Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist es wichtig, die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Klageverzicht und einer Klagerücknahme zu kennen. Während ein Verzicht einen endgültigen Verzicht auf den Anspruchsausgang bedeutet, wird mit einer Klagerücknahme lediglich das laufende Verfahren vorerst beendet. Wie in verschiedenen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs betont wird, ist die korrekte Ermittlung des wahren Willens des Klägers bei der Auslegung von Rücktrittserklärungen von entscheidender Bedeutung, um in der Praxis auftretende Verwirrungen zu vermeiden. In diesem Artikel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Folgen und in der Praxis zu beachtenden Aspekte einer Klagerücknahme im Detail untersucht.

1. Klagerücknahme und Rechtsgrundlage
Rücknahme der Klage, Zivilprozessordnung Nr. 6100 Es handelt sich um einen in Artikel 123 der Zivilprozessordnung (HMK) geregelten Verfahrensvorgang, der bedeutet, dass der Kläger durch eine einseitige Willenserklärung von der von ihm erhobenen Klage zurücktritt. Laut Gesetzesartikel „darf der Kläger seine Klage bis zur Rechtskraft des Urteils nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beklagten zurückziehen.“ In diesem Fall wird entschieden, dass der Fall nicht eingereicht wird.
In der Begründung des Artikels 123 der ZivilprozessordnungZiel ist es, mögliche Bedenken hinsichtlich des Zeitpunkts der Auszahlung zu vermeiden. Darüber hinaus verwendet der Artikel den Begriff „ausdrückliche Zustimmung“. Dies erfordert, dass der Richter den Beklagten ausdrücklich fragt, ob der Kläger seine Zustimmung zur Rücknahme seiner Klage gegeben hat und sich das Recht vorbehält, diese in Zukunft wieder aufzunehmen.
Obwohl in der Praxis unterschiedliche Begriffe wie „Abgabe der Rechtsverfolgung“, „Abbruch der Rechtsverfolgung“, „Verschiebung des Verfahrens“ verwendet werden, bedeuten diese alle rechtlich eine Rücknahme des Verfahrens. So heißt es beispielsweise in der Entscheidung Nr. 2/2016 E., 10048/2017 K. der 7791. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, dass der Ausdruck „Verschiebung des Verfahrens“ aus rechtlicher Sicht die Rücknahme des Verfahrens bedeute.
2. In welchen Fällen ist eine Klagerücknahme möglich?
Die Rücknahme der Klage unterliegt folgenden Bedingungen:
- Der Fall darf noch nicht entschieden sein: Der Widerruf kann bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts erfolgen.
- Zustimmung des Beklagten: Für die Rücknahme der Klage ist die eindeutige und bedingungslose Zustimmung des Angeklagten erforderlich. Situationen wie das Schweigen des Angeklagten gelten nicht als ausdrückliche Zustimmung.
- Ordnungsgemäße DeklarationDer Kläger muss dies dem Gericht mündlich oder schriftlich mitteilen.
3. Gibt es eine Frist für die Rücknahme einer Klage?
Eine Rücknahme der Klage ist nicht an eine Frist gebunden und bis zur Rechtskraft des Urteils möglich. Bei der Frist kommt es darauf an, ob im Gegenzug für die Rücknahme der Klage die Erlaubnis des Beklagten eingeholt wird. Hier ein Beispiel entsprechend der einzelnen Phasen des Falles:
- Nach Einreichung der Klage, vor Ablauf der Antwortfrist: In diesem Stadium muss der Angeklagte offiziell benachrichtigt und seine schriftliche Zustimmung eingeholt werden.
- Nach Ablauf der Antwortfrist, in der Prozessphase: Die ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten, schriftlich oder mündlich, ist erforderlich.
- Nach der Entscheidung folgt die Berufungsphase: Sofern das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann die Klage mit Zustimmung des Angeklagten zurückgezogen werden.
In der Entscheidung mit den Aktenzeichen 22/2018 E., 5321/2018 K. der 18972. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Für die Rücknahme der Klage nach Einreichung der Klageerwiderung ist die ausdrückliche Zustimmung des Beklagten erforderlich.“
In der Entscheidung Nr. 16/2016 E., 18093/2017 K. der 3302. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts wurde festgestellt, dass die Klage nach der Entscheidung im Berufungsverfahren zurückgezogen werden könne, die Entscheidungsbefugnis in diesem Verfahren jedoch beim örtlichen Gericht liege. Kommt es demnach im Berufungsverfahren zu einer Klagerücknahme, muss das Urteil aufgehoben werden, um über die Klagerücknahmeerklärung des Klägers entscheiden zu können.
