In diesem Artikel beleuchten wir alle Schritte des Verkaufsverfahrens im Falle einer Partnerschaftsauflösung. In welchen Fällen ein Verkauf zustande kommt, wie der Verkaufsprozess nach einem Gerichtsurteil abläuft, wie die Auktion organisiert wird, wie der Verkaufspreis aufgeteilt wird und welche Punkte zum Schutz der Rechte der Beteiligten zu beachten sind, wird ausführlich besprochen.
Wenn Sie ausführlichere Informationen über die Rahmenbedingungen einer Gesellschaftsauflösung, die Voraussetzungen für die Klageerhebung, die Methode der direkten Teilung und andere wichtige rechtliche Punkte benötigen, Partnerschafts-Abhilfemaßnahme Wir empfehlen Ihnen, unseren Hauptartikel mit dem Titel durchzulesen.

1. Wann wird das Verkaufsverfahren im Falle der Auflösung einer Partnerschaft angewendet?
Bei der Entscheidung über den Verkauf von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen berücksichtigt das Zivilgericht die folgenden Bedingungen:
- Die Aktionäre wollen keine Spaltung, sondern Verkäufe.
- Wenn die Immobilie nicht in Natur aufgeteilt wird,
- Wenn eine Aufteilung der Immobilie ohne erheblichen Wertverlust nicht möglich ist
- In Fällen, in denen eine Aufteilung der Immobilie nicht möglich ist, ist das Verkaufsverfahren vorzuziehen.
Die Umsetzung des im Rahmen der Gesellschaftsauflösung getroffenen Veräußerungsbeschlusses ist kein automatischer Vorgang. Die Forderungen der Parteien, Gebühren und Auslagen müssen bezahlt und genauestens verfolgt werden.
2. Wie läuft der Auktionsprozess nach der Verkaufsentscheidung ab?
Die erste Frage, die einem in den Sinn kommt, ist: „Was passiert nach der Entscheidung zur Auflösung der Partnerschaft?“ wird sein. Nach Rechtskraft des Auflösungsbeschlusses wird das Grundbuchamt vom Gericht hierüber unterrichtet und der Beschluss im Grundbuch vermerkt. Wenn entschieden wird, das Problem durch einen Verkauf zu lösen, wird auf Antrag eines der Beteiligten ein Verkaufsbeauftragter ernannt. Vollstreckungs- und Insolvenzrecht Verkaufs- und Ausschreibungsverfahren werden gemäß seinen Bestimmungen eingeleitet.
Der Verkaufsprozess erfolgt gemäß den Bestimmungen des Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes, d. h. der Verkauf der Ware an den Höchstbietenden im Rahmen der Ausschreibung, und jede Phase unterliegt bestimmten Regeln. Der Verkauf muss über eine Auktion erfolgen. Gemäß Artikel 123 des EBL: „Die Veräußerung der Grundstücke erfolgt durch das Vollstreckungsamt innerhalb von drei Monaten nach der Veräußerungsaufforderung.“
Heutzutage können Verkaufsprozesse sowohl über traditionelle Auktionen als auch elektronisch durchgeführt werden:
- E-Verkaufssystem, elektronisch über UYAP ist die Verkaufstransaktion, die durchgeführt wird. Dieses System ermöglicht das Bieten ohne persönliche Anwesenheit und ist 7 Stunden am Tag, 24 Tage die Woche zugänglich. Im E-Sales-System können Teilnehmer ihre Angebote durch Hinterlegung einer Anzahlung elektronisch abgeben.
- E-Tender-Anwendung das traditionelle Auktionsverfahren wurde auf elektronische Medien übertragen. Beginn und Ende der Auktion werden vorab bekannt gegeben und die Teilnehmer können während dieser Zeit ihre Gebote elektronisch abgeben. Das System bietet Vorteile hinsichtlich Transparenz und Zugänglichkeit.
Aus unserer Erfahrung müssen wir sagen, dass elektronische Verkaufstransaktionen im Vergleich zum traditionellen Ausschreibungsverkauf durchaus Vorteile bieten. Die Möglichkeit, ein breiteres Publikum zu erreichen. Die Möglichkeit, ohne zeitliche und räumliche Einschränkungen Gebote abzugeben. Das Angebot eines transparenten und überprüfbaren Prozesses. Die Verringerung des Risikos von Druck und Manipulation, das in der physischen Umgebung auftreten kann (dies ist der wichtigste Vorteil). Die Senkung der Transaktionskosten.
Ab dem Datum der Rechtskraft des Beschlusses zur Auflösung der Partnerschaft Innerhalb eines Jahres eine Verkaufsanfrage kann gestellt werden. Wird die Veräußerung nicht innerhalb dieser Frist verlangt, verjährt der Bescheid und es muss erneut Klage erhoben werden.
2.1 Zuweisung von Vertriebsmitarbeitern und anfängliche Vorgehensweise
Sobald die Gerichtsentscheidung rechtskräftig ist, wird auf Wunsch eines Gesellschafters ein Verkaufsbeauftragter ernannt, der den Verkaufsprozess durchführt. Der Verkaufsbeauftragte bringt zunächst den Grundbuchauszug und den Kataster- bzw. Zonenplan der Immobilie mit. Die im Rahmen der Gesellschaftsauflösung vorgenommene Wertermittlung reicht für eine Veräußerung nicht aus. Wie in der Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts der 12. Zivilkammer mit der Nummer 2002/12549 und vielen ähnlichen Entscheidungen festgestellt, während des Verkaufsprozesses nach der Klage auf Auflösung der Partnerschaft durch den Verkaufsleiter Aufwertung Es ist zwingend erforderlich, dies zu tun.
2.2 Neubewertung
Verkaufsbeauftragter, Artikel 128/2 des Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes. Der Wert der Immobilie wird laut Artikel durch einen Sachverständigen ermittelt. Der aktuell ermittelte Wert der Immobilie wird in der Fachsprache als „Schätzpreis“ bezeichnet. Die Bewertung wird den Beteiligten mitgeteilt und erlangt Rechtskraft, wenn keine Einwände erhoben werden. Im Falle eines Einspruchs gegen die Wertermittlung wird der Abschluss des diesbezüglich anhängigen Rechtsstreits abgewartet.
