Auf dieser Seite finden Sie alle Einzelheiten über die von der Union der türkischen Anwaltskammern erstellte und im Amtsblatt veröffentlichte Mitteilung zum Mindestlohntarif. Der neue Mindesttarif der Rechtsanwaltsgebühren, der im Amtsblatt vom 3. September 2022 veröffentlicht wurde, lautet wie folgt:
Anwalts-Mindestlohn-Tarif
Allgemeine Bestimmungen
Zweck und Umfang
ARTIKEL 1 – (1) Anwaltsgesetz Nr. 19 vom 3 und Bestimmungen dieses Tarifs, vor Gerichten, bei jeder Rechtshilfe, bei allen Arten von behördlichen Entscheidungen, die den Streit zwischen den Parteien beenden, sowie bei der Feststellung und Ermessen der Anwaltsgebühr, die der anderen Partei von den Gerichten nach dem Gesetz in Rechnung gestellt werden muss.
(2) wenn das Vertragsanwaltshonorar zwischen den Parteien nicht vereinbart oder das vereinbarte Vertragsanwaltshonorar unwirksam ist; Eine geringere Gebühr als die nach diesem Tarif zu berechnende Anwaltsgebühr kann von den Gerichten über den streitgegenständlichen Betrag hinaus nicht festgesetzt werden. Dieser Tarif wird nur bei der Berechnung des Mindestwerts bei der Bestimmung der gemäß § 1136 Absatz 164 des Gesetzes Nr. 1136 zu zahlenden Vertragsanwaltsgebühr berücksichtigt. Andere Angelegenheiten unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes Nr. XNUMX.

(3) Die nach den Bestimmungen dieses Tarifs ermittelten Vertragsanwaltshonorare gelten als über die Bestimmungen dieses Tarifs abgegolten.
Jobs, für die die Rechtsabgabe gilt
ARTIKEL 2- (1) Die in diesem Tarif ausgewiesene Anwaltsgebühr ist die Gebühr für Rechtsstreitigkeiten, Arbeiten und Transaktionen bis zur Erlangung des endgültigen Urteils. Petitionen und andere Transaktionen im Zusammenhang mit der Klage oder der Arbeit des Rechtsanwalts erfordern keine gesonderte Gebühr. Bei Ablehnung oder Annahme der Anträge auf Bestimmung der Bestimmungen kann das Anwaltshonorar nicht zuerkannt werden.
(2) Andererseits erfordern die Anhörungen vor dem Obersten Berufungsgericht, dem Staatsrat und dem Berufungsgericht sowie die Rechtsmittel der regionalen Verwaltungsgerichte und der regionalen Berufungsgerichte gesonderte Gebühren.
Anwaltshonorare für Anwaltshonorare, Grenzen und Ablehnung des Falls aus gemeinsamen oder anderen Gründen
ARTIKEL 3- (1) Die Anwaltsgebühr, die der anderen Partei von den Gerichten als Eigentum des Anwalts in Rechnung gestellt wird, darf nicht weniger als und mehr als das Dreifache des in diesem Tarif angegebenen Betrags betragen. Bei der Festsetzung dieses Honorars werden der Aufwand des Anwalts, die Bedeutung und Art der Tätigkeit sowie die Dauer des Verfahrens berücksichtigt.
(2) In der Ablehnung der gegen mehrere Beklagte eingereichten Klage, einschließlich der Mitverantwortung, ist der Anwalt der Beklagten der einzige Schiedsrichter, und der Beklagte wird aus Gründen der Ablehnung gesondert ernannt.
Vertretung bei mehreren Rechtsanwälten
ARTIKEL 4 – (1) Falls die gleiche Rechtshilfe von mehr als einem Anwalt geleistet wird, kann der anderen Partei nicht mehr als eine Anwaltsgebühr in Rechnung gestellt werden.
Gesamte Gebühr
ARTIKEL 5 – (1) Der Anwalt, der das Prozess- und Vollstreckungsverfahren übernimmt, hat in jedem Stadium Anspruch auf die gesamte Gebühr, die durch die Bestimmungen dieses Tarifs bestimmt wird.
