Gebührengesetz Nr. 492

Das Gebührengesetz Nr. 492 trat 1964 in Kraft, um die Verfahren und Grundsätze in Bezug auf Gebühren zu regeln. Ziel dieses Gesetzes ist es, bestimmte Geldbeträge, die von Steuern und Abgaben ausgenommen sind und keinen besonderen Gegenwert haben, als Einkünfte in der Staatskasse zu verbuchen.

Dem Gebührenrecht liegt der Grundsatz zugrunde, von den Leistungsempfängern öffentlicher Leistungen ein bestimmtes Entgelt zu verlangen und so zur Finanzierung öffentlicher Leistungen beizutragen. Im Rahmen des Gesetzes sind gebührenpflichtige Geschäfte und die Höhe der für diese Geschäfte zu erhebenden Gebühren festgelegt. Darüber hinaus sind auch Gebührenbefreiungen und Ausnahmen gesetzlich geregelt.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Gesetzestext und Artikelrezensionen.

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Gebührenrecht (Volltext)

Geltungsbereich des Gesetzes;

Artikel 1 - Die nach diesem Gesetz zu erhebenden Gebühren sind nachstehend aufgeführt;

  1. Gerichtsgebühren,
  2. Notargebühren,
  3. Steuerurteilsgebühren,
  4. Grundbuch- und Katastergebühren,
  5. Konsulargebühren,
  6. Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Befreiung von der Arbeitserlaubnis, Visum und Bescheinigungsgebühren des Außenministeriums,
  7. Schiffs- und Hafengebühren,
  8. Konzessions-, Lizenz- und Diplomgebühren,
  9. Verkehrsgebühren.

TEIL EINS; Gerichtsgebühren

ERSTER TEIL; Haftung

Thema;

Artikel 2 - Unter den Gerichtsverfahren unterliegen diejenigen, die in der Tarifnummer (1) dieses Gesetzes aufgeführt sind, den Gerichtsgebühren.

Für den Fall der Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten vor den Strafgerichten werden Gebühren nach Tarif Nr. (1) ohne Gerichtsgebühren erhoben.


Schiedsrichterentscheidungen;

Artikel 3 - Die Entscheidungs- und Urteilsgebühren werden aus den Anmerkungen des Gerichtspräsidenten oder des Richters erhoben, in denen angegeben wird, dass die Schiedsentscheidungen ausgeführt werden müssen, abhängig von der Art der Schiedsentscheidung.

Ebenso werden Gebühren aus ausländischen Schiedssprüchen und Fällen erhoben, die nach dem Gesetz durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden müssen.


Ausländische Gerichtsbeschlüsse;

Artikel 4 - Aus den Klagen zur Vollstreckung der von einem ausländischen Gericht erlassenen Urteile wird eine Gebühr gemäß dem Tarif (1) erhoben, der dem Wert, der Art und der Art der Bestimmung dieser Dekrete entspricht.


Verfahren der regionalen Verwaltungsgerichte und des Staatsrates;

Artikel 5 - Die Gebühren werden gemäß der Tarifnummer (1) für Fälle erhoben, die bei den regionalen Verwaltungsgerichten und dem Staatsrat eingereicht werden.

Für Transaktionen im Zusammenhang mit Steuern, Abgaben, Gebühren und ähnlichen finanziellen Verpflichtungen sowie damit verbundenen Erhöhungen und Strafen, die in die Zuständigkeit der regionalen Verwaltungsgerichte und des Staatsrates fallen, fallen jedoch Gebühren gemäß Tarif an Nr. 3).


Widerklagen und Intervention in Rechtsstreitigkeiten;

Artikel 6 - Gegenseitige Klagen sind kostenpflichtig sowie Einzelklagen.

Wenn die Person, die in den Fall eingreift, Rechtsmittel beantragt, ist sie verpflichtet, die Gebühr zu zahlen, die der Gebühr entspricht, die sie von der Partei erhalten hat, der sie beigetreten ist.


Einziehung von Gebühren;

Artikel 7 - Wenn die aus der Transaktion entfernte Datei nicht innerhalb der in der Zivilprozessordnung angegebenen Frist erneuert wird, hängt die Fähigkeit, den Fall zu sehen, von der Zahlung einer neuen Gebühr ab.


Aufhebung des Urteils;

Artikel 8 - Für die nach der Aufhebung eines Urteils zu erlassenden Urteile werden Entscheidungs- und Urteilsgebühren erhoben, als handele es sich um ein neues Urteil, und die vor dem aufgehobenen Urteil ergangenen Entscheidungs- und Urteilsgebühren werden von der Gebühr für das nachfolgende Urteil abgezogen.


Korrekturentscheidung;

Artikel 9 - Wenn das angefochtene Urteil nach Annahme des Antrags auf Änderung genehmigt wird, wird eine neue Gebühr erhoben, die der Gebühr entspricht, die aus dem angefochtenen Urteil erhoben wird.


Auslieferungsverfahren;

Artikel 10 - Klagen, die nach Annahme des Auslieferungsverfahrens stattfinden, sind wie neue Klagen gebührenpflichtig. Wenn die Person, die einen Rückerstattungsversuch beantragt, letztendlich gerechtfertigt ist, wird die zuvor berechnete Gebühr abgezogen.


Steuerzahler;

Artikel 11 - Zur Zahlung der Gerichtsgebühren ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der die Klage einreicht oder die Zahlung der gebührenpflichtigen Klage wünscht.

Die für das Konto des Betreuers zu erhebenden Gebühren werden vom Betreuer im Verhältnis zur betreuenden Person erhoben.

Die Gebühren für Transaktionen, die von Amts wegen ohne Aufforderung getätigt werden, werden, sofern nicht anders angegeben, von den Personen erhoben, deren Gunst genommen wurde.


Steuerzahler für Anhörungsgebühren;

Artikel 12 - Bei Zivil- und Handelsgerichten wird die Prozessgebühr von den Parteien erhoben, wenn die Hauptverhandlung auf Antrag und Zustimmung der Parteien vertagt wird, und von der Partei, die den Rechtsstreit verursacht hat, wenn sie mangels einer zuvor möglichen Aussetzung ausgesetzt wird Aktion.

In beiden Fällen wird die Sitzungsgebühr den Anwälten in Rechnung gestellt, wenn die untergeordneten Anwälte die Ursache verursacht haben.

Wird die dem Anwalt oder den Parteien in Rechnung gestellte Verhandlungsgebühr in den nächsten beiden Verhandlungen nicht bezahlt, wird sie verdoppelt. Wird die Gebühr nicht gezahlt, wird beschlossen, ein Memorandum an das Finanzministerium zu verfassen, um die Gebühr auf der Grundlage dieses Betrags einzuziehen.


ZWEITER TEIL; Ausnahmen und Befreiungen

Gebührenfreie Transaktionen;

Artikel 13 - Die folgenden Artikel sind von der Gebühr ausgeschlossen;

a) Klagen und Verfahren, deren Wert 50 neue türkische Lira nicht überschreitet (mit Ausnahme von Verfahren im Zusammenhang mit Handelsrechnungen),

b) Ernennung und Entlassung eines Vormunds, Annahme des Antrags auf Ablehnung des Richters und Entscheidungen der Berufung des Richters,

c) Klagen und Verfahren bezüglich Unterhaltszahlungen, die 100 neue türkische Lira nicht übersteigen. Bei Verfügungen, die Unterhaltszahlungen zugunsten mehrerer Personen gewähren, wird der Betrag, der zugunsten jeder Person gewährt wird, unabhängig berücksichtigt.

d) Mit den Entscheidungen der Inspektionsbehörden über die Berichtigung und Stornierung der Transaktionen, die aufgrund des Verschuldens der Vollstreckungs- und Insolvenzämter falsch getätigt wurden, sind die Transaktionen aufgrund dieser Stornierung oder Korrektur erneut durchzuführen.

e) von Amts wegen vorgenommene Korrekturen im Handelsregister,

f) Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden bezüglich der Bestrafung und Berufungsverfahren gegen diese Entscheidungen.

g) Buchhaltungsverfahren, die gemäß Artikel 270 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes durchzuführen sind,

h) Kopien der Entscheidung und anderer von den zuständigen Behörden angeforderter Dokumente,

i) Klagen und Rechtsbehelfe, die von Staatsanwälten im Namen der Öffentlichkeit bei Zivilgerichten eingereicht werden, sowie Rechtsbehelfsanträge gegen Entscheidungen von Strafgerichten,

j) Alle Transaktionen der im Gesamthaushalt enthaltenen Verwaltungen, die unter die Tarife 1 und 3 dieses Gesetzes fallen.

(Die zuständige Behörde entscheidet über die Erhebung der Gebühren, die für die oben genannten Transaktionen von der Gegenpartei zu berechnen sind, sofern die im Gesamthaushaltsplan enthaltenen Verwaltungen gerechtfertigt sind.)


Diejenigen, die von der Gebühr befreit sind;

Artikel 14 - Gefreite, Unteroffiziere und Unteroffiziere, deren Bedürfnisse vom Staat übernommen und bereitgestellt werden, sind von den Gebühren für Gerichtsverfahren befreit.


DRITTER TEIL; Gebührenbemessungen und -verhältnisse

Maßnahmen zur Gebührenerhebung;

Artikel 15 - Die Gerichtsgebühren werden aus den im Tarif Nr. (1) aufgeführten Transaktionen auf relativer Basis entsprechend dem Wertmaßstab und auf fester Basis entsprechend der Art und Art der Transaktion erhoben.


Wertbasis;

Artikel 16 - Bei gebührenpflichtigen Geschäften nach dem Wertmaßstab sind die im Tarif mit der Nummer (1) angeführten Werte maßgeblich. Der Wert der Immobilie wird in immobilienbezogenen Fällen wie Intervention, Eintragung und Aufhebung der Eigentumsurkunde berücksichtigt.

Werden Ansprüche wie Schadensersatz und Schadensersatz in Fällen erhoben, in denen es um dieselbe Immobilie geht, so wird die Gebühr auf der Grundlage des Wertes der Immobilie und der Höhe der beantragten Entschädigung und Entschädigung erhoben.

In Fällen, in denen eine Wertermittlung möglich ist, ist es zwingend erforderlich, den Wert in Klageanträgen anzugeben. Wird dies nicht nachgewiesen, entscheidet der Kläger. Im Falle einer Umgehung der Entdeckung wird die Petition nicht bearbeitet.

Für die als mangelhaft befundenen Werte gilt die Bestimmung des Artikels 30.


Wert in Räumungsfällen;

Artikel 17 - Bei der Evakuierung von Immobilien wird eine Entscheidungs- und Urteilsgebühr über die einjährige Mietgebühr erhoben, unabhängig davon, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht.


Entladung und Lieferung von Immobilien oder Schiffen;

Artikel 18 - Inkassogebühr im Vollstreckungsverfahren bezüglich der Räumung und Übergabe einer Immobilie oder eines Schiffes; Die Berechnung erfolgt auf Basis einer Jahresmiete bzw. eines nach diesem Zeitraum zu bemessenden Preises.


Lieferung beweglicher Sachen;

Artikel 19 - Inkassogebühr im Vollstreckungsverfahren bezüglich der Lieferung einer Immobilie; Der Wert der Sicherheit, der in der Ankündigung oder in der Aufforderung zur Nachverfolgung angegeben ist, wird über den Wert berechnet, der zu schätzen ist, wenn dieser nicht verfügbar ist.


Interesse an Vollstreckungsverfahren

Artikel 20 - Im Vollstreckungsverfahren werden nach dem Verfahren aufgelaufene Zinsen bei der Berechnung der Gebühr nicht berücksichtigt.


Anteil Mörtel

Artikel 21 - Die Gerichtsgebühren werden nach den in der Tarifnummer (1) aufgeführten Sätzen erhoben.


Verzicht auf den Fall, Annahme des Falles oder Vergleich

Artikel 22 – Wenn der Verzicht auf den Fall oder die Annahme des Falles oder die Einigung in der ersten Verhandlung des Verfahrens erfolgt, wird ein Drittel der Entscheidungs- und Urteilsgebühr erhoben, und wenn dies später geschieht, werden zwei Drittel erhoben.


Verzicht auf Vollstreckungsverfahren

Artikel 23 - Um im Protokoll zu vermerken, dass das Vollstreckungsverfahren aus irgendeinem Grund eingestellt wurde, wird die Hälfte der Inkassogebühr für den eingestellten Betrag eingezogen. Wird das beschlagnahmte Eigentum jedoch verkauft und in Bargeld umgewandelt und dann aufgegeben, wird die Inkassogebühr in voller Höhe eingezogen.


Höhe der Inkassogebühr für die Evakuierung und Lieferung von Immobilien oder Schiffen

Artikel 24 - Bei Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit der Räumung oder Lieferung von Immobilien oder Schiffen wird die Inkassogebühr in Höhe der Hälfte der im Tarif Nr. (1) genannten Beträge erhoben.


KAPITEL VIER; Zahlung der Gebühr

Bezahlverfahren

Artikel 25 - Die Gerichtsgebühren werden nach Erhalt bezahlt.


Ort der Zahlung

Artikel 26 - Die Gerichtsgebühren werden von dem Gericht oder der Behörde erhoben, die die gebührenpflichtigen Geschäfte durchführt.

Wenn die Gesetze eine gegenteilige Bestimmung enthalten, wird diese Bestimmung anstelle dieses Artikels angewendet.


Zahlungsfrist für Festgebühren

Artikel 27 - Die im Tarif unter (1) genannten festen Entgelte werden vor Durchführung der jeweiligen Transaktion in bar entrichtet.

Die Dinge, die aufgrund ihrer Art am Ende der Arbeiten berechnet und genommen werden sollten, werden innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Gebührenforderung bezahlt.

Wird die Gebühr nicht im Voraus oder nicht rechtzeitig entrichtet, können Folgetransaktionen erst nach Zahlung der Gebühr fortgesetzt werden.