2.3 Erstellung und Bekanntgabe der Verkaufsanzeige
Nach Abschluss der Bewertung erstellt der Verkaufsbeauftragte die Verkaufsanzeige gemäß Artikel 114, 125 und 126 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes. Art, Ort, Tag und Uhrzeit des Verkaufs müssen aus der Anzeige deutlich hervorgehen. Gemäß der Entscheidung der 12. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts vom 14 müssen Verkaufsanzeigen für hochwertige Immobilien in Zeitungen erscheinen, die in der gesamten Türkei erscheinen und eine Auflage von über 11 Exemplaren haben. Dies trägt zu einer größeren Beteiligung an der Auktion bei und trägt dazu bei, die Immobilie zu ihrem wahren Wert zu verkaufen.
Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor dem Verkaufstermin erfolgen. Sollen mehrere Immobilien veräußert werden, so ist gemäß Entscheidung der 12. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts vom 26 der Verkaufszeitpunkt jeder einzelnen Immobilie gesondert auszuweisen.
Ein Punkt, der besonders beachtet werden sollte, ist, ist der Zonenstatus der Immobilie. Gemäß Artikel 49 der Vollstreckungs- und Konkursverordnung muss der aktuelle Zonenstatus der Immobilie in der Beschreibung klar angegeben sein. Gemäß der Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung vom 18 kann das Versäumnis, den endgültigen Zonenstatus der zum Verkauf angebotenen Immobilien vor der Ausschreibung festzulegen und ihn nicht in die Auktionsspezifikationen und Verkaufsankündigungen aufzunehmen, ein Grund für die Beendigung der Ausschreibung sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Verkaufsanzeige der im Ort gelegenen Immobilien im Ort erfolgen muss. Das Unterlassen einer Verkaufsanzeige für eine im Ort gelegene Immobilie ist ein Grund für die Beendigung der Ausschreibung. Der Umstand, dass das Dorf später durch eine gesetzliche Regelung in eine Nachbarschaft umgewandelt wurde, ist ein Umstand, der ausschließlich mit der Verwaltungsstruktur der Immobilie zusammenhängt und die Erklärungspflicht im betreffenden Dorf nicht aufhebt, da er den Charakter der Immobilie nicht ändert.
2.4 Anzeige der Anzeige und Vorbereitung zum Verkauf
Nach Abschluss der Anzeigenerstellung beginnt der Prozess der Bekanntgabe der Verkaufsankündigung und der Vorbereitung der Auktion.
Die Veräußerungsanzeige ist allen Grundstückseigentümern, Grundpfandgläubigern und Dienstbarkeitsinhabern gesondert bekannt zu geben. Gemäß der zwingenden Vorschrift des Artikels 127 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes ist das Unterlassen dieser Mitteilungen ein Grund für die Beendigung der Ausschreibung. Bei Beteiligten, deren Adresse nicht ermittelt werden kann, wird zunächst eine Adresssuche durch die Polizei durchgeführt und, wenn diese nicht auffindbar ist, eine Bekanntmachung in einer Zeitung veröffentlicht.
Liegt eine Erbschaft vor, ist das Vorhandensein von Erbschaftsunterlagen in der Verkaufsakte notwendig, um die Anteile festzustellen und Kontrollen zu erleichtern. Schlagen Miterben die Erbschaft aus, geht der Anteil gemäß Artikel 611 des Zivilgesetzbuches auf die anderen Erben über, als hätte der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes nicht gelebt. In diesem Fall sollte die After-Sales-Verteilungstabelle auf dieser Grundlage erstellt werden.
Im Anschluss an die Verkaufsanfrage ist es wichtig, beim Grundbuchamt die Eintragung des Verkaufs in das Grundbuch zu beantragen. Gemäß Artikel 322 der Zivilprozessordnung, Artikel 28 der Vollstreckungs- und Konkursordnung und Artikel 1010 des türkischen Zivilgesetzbuches ist es zwingend erforderlich, im Grundbuch der Immobilie einen Verkaufsvermerk anzubringen, um künftige Verwechslungen zu vermeiden.
Nicht vergessen werden darf auch die Prüfung etwaiger Steuerschulden aus der Immobilie. Gemäß Schlussartikel 1319 des Grundsteuergesetzes Nr. 30 gehört die Tilgung von Grundsteuerschulden vor der Ausschreibung zu den Aufgaben des Verkaufsbeauftragten.
Verkaufsspezifikationen und Pflichtenverzeichnis: Der Verkaufsbeauftragte erstellt eine Auktionsspezifikation, die den physischen und rechtlichen Status der zu verkaufenden Immobilie vollständig enthält. Zur Erstellung einer Verbindlichkeitenliste werden eine Kopie des Eigentumsnachweises der Immobilie, der Kataster- bzw. Bebauungsplan sowie die im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte und Hypotheken und die Gläubigerinformationen zusammengetragen.
Befindet sich auf dem Grundstück eine Belastung (Baum, Gebäude, Haus etc.), wird diese ebenfalls in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Gemäß Artikel 619 des Zivilgesetzbuches werden diese Gegenstände zusammen mit der Ware verkauft, da sie als integraler Bestandteil der Lieferung gelten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Inhalte bestimmten Interessengruppen gehören. Eintragung im Grundbuch oder wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, wird bei der Verteilung des Verkaufspreises ein Sondertarif angewendet.
Auch für den Verkaufstag sollten Vorbereitungen für den Ausrufer getroffen werden.
Bei ausländischen Anteilseignern sind die für Ausländer bestehenden Erwerbsbeschränkungen am Liegenschaftsort zu prüfen. Unter Berücksichtigung von Artikel 2644 des Grundbuchgesetzes Nr. 35 und der einschlägigen Gesetzgebung muss vor dem Verkauf gegebenenfalls die Genehmigung der Militärbehörden eingeholt werden.