(2) Das Honorar des Anwalts berechnet sich nach dem ermittelten Fallwert, auch wenn der Antragsteller den Fall nicht nach dem ermittelten Wert nach der Ermittlung des Fallwerts im Teilfall und den unsicheren Forderungen und Ermittlungsfällen verfolgt.
Der Fall unterliegt weiterhin einem Verzicht, einem Verzicht, einer Annahme- und Abwicklungsgebühr
ARTIKEL 6- (1) Streit, Rechtsstreit, Verzicht, Annahme, Beilegung oder aus irgendeinem Grund; Bei Unterzeichnung des vorläufigen Prüfungsberichts ist die Hälfte der nach den Bestimmungen dieses Tarifs festgelegten Gebühren zu entrichten, bei Wegfall nach Unterzeichnung des vorläufigen Prüfungsberichts der ganze Betrag. Dieser Artikel gilt nicht für Vertragsanwaltshonorare, die von Justizbehörden berechnet werden.
Im Falle von Nichtgerichtsbarkeit, Nichtgerichtsbarkeit, fehlenden Voraussetzungen für den Fall oder der Ablehnung des Falls,
ARTIKEL 7 - (1) Im Falle der Übertragung des Falls gilt der Fall als nicht eingereicht und es wird eine Entscheidung über die Unzuständigkeit oder Unzuständigkeit erlassen, bis der vorläufige Prüfungsbericht unterzeichnet ist, die Hälfte der Gebühr die in diesem Anhang aufgeführt sind, und wenn eine Entscheidung nach Unterzeichnung des vorläufigen Prüfungsberichts getroffen wird, entschieden werden. Insoweit darf das nach dem Gericht, bei dem die Sache verhandelt wird, zu bestimmende Anwaltshonorar die im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs aufgeführten Beträge nicht übersteigen.
(2) Wenn die in den Gesetzen festgelegten Voraussetzungen für die Anhörung der Sache nicht erfüllt sind und die Klage wegen Feindseligkeit eingestellt wird, die im dritten Teil dieses Tarifs genannten Anwaltsgebühren, höchstens die im zweiten Teil genannten Beträge Teil des zweiten Teils dieses Tarifs, je nach Gericht, bei dem der Fall verhandelt wird.
(3) In Übereinstimmung mit dem Gesetz gilt bei Nichtzuständigkeit, Versand- oder Gerichtsentscheidungen aufgrund sämtlicher Versandentscheidungen aufgrund von Widerspruch der Arbeitsteilung, der Errichtung neuer Gerichte, der Berufung der Arbeitsteilung keine Rechtskosten.
Im Fall des Zusammenschlusses und der Trennung der Gebühren
ARTIKEL 8 – (1) Für den Fall, dass während der Weiterverfolgung einer Klage eine Gegenklage eingereicht wird, eine andere Klage mit dieser Klage verbunden wird oder die Klagen getrennt werden, wird für jede Klage eine separate Gebühr erhoben.
Alimente, Miete und Räumungsgebühren
ARTIKEL 9- (1) Der gemäß dem dritten Teil dieses Tarifs zu berechnende Gesamtbetrag über die Jahresmiete in Räumungsklagen, die Mietpreisdifferenz, die in Mietfestsetzungs- und Unterhaltsfällen festgestellt wird, oder die Jahresmiete Die Höhe des zugesprochenen Unterhalts gilt als Anwaltsgebühr. Diese Beträge dürfen nicht geringer sein als die Gebühr, die im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs gemäß dem Gericht, bei dem der Fall verhandelt wird, festgelegt wird.
(2) Die Gebühr des Anwalts kann nicht für den Teil bestimmt werden, der in Unterhaltsfällen abgelehnt wird.
Nicht-finanzielle Entschädigung
ARTIKEL 10- (1) Bei immateriellen Schäden werden die Anwaltsgebühren gemäß dem dritten Teil dieses Tarifs über den festgelegten Betrag hinaus festgesetzt.
(2) Bei teilweiser Ablehnung der Klage darf die nach dem dritten Teil dieses Tarifs zu Gunsten des Rechtsanwalts der Gegenpartei zu gewährende Gebühr die zugunsten des Rechtsanwalts des Klägers festgesetzte Gebühr nicht übersteigen.
(3) Bei Abweisung aller dieser Klagen bestimmt sich das Anwaltshonorar nach dem zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs.
