Ausländerrecht

Personen, die einen „rechtlichen Vorteil“ bei der Anerkennung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts haben, ohne Einschränkungen zu unterliegen, können die Anerkennung und Vollstreckung beantragen - Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Personen, die einen „rechtlichen Vorteil“ bei der Anerkennung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts haben, ohne Einschränkungen zu unterliegen, können die Anerkennung und Vollstreckung beantragen.

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Wenn die "Eheunion mit der Scheidungsentscheidung des türkischen Gerichts zu Ende gegangen ist", kann das zuständige ausländische Gericht die Anerkennung der zuvor abgeschlossenen Scheidungsentscheidung - der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs - nicht mehr beantragen

Wenn die Ehe mit der Scheidungsentscheidung des türkischen Gerichts geendet hat, kann das betroffene ausländische Gericht, das zuvor abgeschlossen wurde, die Anerkennung der Scheidungsentscheidung nicht beantragen.

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Da das Original oder die Probe der Entscheidung des ausländischen Gerichts und ihre Übersetzung nicht zusammen mit dem Abschlussdokument vorgelegt werden, stellt die Ablehnungsentscheidung kein endgültiges Urteil dar.

Die getroffene Ablehnungsentscheidung stellt kein endgültiges Urteil dar, da das Original oder die Probe der Entscheidung des ausländischen Gerichts und ihre Übersetzung nicht zusammen mit der Abschlussbescheinigung vorgelegt werden.

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