Der Prozess zur Auflösung einer Personengesellschaft, für den das Zivilgericht zuständig ist, kann auf zwei Arten abgeschlossen werden: durch Aufteilung in Naturalien oder durch Verkauf. Die gleiche Aufteilung wird vorgenommen, wenn eine physische Aufteilung der Immobilie ohne erheblichen Wertverlust möglich ist. Ist eine Aufteilung nicht möglich, wird der durch den Verkauf erzielte Preis unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteilsverhältnisse aufgeteilt. Vor Einreichung einer Klage ist eine Mediation obligatorisch. Als Ergebnis der Klage werden die Prozesskosten unter den Beteiligten proportional zu ihren Anteilen aufgeteilt.

1. Was ist eine Partnerschaftsauflösungsklage (Auflösungsklage) und wann kann sie eingereicht werden?
Solche Fälle entstehen meist dann, wenn sich die Parteien nicht über die Aufteilung einer geerbten Immobilie einigen können, die für die Nutzung durch eine Einzelperson oder Familie geeignet ist. Obwohl die Auflösung einer Partnerschaft bei beweglichen Sachen möglich ist, wird sie in der Praxis meist nur bei unbeweglichen Sachen ermöglicht. Kommt es zwischen den Partnern zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Nutzung, Verwaltung oder Veräußerung des betreffenden Vermögens, kann jeder der Partner diese Initiative ergreifen. Gemäß Artikel 698 des türkischen Zivilgesetzbuches „kann jeder Gesellschafter die Aufteilung des Eigentums verlangen“ hat jeder Gesellschafter das Recht, diese Klage einzureichen, unabhängig von der Größe seines Anteils.
Eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft kann in folgenden Fällen eingereicht werden:
- Das Erbe teilen: Wenn zwischen den Erben Uneinigkeit über die Aufteilung der geerbten Immobilien besteht.
- Streit um geteiltes Eigentum: Wenn zwischen den Beteiligten an einem Miteigentumsverhältnis Uneinigkeit über die Nutzung oder Verwaltung der Immobilie besteht.
- Beendigung des Miteigentums: Wenn das Eigentumsverhältnis an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Immobilie in Teileigentum umgewandelt wird und anschließend die Auflösung der Partnerschaft beantragt wird.
- Situationen, in denen die Fortsetzung einer Partnerschaft sinnlos ist: In Fällen, in denen die Fortsetzung der Partnerschaft für die Beteiligten nicht vorteilhaft ist
Für die Einreichung einer Klage auf Auflösung der Gesellschaft ist keine gesetzliche Frist vorgesehen. Allerdings darf gemäß dem letzten Absatz von Artikel 698 des türkischen Zivilgesetzbuches „ein Antrag auf Weitergabe nicht zu einem unpassenden Zeitpunkt gestellt werden.“ Diese Regelung verhindert beispielsweise, dass während einer Periode, in der auf landwirtschaftlichen Flächen die Erntezeit stattfindet, ein Antrag auf Auflösung der Gesellschaft gestellt werden kann.
Wie in der Entscheidung Nr. 14/2021 E., 4567/2022 K. der 3456. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts betont wird, „ist die Klage auf Auflösung einer Partnerschaft eine innovative Klageart, die mit dem einseitigen Willen eines der Beteiligten am gemeinsamen Eigentum eingereicht werden kann.“
1.1 Wer kann eine Klage auf Auflösung einer Partnerschaft einreichen?
Eine Klage auf Auflösung einer Partnerschaft können folgende Personen einreichen:
- PaydaşlarBei einer Gesamteigentümergemeinschaft kann jeder Gesellschafter unabhängig von der Höhe seines Anteils die Auflösung der Gesellschaft beantragen. In der Entscheidung Nr. 14/2018 E., 2578/2019 K. der 1985. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Unabhängig von der Anteilsquote hat jeder Gesellschafter das Recht, eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft einzureichen.“
- Gläubiger der StakeholderGemäß Artikel 701 des türkischen Zivilgesetzbuches können die Gläubiger der Gesellschafter die Auflösung der Personengesellschaft verlangen, um ihre Rechte aus dem Anteil des Gesellschafters geltend zu machen.
- ErbenErben, die gemeinschaftliches Vermögen geerbt haben, können eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft einreichen.
- Inhaber beschränkter dinglicher RechteIn bestimmten Fällen können auch Inhaber beschränkter dinglicher Rechte wie etwa Nießbrauch oder Wohnrechte eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft einreichen.
1.2 Gegen wen kann eine Klage auf Auflösung einer Partnerschaft eingereicht werden?
Die Klage auf Auflösung der Gesellschaft ist gegen alle Gesellschafter zu erheben, die am Tag der Klageerhebung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Kein Interessenvertreter kann von der Klage ausgeschlossen werden. Verstirbt ein Gesellschafter, ist die Einbeziehung seiner Erben zwingend erforderlich. Das Versäumnis aller Beteiligten, sich an dem Verfahren zu beteiligen, hat die Abweisung des Verfahrens zur Folge. Zudem ist es zwingend erforderlich, vor Klageerhebung einen Antrag auf Mediation zu stellen.
Es handelt sich um einen zweiseitigen Fall und sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenpartei haben die gleichen Rechte. Selbst wenn der Kläger auf die Klage verzichtet, können die Beklagten daher die Klage weiterführen. Diese Situation ist ein einzigartiges Merkmal der Auflösung einer Partnerschaft.
1.3 Zuständiges und zuständiges Gericht im Fall der Auflösung einer Partnerschaft
- Zuständiges GerichtGemäß Artikel 12 der Zivilprozessordnung ist bei der Auflösung einer Partnerschaft über Immobilien das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet. Im Falle der Auflösung einer Gesellschaft hinsichtlich beweglicher Sachen gelten die allgemeinen Gerichtsstandsregeln.
- Zuständiges GerichtGemäß Artikel 6100 der Zivilprozessordnung Nr. 4 sind in Fällen der Auflösung einer Partnerschaft die Zivilfriedensgerichte zuständig, unabhängig vom Wert des Vermögens.
In der Entscheidung Nr. 14/2020 E., 1456/2021 K. der 2789. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Das zuständige Gericht in Fällen der Auflösung einer Partnerschaft ist das Zivilfriedensgericht, unabhängig vom Wert des betreffenden Vermögens.“ Diese Dienstpflicht bezieht sich auf die öffentliche Ordnung und ist vom Gericht von Amts wegen zu beachten.“ Die Erklärung ist im Lieferumfang enthalten.

2. Gerichtsverfahren im Fall der Auflösung einer Partnerschaft
Diese Fälle, die vor den Zivilfriedensgerichten verhandelt werden, unterliegen einem einfachen Gerichtsverfahren und bestehen aus einer Reihe einzigartiger Phasen. Welche Schritte sind also nach Einreichung der Klage zu befolgen und wie läuft der Prozess weiter?