(4) Für den Fall, dass die Forderung nach einem nicht-Vermögensschaden mit anderen Ansprüchen eröffnet wird, die für einen finanziellen Ausgleich oder Geld möglich sind; Bei Sachschäden wird die Anwaltsgebühr als gesonderter Posten erhoben.
Vollstreckungs- und Konkursbüros und Vollstreckungsgerichte
ARTIKEL 11 – (1) Die Anwaltsgebühren für Prozesskostenhilfe in den Vollstreckungs- und Konkursdirektionen entsprechen allen Transaktionen, die bis zum Abschluss des Verfahrens getätigt wurden. Ist der Gegenstand mit Geld oder Geld verwertbar, bestimmt sich das Anwaltshonorar nach dem dritten Teil dieses Tarifs. Insofern ist die Anwaltsgebühr in Vollstreckungsverfahren mit einem Verfahrensbetrag bis zu 11.250,00 TL die im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs festgelegte feste Gebühr für das Verfahren in den Vollstreckungsämtern. Diese Gebühr darf jedoch die tatsächliche Forderung nicht übersteigen.
(2) Der Erwerb des unheilbaren Zertifikats wird aus den Transaktionen gezählt, die das Follow-up abschließen. In diesem Fall erhält der Anwalt den vollen Lohn.
(3) Findet eine mündliche Verhandlung vor Vollstreckungsgerichten statt, wird ein gesondertes Rechtsanwaltshonorar nach Maßgabe dieses Tarifs festgesetzt. Soweit sich diese Gebühr auf Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit Geschäften und Rechtsstreitigkeiten bezieht, die in den Zeilen Nummer zwei und drei des zweiten Teils des zweiten Teils dieses Tarifs aufgeführt sind, kann die nach dem dritten Teil dieses Tarifs zu bestimmende Anwaltsgebühr nicht berücksichtigt werden die in diesen Seriennummern angegebenen Beträge überschreiten. In Vergütungsklagen vor Vollstreckungsgerichten wird jedoch das nach dem dritten Teil zu berechnende Anwaltshonorar ermittelt.
(4) Zahlt der Schuldner seine Schuld innerhalb der Zahlungsfrist, werden drei Viertel der nach diesem Tarif zu bestimmenden Gebühr geschätzt. Diese Bestimmung gilt auch für Arbeiten, die eine feste Gebühr erfordern.
(5) Im Zwangsräumungsverfahren wird die im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs festgelegte Pauschalgebühr festgesetzt. Zahlt der Schuldner seine Schuld innerhalb der Zahlungsfrist, werden drei Viertel der nach diesem Tarif zu bestimmenden Gebühr geschätzt.
(6) In den Fällen, in denen das Vertragsanwaltshonorar zwischen den Parteien nicht vereinbart ist, wird als Schuldneranwalt bei den Vollstreckungsämtern eingetreten oder das vereinbarte Vertragsanwaltshonorar gilt als unwirksam; Bei der Beilegung von Streitigkeiten, die gemäß Artikel 1136 Absatz 164 des Gesetzes Nr. XNUMX entstehen können, ist die Anwaltsgebühr die feste Gebühr, die für das Verfahren in den Vollstreckungsbehörden im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs festgelegt ist . Das ermittelte Honorar darf jedoch die tatsächliche Forderung nicht übersteigen.
Verbrauchergerichte und Gebühr der Verbraucherschlichtungsstelle
ARTIKEL 12 – (1) In den Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der Verbraucherschlichtungsstellen zugunsten des Verbrauchers wird im Falle der Aufhebung der Entscheidung die Anwaltsgebühr gemäß dem dritten Teil zu Lasten des Verbrauchers festgesetzt Tarif.
(2) Die Gebühr darf jedoch den akzeptierten oder abgelehnten Betrag nicht überschreiten.
(3) Im Falle der Aufhebung der Entscheidung wegen Vorlage einer Information oder Urkunde beim Verbrauchergericht, die nicht der Verbraucherschlichtungsstelle vorgelegt wird, kann dem Verbraucher jedoch kein Anwaltshonorar zuerkannt werden.
(4) In den Schiedsverfahren des Verbraucherschlichtungsausschusses wird der erste Teil des ersten Teils dieses Tarifs auf die Verbraucherschlichtungsausschüsse angewendet.