2.5 Ablauf der Auktion
Der Verkauf beginnt am angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit und wird vom Verkaufsbeamten und der Stadtverwaltung dokumentiert. Der Verkauf erfolgt im Wege einer Versteigerung, es ist jedoch auch möglich, dass der Verkauf nur unter den Gesellschaftern stattfindet, wenn alle Gesellschafter zustimmen.
Gemäß Artikel 124 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes kann jeder an der Ausschreibung teilnehmen, der 20 % des Schätzwerts (Schätzpreises) in bar oder als Bürgschaftsbrief anbietet. Die Barsicherheiten werden über die Vakıfbank hinterlegt. Gesellschafter, die Anteile an der zu veräußernden Immobilie besitzen, sind nicht verpflichtet, Sicherheiten zu stellen, wenn ihr Anteil 20 % des Schätzwertes übersteigt. Beispielsweise kann ein Anteilseigner mit einem Anteil von 1.000.000 % an einer Immobilie im Wert von 25 TL an der Ausschreibung teilnehmen, ohne eine Kaution zu hinterlegen, da der Wert dieses Anteils (250.000 TL) höher ist als der erforderliche Kautionsbetrag (200.000 TL).
Ausschreibungsverfahren und Bieterverfahren: Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden die Angebote aller Teilnehmer offen und transparent eingeholt. Gibt es nach Ablauf der in der Anzeige angegebenen Zeit keine weiteren Bieter, ruft der Ausrufer dreimal und das elektronisch abgegebene Höchstgebot wird ausgewertet und der Zuschlag an den Meistbietenden erteilt. Endzeit und Minute der Ausschreibung werden im Protokoll festgehalten.
Die Unterschrift des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, sowie des vorherigen Bieters ist erforderlich. Mit diesen Unterschriften wird nachgewiesen, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Teilnehmer ihre Erklärungen bestätigt haben.
2.6 Wie funktioniert der Auktionsprozess im E-Sales-System?
Der Auktionsvorgang im E-Sales-System weist einige Unterschiede zum physischen Bieten auf. In diesem über UYAP laufenden System können Teilnehmer 20 % des Reservebetrags elektronisch per Bank-/Kreditkarte oder EFT/Geldüberweisung einzahlen. Sie reichen ihre Angebote elektronisch über das E-Sales-Portal von UYAP ein. Im E-Sales-System läuft die Auktion über einen bestimmten Zeitraum (normalerweise 7 Tage) und die Teilnehmer können während dieser Zeit ihre Gebote jederzeit erhöhen. Anstelle der Rufe eines Ausrufers wie bei einer physischen Ausschreibung verkündet das System automatisch, dass die Ausschreibung abgeschlossen ist. Innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist für den Angebotspreis nimmt der erfolgreiche Bieter die Zahlung elektronisch oder per Banküberweisung vor und der Überweisungsprozess wird eingeleitet.
2.7 Verkaufsbedingungen in der ersten und zweiten Auktion
2.7.1 Erste Auktion
Verkauf in der ersten Auktion, Gemäß Artikel 115 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes ist der geschätzte Wert der Immobilie fünfzig Prozent wird gestartet über. Allerdings müssen bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, damit der Verkauf stattfinden kann.
Damit der Verkauf bereits in der ersten Auktion zustande kommt, müssen 50% des Schätzwertes der Immobilie erreicht werden. Dieses Verhältnis, Artikel 115 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes „Der Mehrpreis muss fünfzig Prozent des Schätzwertes der gepfändeten Gegenstände und der Summe der durch diese Gegenstände gesicherten und vor den Forderungen des Veräußerungsbewerbers vorrangigen Forderungen, je nachdem, welcher Betrag höher ist, zuzüglich der Kosten für die Verwertung und Verteilung übersteigen.“ ist eine Voraussetzung der Bedingung.
- Der Eröffnungspreis entspricht mindestens dem Schätzwert der Ware. 50% von bestimmt wird.
- Der Gebotspreis muss 50 % des Schätzwertes und der Summe der Forderungen übersteigen, die gegenüber den Forderungen des Verkaufsinteressenten vorrangig sind.
- Bei Abgabe des Höchstgebots und Erfüllung der Bedingungen ist die Ausschreibung abgeschlossen und das Eigentum geht auf den Käufer über.
2.7.2 Zweite Erhöhung
Wenn bei der ersten Auktion keine Gebote in Höhe von 50 % des Mindestpreises eingehen, wird eine zweite Auktion durchgeführt. Gemäß Artikel 126 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes muss die zweite Auktion mindestens 10 Tage nach dem ersten Auktionstag stattfinden. Die Nichteinhaltung dieser Frist gilt als Grund für die Beendigung der Ausschreibung.
- Auch hier wird der Verkauf zu 50 % des Schätzwertes eingeleitet.
- Die Ausschreibung ist, wie auch bei der ersten Auktion, bei Abgabe des Höchstgebots und Erfüllung der Konditionen abgeschlossen.
- Findet sich jedoch auch bei der zweiten Auktion kein Käufer, wird eine Meldung geführt, dass die Auktion nicht durchgeführt werden konnte bzw. abgesagt wurde.
- Der Gläubiger kann innerhalb der verbleibenden Veräußerungsaufforderungsfrist einen Weiterverkauf verlangen.
Durch das erste und zweite Auktionsverfahren wird sichergestellt, dass die Güter des Schuldners zu ihrem Wert verkauft werden. Tatsächlich wurde, wie Sie sehen werden, sogar bei der zweiten Ausschreibung verhindert, dass die Waren für weniger als die Hälfte des Preises verkauft wurden.
2.8 Zahlung des Angebotspreises und Registrierung
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausschreibung wird ein Verkaufsbericht erstellt. Der Zuschlagsempfänger ist verpflichtet, den in diesem Bericht genannten Zuschlagspreis im Voraus zu bezahlen. Auf Antrag kann ihm eine Frist von 10 Tagen (in manchen Fällen 20 Tagen) eingeräumt werden. Sobald der Bieter den Preis bezahlt, erwirbt er das Eigentum an der Immobilie. Der Eintragungsprozess im Grundbuch erfolgt jedoch erst nach Ablauf der Frist, innerhalb derer die Beendigung des Angebots beantragt werden kann, oder nach Abschluss des etwaigen Beendigungsantrags gemäß Schlussartikel 134 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes.