4. Welche rechtlichen Folgen hat die Rücknahme der Klage?
Die Rücknahme der Klage hat gemäß der Änderung durch Artikel 123/2 der Zivilprozessordnung und Gesetz Nr. 22.07.2020 vom 7251 folgende Folgen:
- Der Fall gilt als nicht eingereicht.: Der Fall wird so betrachtet, als wäre er nie eingereicht worden. Das Gericht entscheidet, dass „die Klage als nicht eingereicht gilt“.
- Die Verjährungsfristen und Verjährungsfristen gelten als ungestört.Durch die Erhebung der Klage unterbrochene Verjährungsfristen und Ausschlussfristen gelten als nicht unterbrochen.
- Derselbe Fall kann erneut eröffnet werdenDa die Klage als nie erhoben gilt, kann der Kläger die gleiche Klage künftig erneut erheben.
- Testkosten: In Fällen, in denen die Zustimmung des Angeklagten nicht erforderlich ist Prozesskosten wird dem Kläger auferlegt; In Fällen, in denen eine Zustimmung erforderlich ist, können die Parteien eine Vereinbarung treffen oder das Gericht entscheiden.
In der Entscheidung mit den Aktenzeichen 15/2017 E., 1245/2017 K. der 3267. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Wenn die Klage zurückgezogen wird, gilt dies als nie eingereicht, und daher ist es nicht möglich, dass die in diesem Fall vorgebrachten Ansprüche und Verteidigungen rechtliche Konsequenzen haben.“
Die Rücknahme der Klage ist nicht mit der Entfernung aus dem Verfahren und der Annahme, dass das Verfahren nicht eröffnet wurde, zu verwechseln (Artikel 150 der Zivilprozessordnung). Fall aus dem Prozess entfernt, bleibt für einen Zeitraum von drei Monaten anhängig und kann während dieses Zeitraums verlängert werden. Wird die Klage jedoch zurückgezogen (und das Gericht entscheidet, dass das Verfahren beendet ist und diese Entscheidung rechtskräftig wird), ist das Verfahren nicht mehr anhängig. Darüber hinaus ist die Aufgabe der Klage durch den Kläger (das Nichtweiterverfolgen der Klage) zwar nicht von der Zustimmung des Beklagten abhängig, der Kläger kann seine Klage jedoch nicht ohne die Zustimmung des Beklagten zurückziehen.
5. Welche Form sollte der Antrag auf Rücknahme des Verfahrens haben?
Ein Antrag auf Rücknahme des Falls kann auf folgende Weise gestellt werden:
- Mit einer schriftlichen Petition: Der Antrag kann mit einer vom Kläger oder seinem Anwalt unterzeichneten Petition an das Gericht gestellt werden. Im schriftlichen Rücktrittsantrag muss der Rücktrittswille klar und deutlich zum Ausdruck kommen.
- Mündlich in der Anhörung: Sie kann vom Kläger oder seinem Anwalt während der Verhandlung mündlich erklärt und im Protokoll festgehalten werden. Die mündliche Stellungnahme ist zu protokollieren und vom Kläger oder seinem Anwalt zu unterzeichnen.
- Befugnisse des Anwalts: Eine Rücknahme des Mandates erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vollmachtserteilung. Es ist nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt in seiner Vollmacht eine besondere Befugnis besitzt, um die Klage zurückzuziehen. Für den Verzicht auf die Klage bedarf es allerdings einer besonderen Ermächtigung (§ 35 Rechtsanwaltsordnung).
Um jegliches Zögern beim Verständnis der Klagerücknahmeabsicht zu vermeiden, sollten klare und eindeutige Formulierungen verwendet werden. In der Praxis werden Ausdrücke wie „Abgabe des Verfahrens“, „Verschiebung des Verfahrens“, „Aufgabe der Weiterverfolgung des Verfahrens“ auch im Sinne einer Rücknahme des Verfahrens verwendet. Das Gericht muss den wahren Willen des Klägers ermitteln und zutreffend feststellen, ob es sich bei der Erklärung um eine Klagerücknahme oder einen Klageverzicht handelt.
6. Was sind die Unterschiede zwischen der Rücknahme einer Klage und dem Verzicht auf eine Klage?
Klagerücknahme und Klageverzicht sind zwei unterschiedliche Rechtsbegriffe, die oft verwechselt werden. Die grundlegenden Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten können wie folgt aufgelistet werden:
1) Zum Schutz des Klagerechts:
- Die Rücknahme des Falls: Der Kläger stellt das laufende Verfahren ein, behält sich jedoch das Recht vor, Klage einzureichen. Mit anderen Worten: Es besteht das Recht, in der Zukunft erneut Klage zu derselben Angelegenheit einzureichen.