Gebühr gemäß dem dritten Teil der Tarife
ARTIKEL 13- (1) Wenn der im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs aufgeführte Gegenstand der Prozesskostenhilfe in Geld oder Geld bewertet werden kann, die Anwaltsgebühr für das Gericht, bei dem der Fall verhandelt wird, sofern sie nicht anfällt unter den in Teil 7 dieses Tarifs (Artikel 10 Absatz 12, Artikel 16 Artikel XNUMX) und Artikel XNUMX Absatz XNUMX festgelegten Pauschalgebühren, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel XNUMX Absatz XNUMX) festgelegt nach dem dritten Teil dieses Tarifs.
(2) Die Gebühr darf jedoch den akzeptierten oder abgelehnten Betrag nicht überschreiten.
(3) Bei teilweiser Abweisung des Anspruchs auf Geldentschädigung darf die nach dem dritten Teil dieses Tarifs zu Gunsten des Anwalts der Gegenpartei zu gewährende Gebühr die zugunsten des Anwalts des Klägers festgesetzte Gebühr nicht übersteigen.
(4) Bei Abweisung aller Klagen auf Schadensersatz auf Schadensersatz bestimmt sich das Anwaltshonorar nach dem zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs.
Anklage in Strafsachen
ARTIKEL 14 – (1) Wenn bei Teilnahme an einem öffentlichen Verfahren entschieden wird, die Verurteilung zu verurteilen oder die Urteilsverkündung aufzuschieben, wird dem Angeklagten die im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs festgelegte Anwaltsgebühr in Rechnung gestellt zugunsten des Teilnehmers, der seinen Vertreter hat.
(2) In den Fällen, in denen nach besonderen Gesetzen, Satzungen und strafbewehrten Erlassen nur Geldbußen verhängt werden, darf die nach diesem Tarif zu bestimmende Rechtsanwaltsgebühr die Höhe der festgesetzten Geldbuße nicht übersteigen.
(3) Bei Anträgen auf Entschädigung gemäß § 4 ff. des Strafprozessgesetzes Nr. 12 vom 2004 bei den Gerichten für schwere Strafsachen werden die Anwaltsgebühren gemäß dem dritten Teil dieses Tarifs zuerkannt. Insoweit darf diese zu erhebende Gebühr nicht geringer sein als die Gebühr in der achten Zeile des zweiten Abschnitts des zweiten Abschnitts und nicht höher als die Gebühr in der zwölften Zeilennummer.
(4) Der freigesprochene Beklagte, der sich vertreten lässt, hat Anspruch auf eine Anwaltsgebühr gegen das Finanzministerium.
(5) Wenn Anträgen wie Widerlegung, Entfernung aus dem Inhalt von Internetsendungen, Einspruch gegen Bußgelder von den Strafgerichten stattgegeben wird, oder auf Einspruch gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, im Falle der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts widerrufen, der zweite Teil, der erste Teil, für die Arbeit auf Platz 1, je nachdem, ob es sich um eine Arbeit ohne oder mit einer mündlichen Verhandlung handelt. Liegt die Höhe der antragsgegenständlichen Verwaltungsstrafe jedoch unter der für die Tätigkeit im zweiten Teil des zweiten Teils des ersten Teils dieses Tarifs festgelegten Pauschalgebühr, wird die Anwaltsgebühr in Höhe der Verwaltungsstrafe verhängt.
Gebühr für Fälle und Arbeiten, die vor dem Staatsrat, den regionalen Verwaltungs-, Verwaltungs- und Finanzgerichten verhandelt werden
ARTIKEL 15- (1) In Fällen und Arbeiten, die vor dem Staatsrat in erster Instanz oder durch Berufung mit einer Anhörung verhandelt werden, Verwaltungs- und Steuerstreitkammern und Klagekammern, regionalen Verwaltungs-, Verwaltungs- und Finanzgerichten bis zum Ablauf der erste Verteidigungsantragsfrist, der Streit kann aufgehoben, angenommen und der Fall abgewiesen werden. Für den Fall, dass er ohne Gegenstand bleibt oder aus irgendeinem Grund verschwindet oder der Fall aus diesen Gründen abgewiesen wird, wird die Hälfte der Gebühr geschrieben in diesem Tarif und in anderen Fällen in seiner Gesamtheit zuerkannt werden.