Zahlt der Erstkäufer den Gebotspreis nicht fristgerecht, fragt der Verkaufsleiter am nächsten Tag beim Vorbieter, dessen Gebot im Protokoll steht, ob er die Immobilie zu seinem Gebot erwerben möchte und verlangt eine Antwort innerhalb von drei Tagen. Nimmt dieser an, wird ihm das Angebot unterbreitet. Auf Wunsch kann für die Zahlung der Gebühr eine Frist von 20 Tagen gewährt werden.
Sollte diese Person keinen Kaufwunsch haben oder sich innerhalb von drei Tagen nicht melden oder die Zustellung der Anzeige nicht möglich sein, da die Adresse nicht auffindbar ist, wird der Verkaufsbeauftragte 7 Tage vor dem Verkauf eine neue Verkaufsanzeige aufgeben. Wenn die Voraussetzungen des § 129 Abs. XNUMX des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes erfüllt sind, erfolgt das Angebot, andernfalls erlischt der Verkaufsantrag.
Gibt ein Interessent, der berechtigt ist, an einer Ausschreibung ohne Sicherheitsleistung teilzunehmen, zweimal das Höchstgebot ab und sichert sich damit den Zuschlag, zahlt den Preis jedoch nicht und führt so zur Beendigung der Ausschreibung, kann er ohne Leistung der Sicherheit an der zweiten Auktion nicht teilnehmen und erhält bei gleichem Verhalten die von ihm geleistete Sicherheit nicht als Vertragsstrafe zurück. Die Garantie wird zunächst nach Abzug der Verkaufskosten an den rechtmäßigen Eigentümer ausgezahlt. Die vom bösgläubiger Gesellschafter nicht eingezahlten Beträge werden im Rahmen der Rechte der Gläubiger auf seine Forderungen angerechnet.
Sobald das Angebot abgeschlossen ist, wird ein Vollmachtserlass an das Grundbuchamt ausgestellt, um die Immobilie auf den Namen des Käufers zu registrieren. Gemäß dem Schlussartikel 134 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes „Die Anmeldung beim Grundbuchamt zur Eintragung hat nach Ablauf der für die Beschwerde bestimmten Frist oder, sofern eine Beschwerde eingelegt wurde, nach Rechtskraft der die Beschwerde abschließenden Entscheidung zu erfolgen.“
Wichtig ist, dass in den Registrierungsunterlagen die Identitätsdaten des Käufers und Verkäufers sowie ausreichende Informationen zur zu verkaufenden Immobilie vollständig aufgeführt sind. Um möglicher Korruption vorzubeugen, muss, wenn der Ausschreibungsempfänger eine natürliche Person ist, das Lichtbild des neuen Eigentümers auf dem Registrierungsschreiben angebracht und genehmigt werden, und es muss eine Kopie der Registrierungsbescheinigung für die Immobilie beigefügt werden, in Übereinstimmung mit den Stellungnahmen der Generaldirektion für öffentliche Immobilienvergabe und den einschlägigen Artikeln der Grundbuchverordnung.
Spezialist insbesondere bei Vorbehalt von Eintragungen wie Grundbucheintragungen, Pfandrechten oder Hypotheken. Anwalt für Grundbuchamt Adana Wir empfehlen Ihnen, sich Unterstützung zu holen.
2.9 Zahlung der Ausschreibungsstempelsteuer und Gebühren
Wer das Bieterverfahren erfolgreich abschließt und die Immobilie erwirbt, ist verpflichtet, folgende Steuer- und Abgabenpflichten zu erfüllen:
- Mehrwertsteuer (MwSt.): 10%
- Banken- und Versicherungstransaktionssteuer (BSMV): 4 %
- Eigentumsurkundengebühr: 0,4 % (0,2 % sind jedoch erstattungsfähig.)
Als Folge der Ausschreibung sind die Ausschreibungsstempelgebühr und die Grundbuchgebühren zu entrichten. In der Rechtsprechung der 12. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts vom 18 und in der Entscheidung der 04. Kammer des Staatsrats heißt es jedoch: Da der von der Vollstreckungsbehörde als Ergebnis der Ausschreibung erstellte Bericht erst mit Abschluss des Verkaufs wirksam wird, kann die Ausschreibungsstempelgebühr nicht vor Abschluss der Ausschreibung erhoben werden.
Es ist wichtig, dass es bei der Einziehung der Grundbuchgebühren nicht zu Verzögerungen kommt. Gemäß Ziffer (I/4-a) des Tarifs (20) des Gebührengesetzes muss der Verkaufsbeauftragte, der die vom Verkäufer zu entrichtende Steuer schuldet, die angefallene Gebühr für den Verkauf der Eigentumsurkunde an die zuständige Behörde weiterleiten, ohne auf den Tag warten zu müssen, an dem der Käufer die Registrierung beantragt.
2.10 Besondere Situationen sowie Hypotheken- und Pfändungsverfahren
Liegen auf der Immobilie etwaige Belastungen wie Hypotheken oder Pfändungen vor, werden diese Verpflichtungen zunächst aus dem erzielten Verkaufserlös abgegolten. Vom Verkaufspreis werden zunächst die Verkaufskosten abgezogen, anschließend werden die auf der Immobilie lastenden Hypotheken- und Pfandgläubiger beglichen. Der verbleibende Betrag wird an die Gesellschafter entsprechend ihrer im Grundbuch eingetragenen Anteile verteilt.
Eine Sondersituation besteht, wenn die Immobilie mit Nießbrauchrecht veräußert wird. Laut Entscheidung der 6. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts vom 16 ist es nicht möglich, den dem Nießbrauchsanteil entsprechenden Betrag abzutrennen und von den Einkünften des Nießbrauchsberechtigten zu profitieren, da das Recht des Nießbrauchsberechtigten, einen unmittelbaren Nutzen aus der Immobilie zu ziehen, in Frage steht.