Zahlungsfrist für die entsprechenden Gebühren

Artikel 28 - Die im Tarif mit der Nummer (1) aufgeführten entsprechenden Gebühren werden zu den folgenden Zeiten gezahlt.

a) Entscheidungs- und Urteilsgebühr,

Ein Viertel der Entscheidungs- und Urteilsgebühren wird im Voraus gezahlt, der Rest wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. In Fällen von materiellem und immateriellem Schadensersatz aufgrund von Tod und Körperverletzung wird jedoch der Satz der Vorschussgebühr in Höhe von einem Zwanzigstel angewendet. Die Nichtzahlung der verbleibenden Entscheidungs- und Urteilsgebühr stellt kein Hindernis für die Bekanntgabe der Entscheidung, die Weiterverfolgung und die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen dar.

b) Ausführungsgebühr,

Im Vollstreckungsverfahren wird die Inkassogebühr während der Zahlung der Forderung innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Forderung bezahlt, wenn die Zahlung nicht erfolgt.

Die Gebühr ergibt sich aus der Erfüllung der Ausführung.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch für Insolvenzgebühren, die auf der Grundlage des Wertes des Gegenstands erhoben werden.

c) Gebühren für Depot-, Buchführungs- und Erbschaftsangelegenheiten,

(1) Die im Abschnitt (D) der Tarifnummer genannten Kautions-, Buchhaltungs- und Erbschaftsgebühren sind innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung der Arbeiten zu entrichten.


Vorschussgebühr für außergerichtliche Verfahren

Artikel 29 - Bei Folgeanträgen, die nicht auf einem Urteil beruhen, werden fünf Promille der Forderungssumme im Voraus eingezogen.

Vorabgebühren werden mit dem tatsächlich einzuziehenden Honorar am Ende der Nachbetreuung verrechnet.

Ist der Gläubiger in einem Verfahren, das nicht auf einem Urteil beruht, gezwungen, das Gericht anzurufen, wird ihm die im Voraus erhobene Gebühr zurückerstattet. Oder es erfolgt auf Wunsch des Gläubigers eine Anrechnung auf die Gerichtskosten.


Gebühr für das zentrale Trackingsystem

ARTIKEL 29 / A - In Verfahren, die gemäß dem Gesetz über das Verfahren zur Einleitung von Verfahren für Geldforderungen aus dem Abonnementvertrag vom 6 mit der Nummer 12 durchgeführt werden, wird die Gebühr für das zentrale Verfolgungssystem im Voraus erhoben.

Für Vollstreckungsverfahren, die vor Beginn der Beschlagnahmephase über das zentrale Verfolgungssystem abgeschlossen werden, wird keine zusätzliche Vollstreckungsantrags- oder Inkassogebühr erhoben.

Kann das Vollstreckungsverfahren im Rahmen des Zentralen Strafverfolgungssystems nicht abgeschlossen werden oder wird die Verfolgung eingestellt, wird die erhobene Gebühr des Zentralen Strafverfolgungssystems nicht zurückerstattet. Wenn die abgeschlossene Nachverfolgung jedoch im Vollstreckungsamt fortgesetzt wird, wird der Betrag, der den Betrag der zum Zeitpunkt der Zahlung der erhobenen Central Tracking System-Gebühr gültigen Höhe der Vollstreckungsantragsgebühr übersteigt, mit der am Ende einzuziehenden Inkassogebühr verrechnet der Nachbereitung.


Zahlung der Gebühr auf Grundlage des als mangelhaft festgestellten Wertes

Artikel 30 - Wenn davon ausgegangen wird, dass der während der Verhandlung ermittelte Wert höher ist als der in der Petition angegebene Wert, wird die Verhandlung nur für diese Anhörung fortgesetzt und der Fall wird erst bei der folgenden Anhörung fortgesetzt, es sei denn, es werden Vorabentscheidungs- und Urteilsgebühren erhoben mit dem fehlenden Wert abgeschlossen. Die Bearbeitung der Akte innerhalb der in Artikel 409 der Zivilprozessordnung genannten Frist setzt die Zahlung der fehlenden Gebühr voraus.


Erstattung von Vorabentscheidungs- und Urteilsgebühren

Artikel 31 - Wenn sich herausstellt, dass die im Voraus erhobene Entscheidungs- und Urteilsgebühr höher ist als das, was am Ende der Arbeit zu zahlen ist, wird der Überschuss auf Anfrage zurückerstattet.


KAPITEL FÜNF; Sonstige Bestimmungen

Transaktionen, für die keine Gebühren gezahlt werden

Artikel 32 - Ein Folgeverfahren wird nicht durchgeführt, solange die aus dem gerichtlichen Verfahren zu erhebenden Gebühren nicht entrichtet sind. Zahlt die andere Partei jedoch die von der betreffenden Partei nicht gezahlten Gebühren, wird die Transaktion fortgesetzt und dieser Betrag wird im Urteil berücksichtigt, ohne dass es aufgrund des Verfahrens zu einem gesonderten Antrag kommt.


Verfolgung der Forderungen der Arbeitnehmer

Artikel 33 - Es werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die von den Arbeitsgerichten zugunsten der Arbeitnehmer festgestellten Rechte und Forderungen durchzusetzen, ohne dass von den Arbeitnehmern hierfür Gebühren erhoben werden. Wird der Arbeitnehmer rehabilitiert, werden diese Gebühren am Ende des Verfahrens berechnet und vom Schuldner eingezogen, ohne dass es eines gesonderten Urteils bedarf.


Reisekosten und Entschädigung

Artikel 34 - (AUFGEHOBENER ARTIKEL)


Kosten im Vollstreckungsverfahren durch Rechtshilfeersuchen

Artikel 35 - Wenn bei einem anderen Vollstreckungs- und Insolvenzamt die Durchführung einer Transaktion per Rechtshilfeersuchen beantragt wird, werden die mit diesen Transaktionen verbundenen Kosten an diese Stellen weitergeleitet.


Geld auf Banken und Schatztruhen einzahlen

Artikel 36 - Für die bei der Bank oder im Fonds einzuzahlenden Gelder werden von den betreffenden Parteien keine Kosten in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die Übermittlung des Geldes an den Gläubiger gehen zu Lasten des Gläubigers.

Wenn die betroffene Person nicht innerhalb von zehn Jahren nach Fälligkeit beantragt, das verdiente Geld zu erhalten, wird dieses Geld als Einkommen im Finanzministerium verbucht.


Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt

Artikel 37 - Gebühren, die von den in diesem Gesetz genannten Gebühren nicht fristgerecht gezahlt werden, werden von den zuständigen Gerichten und Ämtern innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ablauf der Frist dem Finanzamt des jeweiligen Ortes schriftlich mitgeteilt und die Gebühren werden von der Steuerbehörde eingezogen Finanzamt.

In dem Schreiben sind Art und Art der Gebühr, der Betrag, der Nachname und der Name des Steuerpflichtigen sowie die Adresse des letzten Wohnsitzes deutlich angegeben.


ZWEITER TEIL; Notargebühren

ERSTER TEIL; Haftung und Befreiung

Thema

Artikel 38 - Notargeschäfte nach der Tarifnummer (2) dieses Gesetzes unterliegen der Notargebührenpflicht. Bei gebührenpflichtigen Geschäften für Papiere mit einem bestimmten Preis, die in mehr als einer Ausfertigung ausgegeben werden, wird die Gebühr nur für eine Ausfertigung erhoben.

Für vertragliche Verpflichtungen wie Angebotsgebühr, Zeitrückgriff, Lohneinbehaltung oder Strafklausel wird keine Gebühr erhoben, es sei denn, sie unterliegen einem gesonderten Vertrag.

Für Gründungsgeschäfte von vom Präsidenten steuerfreien Stiftungen und Spenden an diese Stiftungen fallen keine Gebühren an.


Von den zuständigen Behörden angeforderte Kopien

Artikel 39 - In Angelegenheiten des öffentlichen Rechts wird für die von den zuständigen Behörden angeforderten Kopien kein Entgelt erhoben.


Steuerzahler

Artikel 40 - Wer die Durchführung des kostenpflichtigen Rechtsgeschäfts wünscht, ist zur Zahlung der Notargebühren verpflichtet.


ZWEITER TEIL; Gebührenbemessungen und -verhältnisse

Honorarmessungen

Artikel 41 - Die Notargebühren werden für die im Tarif mit der Nummer (2) aufgeführten Transaktionen auf relativer Basis entsprechend dem Wert oder Gewicht und auf einer festen Basis entsprechend der Art und Art der Transaktion erhoben.


Wertbasis

Artikel 42 - Bei wert- oder gewichtsabhängigen Geschäften sind die im Tarif unter (2) aufgeführten Werte bzw. Gewichte maßgeblich.

Es ist obligatorisch, in allen Arten von Verträgen, Rechnungen und Papieren, die sich auf den Kauf, Verkauf, die Verpflichtung und die Verpfändung von beweglichen und unbeweglichen Sachen beziehen, Wert zu zeigen. Diese Bestimmung gilt nicht für die Verpfändung von Gehaltsabrechnungen und Zusagen an öffentliche Verwaltungen zur Einhaltung der in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Regeln.


Wert in verschiedenen Transaktionen

Artikel 43 - Bei der Berechnung der im Tarif angeführten relativen Gebühren wird bei Abrechnungsgeschäften der vereinbarte Betrag, bei Pfandgeschäften die Pfandgebühr, bei Mietverträgen die Summe der Mietrückstellung entsprechend der Laufzeit im Vertrag und ggf. der Betrag einer Jahresmiete berücksichtigt Zeitraum ist nicht sicher, die Summe der gemäß dem Zeitraum im Dienstleistungsvertrag zu zahlenden Gebühr, die Höhe eines Jahreshonorars, wenn der Zeitraum nicht sicher ist, das Kapital Die Summe des in das Unternehmen investierten Kapitals Zugesagte zukünftige Investitionen werden erfasst und die Höhe des Jahreseinkommens wird als Grundlage für die Gebühr bei der Ermittlung des Einkommens herangezogen.

Eine Gebühr wird entsprechend der verbleibenden Zeitspanne bei der Übertragung und Beendigung des Leasingverhältnisses erhoben, nur der erhöhte Anteil an der Kapitalerhöhung und der aktuelle Betrag an der Kapitalbeteiligung.

Der Wert, der bei Kauf-, Verkaufs- und Verpflichtungstransaktionen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen anzugeben ist; Er darf nicht niedriger sein als der Versicherungsbasiswert, der vom Verband der türkischen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf der Grundlage von Typ, Marke, Modell, Typ und Alter des von der Transaktion betroffenen Fahrzeugs festgelegt wird und zum Zeitpunkt der Transaktion gültig ist. Mindestwert alter Fahrzeugmodelle, die nicht in den vom Verband türkischer Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erstellten Listen enthalten sind; Er wird ermittelt, indem für jedes Modelljahr ein Rabatt von 10 % auf den Wert gewährt wird, der für die ältesten Modelle der in der Liste aufgeführten Fahrzeuge ermittelt wurde. Die Werte von Fahrzeugen, die nicht in den vom Verband erstellten Listen aufgeführt sind, dürfen nicht niedriger sein als die Werte vergleichbarer Fahrzeuge. Die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung dieses Absatzes werden vom Ministerium für Finanzen und Zoll festgelegt.


Mehrere Personen, Unterschriften

Artikel 44 - Eine Person, die mehrere Personen vertritt, erfordert keine Erhöhung der Gebühr.

Wenn jedoch bei Transaktionen, bei denen die Beglaubigung aller Unterschriften gesetzlich vorgeschrieben ist, die Unterschrift durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet wird, wird die für die Beglaubigung der Unterschrift des Anwalts zu erhebende Gebühr mit der Anzahl der von ihm vertretenen Personen multipliziert.

Als Unterschrift gelten mehrere Unterschriften, die von den gemeinsam in einem Unternehmen tätigen Anwälten und den gemeinsamen Bürgen, die eine Schuld garantieren, auf ein Blatt Papier zu bringen sind.

Unterzeichnet der Vertreter jedoch aufgrund mehrerer Qualifikationen, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend der Anzahl seiner Qualifikationen. Wenn eine Person sowohl für sich selbst als auch für andere unterschreibt, werden gemäß den vorstehenden Absätzen gesonderte Gebühren für sich selbst und für andere erhoben.

Wenn mehr als eine Person für separate Arbeiten auf einem Blatt Papier unterschreibt, wird von jeder Person für den von ihnen unterzeichneten Teil eine separate Gebühr erhoben.


Anteil Mörtel

Artikel 45 - Die Notargebühren werden nach den im Tarif Nr. (2) genannten Sätzen erhoben.


Gemeinsam erledigte Arbeit

Artikel 46 - Werden verwandte Werke zusammen gefunden, wird eine Gebühr für die Arbeit erhoben, die die höchste Gebühr erfordert.


Mörtel in verschiedenen Verfahren

Artikel 47 - Im Falle einer Fristverlängerung und einer Verlängerung der Laufzeit wird die Hälfte der Gebühr erhoben, die sich aus dem ursprünglichen Schuldschein, Vertrag und den Originalpapieren ergibt.

Für den Fall, dass alle Arten von Schuldscheinen, Verträgen und Papieren, die einen bestimmten, beim Notar bearbeiteten Betrag enthalten, geändert werden, unterliegen die Schuldscheine, Verträge und Papiere, die mit der Änderung in Zusammenhang stehen, der gleichen Gebühr, basierend auf dem erhöhten Betrag.


DRITTER TEIL; Zahlung der Gebühr

Artikel 48 - (AUFGEHOBENER ARTIKEL)


Zahlungszeitpunkt

Artikel 49 - Die Notargebühren werden vor Abschluss der jeweiligen Transaktion in bar eingezogen.


KAPITEL VIER; Sonstige Bestimmungen

Sorumluluk

Artikel 50 - Wenn das Gericht aufgrund eines Verschuldens des Notars die Regelungs- und Beurkundungsverfahren für ungültig erklärt, ist der Notar verpflichtet, die von ihm erhaltenen Gebühren und Abgaben persönlich zu ersetzen.

Die Tatsache, dass die Gebühren und Entgelte entschädigt werden, hindert die betroffenen Personen nicht daran, im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen zusätzlichen Schaden und Verlust beim Notar zu verlangen.


An Notare zu zahlende Gebühren und Benediktgebühren

Artikel 51 - (AUFGEHOBENER ARTIKEL)


TEIL DREI; Gebühren der Steuerbehörde

ERSTER TEIL; Haftung

Thema

Artikel 52 - Unter den Steuerhoheitstransaktionen unterliegen diejenigen, die in der diesem Gesetz beigefügten Tarifnummer (3) aufgeführt sind, den Steuerhoheitsgebühren.