- Verzicht auf den FallGemäß Artikel 307 der Zivilprozessordnung verzichtet der Kläger teilweise oder vollständig auf das Ergebnis des Antrags. Auf ein Recht, auf das verzichtet wurde, kann nicht erneut verzichtet werden und derselbe Anspruch kann nicht erneut geltend gemacht werden.
2) Zu den Rechtsfolgen:
- Die Rücknahme des Falls: Der Fall gilt als nie eingereicht. Die Verjährungsfristen und Verjährungsfristen gelten als nicht unterbrochen.
- Verzicht auf den Fall: Es produziert Ergebnisse wie ein endgültiges Urteil. Zum gleichen Sachverhalt kann keine zweite Klage eingereicht werden.
3) Im Falle der Zustimmung der anderen Partei:
- Die Rücknahme des Falls: Erforderlich ist die ausdrückliche Zustimmung des Antragsgegners (nach Ablauf der Antwortfrist).
- Verzicht auf den Fall: Die Zustimmung des Beklagten ist nicht erforderlich, die einseitige Willenserklärung des Klägers ist ausreichend.
4) In Sachen Vollmacht:
- Die Rücknahme des FallsHinweis: Für die Rücknahme des Mandats bedarf der Rechtsanwalt keiner besonderen Vollmacht, dies liegt im gesetzlichen Rahmen der Vollmacht.
- Verzicht auf den Fall: Damit der Rechtsanwalt auf die Klage verzichten kann, muss in seiner Vollmacht eine besondere Ermächtigung enthalten sein.
5) In Bezug auf Prozesskosten:
- Die Rücknahme des FallsIn Fällen, in denen die Zustimmung des Beklagten nicht erforderlich ist, gehen die Prozesskosten zu Lasten des Klägers; In Fällen, in denen eine Einwilligung eingeholt werden muss, können die Parteien eine Einigung erzielen oder das Gericht kann entscheiden.
- Verzicht auf den Fall: Der verzichtende Vertragspartner wird zur Zahlung der Prozess- und Anwaltskosten verurteilt.
In der Entscheidung Nr. 9/2019 E., 2156/2019 K. der 15678. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Die Rücknahme der Klage hat zur Folge, dass die Klage als nicht eingereicht gilt, während der Verzicht auf die Klage die Klage beendet und ihre Abweisung zur Folge hat.“
7. Was ist zu tun, wenn der Angeklagte nicht zustimmt?
Stimmt der Beklagte nicht ausdrücklich zu und verfolgt der Kläger sein Anliegen nicht weiter, wird die Akte aus dem Verfahren genommen.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts Nr. 2015/11232 bezüglich des Vorgehens, wenn der Beklagte die Rücknahme der Klage nicht akzeptiert, skizziert klar den in diesem Fall einzuhaltenden Weg:
„Sofern der Beklagte der Rücknahme der Klage durch den Kläger nicht ausdrücklich zustimmt, wird das Verfahren fortgesetzt. Stimmt der Beklagte der Klagerücknahme durch den Kläger nicht ausdrücklich zu und verfolgt der Kläger seine Klage nicht weiter, kann der Beklagte auf Wunsch die Akte aus dem Verfahren zurückziehen lassen oder die Verhandlung in Abwesenheit des Klägers fortsetzen lassen. Die Abgabe des Verfahrens an die Berufungsinstanz ist nicht von der Zustimmung des Beklagten abhängig. Wird der Fall zur Antragstellung offen gelassen, bleibt er bestehen, bis er innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist erneuert wird. Wird der Fall nicht innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist erneuert, gilt der Fall als nicht eingereicht.“
8. Antrag auf Rücknahme der Klage
Die Klagerücknahme erfolgt in der Regel durch den Rechtsanwalt oder Mandanten mit einem schriftlichen Antrag. Nachfolgend finden Sie einen Mustertext für eine Petition. Um unsere detaillierten Musterpetitionen zu überprüfen Antrag auf Rücknahme des Verfahrens Sie können unsere Seite besuchen.
IN DEM GERICHTSHOF
Aktenzeichen: …
Kläger, der die Klage zurückgezogen hat: …
Rechtsanwalt: Atty. …
Angeklagter: …
Stellvertreter: …
Betreff: Dies ist die Petition, in der wir erklären, dass wir die Akte mit der oben angegebenen Hauptnummer gemäß HMK 123 zurückgezogen (aufgegeben) haben.