(2) Bislang wird der Antrag des Petenten an den Beamten oder die Entscheidung über die Ablehnung der Petitionsgebühr nicht beurteilt.
Mediation, Versöhnung und Löhne
ARTIKEL 16- (1) Die gemäß den Bestimmungen dieses Tarifs zu berechnenden Beträge im Falle von Anwaltsgebührenstreitigkeiten, die sich aus Schlichtungs-, Mediations-, Schlichtungs- und allen Arten von Vergleichsvereinbarungen in Artikel 1136/A des Gesetzes Nr. 35 ergeben, bilden die Mindestwerte des Vertragsanwaltshonorars.
(2) In Fällen, in denen Mediation eine Voraussetzung für Rechtsstreitigkeiten ist, gelten für die vom Anwalt während der Mediationsphase verfolgten Arbeiten die folgenden Bestimmungen:
a) Anwaltshonorar bei Werken, deren Gegenstand Geld ist oder mit Geld bewertet werden kann; Falls das Mediationsvertragsdokument als Ergebnis der Mediation unterzeichnet wird, wird es als ein Viertel der Gebühr bestimmt, die gemäß dem dritten Teil dieses Tarifs berechnet wird. Insofern wird die Anwaltsgebühr bei Mediationstätigkeiten mit einem Betrag bis zu 15.000,00 TL als ein Viertel der festen Gebühr in Unterabsatz (c) dieses Artikels festgelegt. Diese Gebühr darf jedoch die tatsächliche Forderung nicht übersteigen.
b) Anwaltshonorar für Arbeiten, bei denen es nicht um Geld geht oder nicht mit Geld bewertet werden kann; Falls das Mediationsvertragsdokument als Ergebnis der Mediation unterzeichnet wird, wird es als ein Viertel der im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs festgelegten Pauschalgebühr gemäß dem Gericht, bei dem der Fall verhandelt wird, festgelegt.
c) Falls die Mediationstätigkeit zu einer Streitigkeit führt, kann der Anwalt die 2.400,00 TL-Auszahlung beantragen. Diese Gebühr kann jedoch den tatsächlichen Eingang nicht übersteigen.
ç) Falls die Mediationstätigkeit zu Meinungsverschiedenheiten führt, wird der Mindestlohn, den der Klient an seinen Anwalt zu zahlen hat, falls die Partei den gleichen Anwalt erhält, nach diesem Tarif durch Abzug des von ihm gemäß Buchstabe c gezahlten Sonderlohns bestimmt.
Gebühren in Schiedsgerichtsbarkeit und Versicherung Schiedskommission
ARTIKEL 17- (1) Die Bestimmungen dieses Tarifs gelten für alle Arten von Prozesskostenhilfe, die vor dem Schiedsrichter geleistet werden.
(2) Versicherungsschiedskommissionen setzen bei der Festsetzung der Anwaltsgebühr die Anwaltsgebühr nach dem dritten Teil dieses Tarifs fest, soweit sie nicht niedriger ist als die für die Gerichte erster Instanz im zweiten Teil des zweiten Teils festgesetzte Gebühr Teil dieses Tarifs. Demjenigen, dessen Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, wird jedoch ein Fünftel der nach diesem Tarif berechneten Gebühr zuerkannt. Für Werke, deren Gegenstand nicht mit Geld bemessen werden kann, wird die für die Gerichte erster Instanz festgelegte Pauschalgebühr im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs festgelegt. Bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung wird jedoch ein Fünftel der Festgebühr zuerkannt. Die von den Versicherungsschiedskommissionen festgesetzte Anwaltsgebühr darf den akzeptierten oder abgelehnten Betrag nicht übersteigen.
(3) Gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung über das Schiedsgericht der Generaldirektion für Sport, veröffentlicht im Amtsblatt vom 2012 und Nummer 28187, entscheidet das Schiedsgericht über die festgesetzte Rechtsanwaltsgebühr für die vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten verhandelten Rechtssachen im zweiten Teil des zweiten Teils dieses Tarifs.