Andernfalls muss gemäß Artikel 5737 des Stiftungsgesetzes Nr. 18 eine Konzessionsgebühr in Höhe von 10 % des Angebotspreises erhoben werden, wenn im Grundbuch der Immobilie eine Stiftung eingetragen ist. Die Nichtzahlung dieser Gebühr führt zu Problemen im Registrierungsprozess.
2.11 Wie wird der Verkaufspreis aufgeteilt?
Der Verkaufspreis wird unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteile im Grundbuch aufgeteilt. Bei der Verteilung des Betrags eröffnet die Direktion im Namen der Beteiligten ein Konto bei der Bank und der Betrag wird dort eingezahlt. Existiert für die Immobilie ein Eigentumstitel und ist im Grundbuch ein Vermerk über die Eigentumsverhältnisse vorhanden oder liegt eine Vereinbarung zwischen allen Beteiligten vor, wird den Beteiligten der Wert des Eigentumstitels vor dem Verkaufspreis zugesprochen und der verbleibende Teil wird an alle Beteiligten proportional zu ihren Anteilen aufgeteilt.
- Die Vertriebskosten werden abgezogen.
- Eventuelle Belastungen wie Hypotheken und Grundpfandrechte auf der Immobilie werden getilgt.
- Der verbleibende Betrag wird an die Gesellschafter entsprechend ihrer im Grundbuch, Erbschein oder Gerichtsbeschluss eingetragenen Anteile aufgeteilt.
In der Entscheidung Nr. 20/2019 E. und 2345/2019 K. der 5678. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts wurde wie folgt geregelt: „Vom Verkaufspreis werden zunächst die Verkaufskosten abgezogen, der verbleibende Betrag wird dann entsprechend der Anteilsverhältnisse an die Gesellschafter verteilt.“
Die Einhaltung der Gesetze ist in jeder Phase des Auktionsprozesses von großer Bedeutung. Wie aus den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs hervorgeht, können Unregelmäßigkeiten ein Grund für die Beendigung der Ausschreibung sein.
3. Auflösung der Gesellschaft und Verzicht auf den Verkauf
Sobald der Verkaufsprozess begonnen hat, möchten Sie möglicherweise aus verschiedenen Gründen vom Verkauf zurücktreten. Der einzuschlagende Weg hängt in diesem Fall allerdings vom Stadium des Verkaufsprozesses und der Einstellung der anderen Beteiligten ab.
3.1 Verzicht auf den Vorauktionsverkauf
Gibt der Veräußerungsinteressent sein Interesse vor der Veräußerung auf, entsteht als Sonderfall im Veräußerungsverfahren die Klage auf Auflösung der Gesellschaft. Die Rechtsprechung der Vollstreckungs- und Konkursabteilung des Obersten Berufungsgerichts vom 18 mit der Nummer 06/1957 gibt Aufschluss über diese Frage. Demnach ist geregelt, dass eine Auslagerung des Verfahrens nicht erfolgen kann, wenn der veräußerungswillige Gesellschafter auf seinen Antrag auf Liquidation der Gesellschaft verzichtet, ohne dass vor dem Bieterverfahren die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter eingeholt wurde.
Diese Rechtsprechung veranschaulicht die einzigartige Natur von Fällen der Auflösung einer Partnerschaft. Da eine Auflösungsklage eines Gesellschafters Auswirkungen auf alle Beteiligten hat, kann der Entschluss zum Abbruch der Veräußerung nur mit der Zustimmung aller Beteiligten gefasst werden, nicht jedoch durch den Willen eines einzelnen Gesellschafters.
3.2 Verzicht auf den Verkauf im Ausschreibungsstadium
Sobald Sie die Ausschreibungsphase erreichen, wird die Frage des Ausverkaufs komplizierter. Gemäß der Entscheidung der 12. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts vom 07 mit der Nummer 07/1975 wurde betont, dass bei Erreichen der in den Artikeln 3782 und 6601 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes festgelegten Grenzen der Verkauf nicht durch einseitigen Antrag des Aktionärs gestoppt werden kann, der ohne die ausdrückliche Zustimmung der Unterzeichner des Auktionsprotokolls verkaufen möchte.
In Artikel 115/5 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes heißt es eindeutig: „Der Verkaufsantrag kann nach Beginn der Gebotsabgabe nicht mehr zurückgezogen werden.“ Wenn die Schulden bis zum Ende der Gebotsfrist vollständig beglichen sind, wird der Verkauf gestoppt.“ Diese Regelung ist sinngemäß auch im Falle der Auflösung einer Personengesellschaft anwendbar.
Es wird empfohlen, eine unnötige Anhäufung von Akten zu vermeiden, indem Sie diese löschen, wenn sie bei Mobilien länger als sechs Monate bzw. bei Unbeweglichem länger als ein Jahr ab dem Datum der letzten Transaktion unbearbeitet geblieben sind.
4. Umstände, die zur Beendigung der Auktion führen
Bestimmte Verfahrensmängel oder Missstände können eine Beendigung der Ausschreibung erforderlich machen:
4.1 Gründe für die Beendigung des Verkaufsinserates
Das Unterlassen einer ordnungsgemäßen Verkaufsankündigung ist einer der wichtigen Gründe für die Beendigung der Ausschreibung. In verschiedenen Entscheidungen der 12. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es:
- Keine Verkaufsanzeige für die Immobilien im DorfLaut der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 07 ist das Unterlassen einer Verkaufsankündigung für die im Dorf gelegenen Immobilien ein Grund für die Beendigung der Ausschreibung. Der Umstand, dass das Dorf, in dem sich die Immobilie befindet, durch eine gesetzliche Regelung in eine Nachbarschaft umgewandelt wurde, entbindet diese Verpflichtung nicht.
- Verkaufszeiten mehrerer Immobilien nicht gesondert anzeigenGemäß der Rechtsprechung des Kassationsgerichts vom 26 muss, wenn in derselben Anzeige der Verkauf mehrerer Immobilien angekündigt wird, der Verkaufszeitpunkt jeder Immobilie separat angegeben werden.
