ADANA GERICHT
BEWERBER: | |
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Angeklagter: | |
THEMA: | Rechtsstreitigkeiten zu rechnungsbasierten Ansprüchen |
HARCA BASE VALUE: | Unbeschadet unserer Rechte in Bezug auf Selbstbeteiligung und unseres Rechts, zusätzliche Klagen einzureichen; Teilklage nach § 109 HMK; Vorerst: 10.000,00 TL |
BESCHREIBUNG
Der Klient des Auftraggebers befasst sich mit Aluminium-Eisen-Tischlereigeschäften. Das beklagte Unternehmen ist ein bekanntes Unternehmen in der Provinz …. Der Bauherr Kläger und das beklagte Unternehmen haben sich auf die Ausführung der vom Beklagten beantragten und ihm gehörenden Arbeiten geeinigt.
In diesem Zusammenhang wurden 52 m² Ladengeländer, 225 m² Tüll C60 Tischlerei, 144 m² 8mm Glas und 140 m² Verbundbeschichtung vom Auftraggeber Kläger hergestellt. Der Bauherr Kläger hat auf der Grundlage dieser Arbeiten Rechnungen mit einem Preis von 23.06.2016 TL, datiert vom 071501, laufende Nummer 15.000,01, und einem Wert von 01.07.2016 TL, datiert 071502, laufende Nummer 20.000,00 ausgestellt. (ANHANG-3)
Die Beklagte verzichtete auf die Zahlung der Rechnungen vom 23.06.2016 vom 071501, Seriennummer 15.000,01, im Wert von 01.07.2016 TL, und im Wert von 071502 TL, datiert vom 20.000,00 und nummeriert XNUMX.
Auf die Weigerung der Beklagten, die Rechnungsbeträge zu bezahlen, reichte die Auftraggeberklägerin die Rechnungen mit der Bestellung vom 23.06.2016, lfd. Nr. 071501, im Wert von 15.000,01 TL, vom 01.07.2016, lfd. 071502 TL an den Beklagten mit Mahnung übersandt. Die vom Mandanten übersandten Rechnungen wurden der beklagten Firma am 20.000,00 zugestellt.
Das beklagte Unternehmen hat die vom Auftraggeber versandten Rechnungen mit Bescheid des Notars von Adana vom …, Journalnummer …, ohne triftigen Grund und in böswilliger Absicht an den Auftraggeber zurückgesendet. Der Beklagte akzeptierte die Existenz der Rechnungen und dass sie ihm am 22.07.2016 mitgeteilt wurden, obwohl er die vom Auftraggeber ausgeführten Arbeiten nicht akzeptierte, mit der Mitteilung des Notars von Adana vom 19.07.2016 und nummeriert …. Die Beklagte ist am 19.07.2016, dem Datum der Zustellung der Rechnungen, offensichtlich in Verzug geraten.
Der Auftraggeber und Kläger arbeitete Tag und Nacht, um den Auftrag, den er von der beklagten Firma erhalten hatte, pünktlich zu erledigen, und wurde bei Bedarf daran gehindert, nach Hause zu gehen.
Nach Zustimmung des Auftraggebers mit der beklagten Firma wurde die erhaltene Arbeit termingerecht, vollständig und ohne Mängel an die beklagte Firma geliefert. ALLE ARBEITEN AUF DEN 1 FOTOS, DIE WIR ALS ANHANG-4 ZUR VERFÜGUNG GESTELLT HABEN, WURDEN VON ANFANG BIS ZUM ENDE VOM KUNDENBEWERBER AUSGEFÜHRT. WOHINGEGEN; DER PIER AUF DEM FOTO NUMMER 1 IN ANHANG-1 GEHÖRT DEM CLIENT PLAYER. ES IST DAS NATÜRLICHE ERGEBNIS DER ARBEITEN DES HÄNDLERUNTERNEHMENS, DIE VOM KUNDEN AUSZUFÜHREN SIND. Es erfolgt keine von den Parteien vorgenommene oder von den Parteien vereinbarte Kündigung, nachdem der Mandant die dem beklagten Unternehmen gehörende Stelle angetreten hat.