Steuerzahler

Artikel 53 - Steuerhoheitsgebühren werden von denjenigen gezahlt, die sich für die gebührenpflichtigen Transaktionen an die Finanzgerichte, regionalen Verwaltungsgerichte und den Staatsrat wenden.


ZWEITER TEIL; Messung, Zahlung und Rückerstattung der Gebühr

Honorarmessungen

Artikel 54 - Von den im Tarif Nr. (3) aufgeführten Transaktionen werden die Steuergebühren auf relativer Basis nach Maßgabe des Werts und auf fester Basis je nach Art und Art der Transaktion erhoben.


Zahlung der Gebühr

Artikel 55 - Zu den Steuerhoheitsgebühren gehört die Antragsgebühr, die bei Einreichung eines Antrags gegen Vorlage einer Quittung entrichtet wird.

Relative und feste Gebühren werden innerhalb von 1 Monat ab dem Datum der Benachrichtigung auf der Grundlage der Benachrichtigung an das zuständige Finanzamt gezahlt.


Rückerstattung der Gebühr

Artikel 56 - Wenn die regionalen Verwaltungsgerichte oder der Staatsrat zugunsten des Steuerzahlers entscheiden, werden die relativen und festen Gebühren, die aufgrund der endgültigen Entscheidungen der Finanzgerichte erhoben wurden (mit Ausnahme der Antragsgebühr), dem Steuerzahler innerhalb eines Jahres ab dem Datum zurückerstattet Mitteilung der rechtskräftigen Entscheidung oder Anrechnung auf die Steuerschuld auf Antrag.


VIERTER TEIL; Grundbuch- und Katastergebühren

ERSTER TEIL; Haftung

Thema

Artikel 57 - Für die in der Tarifnummer (4) dieses Gesetzes aufgeführten Grundbuch- und Katastertransaktionen fallen Eigentumsurkunden und Katastergebühren an.


Steuerzahler

Artikel 58 - Die im dem Gesetz beigefügten Tarif genannten Personen zahlen die Grundbuch- und Katastergebühren; Für im Tarif nicht aufgeführte Geschäfte sind, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, die nachfolgend aufgeführten Personen zur Zahlung verpflichtet.

a) Diejenigen, die Eigentum und dingliche Rechte außer Eigentum erwerben (Wenn es mehr als einen Erwerber gibt, zahlen sie die Gebühren im Verhältnis zu ihren Anteilen)

b) diejenigen, die die Hypothek in der Hypothekenfazilität aufgenommen haben,

c) diejenigen, deren Namen in Katasterwerken eingetragen sind,

d) diejenigen, die bei der Registrierung des bloßen Eigentums im Namen des Erben aufgrund der Erbschaft nacktes Eigentum haben,

e) Im Regressfall ist die Regresspartei,

f) Die Transaktionen, die zugunsten anderer Transaktionen als dieser getätigt wurden.


ZWEITER TEIL; Ausnahmen

Gebührenfreie Transaktionen

Artikel 59 - Die folgenden Transaktionen sind gebührenfrei;

a) Registrierung von Immobilien und anderen dinglichen Rechten, die von allgemeinen und besonderen Haushaltsverwaltungen, besonderen Provinzverwaltungen, Gemeinden und Dörfern erworben werden sollen, bemerkungspflichtige Transaktionen und deren Aufhebung,

b) Vereinigungen, die dem öffentlichen Interesse und den vom Präsidenten der Republik von der Steuer befreiten Stiftungen zugute kommen, die Registrierung und Anmerkung von Immobilien und anderen zu erwerbenden Grundrechten sowie die Registrierung und Anmerkung der Einrichtungen, die diesen Vereinigungen und Stiftungen gehören, und die später zu erwerbenden Immobilien und sonstigen realen Rechte sowie deren Aufhebung.

c) Korrektur von Fehlern, die vom Grundbuchamt und den Katasterverwaltungen ohne die Fehler der betroffenen Parteien vorgenommen werden müssen;

d) Kopien von Aufzeichnungen und Dokumenten, die von Gerichten, Vollzugs- und Insolvenzämtern und anderen amtlichen Ämtern angefordert werden müssen;

e) Registrierungen, Transaktionen, die die Annotation und Löschung von Immobilien erfordern, und andere reale Rechte, die von ausländischen Staaten für ihre diplomatischen oder konsularischen Bedürfnisse erworben werden müssen, sofern sie wechselseitig sind,

f) Registrierungen, Anmerkungen und Stornierungen von Anschaffungen für archäologische Forschungszwecke (Die Bedingungen für die Umsetzung dieser Ausnahmebestimmung werden vom Finanzministerium nach Stellungnahme des Ministeriums für nationale Bildung festgelegt und im Amtsblatt bekannt gegeben),

g) Registrierungen, Anmerkungen und Stornierungen bezüglich der gemäß Gesetz Nr. 7269 zu errichtenden Wohnhäuser, der gemäß Gesetz Nr. 4753 getätigten Anschaffungen und der unter Verwendung der Darlehen der TC Ziraat Bank gemäß Gesetz Nr. 3202 errichteten Tierheime das Gesetz Nr. XNUMX,

h) In Gebieten, in denen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Brände auftreten (diese Regionen werden gemeinsam vom Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau und Siedlung festgelegt), werden die Gebäude innerhalb von maximal fünf Jahren auf dem Grundstück errichtet oder dem Gebäude hinzugefügt das Jahr nach dem Jahr dieser Katastrophen, unabhängige Registrierung, Annotation und Stornierung für Abteilungen oder Stockwerke,

i) Immobilien, die zu diesem Zweck von juristischen Personen erworben wurden, die über eine von der staatlichen Planungsorganisation ausgestellte Anreizbescheinigung für den Bau von Werften verfügen, sowie Registrierungen, Anmerkungen und Abbrüche von Gebäuden, die an diesen Orten durch Bauen oder Hinzufügen zum Gebäude errichtet wurden

j) Übertragung und Übertragung von Immobilien, die gemäß den Buchstaben a, e und f erworben wurden, in irgendeiner Weise an Dritte,

k) Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung und dem Erwerb von Immobilien, die von den in der Organisation für körperliches Training eingebundenen Vereinen als Kapital an Aktiengesellschaften angelegt wurden, die sich ausschließlich mit dem Sport befassen, sowie der an diese Unternehmen übertragenen Immobilien.

l) Hypotheken im Zusammenhang mit den Darlehen, die im Rahmen des zusätzlichen Artikels 2985 des Massenwohnungsgesetzes Nr. 10.5.1990 mit dem Gesetz Nr. 3645 vom 06.06.2008 (GEÄNDERTE ERKLÄRUNG RGT: 26898 RG NR.: 5766 WIEDERHOLTES GESETZ) gewährt werden sollen Nr.: 11/1) (CODE 2) und Eintragung dieser Häuser in der Eigentumsurkunde im Namen der rechtmäßigen Eigentümer.

m) Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung und dem Erwerb von registrierten unbeweglichen Kulturgütern im Rahmen des Gesetzes zum Schutz von Kultur- und Naturgütern Nr. 2863.

n) Unterteilung, Aufteilung oder Zusammenlegung von Immobilien in organisierten Industriezonen, Freizonen, Industriezonen, Technologieentwicklungszonen und Industriestandorten, meldepflichtige Transaktionen aufgrund der Zuteilung von Grundstücken in den genannten Regionen sowie deren Übertragung und Übertragung Grundstücke und die darauf errichteten Gebäude an die zugewiesene Person. Registrierungsverfahren und Rasseänderungsverfahren.

o) Hypothekentransaktionen, die von Immobilienfinanzierungsinstituten und Hypothekenfinanzierungsinstituten im Rahmen der Immobilienfinanzierung im Sinne von Artikel 2499/A des Kapitalmarktgesetzes Nr. 38 durchgeführt werden sollen,

p) Bei Finanzierungsleasing-Transaktionen, die im Rahmen des Gesetzes über Finanzleasing-, Factoring- und Finanzierungsgesellschaften Nr. 21 vom 11 getätigt werden, erfolgt die Übertragung der gemieteten Immobilie an den Mieter am Ende der Laufzeit des Finanzierungsleasings Vereinbarung.

r) (AUFGEHOBENE KLAUSEL)

Zusätzlich zu den oben genannten Ausnahmen sind die Bestimmungen zu Ausnahmen und Ausnahmen in Sondergesetzen vorbehalten.


DRITTER TEIL; Gebührenbemessungen und -verhältnisse

Honorarmessungen

Artikel 60 - Von den im Tarif Nr. (4) aufgeführten Transaktionen werden Grundbuch- und Katastergebühren auf relativer oder fester Basis erhoben, je nach Art und Charakter der Transaktionen.


Wertbasis

Artikel 61 - Bei gebührenpflichtigen Geschäften nach dem Wertmaßstab sind die im Tarif unter Ziffer (4) aufgeführten Werte maßgeblich.


Hypothekenimmobilien

Artikel 62 - Bei der Schenkung einer verpfändeten Immobilie wird der Restbetrag der Pfandschuld vom Schätzwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung abgezogen.


Registrierter Wert, Grundsteuerwert

Artikel 63 - Der in diesem Gesetz erwähnte Begriff „eingetragener Wert“ oder „Grundsteuerwert“; Es bezieht sich auf den Steuerwert, der gemäß Artikel 1319 des Immobiliensteuergesetzes Nr. 29 ermittelt wird.

Bei Immobilientransfers und -akquisitionen wird die Eigentumsurkunde und die Katastergebühr über die angegebenen Transfer- und Akquisitionskosten berechnet, nicht unter dem Grundsteuerwert.

Bei Immobilientransfers und -akquisitionen mit Bauleistung wird die Gebühr über die gesamten Transfer- und Akquisitionskosten berechnet.

Wird nach der Urkundentransaktion festgestellt, dass die Gebühr zu einem Wert gezahlt wird, der unter dem Grundsteuerwert liegt, oder der angegebene Übertragungs- und Erwerbspreis nicht die tatsächliche Situation widerspiegelt, wird die der Differenz entsprechende Gebühr entweder als Nachschub oder als Gebühr erhoben von Amts wegen. Für die auf diese Weise festzulegenden Grundbuch- und Katastergebühren wird die im Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 festgelegte Steuerverluststrafe in Höhe von 25% angewendet. Aufgrund der Entscheidungen der Anerkennungskommission kann keine Bewertung gemäß diesem Absatz vorgenommen werden.

Steuerbasisfraktionen bis zu 10 neue türkische Lira werden bei der Berechnung der Gebühr nicht berücksichtigt.

Das Finanzministerium ist befugt, die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung dieses Artikels festzulegen.


Anteil Mörtel

Artikel 64 - Grundbuch- und Katastergebühren werden gemäß den Sätzen erhoben, die im Tarif mit der Nummer (4) aufgeführt sind.

Wenn verschiedene Transaktionen gleichzeitig ausgeführt werden, fallen für jede Transaktion separate Gebühren an. Bisher wird die Bestimmung dieses Absatzes nicht in Zuteilungen von Abteilungen angewendet.

Bei der Berechnung der Gebühren für bloßes Eigentum und Nießbrauchsrechte wird ein Drittel des eingetragenen Wertes dem bloßen Eigentum und zwei Drittel dem Nießbrauchsrecht zugerechnet.


Korrekturgebühr

Artikel 65 - Für die Eintragung von Gebäuden und anderen Einrichtungen, die auf im Grundbuch eingetragenen Grundstücken umgebaut werden sollen, sowie für Änderungen der Qualifikationen wird eine Korrekturgebühr erhoben.


KAPITEL VIER; Zahlung der Gebühr

Bezahlverfahren

Artikel 66 - Eigentumsurkunde und Katastergebühren werden gegen Quittung bezahlt.

Das Finanzministerium ist befugt, die Form dieser zu regeln.


Ort der Zahlung

Artikel 67 - Eigentumsurkunden- und Katastergebühren werden an das Finanzamt des Ortes gezahlt, an dem die Transaktion durchgeführt wird. Mit Genehmigung des Finanzministeriums können sie auch von relevanten Organisationen eingezogen werden.


Zahlungsfrist für Kataster- und Eigentumsurkundengebühren

Artikel 68 - Kataster- und Grundbuchgebühren werden innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gezahlt (im Streitfall ab Beginn des Monats, der auf die Rechtskraft des Urteils folgt).

Alle Gebühren, die in den teilnehmenden Liegenschaften anfallen, werden vom Sheriff de facto im Besitz dieser Immobilie und, falls tatsächlich mehr als ein Sherius tatsächlich im Besitz ist, von einem von ihnen eingezogen, sofern das Recht auf Rückgriff auf andere Sherics vorbehalten ist.

Wenn jedoch die Immobilie mit Kataster und Eigentumsurkunde innerhalb dieser Frist im Umlauf ist, wird die Gebühr vor der Registrierung im Namen des neuen Eigentümers gezahlt.

Die Bestimmungen des Artikels 71 des Grundbuchgesetzes bleiben vorbehalten.


KAPITEL FÜNF; Sonstige Bestimmungen

Garantie des Honorars

Artikel 69 - Für Immobilien, die gemäß dem Grundbuchgesetz erworben und im Grundbuch eingetragen wurden, sind Katastergebühren garantiert, die bei einem Eigentümerwechsel auch vom neuen Eigentümer eingezogen werden.


Einzureichende Listen und Verantwortung

Artikel 69 Duplikat – Die Grundbuch- und Katasterverwaltungen müssen den Namen und die Anschrift des Übertragenden und des Erwerbers, den Wert und die Eigenschaften der Immobilie als Grundlage für die Gebühr sowie eine Kopie der von Notaren erstellten oder beglaubigten Eigentumsübertragungsverträge übermitteln. zusammen mit den Listen, deren Form und Inhalt vom Finanzministerium festgelegt werden, ab Beginn des Monats nach dem Datum der Transaktion. Sie sind verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb von 15 Tagen zu benachrichtigen.

Wer seiner Meldepflicht gemäß diesem Gesetz nicht nachkommt, wird mit den in Artikel 213 Absätze 150, 1 und 2 des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 3 genannten Strafen belegt.