2.1 Mediationsphase vor Einreichung einer Klage
Vor Einreichung einer Klage auf Auflösung der Partnerschaft ist gemäß Artikel 6325/B des Gesetzes über die Mediation bei Rechtsstreitigkeiten Nr. 18 eine Mediation erforderlich. Ab dem Jahr 2025 werden Partnerschaftsauflösungsklagen, die ohne Beantragung einer Mediation eingereicht werden, aus verfahrensrechtlichen Gründen mangels Klageerfordernis zurückgewiesen. Können die Parteien im Rahmen des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielen, können sie Klage erheben und dem Antrag den Abschlussbericht beifügen.
2.2 Vorbereitung der Klageschrift und Einbeziehung der Verfahrensbeteiligten
Der Gerichtsprozess beginnt mit der Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Petition. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständige Adresse und Eigentumsnachweis der Immobilie
- Wenn es sich um Land handelt, ob Sie einen Anspruch auf
- Identitätsdaten und Anteilsverhältnisse aller Beteiligten (Sollten Sie keinen Zugriff auf die Identitätsdaten haben, fordert das Gericht diese Daten beim Grundbuchamt an und die betreffenden Beteiligten können später zum Fall hinzugefügt werden)
- Art der Auflösung der Personengesellschaft (durch Spaltung oder Veräußerung)
Dem Antrag sind eine Kopie des Grundbuchauszugs, der abschließende Mediationsbericht sowie weitere Nachweise beizufügen. Antrag auf Auflösung der Partnerschaft Über die richtige Form und den Inhalt können Sie sich anhand unseres Musters ein Bild machen. Bei Einreichung einer Klage wird eine feste Gebühr entrichtet und ein Auslagenvorschuss hinterlegt.
Anschließend beginnt die Petitionsphase. In diesen Fällen, die einem einfachen Gerichtsverfahren unterliegen, besteht die Petitionsphase aus der Petition und der Antwortpetition. Der Beklagte muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift Beschwerde einlegen. muss eine Antwortpetition einreichen.
Nach Abschluss der Antragsphase führt das Gericht eine vorläufige Prüfungsverhandlung durch. In dieser Phase wird geprüft, ob die Parteien tatsächlich Anteilseigner sind, welche Art von Immobilien oder beweglichen Sachen es sind und welche Möglichkeiten der Teilhabe bestehen. Die Parteien werden ermutigt, ein letztes Mal Frieden zu schließen. Es wird ein Termin zur Offenlegung des Sachverhalts vereinbart und die Erstattung zusätzlicher Auslagen verlangt.
2.3 Offenlegung und Expertenbegutachtung
Nach der Voruntersuchungsphase wird eine Sachverständigenuntersuchung mit einem Vermessungsfahrzeug in Begleitung eines Richters durchgeführt, um festzustellen, ob die Immobilie im vorliegenden Zustand aufgeteilt werden kann, wie der aktuelle Zustand und Wert der Immobilie ist und ob sich auf dem Grundstück ein Gebäude, ein Baum oder eine Konstruktion (Erweiterung) befindet. Das Gericht bestellt ein Gutachtergremium aus auf dem Gebiet der Sache sachkundigen Ingenieuren, Architekten und Immobiliensachverständigen. Experten:
- Ob die Immobilie tatsächlich teilbar ist oder nicht
- Wenn es geteilt werden kann, wie wird es geteilt?
- In ihren Gutachten geben sie den Wert der Immobilie und deren möglichen Wertverlust an.
In der Entscheidung Nr. 14/2019 E., 4521/2020 K. der 5632. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Im Falle der Auflösung einer Partnerschaft sollte zunächst geprüft werden, ob die Immobilie in Naturalien aufgeteilt werden kann. Ist eine Naturalteilung der Immobilie nicht möglich, sollte die Auflösung der Gesellschaft durch Verkauf beschlossen werden.“ Ausdruck wurde verwendet.
Laut der Entscheidung Nr. 14/2017 E., 3456/2018 K. der 4532. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts „wird im Falle der Auflösung einer Partnerschaft vom Gericht von Amts wegen geprüft, ob das Vermögen geteilt werden kann oder nicht und wenn ja, wie es geteilt wird, und die erforderlichen Beweise werden gesammelt.“
2.4 Entscheidungsphase
Nach der Auswertung der Sachverständigengutachten und anderer Beweismittel stellt das Gericht fest, dass es sich bei den fraglichen beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten um
- Auf die gleiche Weise aufgeteilt und verteilt werden; oder
- Er beschließt, es zu verkaufen und den Preis zu teilen.
Wenn entschieden wird, die Immobilie in Naturalien aufzuteilen, und die Werte der aufgeteilten Teile nicht übereinstimmen, wird dem Teil mit dem fehlenden Wert Geld hinzugefügt, um den Ausgleich zu gewährleisten.
Ist eine Aufteilung der Immobilie ohne erhebliche Wertminderung nicht möglich, ordnet das Gericht die Auflösung der Gesellschaft durch Veräußerung an.
Da es sich bei der Auflösung einer Partnerschaft um einen nichtstreitigen Rechtsstreit handelt, werden die Prozesskosten und Anwaltsgebühren anders berechnet als in anderen Fällen. Am Ende des Verfahrens werden die Gerichts- und Anwaltskosten unter den Beteiligten entsprechend ihrer Anteile aufgeteilt. Da es in dem Verfahren weder eine obsiegende noch eine unterlegene Partei gibt, wird allen Beteiligten ein pauschaler Anwaltshonorar zugesprochen.
2.5 Einspruch, Berufung und Beschwerde
Gegen die im Falle der Auflösung der Gesellschaft ergangenen Entscheidungen:
- Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden. (Muster-Berufungsantrag)
- Die Berufungsprüfung erfolgt durch das Landgericht.
- Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts kann, von einigen Ausnahmen abgesehen, keine Berufung eingelegt werden.
Das gesamte Gerichtsverfahren ist in der Regel innerhalb von 1 bis 1,5 Jahren abgeschlossen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Gerichts und der Komplexität des Falles.
Die Auflösung einer Partnerschaft ist ein Prozess, der technisches Wissen und juristisches Fachwissen erfordert. Um zu vermeiden, dass Sie Ihre Rechte verlieren, ist es daher sehr wichtig, sich von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen.
2.6 Verkaufstransaktionen
Im Falle einer Verkaufsentscheidung:
- Es wird erwartet, dass die Gerichtsentscheidung rechtskräftig ist und die Akte, falls Einspruch erhoben wurde, zur Berufung weitergeleitet wird.
- Ein Vertriebsbeauftragter wird zugeteilt.
- Die Wertermittlung dient dazu, im Verkaufsprozess den aktuellsten Wert der Immobilie zu ermitteln. Das von gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellte Wertgutachten wird allen Beteiligten bekannt gegeben. Die Betroffenen können gegen das Gutachten Einspruch erheben und ggf. ein neues Sachverständigengutachten anordnen.
- Für den Verkauf sind ein bis zwei Auktionstage vorgesehen.
- Der Verkauf wird angekündigt (mindestens 1 Monat im Voraus).
- Die Auktion findet statt.
- Der Verkaufspreis wird unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteilsverhältnisse aufgeteilt.
