DER GERICHTSHOF DES GERICHTS
DATEI-NR:
Kläger: QNB FİNANSBANK A.Ş.
VORSITZENDER:
Beklagter:
Betreff: Bezüglich der Einreichung unserer Antworten auf den Antwortantrag des Beklagten vom 01.03.2021.
[ihc-hide-content ihc_mb_type=“show“ ihc_mb_who=“reg“ ihc_mb_template=“1″ ]BESCHREIBUNGEN:
Die Behauptungen der Beklagten im Antwortantrag vom 04.02.2021 sind ungerechtfertigt und unwahr, und dieser Antwortantrag sollte abgelehnt werden. Wenn es erklärt werden soll;
Von uns eröffnete Klage auf Stornierung dieser Sparaktion; Innerhalb der gesetzlichen Frist waren der Beamte und das autorisierte Gericht rechtsgültig und die Ansprüche des Beklagten gegenüber dem anderen sind rechtswidrig.
1- Im Erwiderungsantrag machte der Beklagte geltend, die Klage sei nicht rechtzeitig eingereicht worden, die Entziehungsfrist sei verstrichen, es bestehe ein Einspruch gegen die Verjährung, und er habe einen Einspruch gegen Pflicht und Befugnis erhoben. Diese Klage wurde jedoch von uns eingereicht; İİK 277 et al. Es handelt sich um eine Klage auf Aufhebung der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes eingereichten Verfügung, und die gesetzliche Frist für die Einreichung dieser Klage beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Pfändung oder Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses gemäß EBL 278/2.
Nämlich; Das Vorliegen einer rechtskräftigen oder vorläufigen Insolvenzbescheinigung zu Akte ist zwar Voraussetzung für eine Anfechtungsklage, jedoch nicht zwingend vor Klageerhebung und kann sowohl nach Klageerhebung als auch bei beantragt werden im Beschwerdestadium oder sogar im Korrekturstadium nach der Umkehrung. (Siehe TR Kassationshof 17. HD E:2016/13305 K:2019/8042)
In unserem konkreten Fall wird die Adresse des Schuldners beschlagnahmt und der Pfändungsbericht, bei dem es sich um eine vorläufige Insolvenzurkunde handelt, wird von uns zu den Akten gelegt. Von hier aus; Da die Sperrfrist erst beginnt, wenn die gemäß EİK 278/2 erforderlichen konkreten Tatsachen vorliegen, sind die entsprechenden unbegründeten Ansprüche zurückzuweisen, ohne sie überhaupt zur Diskussion zu stellen.
2- Andererseits dieser Fall; Wohnsitz des beklagten Schuldners vor den zuständigen Gerichten in Mersin und vor dem erstinstanzlichen Zivilgericht. Wir fordern daher, dass alle Verfahrensansprüche des Beklagten als rechtswidrig und unbegründet abgewiesen werden.
Sehen; 15.HD., 6.10.1983 T., 1382/2284 „….Für die Stornierung von Sparguthaben gelten die allgemeinen Gerichtsstandsbestimmungen. Eine Nichtigkeitsklage kann am Wohnsitz des Schuldners oder eines Dritten eingereicht werden (HMK m.7/I). Was die letzte Instanz angeht, stellt das Gericht am Ort, an dem sich die Immobilie befindet, keine alleinige Instanz dar. In Wird darüber hinaus eine Klage eingereicht, weil die zur Aufhebung beantragte Verfügung in der Absicht getroffen wird, den Gläubigern Schaden zuzufügen, stellt dies eine „deliktische Handlung“ dar. Zuständig ist auch das Gericht am Ort der Veräußerung.“
- HD. 13.01.2015 T. M: 2013/14017., F: 221;
„… Mit dem Inkrafttreten des HMK Nr. 6100 und des türkischen Handelsgesetzbuches Nr. 6102 KOMMEN die Klagen auf Annullierung der Ersparnisse in die AUFGABE DES ZIVILGERICHTS ERSTER INSTANZ, da sie personenbezogener Natur sind und auf die Ersparnisse des Schuldners abzielen. Andererseits ist in den seit dem 01 eingereichten Klagen das Verhältnis zwischen dem Handelsgericht erster Instanz und dem Zivilgericht erster Instanz kein arbeitsteiliges, sondern ein Pflichtenverhältnis.
DIE ERKLÄRUNGEN DER BEKLAGTEN PARTE IM ANTWORTSCHREIBEN STEHEN IM WIDERRANG ZUSAMMEN UND DASS NUR BEWEISE DER BEWEIS DAFÜR SIND, DASS DIE BEKLAGTE FALSCHE ERKLÄRUNGEN GEMACHT HAT.
3- Im 6. Absatz des Antwortantrags des Beklagten; Sein Onkel behauptete, dass „der Angeklagte seit Jahren kein gutes Verhältnis zum Schuldner habe, er sei feindselig gewesen und es sei diesbezüglich ein Strafverfahren anhängig“. Im 2. und 3. Absatz des Antwortantrags des Beklagten heißt es jedoch: Der Beklagte hat alle Informationen von den Kreditkarteninformationen des Schuldners bis zum Datum der Kreditaufnahme berücksichtigt und wie er behauptete, sah er keinen Schaden darin, an einer Kauf-Verkaufs-Beziehung mit dem Beklagten teilzunehmen, bei dem es sich um dessen Onkel handelt er ist „der Angeklagte“.