Gemeinden und die zuständigen Beamten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und Siedlungen sind verpflichtet, Dokumente anzufordern, aus denen hervorgeht, dass die erforderliche Gebühr entrichtet wurde, bevor sie die Baugenehmigung (Belegungsbescheinigung) für das Grundstück, das Grundstück oder die auf dem Grundstück rekonstruierten Gebäude ausstellen.


Vertragsabschluss außerhalb der Wohnung

Artikel 70 - Für den Fall, dass die Grundbuchbeamten auf Verlangen das Büro verlassen, um Grundbuchhandlungen wie die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechts vorzunehmen, werden 2/3 der vorübergehenden Dienstreisevergütung, die der Beamte ersten Grades erhält, in den Vermögensfonds eingezahlt Entschädigung. Nach Abschluss der Aufgabe wird die Hälfte dieses Betrags als Einkommen an die Staatskasse verbucht. Die andere Hälfte wird als Entschädigung an die zuständigen Beamten gemäß den Grundsätzen verteilt, die in der von der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster auszuarbeitenden Verordnung festgelegt sind. Entscheidet sich die Person, nicht zum gewünschten Ziel zu reisen, wird das aus dem Treuhandkonto erhaltene Geld an die betreffende Person zurückerstattet. Die Bereitstellung der üblichen Transportmittel obliegt den Unternehmern.

Im Falle einer Befreiung von Arbeiten wie Zuteilung, Aufteilung, Fläche usw. werden den zuständigen Beamten Reisekosten gemäß den Bestimmungen des Reisekostengesetzes gewährt.


FÜNFTE; Konsulargebühren

ERSTER TEIL; Haftung

Thema

Artikel 71 - Unter den konsularischen Transaktionen, die von den regulären Konsulaten und Honorarkonsulaten der Republik Türkei durchgeführt werden müssen, fallen für diejenigen, die in der diesem Gesetz beigefügten Tarifnummer (5) aufgeführt sind, Konsulargebühren an. Unter den konsularischen Transaktionen, die von den regulären Konsulaten und Honorarkonsulaten ausländischer Staaten, die die Interessen der Türkei wahrnehmen, durchgeführt werden sollen, unterliegen die im vorstehenden Absatz genannten auch konsularischen Gebühren, sofern dieser Staat sie akzeptiert.


Notaroperationen durch Konsuln

Artikel 72 - Bei notariellen Geschäften, die von Konsuln durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen des Notargebührengesetzes.


Steuerzahler

Artikel 73 - Wer die Durchführung der gebührenpflichtigen Transaktion wünscht, ist zur Zahlung der Konsulargebühren verpflichtet.


ZWEITER TEIL; Ausnahmen

Gebührenfreie Transaktionen

Artikel 74 - Die folgenden Fächer sind vom Unterricht befreit;

a) Transaktionen, die sich auf diejenigen beziehen, die zur Behandlung ins Ausland gehen,

b) Studierende, die sich zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken im Ausland aufhalten, Mitglieder der Großen Nationalversammlung der Türkei, der Präsident, Vizepräsidenten und Minister, Militär- und Ziviloffiziere, Offiziere und Gefreite sowie türkische Besatzungsmitglieder, die im offiziellen Dienst gestorben sind oder aufgrund der Einsendung zur Behandlung oder zum Luftaustausch durch den Staat. Alle Transaktionen im Zusammenhang mit ihren Nachlässen,

c) Angaben zu Geburt und Tod,

d) Ausstellung oder Genehmigung aller Arten von Papieren im Zusammenhang mit militärischen Transaktionen, die unter die Autorität der Konsulate fallen,

e) Die von den Konsulaten auszustellen und zu genehmigenden Papiere, die als Inspektoren an Orten arbeiten, an denen es keine studentische Aufsicht gibt.

f) Zuschussbescheinigungen, die von den Konsulaten für Waren, Materialien, Werkzeuge und Ausrüstung ausgestellt werden, die als Zuschüsse an Institutionen und Organisationen in der Türkei gesendet werden sollen.


DRITTER TEIL; Gebührenbemessungen und -verhältnisse

Honorarmessungen

Artikel 75 - Die Konsulargebühren werden von den im Tarif Nr. (5) aufgeführten Transaktionen relativ nach Wert oder Gewicht und pauschal nach Art und Art der Transaktion erhoben.


Anteil Mörtel

Artikel 76 - Konsulargebühren werden gemäß den in der Tarifnummer (5) aufgeführten Sätzen erhoben.

Bei den von den Konsuln durchzuführenden Notargeschäften gelten die im Tarif (2) angegebenen Sätze.


KAPITEL VIER; Zahlung der Gebühr

Bezahlverfahren

Artikel 77 - Konsulargebühren werden gegen Quittung bezahlt.


Zahlungszeitpunkt

Artikel 78 - Konsulargebühren werden im Voraus vor Abschluss der jeweiligen Transaktion bezahlt.


Berechnung der in Fremdwährung zu erhebenden Gebühren

Artikel 79 - Konsulargebühren und Gebühren für alle Arten von Transaktionen, die von den aktiven Konsulaten und Honorarkonsulaten der Republik Türkei durchgeführt werden, werden gemäß den vom Ministerium für Finanzen und Zoll festgelegten und bekannt gegebenen Wechselkursen und unter Anwendung eines Präzedenzfalls für die damit verbundenen Tarife berechnet und eingezogen diese Transaktionen einzeln oder zusammen.


KAPITEL FÜNF; Sonstige Bestimmungen

Behörde des Außenministeriums

Artikel 80 - Wenn die von den Konsulaten ausländischer Staaten von Türken erhobenen Konsulargebühren die in den Tarifen (2) und (5) genannten Gebühren übersteigen, ist das Außenministerium berechtigt, von den Staatsangehörigen dieser Staaten Konsulargebühren in gleicher Höhe zu erheben als wechselseitiges Maß.


Notwendige Ausgaben

Artikel 81 - Zusätzlich zu den nach dem Gesetz zu erhebenden Gebühren werden Auslagen, die für gebührenpflichtige Geschäfte erforderlich sind, wie z. B. Pfändungsgebühren, Schiedsrichter, Vergleiche, Sachverständige, Reisekostenerstattungen usw., von den betreffenden Parteien im Voraus bezahlt.

Die Post- und Kommunikationsgebühren, die als obligatorische Kosten für konsularische Transaktionen in Botschaften und Konsulaten zu entrichten sind, werden von den Außen- und Finanzministerien unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten jedes Landes gemeinsam festgelegt. Der nicht ausgegebene Teil dieser erhaltenen Beträge wird an die betroffene Person zurückerstattet. Diejenigen, die erst zum Ende des Geschäftsjahres an die betreffende Person zurückgegeben werden können, werden als Einkommen im Budget erfasst.

Für Schreibwaren oder andere Bürokosten wird nichts unter dem Namen Kosten genommen.


Zuordnung der Gebühren zu den Konsularkosten

Artikel 82 - Die Ministerien für Finanzen und Auswärtige Angelegenheiten entscheiden gemeinsam darüber, ob der aus den Konsulargebühren einzuziehende Betrag von den Konsularkosten abgezogen oder an eine andere Auslandsvertretung weitergeleitet oder in das Land zurückgebracht wird.


TEIL SECHS; Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Befreiung von der Arbeitserlaubnis, Visum und Bescheinigungsgebühren des Außenministeriums

ERSTER TEIL; Haftung

Thema

Artikel 83 - Für den Reisepass, die Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitserlaubnis, die Befreiung von der Arbeitserlaubnis, das Visum und die Zertifizierungsverfahren des Außenministeriums fallen Gebühren an, die in der Tarifnummer (6) dieses Gesetzes aufgeführt sind.


Steuerzahler

Artikel 84 - Pass-, Aufenthaltserlaubnis-, Arbeitserlaubnis-, Arbeitserlaubnisbefreiungs- und Bescheinigungsgebühren sind von Personen zu entrichten, die die Durchführung der gebührenpflichtigen Transaktion wünschen.


ZWEITER TEIL; Ausnahmen und Befreiungen

Gebührenfreie Transaktionen

Artikel 85 - Die folgenden gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes ausgestellten Reisepässe, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungsbefreiungen und Bescheinigungsverfahren sind von Gebühren befreit;

a) Diplomatenpässe, Sonderpässe und Dienstpässe,

b) Reisepässe, die denjenigen ausgestellt werden, die ausschließlich zu Bildungszwecken ins Ausland reisen, sowohl beim Verlassen der Türkei als auch bis zum Abschluss ihrer Ausbildung im Ausland,

c) Reisepässe, die von den Konsulaten der Republik Türkei an türkische Staatsbürger ausgestellt werden, die nachweislich im Ausland arm sind, die ausschließlich für ihre Rückreise in die Türkei gültig sind und innerhalb von maximal drei Monaten ab dem Datum verwendet werden müssen der Ausgabe,

d) Die Kulturreisen für die Türkei, mit einer festen, wo kommerzielle oder Natur soziale Vorteile gewährleisten, das Bildungsministerium in der Genehmigung nach den wissenschaftlichen Ansichten oder im Ausland zu machen, Sportkontakt und Wettbewerb werden Chargen Reise zu machen besuchen Sie die Lehrer, Schüler und Sportler Pass wird gegeben und,

e) Beglaubigung der von türkischen Konsulaten im Ausland ausgestellten oder genehmigten Dokumente durch das Außenministerium,

f) Aufenthaltsgenehmigungen für Mitarbeiter ausländischer Konsulate in der Türkei und für Ausländer, die bei den Beamten dieser Konsulate wohnen (sofern dies auf Gegenseitigkeit beruht).

g) Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und Befreiungen von der Arbeitsgenehmigung werden Staatsangehörigen der vom Außenministerium bestimmten Länder unter Berücksichtigung des Gegenseitigkeitsprinzips erteilt.

h) Reisepässe für Personen, die sich in Ausbildung befinden und unter 25 Jahre alt sind.


Diejenigen, die von Gebühren befreit sind

Artikel 86 - Von den Passgebühren sind Reisepässe befreit, die nur für die Dauer von zwei Jahren an Arbeitnehmer ausgestellt werden, die über die Agentur für Arbeit ins Ausland gehen, um dort zu arbeiten, und diejenigen, die in den Begleitdokumenten dieser Pässe registriert sind oder innerhalb desselben Zeitraums registriert werden.


Artikel 87 - Visa werden kostenlos an diejenigen erteilt, die durch die Türkei reisen, um nationale oder internationale Festivals und Festivals für Geschichte, Kultur und bildende Kunst, Sportwettkämpfe, Kongresse und Konferenzen, Ausstellungen und Messen oder internationale Shows der gleichen Art zu besuchen oder daran teilzunehmen wird in die Türkei kommen oder in anderen Ländern stattfinden.

Wer zu touristischen Behandlungen oder zum Luftaustausch an vom Präsidenten bestimmte Orte kommt, erhält unter den festgelegten Bedingungen ebenfalls ein gebührenfreies Visum.

In diesem Artikel geschriebene Einreisevisa tragen den (Touristen-) Stempel.


Artikel 88 - Für folgende Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis gebührenfrei erteilt:

a) Schüler, die an türkischen Schulen oder Fakultäten studieren,

b) Reporter ausschließlich für Presse- und Rundfunkorganisationen,

c) Professoren und Sachverständige des Staates, der Sonderverwaltungen der Provinzen, der Gemeinden, der staatlichen Wirtschaftsunternehmen und ihrer angegliederten amtlichen Einrichtungen sowie ihrer Ehepartner und Kinder, die keine Arbeit haben;

d) die Armen, von denen die zuständigen Behörden annehmen, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen, da ihre finanzielle Situation schlecht ist,

e) Ausländer türkischer Herkunft, die mit der türkischen Kultur verbunden sind.

f) Wer über eine langfristige Aufenthaltserlaubnis verfügt,

g) Diejenigen, die Opfer von Menschenhandelskriminalität sind.

h) Personen, die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eine Arbeitserlaubnis oder eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis haben.

i) Ausländer, die eine Türkiskarte besitzen, und ihre ausländischen Ehepartner sowie deren minderjährige oder unterhaltsberechtigte ausländische Kinder.


DRITTER TEIL; Gebührenbemessungen und -verhältnisse

Abmessungen des Mörtels

Artikel 89 - Pass-, Aufenthaltserlaubnis-, Arbeitserlaubnis-, Arbeitserlaubnisbefreiungs- und Bescheinigungsgebühren werden je nach Art und Art der Transaktion pauschal aus den im Tarif Nr. (6) aufgeführten Transaktionen erhoben.


Rückforderung der Gebühren

Artikel 90 - Für Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungsbefreiungen, die aufgrund ihres Ablaufs erneuert werden, wird die volle Gebühr erhoben. Für die Erneuerung verlorener Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungsbefreiungen wird eine halbe Gebühr erhoben.


Halbe Gebühr für Aufenthaltsgenehmigungen;

Artikel 91 - Die Hälfte der Hauptgebühr wird aus den Aufenthaltstiteln erhoben, die für Kinder unter 18 Jahren ausgestellt werden.


Behörde des Außenministeriums

Artikel 92 - Das genannte Ministerium ist berechtigt, die vom Außenministerium für die Staatsangehörigen einiger Staaten zu erhebenden Beglaubigungsgebühren im Gegenzug zu erhöhen und bei Bedarf auf den Grundbetrag zu senken.


KAPITEL VIER; Zahlung der Gebühr

Bezahlverfahren

Artikel 93 - Die Gebühren für Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Befreiung von der Arbeitserlaubnis, Visum und Bescheinigung des Außenministeriums werden gegen eine Quittung oder durch Anbringen eines gedruckten Stempels eingezogen.


Zahlungszeitpunkt

Artikel 94 - Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Befreiung von der Arbeitserlaubnis und Bescheinigungsgebühren werden im Voraus erhoben.


TEIL SIEBEN; Schiffs- und Hafengebühren

ERSTER TEIL; Haftung

Thema

Artikel 95 - Für die im Tarif Nr. (7) dieses Gesetzes aufgeführten Schiffs- und Hafengeschäfte fallen Schiffs- und Hafengebühren an.


Schiffe im Bau

Artikel 96 - Registrierungsverfahren für im Bau befindliche Schiffe sind ebenso gebührenpflichtig wie Schiffsregistergeschäfte.

Für die Transaktionen, die vor der Registrierung eines im Register registrierten Schiffes für die im Bau befindlichen Schiffe getätigt wurden und einer Gebühr unterliegen, wird jedoch keine zusätzliche Gebühr erhoben.