- Fehlende Angabe des Zonenstatus der Immobilie: Gemäß Artikel 49 der Verordnung zum Vollstreckungs- und Konkursrecht und der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung vom 18 ist das Fehlen einer Angabe des aktuellen Zonenstatus der Immobilie in der Beschreibung und Verkaufsankündigung ein Kündigungsgrund.
4.2 Kündigungsgründe im Zusammenhang mit der Mitteilung der Verkaufsankündigung
Gemäß Artikel 127 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes muss die Verkaufsankündigung allen eingetragenen Aktionären, Hypotheken- und Pfandgläubigern und anderen interessierten Parteien ordnungsgemäß mitgeteilt werden:
- Unterlassene Benachrichtigung aller Erben über das Verkaufsdatum: Ein Verkauf ohne Zustellung der Verkaufsanzeige an die eingetragenen oder bekannten Adressen aller Erben und der im Grundbuch eingetragenen Bezugspersonen der Immobilie führt zur Beendigung des Angebots.
4.3 Kündigungsgründe im Zusammenhang mit der Bewertung
Mängel bei der Bewertung vor dem Verkauf können ebenfalls ein Grund für die Beendigung der Ausschreibung sein:
- Fehlende Neubewertung durch das Verkaufsbüro: Wie in der Entscheidung Nr. 12/2002 der 12549. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts ausgeführt, muss der Wert der Immobilie gemäß Artikel 128/2 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes von einem Sachverständigen und einem Verkaufsbeauftragten ermittelt werden. Ein Verkauf zu dem im Rechtsstreit vor dem Zivilgericht ermittelten Wert ist gesetzeswidrig.
- Es ist viel Zeit vergangen seit der BewertungKann der Verkaufsbeauftragte den Verkauf nicht durchführen, obwohl seit der Schätzung 2 Jahre vergangen sind und hat sich in der Zwischenzeit eine Wertänderung ergeben, muss er die Schätzung erneut durch einen Sachverständigen durchführen lassen.
4.4 Abbruchgründe im Verkaufsprozess
Die häufigsten Arten von Kündigungsgründen, die während des Verkaufsprozesses auftreten, sind:
- Nichteinhaltung der Frist zwischen den VerkaufstagenGemäß Artikel 126 des Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes ist die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Frist zwischen dem ersten und dem zweiten Verkaufstag ein Kündigungsgrund.
- Der Ausrufer ist an der Verkaufsstelle nicht anwesend.Nach der Entscheidung der 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts vom 02 kann auch die Erhebung einer Maklercourtage trotz Abwesenheit des Maklers am Verkaufsort zur Beendigung des Bieterverfahrens führen.
- Falsche Erhebung der Mehrwertsteuer: Es ist unzulässig, auf den gesamten Verkaufspreis Mehrwertsteuer zu erheben, obwohl die Immobilie vom Gesellschafter gekauft wurde. Zwar müsste auf den Anteil des Aktionärs Mehrwertsteuer erhoben werden, doch würde die vollständige Erhebung dieser Mehrwertsteuer die Beendigung des Angebots zur Folge haben.
4.5 Fall der Angebotsstornierung
Ausschreibungsteilnehmer, Gläubiger, Schuldner oder interessierte Dritte können innerhalb von 7 Tagen ab dem Ausschreibungsdatum aus Gründen wie Rechtswidrigkeit, Unregelmäßigkeit oder Betrug Klage beim Vollstreckungsgericht einreichen. Stellt das Gericht gravierende Unregelmäßigkeiten fest, beschließt es, die Ausschreibung abzubrechen und den Kaufvertrag für ungültig zu erklären. Im Falle einer Kündigung wird der Verkauf storniert und der Auktionspreis, sofern bezahlt, wird dem Käufer zurückerstattet.
5. Können im Verkaufsprozess Einwände erhoben werden?
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft besteht die Möglichkeit, gegen den gerichtlichen Veräußerungsbeschluss gerichtlich vorzugehen. Dieses Rechtsverfahren in unserem verwandten Artikel Wir haben es ausführlich erklärt. In unserem aktuellen Artikel beschäftigen wir uns mit dem Verkaufsprozess und den Einwänden gegen diesen Prozess, nachdem der im Rahmen der Partnerschaftsauflösung getroffene Verkaufsbeschluss rechtskräftig geworden ist.
Der Verkaufsprozess kann unter Umständen angefochten werden. Diese Einwände sind allerdings nur möglich, wenn die Handlungen gesetzeswidrig, regelwidrig oder gegen die Grundsätze der Billigkeit verstoßen.
Die Beschwerdemöglichkeiten sind wie folgt:
- Widerspruch zu Verkaufsbedingungen: Sollten Abweichungen von den durch den Verkaufsbeauftragten ermittelten Angaben bestehen, können die Parteien vor dem Verkaufstermin Einspruch erheben, indem sie beim Vollstreckungsgericht Beschwerde einreichen.
- Widerspruch gegen die Verkaufsanzeige: Ein Widerspruch kann erhoben werden, wenn die Beschaffenheit, die Verkaufsbedingungen und die Widmungsart des Grundstücks im Verkaufsinserat unvollständig oder falsch wiedergegeben sind.
- Ort und Zeit der Veröffentlichung der Anzeige: Die Nichtveröffentlichung von Anzeigen für hochwertige Immobilien in überregionalen Zeitungen oder die Nichteinhaltung einer einmonatigen Frist zwischen der Anzeige und dem Verkaufsdatum kann zu Einwänden führen.
- Einspruch gegen die Bekanntmachung der Bekanntmachung: Ein Einspruch kann erhoben werden, wenn die Verkaufsankündigung nicht allen eingetragenen Gesellschaftern, Hypotheken- und Pfandgläubigern sowie Dienstbarkeitsberechtigten ordnungsgemäß zugestellt wird.
- Einspruch gegen die Wertermittlung: Die Parteien können gegen das vom Verkaufsbeauftragten erstellte Bewertungsgutachten innerhalb einer Frist ab dem Datum der Benachrichtigung Einspruch erheben. Man geht davon aus, dass der tatsächliche Wert der Immobilie nicht wiedergegeben wird. Einwände gegen Wertgutachten, wird vom Gericht beurteilt.
