird.

FAZIT UND ANFRAGE: Aus den oben aufgeführten Gründen fordern und fordern wir Ihr Gericht respektvoll auf, dass unsere Einwände und Stellungnahmen zum Gutachten berücksichtigt werden, dass diese ohne Rechtsgrundlage eingereichte Klage abgewiesen wird und dass die erforderlichen Maßnahmen durch Zuerkennung von „schlecht“ ergriffen werden Glaubensausgleich.

ANBIETER

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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