Der Mandant verzichtet hiermit gemäß Artikel 123 der Zivilprozessordnung auf die von uns unter der oben angegebenen Hauptnummer eingereichte Klage. Als zurücktretende Partei verlangen wir keine Prozesskostenerstattung. Wir beantragen und fordern respektvoll und stellvertretend, dass die ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten eingeholt und die Akte geschlossen wird, als wäre sie nie eröffnet worden. …
Stellvertretender Rechtsanwalt
9. Antrag auf Zustimmung zur Rücknahme des Verfahrens
Wie wir bereits zuvor in unserem Artikel erwähnt haben, ist für die Rücknahme der Klage die ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten erforderlich. Diese Zustimmung wird dem Gericht schriftlich mit einem Zustimmungsantrag oder mündlich in der Anhörung vorgelegt. Beispiel für eine Zustimmungsanfrage:
… AN DEN VEREHRTEN RICHTER DES ZIVILGERICHTS ERSTER INSTANZ
Aktenzeichen: 2025/…
Angeklagter: …
Rechtsanwalt: Atty. …
Kläger: …
Stellvertreter: …
Betreff: Petition, in der wir erklären, dass wir dem Antrag des Klägers auf Rücknahme seiner Klage zustimmen.
Wir wurden darüber informiert, dass der Kläger seine Klage mit der Klageschrift vom … zurückgezogen hat. Gemäß Artikel 123 der Zivilprozessordnung erklären wir respektvoll, dass wir mit der Rücknahme der Klage durch den Kläger einverstanden sind und keine Prozess- und Anwaltskosten verlangen.
Stellvertretender Rechtsanwalt
Av. ...
Gesetzliche Meldepflicht im Meldeinhalt: In der Mitteilung an den Beklagten über die Aufforderung zur Klagerücknahme muss der rechtliche Hinweis zur Zustimmung deutlich enthalten sein. (Kassationsgericht, Zivilkammern Nr. 2017/17-2635 E., Nr. 2020/906 K.)
10. Einige besondere Situationen im Abrufprozess
In bestimmten Fällen und unter besonderen Umständen gelten für den Wiederherstellungsprozess eigene Regeln und Vorgehensweisen. Die Kenntnis dieser besonderen Situationen ist von großer Bedeutung, um Rechtsverlusten vorzubeugen.
10.1 Wie wird das Abrufverfahren in Fällen des Vollstreckungsrechts angewendet?
In Fällen, die auf einem Zwangsvollstreckungsverfahren beruhen, führt der Beitreibungsprozess zu anderen Ergebnissen als in Standardfällen:
- Im Falle der Aufhebung des WiderspruchsMit der Rücknahme der Klage auf Aufhebung des gegen das Exekutionsverfahren eingelegten Widerspruchs bleibt das Exekutionsverfahren ausgesetzt. Gemäß der Entscheidung Nr. 12/2019 E., 8745/2019 K. der 16321. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts: „Wenn die Klage auf Aufhebung des Widerspruchs zurückgezogen wird, wird die Verfolgung dort fortgesetzt, wo sie eingestellt wurde, es kommt jedoch nicht zu einem rechtskräftigen Urteil über die Forderung, auf der die Verfolgung beruht.“
- Bei negativer FeststellungMit der Rücknahme der negativen Feststellungsklage des Schuldners wird das Exekutionsverfahren fortgesetzt und der Versuch des Schuldners, das eingeleitete Exekutionsverfahren zu stoppen, schlägt fehl.
- Entschädigung bei AusführungsverweigerungBei Rücknahme der Einspruchsaufhebungsklage kann keine Entschädigung wegen Versagung der Vollstreckung zuerkannt werden. Denn um über eine Entschädigung wegen Vollstreckungsverweigerung entscheiden zu können, muss der Fall in der Sache selbst entschieden werden.
10.2 Welche Art von Abrufprozess findet in Fällen der Leistungsbestimmung statt?
In Fällen der Sozialversicherung, beispielsweise in Fällen der Leistungsfeststellung, wird die Unterscheidung zwischen Rücknahme und Verzicht auf einen Anspruch noch wichtiger:
- In der Entscheidung Nr. 10/2018 E., 7140/2019 K. der 4642. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „In Artikel 506 des Gesetzes Nr. 6 und in den Artikeln 5510 und 7 des Gesetzes Nr. 8 ist geregelt, dass Arbeitnehmer mit ihrer Einstellung automatisch versichert sind, dass die Versicherungsrechte und -pflichten gegenüber den Versicherten und ihren Arbeitgebern mit dem Datum der Einstellung des Versicherten beginnen und dass das Recht und die Pflicht zur Versicherung auf diese Weise nicht umgangen oder aufgehoben werden können …“
- Die Versicherung begründet einen Rechtsstatus, der mit der öffentlichen Ordnung in Zusammenhang steht, einer Person unterliegt und unveräußerliche und unabwendbare Rechte und Pflichten begründet, weshalb Klagen über die Leistungsfeststellung kann nicht verzichtet werden.