Bei einer Auktion kann die Immobilie nicht für weniger als 50 % ihres Schätzwertes verkauft werden. Auch Stakeholder können an der Auktion teilnehmen. Der Ablauf eines Verkaufsprozesses ist ein umfassendes Thema und reicht von der Beauftragung des Verkaufsbeauftragten über die Auktionsabwicklung, die Zahlung des Angebotspreises bis hin zur Registrierung und Räumung der Immobilie. Um alle Einzelheiten dieses Prozesses, seine Rechtsgrundlage und die Präzedenzfälle des Obersten Gerichtshofs zu erfahren Wie läuft das Verkaufsverfahren bei einer Partnerschaftsauflösung ab? Wir empfehlen Ihnen, unseren Artikel mit dem Titel zu lesen. Dabei werden die einzelnen Phasen des Verkaufsprozesses, die Rechte der Beteiligten und die zu berücksichtigenden Aspekte im Detail besprochen.
2.7 Wie lange dauert ein Gesellschaftsauflösungsverfahren (Aufhebungsklagen)?
Bei einer Personengesellschaftsauflösung, bei der das Grundbuchamt einwandfrei ist, alle Gesellschafter Verfahrensparteien sind, ein Gesellschafter verstorben ist, der Erbschein von Anfang an zu den Akten gelegt wird, die Erben Verfahrensparteien sind und die Adressen der Beklagten für eine Zustellung geeignet sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren in der zweiten Sitzung abgeschlossen wird, nachdem in der ersten Sitzung ein Offenlegungsbeschluss gefasst, die Offenlegung durchgeführt und die Berichte den Parteien zugestellt wurden. Im besten Fall dauert der Fall 3 Anhörungen, was 10-12 Monaten entspricht.
Da es sich bei solchen Fällen um bevollmächtigte Fälle handelt, da bilaterale Fälle vorliegen und es keinen Gewinner oder Verlierer in der Klage gibt, ist die Anzahl der zu meldenden Parteien umso geringer, je mehr Stimmrechtsvertreter von den Aktionären erhalten werden können, die an der Klage beteiligt sind. Dies wird den Prozess des Falls erheblich beschleunigen.

3. Welche Entscheidungen werden im Rahmen des Partnerschaftsauflösungsverfahrens getroffen?
Die Entscheidungen, die das Gericht im Rahmen der Auflösung einer Partnerschaft treffen kann, sind folgende:
- Genau Taksim EntscheidungIst eine physische Aufteilung der Immobilie möglich und werden dadurch die Rechte der Gesellschafter nicht beeinträchtigt, so entscheidet das Gericht über die Aufteilung im vorliegenden Zustand. Gemäß Artikel 699 des türkischen Zivilgesetzbuches erfolgt die „Teilung durch Aufteilung des Eigentums in natura oder durch Verkauf durch Verhandlung oder Versteigerung und Aufteilung des Preises.“
- Entscheidung über die Teilung durch VerkaufIst eine physische Teilung der Immobilie nicht möglich oder würde im Falle einer Teilung ein Wertverlust eintreten, entscheidet das Gericht über die Teilung durch Verkauf. Dabei wird die Immobilie versteigert und der Erlös entsprechend der Anteilsverhältnisse unter den Beteiligten aufgeteilt.
- Zuteilungsentscheidung an einen der StakeholderIn einigen Fällen kann das Gericht die Immobilie einem der Beteiligten zuteilen und die anderen Beteiligten zur Zahlung des Preises verpflichten.
- Entscheidungen zur Begründung von Wohnungseigentum: Bei einem Grundstück mit Gebäude kann je nach Beschaffenheit des Gebäudes die Begründung von Wohnungseigentum möglich sein. Ist in diesem Fall die Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft möglich und kann jeder Gesellschafter über einen eigenständigen Teil verfügen, entscheidet das Gericht über die Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Unterschiede zwischen den Werten unabhängiger Abschnitte werden durch Geldzahlungen ausgeglichen.
Freigabemethode | Merkmale |
---|---|
Genau Taksim (Abteilung) | – Es handelt sich um die physische Aufteilung der Immobilie unter den Beteiligten. – Jeder Gesellschafter erhält einen seinem Anteil entsprechenden Anteil an der Immobilie und erwirbt Eigentumsrechte in seinem eigenen Namen. - Stimmen die Werte der Teile am Ende der Teilung nicht mit den Anteilsverhältnissen überein, erfolgt der Ausgleich durch Geldzuweisung zu dem Teil mit dem niedrigeren Wert. – Beispiel: Wenn ein 1000 m² großes Grundstück unter 3 Anteilseignern aufgeteilt wird und einer davon 400 m² und die anderen 300 m² erhält, kann Gleichstellung dadurch erreicht werden, dass der Anteilseigner, der 400 m² erhält, die Wertdifferenz an die anderen zahlt. |
Nach Verkäufen | – Dabei handelt es sich um den Verkauf von Immobilien per Auktion und die Verteilung des Geldes unter den Beteiligten. – Der Verkauf erfolgt durch das Vollstreckungsamt aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung; An der Ausschreibung können sich alle Beteiligten und Bieter beteiligen. – Eine öffentliche Versteigerung ist unbedingt erforderlich. Mit Zustimmung aller Beteiligten kann der Verkauf jedoch nur über eine geschlossene Auktion unter den Beteiligten erfolgen. – Am Ende der Ausschreibung wird der Verkaufspreis entsprechend den Anteilsverhältnissen verteilt; Damit bekommt jeder sein Geld und die Partnerschaft ist beendet. – Beispiel: Beim Verkauf einer Wohngemeinschaft erhält derjenige mit 50 % Anteil 50 % des Verkaufspreises. |
In der Entscheidung Nr. 14/2019 E., 2345/2020 K. der 3456. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Im Falle der Auflösung einer Partnerschaft sollte zunächst die Möglichkeit einer Aufteilung in Naturalien geprüft werden. Ist eine Naturalteilung nicht möglich, soll die Immobilie veräußert und ihr Wert entsprechend der Anteilsverhältnisse unter den Anteilseignern aufgeteilt werden.“ Die Erklärung ist im Lieferumfang enthalten.
Wie in zahlreichen Entscheidungen der 14. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts betont wird, kann, wenn eine Aufteilung der Immobilie ohne einen erheblichen Wertverlust nicht möglich ist, keine Naturalteilung beschlossen werden.
4. Wie wird der Verkaufsprozess im Falle der Auflösung einer Partnerschaft durchgeführt?
Beschließt das Gericht die Auflösung der Gesellschaft durch Verkauf, beginnt der Verkaufsprozess der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Immobilien mit dem Antrag einer der Parteien an die Verkaufsdirektion. Die Durchführung der Veräußerungstransaktion erfolgt im Rahmen der Vorschriften des Zwangsvollstreckungs- und Konkursrechts.

4.1 Finalisierung der Verkaufsentscheidung
Um das Veräußerungsverfahren zur Auflösung der Personengesellschaft einleiten zu können, muss zunächst der gerichtliche Veräußerungsbeschluss rechtskräftig sein. Dafür:
- Jede Partei des Rechtsstreits gegen das Gerichtsurteil muss ordnungsgemäß benachrichtigt worden sein.
- Nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung hätten die Beteiligten innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfristen gegen die Entscheidung nicht Einspruch erheben dürfen.
- Wurde Widerspruch eingelegt und Berufung eingelegt, gilt die Entscheidung noch nicht als rechtskräftig.
- Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft und alle Beteiligten benachrichtigt wurden, ist die Entscheidung endgültig.
In der Entscheidung des Gerichts kann innerhalb einer Verjährungsfrist von 10 Jahren ab Rechtskraft des Urteils die Umsetzung des Veräußerungsbeschlusses verlangt werden.
4.2 Ernennung eines Vertriebsbeauftragten und Vorbereitungsverfahren
Nach dem Verkauf wird die Entscheidung über die Auflösung der Partnerschaftssache rechtskräftig:
- Für die Abwicklung des Verkaufsprozesses wird vom Richter ein Verkaufsbeauftragter bestellt.
- Die zu veräußernde Akte wird mit dem Veräußerungsbescheid dem zuständigen Verkaufsbeauftragten zugestellt.
- Der Verkaufsbeauftragte bringt einen Verkaufsvermerk im Eigentumstitel der zu verkaufenden Ware an.
- Es werden Auskünfte zu der Immobilie beim Grundbuchamt eingeholt.
- Nachdem alle Informationen vorliegen, sendet der Verkaufsbeauftragte die Akte an den Gutachter, der den Wert der Immobilie ermittelt.
- Nach Fertigstellung des Gutachtens wird dieses allen Beteiligten kommuniziert.
- Mit diesem Gutachten wird der Wert der zum Verkauf stehenden Waren ermittelt und nach dessen Abschluss beginnt die Verkaufsphase.
4.3 Verkaufsankündigung und -vorbereitung
Für den Verkauf des Verkaufsobjektes:
- Es werden zwei Auktionstage, 1. und 2., festgelegt.
- Ort, Tag und Uhrzeit der für beide Tage stattfindenden Auktion werden in der Verkaufsankündigung festgelegt.
- Die Bekanntgabe des Verkaufs erfolgt durch Veröffentlichung in der Zeitung.
- Die Auflage der Zeitung, in der die Anzeige veröffentlicht wird, muss über 50.000 liegen.
- Auch Verkaufsanzeigen können online geschaltet werden.
- Die Anzeige muss mindestens 1 Monat vor dem 1. Auktionstag erfolgen.
4.4 Auktions- und Ausschreibungsverfahren
Bei der Versteigerung gemeinsamer Güter:
- Wer an der Auktion teilnimmt, muss eine Bargarantie oder eine Garantieerklärung in Höhe von 20 % des Warenwertes hinterlegen.
- Beträgt der Anteil des Gesellschafters an dem zu versteigernden Objekt jedoch 20 % oder mehr, ist er nicht verpflichtet, eine Sicherheitsleistung zu erbringen.
- Der Verkaufspreis bei der Auktion beginnt bei 50 % des im Wertgutachten enthaltenen Wertes.
- Bei einer Versteigerung erhält der Käufer den Zuschlag, wenn er das höchste Gebot abgibt.
- Auch Stakeholder können an der Auktion teilnehmen und Gebote abgeben.
- Der Verkauf erfolgt im Wege einer Versteigerung unter den Beteiligten und bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (TMK 699/3).
- Wenn die Beteiligten verlangen, dass die Auktion nur unter den Beteiligten abgehalten wird, wird die Auktion nur unter den Beteiligten abgehalten.
4.5 Verteilung des Verkaufspreises
Die Verteilung des Verkaufserlöses erfolgt wie folgt:
- Der Verkaufspreis wird unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteilsverhältnisse aufgeteilt.
- Gebäude, Bäume usw. auf dem Grundstück. Sind derartige Bestandteile (Muhdesat) vorhanden und ist im Grundbuch vermerkt, dass diese einem bestimmten Beteiligten gehören oder sind sich alle Beteiligten darüber einig, wird zunächst deren Wert ermittelt.
- Dabei werden die Werte des Grundstücks und des Hausrats gesondert ermittelt und zusammengerechnet, um den Gesamtwert der Immobilie zu ermitteln.
- Wie viel der ermittelten Werte dem Angebot und wie viel dem Inhalt entsprechen, wird durch die Ermittlung von Prozentsätzen berechnet.
- Auf Basis dieser Tarife erfolgt die Verteilung des am Ende des Verkaufs zu erzielenden Preises.
- Der dem Betrag entsprechende Teil wird an den Aktionär ausgeschüttet, dem der Betrag gehört, und der Restbetrag wird an die Aktionäre im Verhältnis ihrer Anteile ausgeschüttet.
4.6 Status der integralen Bestandteile (Muhdesat)
Im Falle einer Entscheidung zur Auflösung der Gesellschaft durch Verkauf:
- Befinden sich auf dem Grundstück Bestandteile wie Gebäude, Bäume, Anlagen etc., muss das bestehende Grundstück samt den Bestandteilen veräußert werden.
- Für den Verkauf mit integrierten Bestandteilen muss dies allerdings angefordert werden.
- Sollte es zu Streitigkeiten darüber kommen, wem die wesentlichen Bestandteile gehören, muss diesbezüglich unter Umständen eine gesonderte Klage eingereicht werden.
- In diesem Fall wird dem Aktionär eine angemessene Frist eingeräumt, um Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen.
- Wird innerhalb der genannten Frist Klage erhoben, ist der Ausgang des Rechtsstreits abzuwarten.
- Wenn keine Klage eingereicht wird, wird das Verfahren fortgesetzt, als gäbe es keinen Streit in dieser Angelegenheit.
4.7 Vorkaufsrecht und Verkauf
Falls eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft eingereicht wird:
- Das Vorkaufsrecht kann nicht ausgeübt werden.
- Das Vorkaufsrecht verleiht den anderen Gesellschaftern das Recht, den verkauften Geschäftsanteil zuerst zu erwerben, wenn ein Gesellschafter einer Immobilie, an der Miteigentum besteht, seinen Geschäftsanteil an einen Dritten veräußert.
- Da es nach Einreichung der Klage auf Auflösung der Gesellschaft jedoch weder einen Käufer noch einen Verkäufer gibt, kann das Vorkaufsrecht nicht geltend gemacht werden.
In der Entscheidung Nr. 14/2018 E., 5678/2019 K. der 6789. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Wenn entschieden wird, die Partnerschaft durch Verkauf zu liquidieren, wird die Verkaufstransaktion gemäß den Bestimmungen des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes durchgeführt.“ Auch Stakeholder können an der Auktion teilnehmen und Gebote abgeben.“ Ausdruck wurde verwendet.
5. Wie werden die Prozess- und Anwaltskosten im Rahmen der Gesellschaftsauflösung ermittelt?
Bei der Auflösung einer Partnerschaft werden Prozess- und Anwaltskosten anders berechnet als bei anderen Arten von Fällen. Aufgrund der Besonderheit dieses Falles gelten für die Kostenverteilung besondere Regelungen. Wie also werden die Kosten berechnet und wer trägt sie?