Gebühr für die Geschäftsverfolgung
ARTIKEL 18- (1) Geschäftsnachverfolgung gemäß diesem Tarif; Dies sind die Arbeiten und Transaktionen, die nach den Gesetzen vom Geschäftsinhaber oder dem Vertreter durchzuführen sind, um die Arbeiten und Transaktionen auszuführen, die nicht mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit zusammenhängen.
(2) Auch wenn die in diesem Tarif genannte Geschäftsfolgegebühr verschiedene Geschäfte umfasst, die von einer oder mehreren öffentlichen Ämtern, Institutionen oder Organisationen getätigt wurden, entspricht sie allen Prozesskostenhilfeleistungen bis zum Abschluss dieses Geschäfts.
Lohn in den Werken, gefolgt von dem Anwalt und den Prozessanwälten
ARTIKEL 19- (1) Dieser Tarif gilt auch für Fälle und Arbeiten, die von Rechtsanwälten durchgeführt werden.
(2) 1 / 4 der in diesem Tarif angegebenen Gebühr wird in dem Fall angewendet und arbeitet, gefolgt von den Case-Followern.
Gebühr für nicht schriftliche Arbeiten im Tarif
ARTIKEL 20- (1) Für Prozesskostenhilfe, die nicht in diesem Tarif aufgeführt ist, wird die Gebühr nach ähnlichen Arbeiten in diesem Tarif unter Berücksichtigung der Art der Arbeit bestimmt.
Anwendbarer Tarif
ARTIKEL 21 – (1) Bei der Festsetzung der Anwaltsgebühr wird der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prozesskostenhilfe oder des Urteils am Ende des Falles gültige Tarif zugrunde gelegt.
Laden Sie in Serie
ARTIKEL 22 – (1) Unabhängig davon, ob Serienfälle, die eine Art freiwilliger Rechtsstreit sind, Gegenstand eines separaten Rechtsstreits sind oder in einem Fall kombiniert werden, wird in Serienfällen bis zu insgesamt zehn Akten die volle Anwaltsgebühr für jeden Fall separat gezahlt, und in Seriensachen bis zu insgesamt fünfzig Akten, jede Akte 50 % der vollen Gebühr separat, 40 % der vollen Gebühr separat für jeden Fall in Seriensachen, die bis zu insgesamt hundert Akten eingereicht werden, und die volle Gebühr für jede Akte separat Fall in Serienfällen insgesamt mehr als hundert Fälle eingereicht werden 25 % der Anwaltsgebühr zuerkannt. Damit die Anwaltsgebühren in Fällen mit mündlicher Verhandlung auf diese Weise zuerkannt werden können, müssen alle mündlichen Verhandlungen über die Akte am selben Tag vor demselben Gericht stattfinden.
Gebühren bei vorsätzlichen oder unfairen Verfahren
ARTIKEL 23 – (1) Der böswillige Angeklagte oder die rechtswidrig prozessierende Partei kann zusätzlich zu den Prozesskosten zur Zahlung der gesamten oder eines Teils der mit dem Anwalt der anderen Partei vereinbarten Anwaltsgebühr verurteilt werden. Bei Streitigkeiten über die Höhe der Anwaltsgebühr oder wenn der Betrag vom Gericht für überhöht befunden wird, wird dieser Betrag direkt vom Gericht auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 1136 und dieses Tarifs festgesetzt.