Alle Materialien, die in den Arbeiten der Beklagten verwendet wurden, wurden von der Auftraggeberklägerin gekauft, und seine Schulden wurden auch von der Auftraggeberklägerin selbst bezahlt.
Der Auftraggeber ist dadurch in eine Opferstellung geraten, dass er die Rechnungen trotz Ausführung der Arbeiten der beklagten Firma nicht bezahlen konnte. Der Mandant, der die Rechnungsgebühren nicht eintreiben konnte, konnte keinen neuen Job bekommen und erlitt einen materiellen und moralischen Schaden.
Frühere Marktforschungen zu den vom Kunden durchgeführten Arbeiten sind im Anhang unserer Petition als ANHANG-2 aufgeführt.
DER KUNDENSPIELER HAT DEM BEKLAGTEN DIENSTLEISTUNGEN ERBRACHT ... SANAYİ TİCARET LIMITED COMPANY, DIE EINEN GESCHÄFTS-/DIENSTLEISTUNGS-/ARBEITSVERTRAG HAT, 52 M² LADENWÄCHTER, 225 M² TÜLL-C60-HOLZABDECKUNG, 144 SQUARE WORKS UND 8 M² ABDECKUNG AUS MPIT-GLAS. Die Beklagte unterlässt es, die Rechnungen in Höhe von 140 TL, datiert 23.06.2016, Seriennummer 071501, in Höhe von 15.000,01 TL, datiert 01.07.2016, Seriennummer 071502, zu Unrecht und böswillig zu bezahlen. Der Auftraggeber erhielt für seine Arbeit keine finanzielle Vergütung. Ebenso ist der Auftraggeber in gutem Glauben auf das Vorhandensein der ausgeführten Arbeiten, auf die vollständige, rechtzeitige und mängelfreie Lieferung.
Aus den oben dargestellten und erläuterten Gründen; Es ist notwendig, über die ANNAHME unserer gerechten Sache zu entscheiden.
BEWEIS: TCC, TBK und andere relevante Gesetze, Dokumente, die Präzedenzfälle für Marktforschung zeigen, Rechnungen vom 23.06.2016, Seriennummer 071501, mit einem Wert von 15.000,01 TL, datiert 01.07.2016, Seriennummer 071502, mit einem Wert von 20.000,00 TL , Bekanntmachung des Notars von Adana vom 22.07.2016 und nummeriert …, 4 Fotos, die die Arbeit des Kunden zeigen, Entdeckung, Sachverständiger, Handelsbuch, Eid usw. rechtliche Beweise.
ERGEBNIS UND ANFRAGE: Aus den oben genannten Gründen; ANNAHME unserer Forderung, unbeschadet unserer Rechte in Bezug auf den Überschuss und unseres Rechts, zusätzliche Klagen einzureichen, werden vorerst TL 10.000,00 vom Beklagten zusammen mit den gesetzlichen Zinsen eingezogen, die ab dem Datum des Verzugs (19.07.2016 .XNUMX) und dem Mandantenkläger ausgehändigt, gehen die Gerichtskosten und -auslagen sowie das Anwaltshonorar an den Beklagten. Wir bitten respektvoll, die Entscheidung der Partei im Namen des Klägers, der der Anwalt ist, zu überlassen.
Stellvertretender Rechtsanwalt
ANHANG-1: 4 Fotos, die die Arbeiten des Kunden zeigen
ANHANG-2: Präzedenzfall-Marktforschung zur Arbeit des Kunden (10 Seiten)
ANHANG-3: Rechnungen vom 23.06.2016, Seriennummer 071501, mit einem Preis von 15.000,01 TL – Rechnungen mit einem Preis von 01.07.2016 TL, mit einem Regulierungsdatum vom 071502, Seriennummer 20.000,00
ANHANG-4: Benachrichtigungsteil
ANHANG-5: Beglaubigte Kopie der Vollmacht