5.1 Wie werden die Prozesskosten berechnet?
Bei der Einreichung einer Klage auf Auflösung der Gesellschaft sind bestimmte Gebühren an das Gericht zu entrichten. Diese Kosten umfassen:
- Granatwerfer: Für die Klage auf Auflösung der Gesellschaft wird eine feste Gebühr erhoben. Bei Einreichung einer Klage ist eine feste Anmeldegebühr (2025 TL ab 615,40) zu entrichten.
- SpesenvorschussFür weitere Auslagen, die während des Prozessverfahrens entstehen können, wie etwa Gutachterhonorare, Offenlegungskosten und Benachrichtigungskosten, ist ein Auslagenvorschuss zu leisten. Mit der Zahl der Beteiligten steigt auch der Vorlaufaufwand. Während das Gericht beispielsweise für 10 Beteiligte eine Vorauszahlung von 10.000 TL für Ausgaben verlangt, wird in einem Fall mit 20 Beteiligten eine Vorauszahlung von 20.000 TL für Ausgaben verlangt, die zu den Akten zu hinterlegen sind.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens. Zum Beispiel:
- Wird eine Naturalteilung der Immobilie beschlossen, fällt eine anteilige Entscheidungs- und Urteilsgebühr in Höhe von 4,55 Promille des Immobilienwertes an.
- Wird eine Aufteilung der Immobilie durch Verkauf beschlossen, so wird als anteilige Entscheidungs- und Urteilsgebühr 11,38 Promille des dem Gesellschafter zustehenden Betrages aus dem Verkaufspreis der Immobilie einbehalten.
5.2 Wer trägt die Prozesskosten?
Die Klage auf Auflösung der Gesellschaft gilt als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Deshalb erfolgt eine Prozesskostenverteilung anders als im Normalfall:
- Verteilung nach AktienanteilDie Prozesskosten werden unter den Prozessparteien entsprechend ihrem Anteil aufgeteilt. Da vom Ausgang des Verfahrens alle in ähnlicher Weise betroffen sind, erfolgt eine Verteilung der Kosten im Verhältnis der jeweiligen Beteiligung aller Beteiligten.
- Es gibt keinen Unterschied zwischen Kläger und Beklagtem: Bei der Auflösung einer Partnerschaft gibt es keinen Gewinner oder Verlierer. Am Ende des Verfahrens kommt es für beide Parteien zu ähnlichen Ergebnissen. Eine vollständige Kostentragung durch eine einzige Partei ist daher nicht möglich.
- Zunächst zahlt der Kläger: Der Kläger zahlt bei der Einreichung einer Klage einen Vorschuss auf Gebühren und Auslagen, am Ende des Rechtsstreits werden diese Kosten jedoch auf alle Beteiligten aufgeteilt.
In den Präjudizienentscheidungen der 14. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Da es sich bei der Auflösung einer Partnerschaft um einen nichtstreitigen Rechtsstreit handelt, werden die Prozesskosten entsprechend ihrer Anteilsverhältnisse unter den Beteiligten aufgeteilt.“
5.3 Wie wird das Anwaltshonorar festgelegt?
Auch bei der Auflösung einer Partnerschaft gibt es hinsichtlich der Anwaltskosten einige Besonderheiten:
- Feste AnwaltsgebührDie vom Gericht zugesprochenen Anwaltskosten werden, soweit sie nicht aus dem zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten geschlossenen Vertrag entstehen, als Pauschalbetrag festgesetzt.
- Anwalts-Mindestlohn-TarifDie Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach der jährlich aktualisierten Mindesthonorarordnung für Rechtsanwälte.
- Partei, zu deren Gunsten die Entscheidung ergangen ist: Während in normalen Fällen die Anwaltsgebühr zu Gunsten der obsiegenden Partei zugesprochen wird, wird bei der Auflösung einer Partnerschaft keine Unterscheidung zwischen Gewinner und Verlierer vorgenommen. Stattdessen wird im Namen jedes Beteiligten, der den Fall mit einem Immobilienanwalt verfolgt, eine feste Anwaltsgebühr berechnet.
5.4 Gebühren im Berufungs- und Beschwerdeverfahren
Ein Interessenträger, der gegen die im Rahmen der Klage getroffene Entscheidung Einspruch erheben möchte, kann folgende Rechtsmittel einlegen:
- BeschwerdegebührDie Berufungsgebühr ist von der Partei, die Berufung einlegt, anhand der Akten an das Gericht zu entrichten. Die Beschwerdegebühr wird auf der Grundlage eines jährlich neu zu ermittelnden Betrags entrichtet.
- Einspruchskostenvorschuss: Zusammen mit der Gebühr ist auch der vom Gericht festgesetzte Berufungskostenvorschuss zu entrichten.
- Beschwerde: Kann gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts Berufung eingelegt werden? Bei Auflösung der Partnerschaft ist das Rechtsmittel ausgeschlossen (außer in Fällen, die sich aus dem Gesetz über Wohnungseigentum Nr. 23 vom 6 ergeben und sich auf Immobilien beziehen).
6. Häufige Probleme bei der Auflösung einer Partnerschaft
Bei der Auflösung einer Partnerschaft treten häufig folgende Probleme auf:
6.1 Status der nicht im Grundbuch eingetragenen Beteiligten
Es kann Personen geben, die Gesellschafter sind, die aber nicht im Grundbuch eingetragen sind, weil sie beispielsweise die geerbte Immobilie ohne Erhalt eines Erbscheins nutzen, das Kaufversprechen nicht beim Notar registrieren oder die durch einen Gerichtsbeschluss verliehenen Gesellschaftsrechte nicht eintragen lassen.
Lösung: Personen, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, jedoch faktisch Anteilseigner sind, müssen ihre Rechte zunächst durch Einreichung einer Klage auf Berichtigung des Grundbucheintrags (tashih-i-register) klären lassen. Gemäß der ständigen Rechtsprechung der 14. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts gilt: „Damit Personen, die nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, Partei in der Klage auf Auflösung der Partnerschaft sein können, müssen sie zunächst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.“
6.2 Wie werden Ecrimisil-Anfragen bewertet?
In Fällen, in denen ein Beteiligter das gesamte Eigentum nutzt oder einige Beteiligte das Eigentum überhaupt nicht nutzen können, entsteht das Problem der Usurpation.
Lösung: Ansprüche auf eine geringe Entschädigung sind als ein von der Klage auf Auflösung der Partnerschaft getrennter Fall zu betrachten. Die Verschuldung der Gesellschafter gilt spätestens mit Einreichung der Klage auf Auflösung der Gesellschaft als erfolgt. In der Entscheidung Nr. 14/2019 E., 7890/2020 K. der 8901. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es jedoch: „Die Ansprüche der Aktionäre auf eine geringe Entschädigung können für den letzten Fünfjahreszeitraum vor dem Datum der Klageerhebung geltend gemacht werden, obwohl dieser Gegenstand einer gesonderten Klage ist.“
6.3 Welche Auswirkungen haben Änderungen des Flächennutzungsplans und der Gesetze?
Insbesondere bei der direkten Aufteilung von Grundstücken führen Änderungen der Bebauungspläne und der Flächennutzungspläne zu erheblichen Problemen. Die Hauptprobleme bei der Zonierung in der Praxis sind die Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße, die Unteilbarkeit der Parzelle aufgrund einer Änderung des Zonierungsplans sowie Unsicherheiten in den Bereichen, in denen ein Kataster- oder Zonenantrag aussteht.