- Einspruch gegen Angebotspreis und Steuerfragen: Falscher Umsatzsteuerabzug, falsche Berechnung der Maklercourtage.
- Fall für die Beendigung der Ausschreibung nach dem Verkauf: Nach Abschluss des Verkaufs kann die Rücknahme des Angebots aus Gründen wie Unregelmäßigkeiten, Wertermittlungsfehlern oder böswilligen Eingriffen innerhalb von 7 Tagen beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. mit einer einzureichenden Petition angewendet werden kann.
Im Verkaufsprozess nach der Auflösung der Gesellschaft sollte, insbesondere bei durch Erbschaft erworbenen Immobilien, eine rechtliche Vorgehensweise eingehalten werden, um Komplexität und mögliche Rechtsverluste zu vermeiden. Adana Heritage Anwalt Es ist sehr wichtig, dass Sie mitarbeiten.
6. Wie wird die Immobilie nach dem Verkauf geräumt?
Der letzte Schritt des Verfahrens ist die Übergabe der im Zuge der Auflösung der Gesellschaft veräußerten Immobilie an den neuen Eigentümer und die Räumung der dort lebenden Gesellschafter. Diese Phase unterliegt ihren eigenen Verfahren und Grundsätzen. Die Frage der Räumung der nach dem Verkauf in der Immobilie lebenden Gesellschafter erfordert ein gesondertes Rechtsverfahren:
Möglicherweise wohnen noch Aktionäre in der Immobilie. In diesem Fall wird der für die Räumung einzuschlagende Weg im Rahmen des Artikels 135 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes festgelegt. Laut der Entscheidung der 12. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts mit den Aktenzeichen 2020/5421 E. und 2020/9563 K.: „Der Käufer der im Rahmen einer Klage auf Auflösung der Partnerschaft verkauften Immobilie kann auf Grundlage von Artikel 135 der Vollstreckungs- und Konkursordnung eine Räumungsklage erheben.“ In dieser Entscheidung wird die Rechtsgrundlage für den Freigabeantrag klar dargelegt.
Wenn die Immobilie von Dritten bewohnt wird, wird diesen Personen ein Räumungsbescheid zugestellt, mit der Aufforderung, die Immobilie innerhalb von fünfzehn Tagen zu räumen. Wenn die Evakuierung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgt, werden diese Menschen zwangsweise ausgewiesen und umgesiedelt. von Verkaufsleiter wird dem Käufer zugestellt.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Zustellung nach dem Verkauf durch den Verkaufsbeauftragten erfolgt. In einigen Akten sehen wir, dass Anträge mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Auslieferung der ersteigerten Ware an den Käufer nach dem Verkauf durch das Vollstreckungsamt erfolgen müsse. Zuständig dafür ist jedoch das Versteigerungsamt und nicht das Vollstreckungsamt.
7. Anwaltskosten für den Verkauf einer Partnerschaft
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft bemisst sich das Anwaltsentgelt für den am Verkaufsprozess beteiligten Rechtsanwalt nach den Sätzen, die sich aus dem Freibrief, dem Gerichtsbeschluss oder dem Verkaufspreis ergeben. Denn als Ergebnis des Falles entschied das Gericht Auch die Anwaltskosten können nicht durchgesetzt werden gegenüber dem und muss vom Verkaufspreis abgezogen werden. Um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, ist es für die Parteien wichtig, diesen Prozess von Anfang an zu planen.
Wie wird das Anwaltshonorar festgelegt?
- Gebühr proportional zum Verkaufspreis: In der Praxis kann ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises als Anwaltshonorar berechnet werden.
- Wenn die Parteien einverstanden sind: Maßgeblich ist das zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber durch einen freien Vertrag festgelegte Anwaltshonorar.
- Vom Gericht festgesetzte Gebühr: Wenn das Verfahren durch eine Gerichtsentscheidung abgeschlossen wird und zwischen den Parteien keine Einigung über die Höhe der Anwaltsgebühr erzielt wird, wird diese auf Grundlage der Mindestanwaltshonorare festgelegt.
8. Rechtsgrundlage
Der Verkaufsprozess und das Verfahren im Falle der Auflösung einer Personengesellschaft richten sich nach den folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
- Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 698: Regelt das Recht jedes Gesellschafters, die Beendigung des Miteigentums zu verlangen.
- Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 699: Gibt an, dass, wenn das gemeinsame Eigentum nicht aufgeteilt werden kann oder wenn es von einer Art ist, die einen erheblichen Wertverlust zur Folge hätte, die Aufteilung durch Verkauf erfolgt.
- Artikel 322/2 der Zivilprozessordnung: Im Falle der Auflösung der Gesellschaft unterliegen die Veräußerungsgeschäfte den Artikeln 106-137 der Zwangsvollstreckungs- und Konkursordnung. Es wird geregelt, dass dies gemäß der Satzung erfolgt.
- Zivilprozessrecht Artikel 4: Gibt an, dass das Zivilgericht des Friedens das zuständige Gericht ist.
- Artikel 114, 125, 126 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes: Es regelt Form und Inhalt der Verkaufsankündigung sowie die Fristen, innerhalb derer die Ankündigung erfolgen muss.
- Vollstreckungs- und Insolvenzrecht Artikel 127: Gibt an, dass die Verkaufsankündigung allen Beteiligten und Interessenten mitgeteilt werden muss.
- Vollstreckungs- und Insolvenzrecht Artikel 124: Es regelt die erforderlichen Nebenbedingungen zur Teilnahme an der Ausschreibung.
- Artikel 128/2 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes: Gibt an, dass der Wert der Immobilie durch einen Sachverständigen und einen Verkaufsbeauftragten ermittelt werden sollte.
- Vollstreckungs- und Insolvenzrecht Artikel 129: Reguliert den Preis, zu dem der Verkauf erfolgen kann.
- Vollstreckungs- und Insolvenzrecht Artikel 134: Es regelt das Beschwerdeverfahren und die Fristen für die Beendigung der Ausschreibung.