- Durch die Inanspruchnahme der in Artikel 123 der Zivilprozessordnung geregelten Rechte bleibt jedoch das Recht vorbehalten, in Zukunft eine neue Klage einzureichen. Mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten kann die Klage zurückgezogen werden.
Im Vollstreckungsverfahren oder Zustellungsfeststellungsverfahren kann das Beitreibungsverfahren unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Da es Unterschiede in der regionalen Rechtspraxis geben kann, Adana Rechtsanwaltsberatung Es ist wichtig, dass Sie sich über die Gesetze und Gepflogenheiten vor Ort informieren.
10.3 Ist eine Zustimmung erforderlich, wenn die Petition dem Beklagten noch nicht zugestellt wurde?
Auch wenn die Klage zurückgezogen werden soll, bevor der Antrag dem Beklagten zugestellt wurde, ist dessen Zustimmung erforderlich:
- In der Entscheidung Nr. 22/2017 E., 5694/2018 K. der 4888. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Nach Einreichung des Antrags kann die Klage nicht zurückgezogen werden, ohne die Beteiligung der Gegenpartei am Verfahren sicherzustellen und ihre Zustimmung einzuholen, auch bevor der Antrag zugestellt wird.“
- In diesem Fall sind die Beklagten zunächst ordnungsgemäß über den Antrag und den Verhandlungstermin zu informieren, ihre Teilnahme an der Verhandlung und ihre Parteistellung sicherzustellen und sie anschließend zu fragen, ob sie mit der Klagerücknahme einverstanden sind.
10.4 Ist es möglich, die Klage im Berufungsstadium zurückzuziehen?
Auch nach der Entscheidung ist eine Klagerücknahme im Wege der Berufung möglich:
- In der Entscheidung Nr. 16/2016 E., 18093/2017 K. der 3302. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Die Bedingungen für die Rücknahme der Klage sind in Artikel 6100 der Zivilprozessordnung Nr. 123 festgelegt. Gemäß dem genannten Artikel kann der Kläger seine Klage bis zur Rechtskraft des Urteils nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beklagten zurückziehen.“
- Wenn ein Gericht eine Entscheidung getroffen und die Klage zurückgezogen hat und der Kläger dem Kläger dann in der Berufungsphase mitteilt, dass die Klage zurückgezogen wurde, muss die Entscheidung aufgehoben werden, um über die Erklärung des Klägers zur Klagerücknahme entscheiden zu können, da in diesem Stadium das örtliche Gericht die Entscheidungsbefugnis hat.
- Wird die Klage im Berufungsverfahren zurückgezogen, wird das ergangene (aber noch nicht rechtskräftige) Urteil ungültig (nichtig).
10.5 Ist eine teilweise Rücknahme der Klage möglich?
Eine teilweise Rücknahme der Klage ist rechtlich möglich. In dieser Situation:
- Die Ansprüche sind teilbarLiegen in einem Verfahren mehrere Ansprüche vor, können einige davon zurückgezogen werden.
- Die Mehrheit der AngeklagtenIn einer Klage gegen mehr als einen Beklagten kann die Klage gegen einige der Beklagten zurückgezogen werden.
- Sonuçlar: Es wird davon ausgegangen, dass für den teilweise zurückgezogenen Teil keine Klage eingereicht wurde und der Prozess für die anderen Teile fortgesetzt wird.
In der Entscheidung mit den Nummern 11/2017 E., 4532/2017 K. der 6879. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „Wenn die Klage teilweise zurückgezogen wird, sollte entschieden werden, dass die Klage für den zurückgezogenen Teil als nicht eingereicht gilt und das Verfahren für den anderen Teil fortgesetzt wird.“
10.6 Teilweiser Klagerückzug in Verfahren mit mehr als einem Beklagten
In Fällen mit mehreren Angeklagten ist es möglich, die Klage für einige der Angeklagten zurückzuziehen:
- Für eine Klagerücknahme ist aus Sicht einiger Angeklagter die Zustimmung dieser Angeklagten erforderlich.
- Für die anderen Angeklagten wird das Verfahren fortgesetzt.
- Es wird davon ausgegangen, dass für den zurückgezogenen Teil keine Klage eingereicht wurde und der Prozess für den laufenden Teil fortgesetzt wird.
10.7 Merkmale des Abrufprozesses in Scheidungsfällen
Die Rücknahme einer Scheidungsklage beginnt wie in anderen Fällen damit, dass der Kläger (einer der Ehegatten) das Verfahren vorerst beenden möchte. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Rücknahme der Scheidungsklage als Willensbekundung zur Fortführung der ehelichen Gemeinschaft gilt.