6.4 Streitigkeiten bezüglich des Eigentums an den Inhalten (Integrale Bestandteile)
Oftmals gibt es Uneinigkeit darüber, wem wesentliche Bestandteile (Muhdesat) wie Gebäude, Bäume und Einrichtungen auf dem Grundstück gehören. Um die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch festzustellen und die von einigen Beteiligten auf dem Grundstück vorgenommenen Bauten, die gepflanzten Bäume und anderen Pflanzen sowie die durchgeführten Verbesserungen und Entwicklungen zu bestimmen, wird eine gesonderte Klage eingereicht. In diesem Fall wird der Auflösungsprozess der Gesellschaft ausgesetzt und der Ausgang des Hinzurechnungsstreits abgewartet.
6.5 Wegfall der Partnerschaft bei landwirtschaftlichen Grundstücken und Probleme mit der Mindestgrundstücksgröße
Artikel 5403 des Gesetzes Nr. 8 zur Bodenerhaltung und Landnutzung führt wichtige Beschränkungen hinsichtlich der Aufteilung landwirtschaftlicher Flächen ein. Nach diesem Gesetz:
- Absolute landwirtschaftliche Nutzfläche, marginale landwirtschaftliche Nutzfläche und Sonderkulturfläche: Unteilbare Größe von 2 Hektar.
- Bepflanzte landwirtschaftliche Flächen: Unteilbare Größe von 0,5 Hektar.
- Länder, in denen Gewächshausanbau betrieben wird: Unteilbare Größe von 0,3 Hektar.
Grundstücke unterhalb dieser Größe gelten als unteilbar. Darüber hinaus verbietet der mit der Gesetzesänderung von 2014 hinzugefügte Artikel 8/C die Aufteilung von durch Erbschaft übertragenen landwirtschaftlichen Flächen.
7. Berufung und Berufungsverfahren im Verfahren zur Auflösung einer Partnerschaft
Die gerichtliche Entscheidung zur Auflösung der Gesellschaft entspricht nicht immer den Erwartungen der Parteien. In diesem Fall haben Sie das Recht, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Wie läuft das Berufungs- und Kassationsverfahren bei einer Partnerschaftsauflösung ab? Welche Fristen sollten Sie beachten? Was sollten Sie in diesem Prozess tun?
- Appeal Way: Gegen die Entscheidungen im Verfahren zur Auflösung einer Partnerschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Berufung eingelegt werden. Die Berufungsprüfung erfolgt durch das Landgericht.
- Appeal Way: Gegen die Entscheidungen des Landgerichts in Personenauflösungssachen ist kein Rechtsmittel zulässig. Dies bedeutet, dass gegen diese Entscheidungen keine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt werden kann. (Ausgenommen Fälle, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634 ergeben)
In der Entscheidung Nr. 14/2021 E., 2345/2022 K. der 3456. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Gegen die im Verfahren zur Auflösung einer Partnerschaft ergangenen Entscheidungen können Berufung und Beschwerde eingelegt werden.“ Die Berufungsprüfung erfolgt durch das Landgericht; Die Berufungsprüfung erfolgt durch den Obersten Gerichtshof.“ Ausdruck wurde verwendet.
8. Gibt es Verjährungsfristen und Ausschlussfristen bei der Auflösung einer Partnerschaft?
Für die Klage auf Auflösung einer Personengesellschaft bestehen keine besonderen Verjährungsvorschriften oder Ausschlussfristen. Diese Klage kann jederzeit erhoben werden, solange das Miteigentum fortbesteht. Gemäß Artikel 698 des türkischen Zivilgesetzbuches muss „der Antrag auf Weitergabe zu einem geeigneten Zeitpunkt gestellt werden, sofern kein berechtigter Grund vorliegt.“
In der Entscheidung Nr. 14/2017 E., 8765/2018 K. der 9876. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Für die Klage auf Auflösung der Partnerschaft gibt es keine besondere Verjährungsfrist. Diese Klage kann jederzeit erhoben werden, solange das Miteigentumsverhältnis fortbesteht.“ Die Erklärung ist im Lieferumfang enthalten.
9. Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Auflösung einer Partnerschaft?
Der Klage auf Auflösung der Gesellschaft liegen grundsätzlich folgende Rechtsgrundlagen zugrunde:
- Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 698: „Sofern kein legitimer Grund vorliegt, sollte die Anfrage zur Weitergabe zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.“
- Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 699„Die Teilung erfolgt durch die Aufteilung des Eigentums in Naturalien oder durch den Verkauf durch Verhandlung oder Versteigerung und die Aufteilung des Preises.“
- Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 700: „Überträgt der die Teilung beantragende Gesellschafter seinen Geschäftsanteil auf eine andere Person, so wird hierdurch der Teilungsantrag nicht berührt.“
- Artikel 6100 der Zivilprozessordnung Nr. 4: „Bei der Auflösung der Grundstücksgesellschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.“
In der Entscheidung Nr. 6/2019 E., 3481/2020 K. der 2367. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Mit der Klage auf Auflösung einer Partnerschaft soll das gemeinsame Eigentum an einer Immobilie beendet werden, und die im Rahmen dieser Klage ergangene Entscheidung ist innovativ.“
Häufig gestellte Fragen
Die Immobilien, gegen die Klage wegen Aufhebung der Partnerschaft erhoben wird, sind im Grundbuch eingetragen. Die Partnerschaft kann nicht in Bezug auf die nicht im Grundbuch eingetragenen Immobilien aufgelöst werden. Zunächst ist es notwendig, die Immobilie im Grundbuch einzutragen und dann den Fall fortzusetzen.
Sofern eine Nachfrage nach beweglichen Gütern wie unbeweglichen Gütern besteht, wird beschlossen, die Partnerschaft durch Vertrieb zu streichen, wenn dies nicht durch Teilung möglich ist. Das Recht, ein normales Telefon oder Mobiltelefon zu verwenden, das Recht zur Kabelübertragung, das Recht zur Internetnutzung usw. kann Gegenstand einer Klage wegen Aufhebung der Partnerschaft sein. Darüber hinaus kann eine Klage auf Aufhebung der Partnerschaft in Bezug auf die wertvollen Dokumente eingereicht werden. Wenn dies nicht primär über denselben Geschäftsbereich möglich ist, wird beschlossen, die Partnerschaft durch Vertrieb zu streichen.
Wenn alle Aktionäre einverstanden sind, wird es nur zwischen den Parteien versteigert. Andernfalls muss der Verkauf öffentlich versteigert werden.