Steuerzahler

Artikel 97 - Schiffs- und Hafengebühren werden von folgenden Personen bezahlt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben:

a) Diejenigen, die das Eigentumsrecht erworben haben (Wenn die Personen, die den Erwerb erworben haben, mehr als eine Person sind, zahlen sie die Gebühren im Verhältnis zu ihren Anteilen).

b) Aufnahme von Hypotheken in Hypotheken,

c) Die Transaktionen, die zugunsten anderer Transaktionen als dieser getätigt wurden.


ZWEITER TEIL; Ausnahmen

Gebührenfreie Transaktionen

Artikel 98 - Die folgenden Artikel sind von der Gebühr ausgeschlossen;

a) Korrekturen in Bezug auf Fehler, die von Schiffsregistraren ohne die Fehler der Betroffenen gemacht wurden, und Kopien, die von Gerichten, Vollzugs- und Insolvenzämtern und anderen amtlichen Ämtern angefordert werden müssen;

b) Seetüchtigkeitszeugnisse für Handelsschiffe, die den Hafen aufgrund höherer Gewalt besuchen, sowie für nationale Fisch- und Schwammschiffe mit spezieller Ausrüstung wie Fischerei, Pool und Lager, sofern sie für die Fischerei aller Art verwendet werden.

c) Seetüchtigkeitszeugnisse für Touristenschiffe, die Touristen befördern und keine anderen kommerziellen Geschäfte tätigen, sowie für Schiffe, die zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden.


DRITTER TEIL; Gebührenbemessung und -verhältnis

Honorarmessungen

Artikel 99 - Von den im Tarif Nr. (7) aufgeführten Geschäften werden Schiffs- und Hafengebühren relativ nach Wert bzw. Gewicht und pauschal nach Art und Beschaffenheit des Geschäftes erhoben.


Wertbasis

Artikel 100 - Bei wert- und gewichtspflichtigen Geschäften sind die im Tarif Nr. (7) genannten Werte und Gewichte maßgeblich.


Anteil Mörtel

Artikel 101 - Schiffs- und Hafengebühren werden gemäß den in der Tarifnummer (7) aufgeführten Sätzen erhoben. Werden mehrere Transaktionen gleichzeitig durchgeführt, wird für jede Transaktion eine gesonderte Gebühr erhoben.


Ermäßigung auf die Gebühr für die Verkehrssicherheitsbescheinigung

Artikel 102 - Handelsschiffen, die regelmäßig zwischen türkischen Häfen verkehren, wird bei ihrer Abfahrt die volle Seetüchtigkeitsbescheinigungsgebühr berechnet, 1/5 für die Häfen und Anlegestellen, an denen sie bis zu ihrer Rückkehr anlegen, und 1/5 für Handelsschiffe, die keine Handelsgeschäfte tätigen.


Ermäßigung auf die Gebühr für die Seetüchtigkeitsbescheinigung

Artikel 103 - Wird ein Zertifikat von international anerkannten Schiffsklassifizierungsstellen eingeholt und wurde eine gesonderte Prüfung nicht oder nur teilweise durchgeführt, wird die Gebühr für das Seetüchtigkeitszeugnis in Höhe des halben Satzes erhoben.


Rabatt auf die Gebühren für die Messdokumentation

Artikel 104 - Für Änderungen oder den Austausch von Maschinen auf dem Schiff wird eine Gebühr von 1/3 von den einzureichenden Vermessungsunterlagen erhoben.


Rabatt auf die Zertifizierungsgebühr

Artikel 105 - Für ausgestellte Schiffszeugnisse wegen Ersatz oder Verlust wird eine Gebühr in Höhe von 1/5 des im Tarif ausgewiesenen Betrages erhoben.


KAPITEL VIER; Zahlung der Gebühr

Bezahlverfahren

Artikel 106 - Schiffs- und Hafengebühren werden gegen Quittung bezahlt.


Zahlungszeitpunkt

Artikel 107 - Sofern nicht alle Schiffs- und Hafengebühren im Voraus bezahlt sind, wird die gebührenpflichtige Transaktion nicht durchgeführt.

Bei Schiffen, die Anlegestellen ohne Hafenbehörde anlaufen, wird die Gebühr für die Seetüchtigkeitsbescheinigung jedoch im ersten Anlaufhafen erhoben, in dem es eine Hafenbehörde gibt.


TEIL ACHT; Konzessions-, Lizenz- und Diplomgebühren

ERSTER TEIL; Haftung

Thema

Artikel 108 - Die in der Tarifnummer (8) aufgeführten Konzessionen, Lizenzen und Diplome nach diesem Gesetz sind gebührenpflichtig.


Steuerzahler

Artikel 109 - Personen, denen diese Dokumente ausgehändigt werden, sind zur Zahlung der Konzessions-, Lizenz- und Diplomgebühren verpflichtet.


ZWEITER TEIL; Gebührenbemessungen und -verhältnisse

Honorarmessungen

Artikel 110 - Konzessions-, Lizenz- und Diplomgebühren werden je nach Art und Art des Dokuments pauschal aus den im Tarif Nr. (8) aufgeführten Dokumenten erhoben.


Rückforderung der Gebühren

Artikel 111 - In den Fällen, in denen dieses Gesetz und der beigefügte Tarif keine gegenteilige Bestimmung enthalten, wird für die Erneuerung der in diesem Abschnitt verfassten und gebührenpflichtigen Dokumente oder für deren Übertragung auf andere durch Überweisung und für deren Erneuerung danach erneut die volle Gebühr erhoben aus irgendeinem Grund storniert werden.

Wenn anstelle des Zertifikats ein neues Zertifikat für die Änderung und Verbesserung eines Zertifikats oder für Ergänzungen angefordert wird, wird die Gebühr erneut berechnet.


DRITTER TEIL; Zahlung der Gebühr

Zahlungsart

Artikel 112 - Konzessions-, Lizenz- und Diplomgebühren werden gegen Quittung bezahlt.


Zahlungszeitpunkt

Artikel 113 - Diese Gebühren werden im Voraus erhoben.

Die jährlichen Gebühren gelten als jährlich zu Beginn des Januars eines jeden Jahres fällig. Aufgelaufene Gebühren werden dem Steuerpflichtigen nicht gesondert mitgeteilt und im Januar ausgezahlt. Die Gebühren für Zulassungsbescheinigungen von Prüfungsinstituten fallen auf der Grundlage der Bruttogeschäftseinnahmen aus unabhängigen Prüfungstätigkeiten an, die innerhalb der Einreichungsfrist für die Körperschaftssteuererklärung mitgeteilt werden. Die aufgelaufenen Gebühren werden dem Steuerzahler nicht gesondert mitgeteilt und im Mai gezahlt.

Lizenzgebühren für die Stromerzeugung fallen auf der Grundlage der Bruttoeinnahmen aus der Stromerzeugung an. Nach der Mitteilung innerhalb der Frist für die jährliche Abgabe der Körperschaftsteuererklärung werden die anfallenden Gebühren dem Steuerpflichtigen nicht mitgeteilt und im Mai gezahlt . Von den Lizenzgebühren für die Stromerzeugung, die als allgemeine Haushaltseinnahmen verbucht werden, werden 90% der Lizenzgebühren für die Stromerzeugung auf der Grundlage hydraulischer Ressourcen an die spezielle Provinzverwaltung des Ortes, an dem sich die Anlage zur Stromerzeugung auf der Grundlage hydraulischer Ressourcen befindet, und an die Metropole überwiesen Gemeinde, in der es bis Ende Juni keine spezielle Provinzverwaltung gibt. Diese Beträge, die berechnet und überwiesen werden, fließen nicht in die Steuerbemessungsgrundlage bei der Berechnung der Anteile ein, die den Gemeinden und Sonderverwaltungen der Provinzen gemäß dem Gesetz über die Aufteilung der Anteile aus den allgemeinen Steuereinnahmen des Haushalts auf die Sonderverwaltungen der Provinzen zugeteilt werden sollen Gemeinden vom 2 mit der Nummer 7.


KAPITEL VIER; Sonstige Bestimmungen

Dauer der Dokumente und Bruchteile von Jahren

Artikel 114 - Dokumente, die aufgrund von Verlust neu erworben werden müssen, behalten für die Dauer des verlorenen Originals ihre Gültigkeit. Werden jahresgebührenpflichtige Bescheinigungen in der Jahresmitte eingezogen, sind sie nur bis zum Ende des Geschäftsjahres gültig, in dem sie ausgestellt wurden. Sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, unterliegen Bruchteile eines Jahres der Gebührenpflicht, als wären sie ein ganzes Jahr.


Rückerstattung der Gebühren

Artikel 115 - Zuvor erhobene Gebühren für Dokumente, die aufgrund einer vom Staat als notwendig erachteten Notwendigkeit ohne Verschulden der betroffenen Parteien annulliert wurden, werden auf Antrag innerhalb von zwei Jahren zurückerstattet.


Nichtzahlung der Diplomgebühr

Artikel 116 - Sofern die Diplomgebühr nicht entrichtet ist, können weder Abschlusszeugnisse an öffentliche oder private Ämter und Institutionen geschrieben noch ein entsprechendes Dokument ausgehändigt werden.


Bestimmung der Klassen

Artikel 117 - Bei den in diesem Abschnitt verfassten Werken, für die je nach Klasse eine Gebühr erhoben wird, werden die Klassennoten von den Behörden festgelegt, die den Vorgang durchführen, für den die Gebühr erhoben wird.


TEIL NEUN; Verkehrsgebühren

ERSTER TEIL; Haftungen und Befreiungen

Thema

Artikel 118 - Die in der Tarifnummer (9) aufgeführten Verkehrsgeschäfte nach diesem Gesetz sind verkehrsentgeltpflichtig.


Diejenigen, die von Gebühren befreit sind

Artikel 119 - Militärführerscheine, Prüfungen und Führerscheinvisa von Militärführern, die einen Militärführerschein besitzen und die von den Prüfungs- und Prüfungskommissionen durchgeführte Prüfung bestehen, sind gebührenfrei.


Steuerzahler

Artikel 120 - Wer die Durchführung der gebührenpflichtigen Transaktion wünscht, ist zur Zahlung der Verkehrsgebühren verpflichtet.


ZWEITER TEIL; Maßnahmen zur Gebührenerhebung, Quoten und Zahlung

Honorarmessungen

Artikel 121 - Von den im Tarif Nr. (9) aufgeführten Transaktionen werden je nach Art und Art der Transaktion Pauschalgebühren erhoben.


Zahlung der Gebühr

Artikel 122 - Die Verkehrsgebühren werden gegen Quittung bezahlt.


TEIL ZEHN; Gemeinsame Bestimmungen zwischen Teilen

ERSTER TEIL; Allgemeine Ausnahmen und Ausnahmen

Bestimmungen in Sondergesetzen

Artikel 123 - Für Personen, die aufgrund besonderer Gesetze von der Gebühr befreit sind, und für steuerbefreite Transaktionen wird keine Gebühr erhoben.

In den Verfahren der Arbeitnehmer und Auszubildenden, die dem Arbeitsgesetz unterliegen, gilt die Befreiung von den Gebühren oder deren Monatslohn jedoch für die Arbeitnehmer und Auszubildenden, deren Monatslohn den für Arbeitnehmer über 16 Jahre festgelegten Mindestlohn nicht überschreitet .

Transaktionen, die aufgrund der Gründung, Aktienübertragung, Kapitalerhöhung, Fusion, Übertragung, Teilung und Artänderung von Aktien, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften sowie Kredit- und Bürgschaftsgenossenschaften für Handwerker und Handwerker (für Darlehen zu gebende Garantien) durchgeführt werden müssen von diesen Genossenschaften von Banken und Kreditgarantiefonds zu gewährende Kredite von Banken, Finanzierungsgesellschaften, ausländischen Kreditinstituten und internationalen Institutionen, deren Garantien und Rückzahlungen (einschließlich der von der Aktiengesellschaft und den in aufgeführten Institutionen zu gewährenden Garantien). Artikel 13 Absatz 6 Unterabsatz (p) des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 2006 vom 5520) Transaktionen im Zusammenhang mit ihrer Zahlung (mit Ausnahme der Gerichtsgebühren) sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

Alle Arten von Vermögenswerten und Rechten, die die Grundlage für die Ausstellung von Leasingzertifikaten bilden; Übertragung, Kauf, Verkauf, Leasing, Verwaltung durch einen Bevollmächtigten, Partner in einem Joint Venture werden, um ein Leasingzertifikat auszustellen, eine Arbeit oder Arbeit als Geschäftsinhaber ausführen zu lassen und diese Arbeit oder Arbeit zu vermieten oder zu verkaufen, und alle Arten von Garantien, Hypotheken und ähnlichen Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Transaktionen. Transaktionen sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

In Bezug auf die Investitionsgüter, die in den Geltungsbereich des Investitionsanreizzertifikats fallen, die zwischen den Anlegern, die das Investitionsanreizzertifikat besitzen, und den Herstellern und Lieferanten dieser Waren ausgestellten Dokumente, die Dokumente, die bezüglich der Vermietung und des Kaufs immaterieller Rechte für die Investition innerhalb des Geltungsbereichs ausgestellt wurden des Dokuments, ausschließlich während des Investitionszeitraums, die für die Herstellung und den Bau von Anlageinvestitionen im Rahmen des Dokuments ausgestellten Dokumente. Transaktionen über Verträge, Verpflichtungserklärungen, Garantien und Dokumente dieser Art sowie für Beratungs- und technische Zwecke ausgestellte Dokumente Beratungsleistungen für die betreffenden Investitionen sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf von im Ausland ansässigen Unternehmen, die über fortschrittliche Technologie verfügen und Technologietransfer anbieten, sowie der Kauf von Finanz- und Rechtsberatungsdiensten für diese Käufe sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

Transaktionen in Bezug auf Papiere, die für den Kauf von Waren und Dienstleistungen zwischen Herstellern und ihren Lieferanten im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten in der Hoch- und Mittelhochtechnologie-Industrieklasse ausgestellt wurden, die durch die Entscheidungen über staatliche Investitionsbeihilfen bestimmt werden, sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

Die Transaktionen zur Wärmedämmung und Energieeinsparung in Gebäuden sowie die Transaktionen zum Kauf neuer Maschinen und Ausrüstungen, die ausschließlich von Industrieunternehmen mit dem Gewerbeanmeldezertifikat gemäß dem Industrieregistrierungsgesetz vom 17/4 / für den verarbeitenden Gewerbe gekauft wurden. 1957 und mit der Nummer 6948 sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

Um die Werbung und Vermarktung der Produkte im Ausland zu gewährleisten, sind die Transaktionen bezüglich des freien Exports von Musterprodukten, Werbematerialien oder Werbeartikeln gemäß den Geschäftspraktiken und Transaktionen zur Teilnahme an Messen im Ausland von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit .

Transaktionen im Zusammenhang mit Dokumenten, die für den Bau, die Erneuerung und den Umbau, die Wartung und Reparatur von Schiffen, Yachten und anderen Wasserfahrzeugen aller Art ausgestellt werden, sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

Transaktionen in Bezug auf Verträge, Verpflichtungserklärungen, Bürgschaften und ähnliche Dokumente, die von Studenten erstellt werden, um Stipendien oder Bildungsdarlehen zu erhalten und die Schule oder das Wohnheim zu betreten, sind von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren befreit.

Die Transaktionen bezüglich der Verwendung dieser Mittel an die Projektauftragnehmerunternehmen durch die Zweckorganisationen, die gegründet wurden, um Mittel als Gegenleistung für die im Ausland ausgegebenen Wertpapiere zur Finanzierung der öffentlich-privaten Kooperationsprojekte zu erhalten, und die Transaktionen bezüglich der Sicherheit und Rückzahlung dieser Mittel sind befreit von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren, ausgenommen die Gerichtsgebühren.

Die Bestimmungen bezüglich der Befreiung von Gebühren, die in diesem Artikel oder in anderen Gesetzen enthalten sind, die "Explorationsgebühr" in Absatz (V) des Abschnitts "(A) Gerichtsgebühren" der Tarifnummer (1) dieses Gesetzes und die "B. ) Ausführungs- und Insolvenzgebühren "der Tarifnummer (1). (III) des Abschnitts der" Pfändungs-, Liefer- und Verkaufsgebühr "werden nicht in Bezug auf angewendet.


Ausnahmeregelung für Diplomaten

Artikel 124 - Von den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren sind Botschafter, Geschäftsträger und Konsuln ausländischer Staaten in der Türkei, Beamte, die ihren Botschaften und Konsulaten angehören und Staatsangehörige dieses Landes sind, sowie Personen, die in der Türkei eine offizielle Position bekleiden, befreit , sofern sie wechselseitig sind.


ZWEITER TEIL; Allgemeine Haftungsbestimmungen

Gebührenzahler nach besonderen Gesetzen

Artikel 125 - Entgegen den Haftungsbestimmungen in den einschlägigen Abschnitten dieses Gesetzes kommt bei einer Regelung in Sondergesetzen die Regelung des Sondergesetzes zur Anwendung.


Transaktionen von Amts wegen

Artikel 126 - Gebühren für von Amts wegen ohne Aufforderung durchzuführende Transaktionen werden von den Personen erhoben, zu deren Gunsten die Transaktion durchgeführt wird, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.


DRITTER TEIL; Allgemeine Zahlungsbestimmungen

Die Transaktion kann nicht durchgeführt werden

Artikel 127 - Sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, kann die gebührenpflichtige Transaktion erst durchgeführt werden, wenn alle Gebühren im Voraus bezahlt sind.


Verantwortung der Beamten

Artikel 128 - Beamte, die Maßnahmen ergreifen, ohne die erforderlichen Gebühren vollständig zu erhalten, haften gemeinsam mit dem Steuerzahler für die Zahlung der Gebühr.


Zahlungsfrist für die Gebühren, die nach Abschluss der Arbeiten einzuziehen sind

Artikel 129 - Gebühren, die aufgrund ihrer Art am Ende der Arbeit eingezogen werden müssen, obwohl der Zahlungszeitpunkt in ihrem Abschnitt nicht festgelegt ist; Die Zahlung der Gebühr erfolgt innerhalb von 15 Tagen ab Entstehung der Forderung.


Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt

Artikel 130 - Werden die Gebühren, für deren Zahlung in diesem Gesetz eine bestimmte Frist festgelegt ist, nicht fristgerecht entrichtet, benachrichtigen die zuständigen Behörden und Ämter das zuständige Finanzamt des Ortes innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf mit einem Vermerk die Periode. Art und Charakter der Gebühr, ihre Höhe, der Vor- und Nachname des Steuerpflichtigen sowie die Adresse seines letzten Wohnsitzes werden im Memorandum klar angegeben.


Allgemeine Zahlungsmethode

Artikel 131 - Die Zahlung der Gebühren erfolgt auf die in den entsprechenden Abschnitten dieses Gesetzes beschriebene Weise.

Das Finanzministerium kann jedoch die zuständigen Dienststellen ermächtigen, die Gebühren gegen Vorlage einer Quittung oder eines Stempels oder auf andere Weise einzuziehen, wobei die Art des Sachverhalts zu berücksichtigen ist.


Gebührenerhebungsberechtigte Stellen

Artikel 132 - In den Fällen, in denen dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, werden die Gebühren von den Dienststellen erhoben, die die gebührenpflichtigen Geschäfte durchführen.

Das Finanzministerium ist befugt, die Gebühren bei Bedarf direkt bei den Finanzämtern einzuziehen.

Gebühren im Zusammenhang mit Handelsregistertransaktionen, die im Abschnitt "C) Handelsregistergebühren:" der diesem Gesetz unterliegenden Tarifnummer (1) aufgeführt sind, werden von Handels- und Industriekammern oder Handelskammern oder verwandten Kammern im Voraus gegen Erhalt eingezogen. Auf diese Weise werden die Gebühren für einen Monat mitgeteilt und bis zum Abend des fünfzehnten Tages des Folgemonats an das Finanzamt gezahlt, an das die Kammer, in der sich die Direktion des Handelsregisters befindet, mit einer Mitteilung in Bezug auf die Quellensteuer angeschlossen ist deren Form, Inhalt und Inhalt vom Finanzministerium festgelegt werden. Wenn die eingezogenen Gebühren nicht rechtzeitig an das zuständige Finanzamt gezahlt werden, wird die Gebühr gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 21 über das Verfahren zur Einziehung öffentlicher Forderungen vom 7./1953 / 6183. Für die Beträge, die dem Finanzamt nicht rechtzeitig gemeldet wurden, gelten die Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213. Die Beamten der Direktion Handelsregister und die zuständigen Kammern, die Transaktionen durchführen, ohne die aus der Transaktion resultierenden Gebühren vollständig zu übernehmen, sind gemeinsam mit den Steuerzahlern für die Zahlung der Gebühr verantwortlich.

Die Typkorrekturgebühr, die gemäß Absatz 4 Buchstabe a des Abschnitts „I – Eigentumsurkundentransaktionen“ des diesem Gesetz beigefügten Tarifs mit der Nummer (13) erhoben werden muss, wird im Voraus gegen eine Quittung erhoben. zusammen mit der Baugenehmigungsgebühr von der zuständigen Gemeinde. Auf diese Weise erhobene Gebühren; Mit einer Mitteilung, deren Form, Inhalt und Inhalt vom Ministerium für Finanzen und Finanzen festgelegt werden, wird das zur Erhebung der Typanpassungsgebühr befugte Finanzamt benachrichtigt und bis zum Abend des Erhebungstages entrichtet. Wenn die eingezogenen Gebühren nicht rechtzeitig an das zuständige Finanzamt gezahlt werden, wird die Gebühr gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6183 verfolgt und von der zuständigen Gemeinde eingezogen. Für Beträge, die dem Finanzamt nicht rechtzeitig gemeldet werden, gelten die Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 4 vom 1. Gemeindebedienstete und betroffene Kommunen, die Transaktionen durchführen, ohne die aus der Transaktion resultierenden Gebühren vollständig zu erhalten, haften gemeinsam mit den Steuerzahlern gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Gebühren.


Hinterlegung des Inkassos beim Finanzamt

Artikel 133 - Beamte, die mit Genehmigung des Finanzministeriums gedruckte Stempel verwenden oder gegen Quittung einziehen, sind verpflichtet, die Einzugsbeträge für einen Monat bis zum Abend des fünften Tages des Folgemonats beim nächstgelegenen Finanzamt zu hinterlegen. Sammlungen über 500 Neue Türkische Lira werden unabhängig von diesem Zeitraum sofort hinterlegt.

Das Finanzministerium ist berechtigt, diesen Betrag zu erhöhen, wenn es dies für erforderlich hält.


Inspektions- und Kontrollbehörde

Artikel 134 - Steuerinspektoren, stellvertretende Steuerinspektoren und die obersten Steuerbeamten des Ortes sind in jedem Fall befugt, die Konten der zur Erhebung der Gebühren befugten Beamten einzusehen und zu kontrollieren.

Die Kontrollbeamten können diesbezüglich auch vom höchsten Sachbearbeiter des Standorts ermächtigt werden.


KAPITEL VIER; Sonstige Bestimmungen

Artikel 135 - Bei der Honorarberechnung pro Seite werden 20 Zeilen als eine Seite und 50 Buchstaben als eine Zeile gezählt. Auch wenn auf der letzten Seite 20 Zeilen fehlen, zählt sie dennoch als eine Seite.


Artikel 136 - (AUFGEHOBENER ARTIKEL)


Artikel 137 - (AUFGEHOBENER ARTIKEL)


Artikel 138 - In Fällen, in denen die Zahlung einer Gebühr auf der Grundlage des in diesem Gesetz zu veranschlagenden Wertes erforderlich ist, wird dieser Wert von den im Steuerverfahrensgesetz festgelegten Veranlagungskommissionen ermittelt.


Artikel 138 Duplikat – Die in den diesem Gesetz unterliegenden Tarifen enthaltenen Festgebühren (einschließlich der Grenzen, die die Mindest- und Höchstbeträge der Fest- und Relativgebühren festlegen) werden auf der Grundlage der vom Ministerrat bis zum Inkrafttreten dieses Artikels festgelegten Beträge berechnet und der gemäß dem Steuerverfahrensgesetz für das Jahr 1990 ermittelte und bekannt gegebene Neubewertungssatz, erhöht um die Summe der durch Multiplikation zu ermittelnden Beträge.

Die im Vorjahr angewendeten festen Gebühren, die ab Beginn eines jeden Kalenderjahres gelten (einschließlich der Grenzwerte, die den Mindest- und Höchstbetrag der festen und relativen Gebühren festlegen), werden um den für dieses Jahr festgelegten und angekündigten Neubewertungssatz erhöht.

Die auf diese Weise berechneten Bruchteile der Gebühren bis zu 10 New Kurus werden nicht berücksichtigt.

Die Festgebühren (einschließlich der Grenzen, die die Mindest- und Höchstbeträge der Fest- und Relativgebühren bestimmen) in den Tarifen, die diesem Gesetz unterliegen, gültig ab 01.01.1994, wurden um 100 % und die relativen Gebühren um 20 % erhöht. Für im Jahresbeitrag enthaltene Unterlagen werden für das Wintersemester 1994 keine Gebühren erhoben. Der Präsident kann die festen Gebühren festlegen, die in den diesem Gesetz unterliegenden Tarifen enthalten sind, oder die Beträge, die durch Anwendung des Neubewertungssatzes dieser Gebühren (einschließlich der Grenzen, die die Mindest- und Höchstbeträge der festen und relativen Gebühren bestimmen) und der relativen Gebühren zusammen oder ermittelt werden separat, gemäß den Tarifen oder relevanten Absätzen und Klauseln der Tarife. einschließlich; Es ist berechtigt, die Festgebühren auf das Zwanzigfache und die relativen Gebühren auf das Einfache zu erhöhen, die angewandten Festgebühren um die Hälfte und die relativen Gebühren um bis zu ein Zehntel der gesetzlich festgelegten Sätze zu senken und zu neue Grenzen, Beträge und Verhältnisse zwischen diesen Grenzen und Beträgen festlegen.


KAPITEL FÜNF; Aufgehobene Bestimmungen

Artikel 139 - Die Gesetze, deren Daten und Nummern unten aufgeführt sind, wurden abgeschafft.

a) Datum 25/02/1952 und nummeriert 5887,

b) datiert vom 11 und nummeriert 03,

c) Datum 20/05/1955 und Nummer 6608,

d) vom 29 und nummeriert 06,

e) vom 26 und nummeriert 07,

f) vom 06 und nummeriert 01,

g) Datum und Nummer des 02 01,

h) Datum 02/02/1340 und Nummer 405,

i) Gesetze vom 15 mit der Nummer 04 und deren Anhänge und Änderungen,

j) Bestimmungen der Gesetze vom 11 und nummeriert 05 und 1953 und nummeriert 6085 über Verkehrsgebühren,

k) Artikel 03 des Gesetzes Nr. 05 vom 1928,

l) Bestimmungen zur Visumpflicht gemäß Artikel 05 des Gesetzes Nr. 07 vom 1939,

m) Bestimmungen des Artikels 18 des Gesetzes Nr. 12 vom 1935 bezüglich der Visumantragsgebühr,

n) Die Gebührenbestimmungen des Gesetzes über ausländische Aktiengesellschaften und ausländische Versicherungsunternehmen vom 30.


KAPITEL SECHS; Übergangsbestimmungen

Vorläufiger Artikel 1 - Bei der Berechnung der Grundbuch- und Katastergebühren bis zur Ummeldung;

Im Feld;

a) (1) mal der Steuerwert von Grundstücken und Grundstücken, die vor dem 1942. Juni 10 zugeteilt oder geändert wurden;

b) (1) das 1942-fache des Steuerwerts der Grundstücke und Grundstücke, die nach dem 10. Juni XNUMX geändert wurden, zu diesem Zeitpunkt,

In Gebäuden;

a) (1) das fache des nach dem Steuerverfahrensgesetz zu ermittelnden Steuerwertes der Gebäude, deren Bruttoerträge vor dem 1942. Juni 6 durch Eintragung oder Änderung festgesetzt wurden,

b) (1) mal die Steuerwerte, die gemäß dem Steuerverfahrensgesetz der Gebäude zu ermitteln sind, deren Bruttoeinkommen zwischen dem 1942. Juni 28 (einschließlich) und dem 1947. Februar 4 (einschließlich) durch Änderung oder Ergänzung bewertet wurde. Inbegriffen),

c) (1) mal die Steuerwerte, die gemäß dem Steuerverfahrensgesetz der Gebäude zu ermitteln sind, deren Bruttoeinkommen zwischen dem 1947. März 11 (einschließlich) und dem 1953. Mai 2 (einschließlich) durch Änderung oder Modifikation bewertet wurde. ,

d) Der Steuerwert, der gemäß dem Steuerverfahrensgesetz der Gebäude zu ermitteln ist, deren Bruttoeinkommen nach dem 12. Mai 1953 (einschließlich) durch Änderung oder Modifikation bewertet wurde.