Geltung
ARTIKEL 24- (1) Dieser Tarif tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Tariftabelle
Teil eins
Erster Teil – Gebühr für Prozesskostenhilfe außer Rechtsstreitigkeiten und Verfahren
Mündliche Beratung im Büro (bis zur ersten Stunde): | 1.200,00 TL |
Für jede weitere Stunde: | 700,00 TL |
Mündliche Beratung vor Ort (bis zur ersten Stunde): | 2.500,00 TL |
Für jede weitere Stunde: | 1.300,00 TL |
Für eine schriftliche Beratung (bis zur ersten Stunde): | 2.500,00 TL |
Für jede weitere Stunde: | 1.200,00 TL |
Beim Verfassen von Petitionen, Mitteilungen, Warnungen und Protesten aller Art: | 1.900,00 TL |
Vorbereitung von Verträgen und ähnlichen Dokumenten | |
a) Mietvertrag und dergleichen | 2.300,00 TL |
b) Vorbereitung von Dokumenten wie Satzung, Verordnungen, Erbschaftsabkommen, Testament und Gründungsdokumenten | 10.000,00 TL |
c) Satzung der Gesellschaft, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen usw. kommerzielle Verträge | 6.000,00 TL |
Zweiter Teil – Gebührenpflichtige Prozesskostenhilfe bei der Unternehmensverfolgung
Zur Nachverfolgung von Arbeiten, z. B. Dokumentieren einer Situation, Sammeln von Geld in der Zahlungsphase oder Extrahieren einer Instanz eines Dokuments | 2.000,00 TL |
a) für die Werke, die zur Geburt, Feststellung, Registrierung, Übertragung, Änderung, Beendigung oder zum Schutz eines Rechts durchgeführt werden | 3.200,00 TL |
b) Für jede Prozesskostenhilfe, die Banken, Finanzinstituten und dergleichen gewährt wird, die aufgrund von Verfahren wie Hypotheken und Transaktionen, einschließlich der Kündigung und Kündigung eines Rechts, fortlaufend vertraglich vereinbart werden. | 700,00 TL |
Für die Genehmigung der Satzung der juristischen Person, für die Erteilung von Lizenzen und Konzessionen im Zusammenhang mit den Werken dieser Händler, für die Übertragung der Werke und für die Anerkennung der türkischen Staatsbürgerschaft | 16.800,00 TL |
Für Steuerangelegenheiten | 6.800,00 TL |
Jobs in internationaler Gerichtsbarkeit | |
a) Wenn nicht hörend | 33.000,00 TL |
b) Wenn der Versuch ist | 57.600,00 TL |
c) Bei Jobs mit Geld wird die Gebühr vom dritten Teil des Tarifs bestimmt. | |
Provinzial- und Bezirksverbraucher-Schiedsgerichtsausschüsse, Gemüse und Obst im Fall vor den Schiedsgerichten werden in den Diensten präsentiert, die Gebühren werden gemäß dem dritten Teil des Tarifs berechnet. Gemäß dem dritten Teil der Arbeit wird jedoch nach dem Preis der Arbeit festgelegt, wenn der Preis unter der Sondergebühr liegt | 1.700,00 TL |
Dritter Teil – An Vertragsanwälte zu zahlende monatliche Gebühr Obligatorisch gemäß Artikel 35 des Rechtsanwaltsgesetzes
Baugenossenschaften | 5.500,00 TL |
Aktiengesellschaften | 8.300,00 TL |
Wenn die Anwaltsgebühr gemäß den Tarifen und den darauffolgenden Fällen berechnet wird und die Arbeit über der jährlichen Anwaltsgebühr liegt, wird der fehlende Betrag separat an den Rechtsanwalt gezahlt. |
Vierter Teil
Monatliche Gebühr des Anwalts zur Zahlung an Vertragsanwälte öffentlicher Einrichtungen und Institutionen sowie Privatpersonen und juristische Personen | 8.300,00 TL |
Wenn die Anwaltsgebühr gemäß den Tarifen und den darauffolgenden Fällen berechnet wird und die Arbeit über der jährlichen Anwaltsgebühr liegt, wird der fehlende Betrag separat an den Rechtsanwalt gezahlt. |
Zweiter Teil
Erster Teil – Zu zahlende Gebühr für Prozesskostenhilfe bei Gerichten, Vollstreckungs- und Konkursämtern und abhängig von der Festgebühr, auch wenn es sich um Geld handelt oder mit Geld bewertet werden kann