Falls die Immobilie Miteigentum unterliegt und die Aufhebung der Partnerschaft auf der Grundlage der gültigen Vereinbarung über die Aufteilung der Erbschaft gewünscht wird, sollte über die Ablehnung des auf diese Weise eingereichten Falls entschieden werden. Denn in solchen Fällen muss ein Registrierungsfall gemäß der Erbschaftsvereinbarung eingereicht werden. Die Gültigkeit des Erbschaftsvertrags hängt von der Teilnahme aller Erben und dem schriftlichen Abschluss des Vertrages ab.
Diejenigen, die ihren Erbschaftsanteil an der Immobilie verkauft haben, können keinen Anteil an der Klage auf Auflösung der Partnerschaft erhalten.
Eigentümer von Immobilien, die nicht an der Immobilie beteiligt sind, können nicht an der Klage auf Aufhebung der Partnerschaft beteiligt sein.
Befindet sich die Immobilie innerhalb der Grenzen des angrenzenden Gemeindegebiets, wird das Teilungsprojekt hinzugefügt, und wenn es sich außerhalb der Gemeinde und des angrenzenden Gebiets befindet, wird der Provinzverwaltungsrat durch die Frage bestimmt, ob die Teilung gemäß dem Zonengesetz möglich ist und Gesetzgebung. Wenn es ein Dorfgebiet gibt, sollte es an den Verwaltungsrat der Provinz gesendet und gefragt werden, ob die Aufteilung gemäß der Abteilungsskizze möglich ist. Obwohl das Teilungsprojekt auf dem Grundstück vorbereitet wurde, ist es nicht richtig, eine Entscheidung ohne Zustimmung der Genehmigungsbehörde zu treffen.
Wenn die Aufzeichnungen der Eigentumsurkunden Fehler enthalten, wie z. B. Name, Nachname und Oberfläche, verhindert die administrative Beseitigung dieser Mängel unnötige anhängige Ausstellungsentscheidungen, bevor die Klage eingereicht wird.
Wenn der Kläger nicht möchte, dass der Anteil im Falle der Auflösung der Partnerschaft an einen Dritten übertragen wird, kann er eine einstweilige Verfügung beantragen. Wenn der Richter feststellt, dass der Antrag gerechtfertigt ist, kann er eine einstweilige Verfügung in Bezug auf den beweglichen oder unbeweglichen Gegenstand des Falls beschließen. Ist der Gegenstand des Falles beweglich, wird das bewegliche Vermögen nach Erlass der einstweiligen Verfügung einem Treuhänder übergeben.
Wenn der Gegenstand des Falles unbeweglich ist, wenn eine einstweilige Verfügung erlassen wird, um zu verhindern, dass der unbewegliche Gegenstand an einen Dritten übertragen wird, wird dem Grundbuch des unbeweglichen Vermögens eine Anmerkung gegeben. Nachdem eine Anmerkung zum Grundbuch der Immobilie gegeben wurde, kann der unbewegliche Gegenstand nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Wenn es ausreicht, dem Grundbuch des unbeweglichen Vermögens "Annotation des Angeklagten" zu übermitteln, beschließt der Richter, die Annotation des Angeklagten aufzunehmen, wenn dies vom Kläger verlangt wird. Die Anmerkung des Beklagten verhindert im Gegensatz zur einstweiligen Verfügung nicht die Übertragung, Abtretung und rechtmäßige Errichtung der Immobilie. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Dritten darüber informiert werden, dass eine laufende Klage in Bezug auf die Immobilie vorliegt.
Da es in den Urkunden eine einstweilige Verfügung gibt, sollte festgestellt werden, ob die Art der Verfügung, die Klage auf Aufhebung der Partnerschaft oder ob sie den Verkauf verhindert.
Damit der Verkauf zwischen den Stakeholdern erfolgen kann, muss festgestellt werden, dass sich alle Stakeholder in dieser Frage einig sind oder ihren Interessen entsprechen.
Wie der Verkauf erfolgt und wie der Verkaufspreis verteilt wird, muss in der Rückstellungsklausel angegeben werden. Es ist nicht richtig, eine bedingte Verkaufsentscheidung zu treffen.
Da die Beschlagnahme und der Verkauf des Anteils am gemeinsamen Eigentum möglich ist, kann der Gläubiger des Stakeholders keine Klage auf Aufhebung der Partnerschaft einreichen. Wenn der Fall eröffnet wird, wird er wegen mangelnden Rechtsnutzens abgelehnt. Im gemeinsamen Besitz ist die Beschlagnahme und der Verkauf der Aktie möglich, und der Gläubiger beschlagnahmt die Aktie und beantragt deren Verkauf. Es ist nicht möglich, Aktien von nicht verschuldeten Personen zu verkaufen.
Die Teilungsvereinbarungen für Immobilien, die den Bestimmungen über das gemeinsame Eigentum unterliegen, sind nicht gültig. Es muss beschlossen werden, die Partnerschaft durch denselben Geschäftsbereich oder Verkauf zu beseitigen.
Die Vereinbarungen zwischen den Erben über die Übertragung von Aktien gelten, sofern sie schriftlich erfolgen.
Die Maßnahme zur Aufhebung der Partnerschaft ist ein bilateraler Fall. Der Verzicht des Klägers auf den Fall beendet den Fall nicht. Damit ein Verzicht erfolgen kann, müssen alle Beteiligten angeben, dass sie dem Verzicht zustimmen. Der Verzicht des Klägers hat keine rechtlichen Konsequenzen, wenn die Angeklagten den Fall fortsetzen möchten.
In Fällen, in denen der Anteil der Partnerschaft beantragt wird, muss untersucht werden, ob die Aufteilung gemäß der Höhe des unbeweglichen Status, des Anteils und des Stakeholder-Status gemäß den Zonierungsgesetzen möglich ist, und wenn dies möglich ist, sollte der Wissenschaftsexperte ein Abteilungsprojekt arrangieren.
Stakeholder, deren Erben nicht identifiziert werden können, sollten als Treuhänder ernannt werden, um ihre Beteiligung an dem Fall sicherzustellen. Für einen Stakeholder, dessen Adresse trotz aller Untersuchungen nicht ermittelt werden kann oder fehlt, muss ein Treuhänder gemäß Gesetz Nr. 3561 ernannt werden.
Wenn es andere Aktionäre als die Person gibt, die das Erbe hinterlassen hat, sollte festgestellt werden, ob diese Personen ebenfalls am Leben sind. Auf diese Weise sollte die Organisation der Partei in dem Dokument klargestellt werden.
Die Vollstreckung der Verkaufsentscheidung im endgültigen Gerichtsurteil ist immer innerhalb der 10-jährigen Verjährungsfrist möglich. Die Entscheidungen bezüglich des Verkaufs laufen nach 10 Jahren ab dem Datum des Abschlusses aus.
Für alle Beteiligten, die sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wird ein festes Anwaltshonorar verlangt. Auch zugunsten des Beklagten, der sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, wird ein Anwaltshonorar verlangt. Die Anwaltsgebühr beträgt 2021 TL für 1.750.