Es wird als Steuerwert akzeptiert.


Vorläufiger Artikel 2 - Für Gebührengeschäfte aus der Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten die alten Bestimmungen.

Es wird jedoch angewendet, welche der Bestimmungen über die Sanktionen zugunsten des Steuerpflichtigen gilt.


Vorläufiger Artikel 3 - Nach diesem Gesetz werden aufgrund von Transaktionen außerhalb des Gebührenrahmens oder im Namen von Personen, die gemäß Gesetz Nr. 5887 von der Gebühr befreit sind, Gebühren und Strafen erhoben, die bis zum Datum der Zahlung angefallen, aber nicht eingezogen wurden Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben.


Vorläufiger Artikel 4 - Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind Lizenzen, Verkaufsgenehmigungen und ähnliche Dokumente, die gegen Zahlung von Gebühren erworben wurden und gemäß den vorherigen Bestimmungen ein Jahr lang gültig sind, nur bis zum Ende des Geschäftsjahres gültig, in dem dieses Gesetz in Kraft tritt .


Vorläufiger Artikel 5 - Gemäß dem vorläufigen Artikel 18 des Immobiliensteuergesetzes werden die Werte, die von Steuerzahlern angegeben wurden, die zwischen dem 01 und dem 11 eine erneute Erklärung abgegeben haben, bei der Anwendung als registrierter Wert oder Grundsteuerwert akzeptiert Eigentumsurkunde und Katastergebühren. Diese deklarierten Werte werden in den Folgejahren neu bewertet und bei der Berechnung der Gebühr berücksichtigt.


Vorläufiger Artikel 6 - Ausländisches Personal, das von der Agentur EXPO 2016 Antalya oder von offiziellen Teilnehmern der EXPO 2016 Antalya und Vertretern offizieller Teilnehmer beschäftigt werden soll, ist von der Visum-, Aufenthaltsgenehmigungs- und Bescheinigungspflicht des Außenministeriums sowie den regelmäßigen Arbeitserlaubnisgebühren befreit, die in der beigefügten Tarifnummer (6) festgelegt sind.


Geltung

Artikel 140 - Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten drei Monate nach Beginn des auf seine Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft.


Exekutive

Artikel 141 - Die Bestimmungen dieses Gesetzes werden vom Ministerrat ausgeführt.


Vorläufige Artikel, die nicht in Kraft gesetzt werden können;

1) Vorläufige Artikel des Gesetzes Nr. 21 vom 01;

Vorläufiger Artikel 1 – Bei Immobilienkäufen, Immobilienwertsteigerungen sowie Ereignissen und Rechtssituationen, die für die Zeiträume vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, des Immobilienerwerbssteuergesetzes und der Bestimmungen des Finanzierungsgesetzes Nr. 1318 der Einkommensteuer unterliegen Es gelten die Immobilienwertsteigerungssteuer sowie die einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Anhänge dieser Gesetze sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu dessen Änderungen.

Vorläufiger Artikel 2 – Ereignisse und Ereignisse, die im Haushaltsjahr 198 in den Steuersätzen und Tarifen eingetreten sind, die in besonderen Abschnitten und Abschnitten des Immobilienkaufsteuergesetzes Nr. 1318 und des Finanzierungsgesetzes Nr. 1598 (Bestimmungen zum Immobilienwert) registriert sind Erhöhungssteuer) und das Finanzausgleichssteuergesetz Nr. 1982, die durch dieses Gesetz aufgehoben wurden. Der Ministerrat ist befugt, in Rechtsfällen Rabatte bis zu 50 % zu gewähren und die Grundsätze und Verfahren für diese Rabatte festzulegen.

2) Vorläufiger Artikel des Gesetzes Nr. 04 vom 12;

Vorläufiger Artikel 2 - a) Für die in den Absätzen (a) und (c) von Absatz 492 der Tarifnummer (4) im Anhang zum Gesetz Nr. 13 genannten Transaktionen, die die Abgabe einer Immobiliensteuererklärung erfordern, beträgt die Frist für Die Einreichung einer Grundsteuererklärung (einschließlich zusätzlicher Zeit) ist das Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Wenn diejenigen, die bis zu diesem Datum vergangen sind und nicht im Grundbuch eingetragen wurden, bis zum 31. im Grundbuch eingetragen sind /12 wird die Bestimmung des letzten Absatzes, der dem betreffenden Tarif durch dieses Gesetz hinzugefügt wurde, nicht auf die betreffenden Steuerzahler angewendet.

b) Von den Gebühren in Abschnitt VIII - Funkgebühren, die zu der Tarifnummer (492) hinzugefügt wurden, die dem Gebührengesetz Nr. 8 (mit Ausnahme der Bestimmungen über die jährlichen Gebühren) beigefügt ist, bezogen sich diese auf den Zeitraum zwischen dem 07 und dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes und Wenn die jährlichen Gebühren aller Transaktionen und Dokumente, die unter die Gebühr fallen, bis zum 10 gezahlt werden, wird keine Strafe verhängt.

Gebühren, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über aufgehobene drahtlose Verbindungen Nr. 3222 gezahlt werden, werden von den Gebühren abgezogen, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu zahlen sind.

3) Vorläufige Artikel des Gesetzes Nr. 03 vom 12;

Vorläufiger Artikel 1 – 500.000 % mehr der Steuern, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes (einschließlich dieses Datums) anfallen und fällig, aber nicht gezahlt wurden, und der Steuern, die ab diesem Datum oder der Einreichungsfrist umstritten sind a die Klage noch nicht abgelaufen ist und deren Betrag 30 Lira nicht übersteigt, und um die Entstehung eines Streits zu vermeiden. Erfolgt die Zahlung bis zum Ende des 31, sofern auf den entstandenen Streit verzichtet wird, erfolgt die Erhebung von Verzugszinsen, Verzugszinsen und Steuerstrafen in Höhe dieser gezahlten Steuern entfallen.

500.000/30/31 % der Verzugszinsen, Verzugszinsen und Steuerstrafen, die zu den Steuern gehören, deren Originale für jede Steuerart, jeden Steuerzeitraum und jedes Finanzamt teilweise oder vollständig bezahlt wurden und deren Betrag 12 Lira nicht überschreitet jeder Steuerart, vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Bei Zahlung bis Ende 1988 entfällt die Erhebung der restlichen 70 %.

Die Grundsätze und Verfahren für die Umsetzung dieses Artikels werden vom Ministerium für Finanzen und Zoll festgelegt.

Vorläufiger Artikel 2 – a) Ausfuhr,

b) Bei Devisenerwerbstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Exportanreizzertifikat sind Importe im Geltungsbereich dieses Zertifikats möglich,

c) Investitionsdarlehen, die für Investitionen gewährt werden, die für Export- oder Deviseneinnahmen bestimmt sind und an ein Investitionsanreizzertifikat gebunden sind, sowie für die Gründung und Kapitalerhöhung des Unternehmens im Rahmen dieses Dokuments und wenn die Immobilien- und Dienstbarkeitsrechte bestehen als Sachkapital eingesetzt, deren Eintragung in die Eigentumsurkunde im Namen des Unternehmens,

Transaktionen und Papiere, die für diese Transaktionen ausgestellt wurden, sind bis zum 31.12.2003 von der Stempelsteuer gemäß Gesetz Nr. 488 und von den Gebühren gemäß Gesetz Nr. 492 befreit.

Im Falle eines Missbrauchs der Kredite, der Nichtrealisierung des versprochenen Exports oder der Nichterfüllung der Bedingungen in der Anreizbescheinigung werden die nicht erhobenen Stempelsteuern und Gebühren vom Exporteur oder Investor Personen oder Organisationen zusammen mit der Strafe und dem Verzugsinteresse an erhoben gemäß den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213.

Organisationen, die Transaktionen unter Anwendung von Stempelsteuer- und Gebührenbefreiungen in den oben genannten Ausgaben durchführen, sind verpflichtet, die Art der Transaktion, die der Ausnahme unterliegt, und die Höhe der nicht erhobenen Steuern und Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Transaktion mitzuteilen an das Finanzamt, dem die betreffenden Personen in Bezug auf Einkommen oder Körperschaftsteuer angeschlossen sind.

Banken, die das Finanzamt nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem festgestellt wird, dass die Ausfuhrverpflichtung nicht erfüllt ist oder die Anreizbedingungen nicht eingehalten werden, über diese Situation informieren, und die Organisationen, die keine Meldung gemäß dem Der vorstehende Absatz ist zusammen mit den betroffenen Parteien gemeinsam für die Zahlung der Stempelsteuer, der Gebühr, der Strafe und der Verzögerungszinsen verantwortlich.

In Bezug auf die Umsetzung dieses Artikels werden die Aktivitäten zum Erwerb von Fremdwährungen sowie die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung dieses Artikels gemeinsam vom Staatsminister und dem Minister für Finanzen und Zoll festgelegt, denen das Unterstaatssekretariat der staatlichen Planungsorganisation unterstellt ist ist verbunden.

4) Vorläufiger Artikel des Gesetzes Nr. 15 vom 12;

Vorläufiger Artikel 1 – Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes (einschließlich dieses Datums) darf der Betrag jeder Steuerart, Steuerperiode und Steuerbehörde 3.000.000 Lira bzw. 25.000.000 Lira für Steuern, die auf der Grundlage jährlicher Erklärungen erhoben werden, nicht überschreiten trotz Fälligkeit nicht gezahlt werden. 30 % aller Steuern, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sowie die diesen Steuern entsprechenden Verzugszinsen, Verzugszinsen und Steuerstrafen; Auf die Erhebung der verbleibenden 31 % der Verzugszinsen, Verzugszinsen und Steuerstrafen wird verzichtet, sofern die Hälfte der Zahlung in zwei gleichen Raten bis zum Ende des 12 und die andere Hälfte bis zum 1990 vollständig bezahlt ist Ende des 31, und es entstehen keine Streitigkeiten und auf etwaige entstandene Streitigkeiten wird verzichtet.

3.000.000 Lira für jede Steuerart, jeden Steuerzeitraum und jedes Finanzamt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes umstritten sind oder die von Amts wegen oder von der Verwaltung veranlagt werden, für die die Frist zur Einreichung einer Klage noch nicht abgelaufen ist, und 25.000.000 für Steuern, die auf der Grundlage jährlicher Erklärungen berechnet werden. Alle Steuern, die 30 Lira und 31 % der diesen Steuern entsprechenden Verzugszinsen, Verzugszinsen und Steuerstrafen nicht überschreiten; Wenn die Hälfte in zwei gleichen Raten bis zum Ende des 12 und die andere Hälfte in zwei gleichen Raten bis zum Ende des 1990 gezahlt wird und sofern keine Streitigkeiten entstehen und auf entstandene Streitigkeiten verzichtet wird, Auf die Erhebung der verbleibenden 31 % der Verzugszinsen, Verzugszinsen und Steuerstrafen wird verzichtet. Bei der Berechnung der Verzugszinsen wird das Fälligkeitsdatum der Veranlagung als Enddatum der Klagefrist berücksichtigt.

Bei der Anwendung dieses Gesetzes; Gemäß Artikel 3505 des Gesetzes Nr. 24, geändert durch Artikel 6183 des Gesetzes Nr. 51, Verzugszinsen, die als Kapital gelten und deren Höhe 3.000.000 Lira für jede Steuerart, jeden Steuerzeitraum und jedes Finanzamt nicht überschreitet, und 25.000.000 Lira für Steuern, die auf der Grundlage der Jahreserklärungen erhoben werden, sowie Verzugszinsen;

Ab 01 01 % des ursprünglichen Betrages; Die restlichen 1989 %, sofern die Hälfte davon in zwei gleichen Raten bis zum Ablauf des 30 und die andere Hälfte bis zum Ablauf des 31 gezahlt wird,

Ab 01 01 % der als ursprünglich geltenden Beträge; Die restlichen 1990 %, sofern die Hälfte davon in zwei gleichen Raten bis zum Ende des 20 und die andere Hälfte in zwei gleichen Raten bis zum Ende des 31 gezahlt wird, unter Anwendung der Verzugszinsen im Jahr 12 auf die am 1990 als ursprünglich geltenden Beträge,

Wenn diesbezüglich keine Streitigkeiten bestehen und die entstandenen Streitigkeiten aufgegeben werden, wird auf die Sammlung verzichtet.

Verzugszinsen, die zu den Steuern gehören, deren Originale für jede Steuerart, jeden Steuerzeitraum und jedes Finanzamt vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes teilweise oder vollständig bezahlt wurden und deren Betrag 3.000.000 Lira (25.000.000 für Jahreserklärungen) nicht überschreitet für jede Steuerart 20 % der Zinsen und Steuerstrafen; Wird die Hälfte der Zahlung in zwei gleichen Raten bis zum Ablauf des 31 und die andere Hälfte bis zum Ablauf des 12 gezahlt, entfällt die Einziehung der restlichen 1990 %.

Bei Schulden, die den in diesem Gesetz festgelegten Betrag überschreiten; Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten nur für den Teil dieser Schulden bis zu dem im Gesetz festgelegten Betrag.

Die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Gesetzes vorgenommenen Inkassos und die gemäß diesem Gesetz geleisteten Zahlungen für die Forderungen im Rahmen dieses Gesetzes werden nicht abgelehnt und an den Steuerpflichtigen zurückgesandt.

Die Grundsätze und Verfahren für die Umsetzung dieses Artikels werden vom Ministerium für Finanzen und Zoll festgelegt.

5) Vorläufiger Artikel des Gesetzes Nr. 24 vom 06;

Vorläufiger Artikel 1 – Gebühren für den kurzen Zeitraum 34 für Dokumente, die im Abschnitt „Gebühren für Genehmigungen für Finanzaktivitäten“ enthalten sind und der nicht erhobenen Tarifnummer hinzugefügt wurden.