Im Falle der Nichtteilnahme in einem Rechtsstreit, der vorsorglichen Anordnung, den Vorsichtsmaßnahmen, der Feststellung von Beweismitteln, der Durchführung des Rücktritts, der Zahlung und der Hinterlegung der Arbeit zur Ermittlung von: | |
a) Wenn nicht hörend | 2.400,00 TL |
b) Wenn der Versuch ist | 3.000,00 TL |
Für die Weiterverfolgung der Arbeiten im Vertriebsbüro, um die Partnerschaft zu beenden | 3.900,00 TL |
Für die Abwicklung der Partnerschaft und der Rechtsstreitigkeiten | 8.900,00 TL |
Für die Verfahren und Arbeiten vor den Steuergerichten | |
a) Wenn nicht hörend | 5.500,00 TL |
b) Wenn der Versuch ist | 11.000,00 TL |
Zur Anpassung von Kreditraten oder Zinssätzen in Verbrauchergerichten | 4.600,00 TL |
Zweiter Teil – Zu entrichtende Gebühr für Prozesskostenhilfe in Gerichten und Vollstreckungs- und Konkursämtern, deren Gegenstand nicht monetär ist oder nicht monetär bewertet werden kann
Für das Follow-up zum Exekutivbüro | 1.800,00 TL |
Für Arbeitsplätze folgten Vollstreckungsgerichte | 2.100,00 TL |
Für Verfahren und Gerichtsverfahren vor den Exekutivgerichten | 3.400,00 TL |
Für Vollstreckungsverfahren zur Räumung | 3.700,00 TL |
Für die Strafverfahren vor den Exekutivgerichten | 2.800,00 TL |
Die Arbeiten folgten während der strafrechtlichen Ermittlungsphase | 2.800,00 TL |
Es folgten Gerichtsverfahren vor den Amtsgerichten | 5.500,00 TL |
Für strafrechtliche Verfolgung vor den Strafgerichtshofern für Frieden und Vollstreckung | 4.000,00 TL |
Für Fälle vor erstinstanzlichen Gerichten | 9.200,00 TL |
Für Fälle in Verbrauchergerichten gefolgt | 4.600,00 TL |
Für Klagen vor Gericht für geistige und gewerbliche Schutzrechte | 15.000,00 TL |
Für Klagen folgten schwere Strafgerichte | 17.400,00 TL |
Für Fälle, die in den Jugendgerichten gefolgt wurden | 8.700,00 TL |
Für Fälle, die in Jugendgerichtsverfahren verhandelt wurden | 17.400,00 TL |
Für Klagen, die in den Disziplinarausschüssen nach dem Militärgesetzbuch Nr. 1111 erhoben wurden, | 6.000,00 TL |
Für Fälle vor den Verwaltungs- und Steuergerichten | |
a) Wenn nicht hörend | 5.500,00 TL |
b) Wenn der Versuch ist | 11.000,00 TL |
Für die Weiterverfolgung der Arbeit der Landgerichte und der Regionalverwaltungsgerichte | |
a) Für erstinstanzlich gesehene Fälle | 8.900,00 TL |
a) Für Werke, die im Berufungsverfahren angehört werden | 5.500,00 TL |
b) Für Werke, die mehr als eine Anhörung durch Berufung oder andere Transaktionen haben, die die Anwesenheit eines Anwalts erfordern, wie z. B. Discovery. | 11.000,00 TL |
Für Gerichtsverfahren vor dem Rechnungshof | |
a) Wenn nicht hörend | 9.500,00 TL |
b) Wenn der Versuch ist | 17.800,00 TL |
Für Fälle in erster Instanz beim Obersten Berufungsgericht | 17.800,00 TL |
Für erstinstanzliche Fälle im Staatsrat | |
a) Wenn nicht hörend | 9.500,00 TL |
b) Wenn der Versuch ist | 19.000,00 TL |
Oberster Gerichtshof, Staatsrat und Rechnungshof | 8.400,00 TL |
Für Fälle vor dem Gerichtshof | 9.900,00 TL |
Für Fälle und Arbeiten vor dem Verfassungsgericht | |
a) Die als Oberster Gerichtshof bezeichneten Fälle | 34.700,00 TL |
b) individuelle Anwendung | |
Bei Non-Stop-Jobs | 9.900,00 TL |
Bei Probearbeiten | 19.800,00 TL |
c) Andere Klagen und Arbeiten | 20.400,00 TL |
Teil drei
An Justiz- und Konkursabteilungen zu entrichtende Gebühren sowie an Rechtsbeihilfen, die Geld oder Geld unterliegen
Zuerst für 100.000,00 TL | %16 |
Dann von 100.000,00 für TL | %15 |
Dann von 100.000,00 für TL | %14 |
Dann von 100.000,00 für TL | %11 |
Dann von 100.000,00 für TL | %8 |
Dann von 100.000,00 für TL | %5 |
Dann von 100.000,00 für TL | %3 |
Dann von 100.000,00 für TL | %2 |
Für mehr als 5.000.000,00 TL | %1 |