Wurde im Scheidungsverfahren eine Widerklage erhoben, so steht die Rücknahme der Hauptklage der Fortführung der Widerklage nicht entgegen.
Allerdings bedeutet die Rücknahme der Scheidungsklage nicht, dass die Probleme innerhalb der Ehe gelöst sind. Daher ist es wichtig, alle Aspekte des Prozesses zu bewerten, bevor Sie sich für die Rücknahme des Falls entscheiden. Insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt, Adana Scheidungsanwalt Ich empfehle Ihnen, sich professionelle Rechtsberatung zu holen, indem Sie sich an wenden.
10.8 Verzicht auf Anspruchsrücknahme
Die Frage des Verzichts auf die Klagerücknahme ist in der Zivilprozessordnung nicht eindeutig geregelt. Im Rahmen der Rechtsprechung und der prozessrechtlichen Grundsätze kann der Kläger jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf das Rücknahmeverfahren verzichten:
- Verzicht vor EntscheidungSofern über den Antrag auf Rücknahme noch nicht gerichtlich entschieden wurde, kann der Kläger auf diesen Antrag verzichten.
- Verzicht nach Zustimmung des BeklagtenAuch wenn der Beklagte der Klagerücknahme zugestimmt hat, kann der Kläger bis zur Entscheidung des Gerichts von seinem Klagerücknahmerecht Gebrauch machen.
In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurde der Grundsatz übernommen, dass Verfahrenshandlungen bis zu ihrer Rechtskraft geändert werden können. Bis zur Entscheidung des Gerichts kann die Klagerücknahmeerklärung diesbezüglich abgeändert oder zurückgenommen werden.
11. Wie werden die Prozesskosten und Anwaltshonorare bei einer Klagerücknahme ermittelt?
Bei Klagerücknahme werden die Prozesskosten gemäß Artikel 123/2 der Zivilprozessordnung wie folgt festgelegt:
- In Fällen, in denen die Zustimmung des Beklagten nicht erforderlich ist (vor der Erwiderung): Prozesskosten (Gebühren) und Anwaltskosten werden dem Kläger in Rechnung gestellt.
- In Fällen, in denen die Zustimmung des Beklagten eingeholt wird: Die Parteien können eine Einigung erzielen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht auf Grundlage seiner bis dahin gewonnenen Auffassung darüber, ob die Parteien im Recht sind.
- Teilweises Rollback: Die Prozesskosten werden nur für den zurückgeforderten Teil ermittelt.
In der Entscheidung Nr. 13/2019 E., 4567/2019 K. der 8912. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts heißt es: „In Fällen, in denen die Klage ohne Zustimmung des Beklagten zurückgezogen werden kann, gehen die Prozess- und Anwaltskosten zu Lasten des Klägers.“
In der Entscheidung Nr. 2016/2146 E., 2021/250 K. der Generalversammlung des Kassationsgerichts für Zivilrecht heißt es: „Der Kläger, der die Klage zurückzieht, gibt damit seine Klage auf. Daher muss das Gericht die Partei, die es (auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Rechtsauffassung und der Begründung der Parteien) für schuldig hält, zur Zahlung der Prozesskosten (und der zwischenzeitlichen Anwaltskosten) verurteilen.“
12. Was ist bei einer Klagerücknahme zu beachten?
Wichtige Punkte, die bei einer Klagerücknahme, die zu einem Rechtsverlust führen kann, zu beachten sind, sind:
- Verjährungsfrist: Da die Verjährungsfristen bei einer Klagerücknahme als nicht unterbrochen gelten, ist auf die Fristen zur erneuten Klageerhebung zu achten.
- Testkosten: Die Frage, wer im Falle einer Klagerücknahme für die Prozesskosten aufkommt, sollte im Vorfeld geklärt werden.
- Befugnisse des Anwalts: Der Anwalt muss über eine Sondervollmacht verfügen, um das Mandat zurückzuziehen.
- Zustimmung des Angeklagten: Nach Ablauf der Antwortfrist muss die Zustimmung des Antragsgegners eingeholt werden.
- Auswirkung des endgültigen UrteilsDie Rücknahme der Klage stellt kein rechtskräftiges Urteil dar, es kann eine neue Klage eingereicht werden.
13. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zur Rücknahme des Falls
Wichtige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zur Rücknahme der Klage sind wie folgt:
- Die Zustimmung des Angeklagten muss bedingungslos sein: Gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs muss die Zustimmung des Angeklagten ausdrücklich und ohne Bedingungen erteilt werden, damit die Klage zurückgezogen werden kann. Eine bedingte Zustimmung ist nicht gültig und in diesem Fall sollte die Akte aus dem Verfahren entfernt werden und der Fall als nicht eingereicht betrachtet werden, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist erneuert wird. (Kassationsgericht, 21. Zivilkammer, E.2015/11232, K.2015/20907)
- Den Fall der Sühne und seinen rechtlichen Konsequenzen überlassen: Der Ausdruck „Verschiebung des Verfahrens“ bedeutet im juristischen Sinne „Rückzug des Verfahrens“ und wird so verstanden, dass der Kläger sein Verfahren zurückzieht, sich aber das Recht vorbehält, zu einem späteren Zeitpunkt erneut Klage einzureichen. Zieht der Kläger die Klage ohne Zustimmung des Beklagten zurück, kann das Gericht nicht entscheiden, dass keine Entscheidung erforderlich ist; es muss das Verfahren fortführen und über die Begründetheit des Antrags entscheiden. (Kassationshof, 2. Kammer, 2016/10048 E, 2017/7791 K.)
- Rechtsnatur des Widerrufs ohne Zustimmung des Beklagten: Beantragt der Kläger, dass er „auf die Verfolgung seiner Klage verzichtet und diese als nicht erhoben gilt“, ist dieser Antrag als Rücknahme der Klage zu werten. Stimmt der Beklagte der Rücknahme nicht zu, kann diese Erklärung des Klägers nicht als Verzicht auf die Klage gewertet werden, da der Verzicht laut Gesetz klar, eindeutig und bedingungslos erfolgen muss. (Kassationshof, 2. Kammer, 2015/23689 E, 2017/2951 K.)
- Beteiligung des Beklagten und Einwilligungsvoraussetzungen bei Klagerücknahme: Für die Rücknahme der Klage ist die ausdrückliche Zustimmung der Gegenpartei erforderlich. Nach Einreichung des Antrags, noch vor seiner Zustellung, sollte die Teilnahme der Beklagten an der Verhandlung und ihre Parteistellung sichergestellt und ihre Zustimmung zur Klagerücknahme eingeholt werden. In unserem Rechtssystem gibt es das Konzept der „Zurückverweisung der Sache zur Verhandlung“ nicht; dieser Ausdruck sollte als Rücknahme der Sache interpretiert werden. (Kassationshof, 22. Kammer, 2017/5694 E, 2018/4888 K.)
- Verpflichtung zur Fortsetzung der Studie bei nicht einvernehmlichem Rücktrittsantrag: Wenn der Beklagte dem Antrag des Klägers auf „Drop the Case“ (Rückzug der Klage) nicht nachkommt, verstößt es gegen das Verfahren und das Gesetz, wenn das Gericht entscheidet, dass „die Klage als nicht eingereicht betrachtet werden sollte“. In solchen Fällen muss das Gericht den Sachverhalt prüfen, Beweise sammeln und auf Grundlage der Ergebnisse eine Entscheidung treffen. (Kassationshof, 14. Kammer, 2012/8130 E, 2012/9152 K.)
- Zustimmung des Angeklagten zur Klagerücknahme: Um seine Klage zurückziehen zu können, muss der Kläger die ausdrückliche Zustimmung des Beklagten einholen. Das Schweigen des Angeklagten kann nicht als ausdrückliche Zustimmung gewertet werden. (Kassationsgericht, Zivilkammern Nr. 2017/17-2635 E., Nr. 2020/906 K.)
- Kein Tracking vs. Abruf: Ein fallengelassenes Verfahren bleibt drei Monate lang anhängig und kann wieder aufgenommen werden, während ein zurückgezogenes Verfahren nicht mehr anhängig ist und durch Zahlung einer neuen Gebühr wieder aufgenommen werden kann. (Kassationsgericht, Zivilkammern Nr. 2017/17-2635 E., Nr. 2020/906 K.)
- Prozesskosten bei Klagerücknahme: Im Falle einer Klagerücknahme werden die Prozess- und Anwaltskosten der Partei in Rechnung gestellt, die nach dem bis zum Zeitpunkt der Klagerücknahme bestehenden Urteil als schuldig gilt. (Kassationsgericht, Zivilkammern Nr. 2017/17-2635 E., Nr. 2020/906 K.)
14. Häufig gestellte Fragen zur Rücknahme eines Falles
In einem Strafverfahren ist es den Parteien nicht möglich, die Klage zurückzuziehen. Dies kann nur der Staatsanwalt tun. In Strafsachen wird die von der geschädigten Klägerpartei ergriffene Maßnahme als Rücknahme der Klage bezeichnet.