- Vollstreckungs- und Insolvenzrecht Artikel 135: Enthält Bestimmungen zur Räumung der verkauften Immobilie.
- Artikel 2464-68 des Gemeindeeinnahmengesetzes Nr. 70: Regelt die Maklergebühr und deren Höhe.
- Artikel 5737 des Stiftungsgesetzes Nr. 18: Gibt an, dass beim Verkauf von Immobilien, bei denen ein Stiftungseintrag im Grundbuch vorliegt, eine Konzessionsgebühr erhoben werden muss.
- Artikel 226 des Obligationenrechts: Es regelt, dass bei betrügerischen Auktionen durch Regelungen, die gegen Gesetz und Etikette verstoßen, Einspruch erhoben werden kann.
Häufig gestellte Fragen
Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht bei der Auktion nicht. Gemäß Artikel 732 des türkischen Zivilgesetzbuches kann bei Verkäufen durch Zwangsversteigerung kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Darüber hinaus wird in den Entscheidungen Nr. 14/2016 E. und 9854/2017 K. der 1236. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts klargestellt: „Bei Veräußerungen aufgrund einer Klage auf Auflösung der Gesellschaft steht den Gesellschaftern kein Vorkaufsrecht zu.“
Beschränkungen beim Immobilienerwerb für Ausländer sollten je nach Standort der Immobilie geprüft werden. Artikel 2644 des Grundbuchgesetzes Nr. 35 und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen müssen berücksichtigt werden. In manchen Regionen ist der Verkauf an Ausländer beispielsweise in militärischen Sperrgebieten und Sondersicherheitszonen nicht gestattet.
Der Erlös aus der Veräußerung im Rahmen der Gesellschaftsauflösungsklage wird auf ein vom Veräußerungsbeauftragten bei der Bank eröffnetes Konto eingezahlt. Nach Abzug der Veräußerungskosten sowie eventueller Hypotheken und Grundpfandrechte auf der Immobilie wird der verbleibende Betrag unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer im Grundbuch eingetragenen Anteile aufgeteilt.
Ein Veräußerungsverlangen kann innerhalb von 10 Jahren ab Rechtskraft des Auflösungsbeschlusses der Gesellschaft gestellt werden. Wird die Veräußerung nicht innerhalb dieser Frist verlangt, verjährt der Bescheid und es muss erneut Klage erhoben werden.
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird nach Abschluss des Verkaufs der Verkaufspreis an die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile im Grundbuchauszug aufgeteilt und die Immobilie schriftlich beim Grundbuchamt auf den Namen des Käufers eingetragen. Wohnen in der Immobilie Gesellschafter, kann der Käufer eine Räumung gemäß Artikel 135 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes beantragen.
Im Falle der Auflösung der Personengesellschaft ist die Umsatzsteuer vom Bieter zu entrichten. Handelt es sich beim Käufer um einen Gesellschafter, fällt die Umsatzsteuer nur auf den Kaufpreis an, der dem erworbenen Anteil entspricht.
Im Teilungsfall kann an der Versteigerung teilnehmen, wer Sicherheiten im Wert von 20 % des vom Sachverständigen ermittelten Immobilienwertes leisten kann. Anteilseigner, die Rechte an der Immobilie besitzen, können ohne Stellung zusätzlicher Sicherheiten an der Ausschreibung teilnehmen, wenn der Wert ihrer Anteile im Grundbuchamt den Sicherheitsbetrag deckt.
Nach Rechtskraft des Auflösungsbeschlusses wird das Grundbuchamt vom Gericht hierüber unterrichtet und der Beschluss im Grundbuch vermerkt. Wird entschieden, die Angelegenheit durch einen Verkauf zu regeln, wird auf Antrag eines der Beteiligten ein Verkaufsbeauftragter ernannt und das Verkaufsverfahren gemäß den Bestimmungen des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes eingeleitet.
Der Verkauf eines geerbten Hauses im Wege einer Partnerschaftsauflösungsklage dauert in der Regel zwischen 6 Monaten und 1 Jahr, einschließlich der Einleitung des Verkaufsprozesses nach der Klage, der Wertermittlung, der Ankündigungsfristen und der Auktionsphasen. Wenn jedoch Situationen wie Einsprüche, Ausschreibungskündigungen und Räumungsprobleme auftreten, verlängert sich diese Frist noch weiter.
Finden sich bei der Auktion im Rahmen der Gesellschaftsauflösung keine Käufer oder erreicht der Gebotspreis die gesetzlichen Schwellenwerte nicht, wird eine zweite Auktion durchgeführt. Kommt es auch bei der zweiten Auktion zu keinem Verkauf, verfällt die Verkaufsanfrage und einer der Beteiligten muss den Verkauf erneut anfordern.
Verkaufsankündigung, Antwort auf den Haftbefehl, Expertenbericht, Verkaufsspezifikation und -protokoll, Auktionsergebnis/Verlängerungsprotokoll, Mehrwertsteuererklärung.
Fazit
Daher beginnt der Verkaufsprozess im Falle der Auflösung einer Partnerschaft mit der Verkaufsentscheidung des Gerichts und wird mit einem Auktions-/Ausschreibungsverfahren durch die Vollstreckungsbehörde abgeschlossen. Der erzielte Verkaufspreis wird gerecht unter den Gesellschaftern verteilt und die gemeinsame Eigentümerschaft wird beendet. Um die Rechte und Interessen aller Beteiligten zu schützen, wird der Prozess unter gerichtlicher Aufsicht und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (wie etwa TMK Art. 698-699, HMK Art. 12, EBL Art. 114-119 usw.) durchgeführt.
Insbesondere die Einholung rechtlicher Beratung in den Phasen der Teilnahme an der Verkaufsausschreibung, des Bieterverfahrens und der Finalisierung der Ausschreibung stellt einen zügigen Prozessfortschritt sicher. An dieser Stelle, Adana-Anwalt Durch die gesetzeskonforme Durchführung von Kaufverträgen mit Unterstützung des Unternehmens werden mögliche Einwände und Widerrufe minimiert. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene rechtliche Einschätzung sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.