ADANA AN DEN RECHTLICHEN GERICHTSHOF
DAVACI:
Provision:
EINLADUNG:
Betreff: Es handelt sich lediglich um unseren Antrag auf Aufhebung der 13-tägigen Forderung zwischen den Beklagten aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein geheimes Abtretungsverfahren handelt.
BESCHREIBUNG
1-) Unser Mandant leitete ein Vollstreckungsverfahren aufgrund einer Unterhaltsverfügung gegen einen der Angeklagten, Ahmet, mit der Folgeakte Nr. 13 des Adana Enforcement Directorate ein. (ANHANG 1)
2-) Die von der Beklagten gegen Mehmet eingereichte Klage auf Abfindung und Kündigungsentschädigung wurde am 11. abgeschlossen und die Entscheidung zugunsten der Beklagten angefochten. (Anlage 12)
3-) Einer der Angeklagten, Ahmet, hat sich verschworen, um seine Forderung von 11 TL, die aus dem Aktenzeichen 18 des Adana Enforcement Directorate stammt, an den anderen Angeklagten abzutreten, um Waren aus diesem Verfahren zu schmuggeln, unmittelbar nach dem Datum 20.000, an dem er die Vollstreckungsbescheid aufgrund des von unserem Mandanten eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens. (Anhang 3)
4-) Diese Zuordnung ist aufgrund von Absprachen ungültig. Der Hauptzweck der Transaktion besteht darin, Waren vom Kunden zu schmuggeln. Die Angeklagten wohnen zusammen unter der Adresse von Adana und der Angeklagte, der unser Unterhaltsschuldner ist, hat derzeit kein Einkommen. Die Abtretung seiner Forderungen durch den Beklagten verstößt in diesem Fall gegen den normalen Lebensweg; die andere Beklagte hat keinen Grund für diese Abtretung. Der andere Beklagte hat für die ihm abgetretene Forderung keine Gegenansprüche geltend gemacht. In Anbetracht der wirtschaftlichen und persönlichen Situation der Beklagten, des Zeitpunkts der Abtretung und der Entwicklung der Folgeakten ist klar, dass es sich um eine kollusive Transaktion handelt. Im Zusammenhang mit dieser Situation werden diejenigen, deren Namen in der unserer Petition beigefügten Zeugenliste (Anlage 4) aufgeführt sind, auch eine Erklärung zu der Situation abgeben, sofern Ihr Gericht dies für angemessen hält.
5-) Mit dem gegen die Beklagte eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren aus den von uns erläuterten Gründen ist es zur Aufhebung des kollusiven Abtretungsgeschäfts, zur Verpfändung der Forderung der Beklagten in der Akte Nr. 12 und zur Einziehung dieser Klage verpflichtend geworden, diese Klage zu erheben der Unterhaltsanspruch.
RECHTLICHE GRÜNDE: 6098 SK m. 19
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN:
1-) Aktenzeichen 12 des Adana Enforcement Directorate
2-) Akte Nr. 11 des Adana Enforcement Directorate,
3-) Abtretungszertifikat
4-) Namen und Anschriften der Zeugen und die Liste der Zeugen mit den Themen, die sie bezeugen werden
SCHLUSSFOLGERUNG UND PROBLEM: Aus den oben erläuterten Gründen bitten wir Ihren Obersten Gerichtshof respektvoll, zunächst zu entscheiden, eine einstweilige Verfügung über die Forderung in der Akte Nr. 12 zu verhängen, die Abtretung der Forderungen zwischen den Beklagten aufgrund von Absprachen aufzuheben, festzustellen, dass die Forderung in der Akte Nr. 12 Ahmet gehört, und die Prozesskosten den Angeklagten aufzuerlegen.
Stellvertretender Rechtsanwalt