Die Rücknahme eines Verfahrens in Verwaltungssachen unterliegt den gleichen Bedingungen wie in privatrechtlichen Sachen, da der Fall im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 an die HMK verwiesen wird.
Ja, das zurückgezogene Verfahren kann wieder aufgenommen werden, da die Rücknahme des Verfahrens keinen Verzicht auf den Wesensgehalt des Rechts darstellt. Gemäß Artikel 123 der Zivilprozessordnung gilt die zurückgezogene Klage als „niemals erhoben“, daher besteht die Möglichkeit, mit demselben Anspruch erneut Klage einzureichen. Allerdings sollte bei der Erhebung einer neuen Klage auf die Verjährung geachtet werden, da die durch die Erhebung der Klage unterbrochene Verjährung als durch den Rücktritt nicht unterbrochen gilt.
Mit der Rücknahme der Klage beendet der Kläger den Rechtsstreit vorerst und behält sich vor, ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu eröffnen. Dieses in Artikel 123 der Zivilprozessordnung geregelte Verfahren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Beklagten, wenn die Antwortfrist abgelaufen ist. Durch die Klagerücknahme gilt die Klage als nie erhoben und die Verjährung als nicht unterbrochen. Es sollte nicht mit einem Klageverzicht (vollständiger Rechtsverzicht) verwechselt werden.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Klage fallen zu lassen: die Rücknahme der Klage oder den Verzicht auf die Klage. Zur Rücknahme der Klage ist ein Antrag gemäß Artikel 123 der Zivilprozessordnung einzureichen und nach Ablauf der Antwortfrist die ausdrückliche Zustimmung des Beklagten einzuholen. Um auf die Klage zu verzichten, wird mit einem klaren und bedingungslosen Antrag erklärt, dass auf das Ergebnis des Antrags gemäß Artikel 307 der Zivilprozessordnung endgültig verzichtet wird (in diesem Fall ist die Zustimmung des Beklagten nicht erforderlich). Da die rechtlichen Konsequenzen der Transaktion in beiden Fällen unterschiedlich sind, ist es wichtig, vor der Entscheidung einen Anwalt zu konsultieren.
Für die Rücknahme einer Klage gibt es keine festgelegte Pauschalgebühr, die Prozesskosten werden jedoch in der Regel dem Kläger in Rechnung gestellt. Wenn Sie Ihre Antwort vor Ablauf der Antwortfrist erhalten, zahlen Sie nur die Antragsgebühr und alle anfallenden Kosten (durchschnittlich 7.000 TL). Nach Ablauf der Antwortfrist kann bei Zurückziehung des Falls vor der Vorprüfungsphase die Hälfte der Anwaltskosten (15.000 TL) und danach der gesamte Betrag (30.000 TL) gezahlt werden.
Wenn Sie über eine elektronische Signatur verfügen, können Sie den Antrag auf Rücknahme des Falls über das UYAP-System senden.
Im Falle einer Klagerücknahme erfolgt keine Rückerstattung der Antragsgebühr, da diese mit Einreichung der Klage rechtskräftig wird. Ist ein Drittel der anteiligen Gebühren eingezogen, wird der restliche Betrag nicht eingezogen, ist mehr als ein Drittel eingezogen, wird der zu viel eingezogene Betrag zurückerstattet. Je nach Verfahrensstadium kann zudem eine Entscheidungs- und Urteilsgebühr anfallen. Darüber hinaus werden sonstige Kosten, die Sie während der Antragsphase zahlen (z. B. Benachrichtigungs-, Offenlegungs- und Gutachtergebühren), nicht erstattet.
Bis zur Rechtskraft des Urteils kann die Klage gemäß Artikel 123 der Zivilprozessordnung zurückgezogen werden. Während vor Ablauf der Antwortfrist eine Klagerücknahme ohne Zustimmung des Beklagten möglich ist, ist nach Ablauf der Antwortfrist die ausdrückliche Zustimmung des Beklagten erforderlich.
Fazit
Der Rückzug einer Klage ist ein wichtiges Rechtsinstrument, das dem Kläger Flexibilität im Rechtsverfahren bietet. Der Kläger kann seine Klage aus verschiedenen Gründen (Auftauchen neuer Beweise, Möglichkeit eines Kompromisses, strategische Gründe usw.) zurückziehen und hat dann die Möglichkeit, später eine stärkere Klage einzureichen. Allerdings sollten Aspekte wie etwa die Ununterbrochenheit von Verjährungsfristen und Verjährungsfristen, die Einholung der Zustimmung des Beklagten und die Haftung für Prozesskosten sorgfältig geprüft werden.