ZUSÄTZLICHE MATERIALIEN

Zusätzlicher Artikel 1 – Die folgenden Transaktionen sind von Gebühren befreit, sofern nachgewiesen wird, dass sie exportbezogen sind:

a) Als Gegenleistung für Exporte zu leistende Zahlungen (einschließlich Vorfinanzierungen, Verpflichtungserklärungen und Abtretungsschreiben für Zahlungen im Rahmen des Unterstützungs- und Preisstabilisierungsfonds sowie Verrechnung von Prämienschulden der Sozialversicherungsträger und Schulden gegenüber dem Gesamthaushalt). Verwaltungen, sofern es nachweislich zur Finanzierung von Exporten verwendet wird).

b) Abtretung der Forderungen aus der Ausfuhr durch den Ausführer.

c) Vereinbarungen für Exportverbindungen.

ç) Kauf und Verkauf von Waren, die dem Transithandel unterliegen.

d) Kauf von Waren, die wie geliefert ausgeführt werden sollen.

e) Einfuhr von Verpackungsmaterialien, die der vorübergehenden Einfuhrregelung unterliegen, mit vollständiger Befreiung von Einfuhrzöllen gemäß Artikel 27 des Zollgesetzes Nr. 10 vom 1999 und vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr von Verpackungsmaterialien für Waren, die definitiv exportiert werden.

f) Einfuhren, die innerhalb der Gültigkeitsdauer im Rahmen der Genehmigung zur Verarbeitung nach innen erfolgen.

g) Importe oder Inlandseinkäufe, die im Rahmen des Zulassungszertifikats für die Verarbeitung nach innen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Dokuments getätigt wurden.

ğ) Kauf der für die Herstellung dieser Produkte verwendeten Betriebsmittel von der türkischen Getreidebehörde oder von Zuckerfabriken, die von der Zuckerbehörde als Gegenleistung für die Ausfuhr von Fertigprodukten bestimmt wurden.

Transaktionen im Zusammenhang mit anderen unten aufgeführten Devisenerwerbsaktivitäten, die mit der Steuer-, Abgaben- und Gebührenbefreiungsbescheinigung verknüpft sind, sind von Gebühren befreit, sofern sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Dokuments auf den im Dokument angegebenen Betrag begrenzt sind.

a) Unter den Investitionen, die im vom Entwicklungsministerium veröffentlichten Investitionsprogramm für das laufende Jahr enthalten sind, und den öffentlichen Investitionen des Ministeriums für Nationale Verteidigung, des Generalkommandos der Gendarmerie und des Kommandos der Küstenwache, die nicht in diesem Programm enthalten sind, sind die Hauptauftragnehmerunternehmen (ausgenommen Subunternehmer), die die Ausschreibungen international ausgeschriebener Unternehmen gewonnen oder den Bau von mit Devisen finanzierten Unternehmen übernommen haben);

i) Im Falle einer Vollhaftung sind die zu erbringenden Lieferungen, Leistungen und Tätigkeiten in voller Höhe bei internationalen Ausschreibungen, bei Fremdwährungsfinanzierungen im Verhältnis zur Fremdwährung, sowie die von ihm zu produzierenden und herzustellenden Güter und Materialien anzugeben unbeschränkt haftende Herstellerfirmen gegenüber dem Unternehmen, das die Errichtung dieses Werkes durchführt, zur Verwendung bei dem betreffenden Werk. mit Dienstleistungsverkäufen und -lieferungen,

ii) Im Falle, dass es sich um einen beschränkten Steuerzahler handelt, die Verkäufe und Lieferungen, die von voll steuerpflichtigen Produktionsunternehmen (einschließlich Unternehmen, die die Arbeiten ausführen) erfolgen, die die Waren und Materialien herstellen, die das betreffende Unternehmen in diesem Geschäft verwenden wird,

iii) Im Falle einer Personengesellschaft von Voll- und GmbHs, Verkäufe und Lieferungen, die von Vollsteuerpflichtigen an die Vollsteuerpflichtige Gesellschaft im Verhältnis zu ihrer eigenen Tätigkeit und an die andere Gesellschaft im Rahmen von Unterabsatz (ii) zu produzieren und durchzuführen sind. ,

iv) Im Rahmen der vorstehenden Absätze (i), (ii) und (iii) technische Beratung, Ingenieurwesen usw. Service-Verkauf.

b) i) Verkäufe und Lieferungen von voll haftenden Herstellerunternehmen, die Projekte im Zusammenhang mit Verteidigungs-, Sicherheits- oder Geheimdienstbereichen durchgeführt haben, die vom Unterstaatssekretariat für Verteidigungsindustrie genehmigt wurden, sowie von voll haftenden Herstellerunternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen durchführen Verteidigung, Sicherheit oder Nachrichtendienste sowie solche, die nach diesen Verkäufen und Lieferungen entstehen. Wartungs- und Reparaturdienste,

ii) Vollverantwortliche Fertigungsunternehmen, die alle Arten von Plattformen, Systemen, Software, Werkzeugen und Ausrüstungen für Verteidigung, Sicherheit und Nachrichtendienste herstellen, die vom Unterstaatssekretariat der Verteidigungsindustrie als wichtig für Verteidigungs-, Sicherheits- oder Geheimdienstbereiche eingestuft werden, und Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Verteidigung, Sicherheit oder Nachrichtendienste. Verkäufe und Lieferungen von voll haftenden Herstellerunternehmen an öffentliche Institutionen und Organisationen im Zusammenhang mit Verteidigung, Sicherheit oder Nachrichtendiensten des Landes sowie Wartung und Reparatur Dienstleistungen, die nach diesen Verkäufen und Lieferungen entstehen,

iii) Verkäufe und Lieferungen von produzierenden Unternehmen, die gegenüber den in den Absätzen (i) und (ii) dieses Absatzes genannten Unternehmen voll haftbar sind,

iv) Wenn es sich bei dem Unternehmen, das die in den Unterabsätzen (i) und (ii) dieses Absatzes genannten Arbeiten durchführt, um eine Gesellschaft mit beschränkter Steuerpflicht handelt, müssen die Verkäufe und Lieferungen von vollständig steuerpflichtigen Produktionsunternehmen an diese Gesellschaft erfolgen.

c) Verkäufe und Lieferungen der voll haftenden Herstellerfirmen durch Herstellung der in der vom Wirtschaftsministerium festgelegten Investitionsgüterliste angegebenen Waren.

ç) Verkauf und Lieferung von vollständig haftenden Fertigungsunternehmen an Unternehmen, die nicht zusammengebaute Komponenten und Teile im Rahmen des Investment Incentive-Zertifikats importieren können, indem sie diese Komponenten und Teile herstellen, die sie importieren können.

d) Dienstleistungen und Tätigkeiten, die von vollständig steuerpflichtigen Unternehmen erbracht werden, die Investitionsprojekte durchführen, die im Rahmen des Build-Operate-Modells durchgeführt werden sollen.

e) Diese Tätigkeiten vollsteuerpflichtiger Unternehmen, die inländische oder internationale Transportarbeiten durchführen, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen auf internationaler Ebene ausgeschrieben werden.

f) Land-, See- oder Lufttransportdienste und -aktivitäten, sofern die Gebühren, die in Fremdwährung aus dem internationalen Güter- und Personenverkehr verdient werden, in das Land gebracht werden.

g) Auftrags-, Beratungs-, Software- und Ingenieurdienstleistungen im Ausland.

g) Gesundheitsdienstleistungen, die ausländischen Staatsangehörigen (einschließlich diplomatischer Vertreter und deren Mitglieder), Touristen oder türkischen Staatsbürgern, die während ihres Aufenthalts in unserem Land im Ausland arbeiten, gegen Devisen erbracht werden.

h) Dienstleistungsverkäufe gegen Fremdwährung, die von Tourismusunternehmen und Reisebüros während ihrer nationalen und internationalen Tourismusaktivitäten getätigt werden.

ı) Mit den Wartungs- und Reparaturdiensten, die im Auftrag von im Ausland ansässigen Unternehmen durchgeführt werden, sofern die Kosten in Fremdwährung eingehen, Wartung und Reparatur von Schiffen, Flugzeugen oder Lastwagen unter türkischer und ausländischer Flagge auf Auslandsreisen, Erneuerung und Umbau, Wartung, Reparatur-, Erneuerungs- und Umwandlungsgüter (Kraftstoff und Mineralöle) sowie Serviceverkäufe.

i) Eröffnung oder Betrieb eines Geschäfts im Ausland durch voll haftende Unternehmen zur Vermarktung unserer Exportprodukte.

j) Produktionsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Abbau und Betrieb von Mineralien im Austausch gegen Lizenzgebühren aus Bergbaubecken, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen für internationale Ausschreibungen ausgegeben wurden.

k) Nachrichtenverkäufe mit oder ohne Video von inländischen Nachrichtenagenturen an ausländische Medien.

l) Verkäufe und Lieferungen von verantwortungsbewussten Fertigungsunternehmen, die Ausschreibungen für Investitionsgüter, Industrieprodukte und Softwaredienstleistungen gewonnen haben, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen für internationale Ausschreibungen ausgeschrieben und vom Wirtschaftsministerium festgelegt werden.

m) Gemäß den Bestimmungen bilateraler oder multilateraler internationaler Abkommen die Tätigkeiten und Tätigkeiten voll haftender Auftragnehmerunternehmen, die den Bau und die Reparatur von Einrichtungen voll haftender Herstellerunternehmen, internationaler Organisationen, ausländischer Repräsentanzen und Organisationen durchführen, die Industrieprodukte liefern, die Ausländische Organisationen im Land haben die Möglichkeit, Lieferungen aus dem Ausland zu bringen.

n) Unternehmen (mit Ausnahme von Subunternehmern), die die Bau- und Lieferarbeiten durchführen, die im Rahmen des Projekts von Institutionen, Organisationen oder Unternehmen (einschließlich Unternehmen, die von ihnen zum Zweck der Durchführung des Projekts im Land gegründet oder geschlossen wurden) durchgeführt werden Projekte, die in der Türkei im Rahmen bilateraler oder multilateraler internationaler Abkommen durchgeführt werden. ;

i) Im Falle der Vollhaftung sind die von ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sowie die Verkäufe und Lieferungen der vollhaftenden Herstellerunternehmen durch Produktion an diese Unternehmen,

ii) Falls es sich um eine Personengesellschaft von Voll- und GmbHs handelt, die Lieferungen und Leistungen, die von der Vollsteuerpflichtigen Gesellschaft zum Satz ihrer Partnerschaft ausgeführt werden müssen, und die Verkäufe und Lieferungen, die von Vollsteuerpflichtigen Produktionsgesellschaften an diese zu leisten sind Firmen.

o) Dienstleistungen und Tätigkeiten, die von voll haftenden Unternehmen zu erbringen sind, die im Rahmen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit Bau- und Renovierungsarbeiten an Einrichtungen durchführen.

Um eine Steuer-, Abgaben- und Gebührenbefreiungsbescheinigung zu erhalten, müssen die Verpflichtungserklärungen, die als Anlage zum Projektformular beizufügen sind, und die Bestimmungen von Absatz (2) dieses Artikels (a), (b), (d) eingehalten werden. (e), (g), (j), (l) und die Gebührenbefreiung von Amts wegen wird auf Garantien und Ausschreibungsentscheidungen vor der Vertragsphase in Bezug auf die in den Absätzen (o) aufgeführten Transaktionen und Tätigkeiten angewendet, ohne dass eine Dokumentation erforderlich ist.

Um eine Gebührenbefreiung für Transaktionen mit Personen und Institutionen anzuwenden, von denen die Zertifikatsinhaber Unternehmen Waren, Materialien oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Arbeit bereitstellen, für die das Zertifikat gilt, müssen beide Transaktionsparteien ein Zertifikat für diesen Job ausstellen lassen.

In der Anwendung dieses Artikels;

Internationale Ausschreibung: Eine von öffentlichen Institutionen und Organisationen durchgeführte Ausschreibung, an der inländische und ausländische Unternehmen einzeln oder gemeinsam teilnehmen können.

Steuer-, Abgaben- und Gebührenbefreiungsdokument: Das vom Wirtschaftsministerium zum Zeitpunkt der kostenpflichtigen Transaktion ausgestellte Dokument, das eingeholt und eingereicht werden muss, um eine Gebührenbefreiung anzuwenden, um das Verdienen von Fremdwährungen zu fördern.

drückt aus

Der Umfang der in diesem Artikel genannten vollständigen und beschränkten Haftung wird gemäß dem Einkommensteuergesetz und dem Körperschaftsteuergesetz festgelegt und festgelegt.

Wenn die in diesem Artikel aufgeführten Transaktionen oder Aktivitäten teilweise oder vollständig nicht durchgeführt werden, wird die nicht eingezogene Gebühr für den nicht realisierten Teil zusammen mit Strafen und Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213 vom Steuerzahler zurückerstattet .

Im Rahmen dieses Artikels sind Organisationen, die Transaktionen unter Anwendung einer Gebührenbefreiung durchführen, verpflichtet, die Art der Transaktion, die der Ausnahme unterliegt, und die Höhe der Gebühr, die nicht erhoben wird, dem Finanzamt mitzuteilen, dem die betreffenden Personen angeschlossen sind Einkommens- oder Körperschaftsteuerbedingungen innerhalb von XNUMX Tagen nach dem Datum der Transaktion.

Organisationen, die das Finanzamt nicht innerhalb von XNUMX Tagen nach dem Datum benachrichtigen, an dem die in diesem Artikel aufgeführten Transaktionen oder Aktivitäten nicht realisiert wurden, sind gemeinsam mit den betroffenen Parteien für die Zahlung der Gebühren-, Straf- und Verzögerungszinsen verantwortlich.

In Bezug auf die Umsetzung dieses Artikels; Zusätzlich zu den in den Absätzen XNUMX und XNUMX genannten Devisenerwerbstätigkeiten sind das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium gemeinsam befugt, andere Devisenerwerbstätigkeiten, die Phasen der Transaktionen und Tätigkeiten festzulegen, die im Rahmen des Geltungsbereichs ausgenommen sind des Dokuments sowie andere Verfahren und Grundsätze.

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch

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