Da die Klage auf Auflösung der Partnerschaft für beide Parteien ähnliche Ergebnisse hat, sollte entschieden werden, von allen Parteien die anteiligen Prozesskosten und das geschätzte Anwaltshonorar einzutreiben.
Eine Partnerschaft kann nicht für das gesamte Gebäude verlangt werden, für das die Bauleistung und der Bodenbesitz festgelegt wurden. Die Partnerschaft kann jedoch in jedem der unabhängigen Sektionen beantragt werden.
Wenn es um Bargeld geht, müssen Sie keine Klage einreichen, um das Chaos zu beseitigen. Die Aktionäre teilen das Geld im Verhältnis zu ihren Aktien. Damit die Erben das geerbte Geld und die Bank erhalten, müssen sie wie folgt vorgehen. Befindet sich das den Erben mit dem Tod der Erbschaft überlassene Geld auf dem Einlagenkonto einer Bankfiliale, müssen die Erben zunächst eine Erbschaftsbescheinigung vom Friedensgericht oder vom Notar erhalten. Nach Erhalt der Erbschaftsbescheinigung müssen sie dem Finanzamt, dem letzten Wohnort der Erbschaft, eine Erbfolgeerklärung vorlegen. Später mit einer Vererbungsbescheinigung und Ausweisen, aus denen hervorgeht, dass es sich um Erben handelt alle zusammen Sie wenden sich an die jeweilige Bankfiliale und fordern, dass das durch Erbschaft überwiesene Geld im Verhältnis zu ihren Anteilen an sie ausgezahlt wird. Die Bank prüft die Unterlagen und zahlt die Erben im Verhältnis zu ihrem Anteil.
Die Feindseligkeit gegenüber einem kleinen Stakeholder sollte nicht gerichtet werden. Die Feindseligkeit sollte an die Eltern oder Erziehungsberechtigten gerichtet werden. Um im Namen der Person, die unter der Vormundschaft des Vormunds steht, einen Teilungsfall einzureichen, muss er vom Amtsgericht eine Feindseligkeitserlaubnis einholen. Da die Eigentumsurkunde in der Regel auf den Namen der toten Erbschaft lautet, sollte erneut eine aktuelle Erbschaftsbescheinigung angefordert werden, damit die Anzahl derjenigen bestimmt werden kann, die an dem Fall beteiligt sein sollten.
Die Beschlagnahme und der Verkauf von Aktien sind im Besitz von Elbirliği nicht möglich. Aus diesem Grund ist es dem Gläubiger möglich, mit der Genehmigungsbescheinigung des Vollstreckungsgerichts eine Klage auf Umwandlung des Genossenschaftseigentums einzureichen.
Der Gläubiger des Schuldners, der Anteilseigner des unbeweglichen Vermögens ist, das Eigentum an der Zusammenarbeit ist, muss eine Vollmachtsbescheinigung vom Vollstreckungsgericht und nicht von der Vollstreckungsbehörde einholen, um eine Klage auf Aufhebung der Partnerschaft einzureichen.
Die juristische Person des realen und privaten Rechts, die von einem der Erben erhalten wird, kann eine Klage auf Aufhebung der Partnerschaft durch dieselbe Aufteilung oder denselben Verkauf der im Nachlass enthaltenen beweglichen und unbeweglichen Sachen einreichen, um diese Forderung einzuziehen.
Die tatsächlichen Adressen der Angeklagten sollten ermittelt werden, und die Ausweitung des Falls sollte aufgrund der Adressensuche und der Unfähigkeit, nach Einreichung des Falls zu benachrichtigen, verhindert werden. Für im Ausland lebende Aktionäre ist es besonders wichtig, Benachrichtigungsadressen anzugeben.
Wenn seitens des Klägers oder eines der Beklagten eine Sachaufteilung verlangt wird, sollte dieser Punkt betont und untersucht werden, ob eine Aufteilung derselben möglich ist. Wurde im Falle der Auflösung der Gesellschaft zunächst die Aufhebung der Gesellschaft im Wege der Sachteilung beantragt, so kann während des laufenden Verfahrens die Auflösung der Gesellschaft durch Verbesserung und Verkauf beantragt werden. dass Es wird auch nützlich sein, unseren Artikel zu lesen.
Wenn sich die Parteien nicht darauf einigen, welcher Stakeholder die Abschnitte in derselben Abteilung, dh das Abteilungsprojekt, erhält, wird durch Auslosung vor dem Gericht festgelegt, welcher Abschnitt welchem Stakeholder zugewiesen wird.
Wenn die Stakeholder der Waren, die der Klage auf Aufhebung der Partnerschaft unterliegen, genau gleich sind, können die Klagen auf Aufhebung der verschiedenen Partnerschaften in einer einzigen Datei zusammengefasst und gesammelt werden.
Fazit
Die Klage auf Auflösung einer Partnerschaft ist ein Prozess, der sowohl finanziell als auch rechtlich Sorgfalt erfordert. Dabei kommt es vor allem darauf an, den Wert der Immobilie richtig zu ermitteln, die Möglichkeit einer Naturalteilung zu prüfen, die Verkaufstransaktionen sachgerecht durchzuführen und die Rechte der Beteiligten zu wahren.
Aus diesem Grund ist es für alle, die eine Klage auf Auflösung einer Partnerschaft einreichen müssen oder Partei in einer solchen Klage werden, äußerst wichtig, rechtlichen Beistand von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt zu suchen. Professionelle Rechtsberatungsorgt für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Gerichtsverfahrens und die optimale Wahrung der Rechte der Parteien. Sie können uns bei Fragen oder Bedarf an rechtlicher Unterstützung im Zusammenhang mit der Auflösung einer Partnerschaft kontaktieren.
Wird bei Auflösung der Partnerschaft das in der Akte hinterlegte Geld an den Vollmachtgeber veräußert bzw. kann dieser es auf Verlangen auch an den Rechtsanwalt hinterlegen?
Wenn Sie befugt sind, das Geld einzuziehen, beantragen Sie als Ihr Bevollmächtigter die Einzahlung auf Ihr eigenes Konto. Das Verkaufsgeld wird stellvertretend auf Ihr Konto überwiesen.
Hallo, mein Bruder hat aufgrund des Partnerschaftsauflösungsverfahrens eine Erbschaft geerbt. Er hat mir seine Vollmacht erteilt (ich bin kein Anwalt). In unserer Vollmacht sind wir zur Entgegennahme und Einziehung von Unterlagen befugt. Als ich neulich zur Bank ging, sagten sie, sie könnten mir das Geld nicht geben und ich hätte keine Vollmacht. Allerdings habe ich in unserer Vollmacht sowohl die Befugnis zur Entgegennahme der Unterlagen als auch die Befugnis zur Vornahme sonstiger Geschäfte. Lag es an der Unkenntnis der Bankfiliale? Ich denke darüber nach, in eine andere Filiale zu gehen. Was kann ich in dieser Angelegenheit tun, obwohl die Leute dort das Gesetz nicht kennen?
Wenn Sie den Vollmachtstext deutlich mit einer besonderen Formulierung ergänzen, etwa „den gewünschten Geldbetrag in Bankfilialen abheben“, werden Sie keine Probleme haben.