4- Darüber hinaus, vorausgesetzt, dass dies keine Annahme bedeutet; Eine RIESIGE Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Immobilie, die Gegenstand der Klage ist, und ihrem aktuellen Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs. (Diese Situation wird auch deutlich, wenn der beizulegende Zeitwert der Immobilie, Gegenstand der Klage, durch den Gerichtssachverständigen ermittelt wird .) und selbst die enge Verwandtschaftsbeziehung (AMCA-YEGEN) bedeutet, dass die Angeklagten in gutem Glauben im Sinne von TMK m:1023 sind. Es zeigt sich leicht, dass dies nicht der Fall ist.
TC YARGITAY 17. HD Basis: 2012/11805 Entscheidung: 2013/15084 (Anhang-1)
„…Es gibt einen Unterschied von mehr als einem Faktor zwischen dem Verkaufspreis der Immobilie, auf die gespart werden soll, und ihrem tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt der Sparung, nämlich 278/2 des EBL. Gemäß der ständigen Rechtsprechungspraxis wird in dem Absatz festgelegt, dass die Verträge, für die der Schuldner einen sehr niedrigen Preis als Auferlegung akzeptiert, entsprechend dem Wert der Sache, die er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegeben hat, als solche gelten in der Gewährung von Vergebung sein und können annulliert werden; Die Tatsache, dass die Differenz zwischen dem Verkaufswert der Immobilie in der Eigentumsurkunde und dem tatsächlichen Wert als exorbitant angesehen werden sollte, und in Fällen, in denen der oben genannte Artikel angewendet wird, spielt es keine Rolle, ob die dritte Person weiß, dass sie gut gehandelt hat Glauben oder mit der Absicht, Eigentum vom Gläubiger des Schuldners zu schmuggeln. Angesichts des gesamten Inhalts der Akte wird davon ausgegangen, dass Berat zu den Personen gehört, die die finanzielle Situation des Schuldners Hayrettin und die Absicht seiner Gläubiger kennen oder kennen könnten.
Daher kann den Behauptungen der Beklagten, es liege bei der Verkaufstransaktion keine Absprache vor, nicht stattgegeben werden.
FALSCHER ZEITRAUM; DIE SCHULD IST NACH DER ENTSTEHUNG DER SCHULD UND WÄHREND DES ZEITRAUMS, IN DEM DIE ZAHLUNG EINGESTELLT WURDE, ENTSTANDEN.
5- Der Nebenantrag des Beklagten zufolge behauptet er, dass „Einsparungen vor dem Vollstreckungsverfahren stattgefunden haben“, aber wie wir in unserem Klageantrag ausführlich dargelegt haben, mit der ständigen Rechtsprechung; Das Geburtsdatum der Bankforderung des Kunden (nicht das Kündigungs-, Fälligkeits- oder Folgedatum) ist das Datum der Vertragsunterzeichnung. (Berufungsgericht 17. HD. 2008/3224 E. 2009/10 K. 09.02.2009 Datum.)
In unserem Fall; Die Schulden des beklagten Kreditnehmers gegenüber der Kundenbank entstanden am 28 und das oben genannte Kollusionsgeschäft wurde am 10 realisiert.
6- Schließlich, obwohl der Beklagte im Antwortantrag erwähnt hat, dass der Antrag auf Sicherungspfändung abgelehnt werden sollte; Zunächst regelt das Gesetz die vorläufige Arrestpfändung als eine Art einstweiligen Rechtsschutzes, der bei der Anfechtung von Spareinlagen zu beantragen ist, da es sich bei der Forderung um eine persönliche Geldforderung handelt und kein Rechtsverlust vorliegt. Da das Pfandrecht als Vorsichtsmaßnahme auf die Person angewendet wird, der das Eigentum gehört, wird davon ausgegangen, dass selbst dann, wenn die Person das Eigentum an eine andere Person übertragen hat, kein Rechtsverlust entsteht, da er das Eigentum als Pfandrecht überträgt.
Darüber hinaus wurde gemäß der vorläufigen Entscheidung des Gerichts Nr. 07.01.2021 vom 1 unserem Antrag auf vorsorgliche Pfändung stattgegeben und die Bürgschaftspflicht mit dem endgültigen und unbefristeten Bankbürgschaftsschreiben mit der Referenznummer 08.01.2021/2021 vom 3. erfüllt. XNUMX.
In diesem Zusammenhang ist es nicht sachgerecht, dass der Beklagte im Antwortantrag die Ablehnung des Antrags auf Sicherungspfändung beantragt. Auch wenn wir für einen Moment denken, dass der Beklagte im Antwortantrag gemäß den Bestimmungen von EBL 265 Einspruch gegen die Entscheidung erhoben hat; Die Widerspruchsfrist gegen den vorläufigen Pfändungsbeschluss beträgt sieben Tage. Dieser Zeitraum gilt bei vorsorglichen Pfändungen, die vor dem Schuldner selbst vorgenommen werden, ab der Durchführung der Pfändung; Bei dem in seiner Abwesenheit vorgenommenen Pfandrecht beginnt die Frist mit dem Tag, an dem ihm der Pfandbrief zugestellt wird. Nach Ablauf der Frist können keine Einwände mehr erhoben werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch dieser im Antwortantrag des Beklagten angesprochene Sachverhalt in jeder Hinsicht unfair und entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
Aus all diesen Gründen fordern wir, dass der Antwortantrag des Beklagten vom 04.02.2021 vollständig zurückgewiesen wird und unserer berechtigten Klage stattgegeben wird.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE: Aus den oben dargelegten und erläuterten Gründen;
ABLEHNT den Antwortantrag des Angeklagten Yıldırım Yalçın vom 04.02.2021,
ANNAHME UNSERES RECHTSFALLS,
Wir reichen respektvoll ein und fordern, dass beschlossen wird, die Prozesskosten und Anwaltskosten den Beklagten zu überlassen. 26.02.2021
FALL DES FALLES
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