Einspruchsantrag auf Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis

Widerspruch gegen die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis

ADANA ADMINISTRATIVE ADMINISTRATION

Die ausstehende Ausführung wird angefordert.

DAVACI:

Provision:

EINLADUNG:

Betreff: Gegen die Entscheidung der Provinzdirektion für Migrationsmanagement des Adana-Gouverneurs vom 24.05.2021 mit der Nummer 52496 bezüglich der Aufhebung der kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis, zunächst ohne die Verteidigung der anderen Partei gemäß Artikel 2577/27 abzuwarten, 2,4 und 16 des IYUK mit der Nummer XNUMX, andernfalls wird die Dauer der Verteidigung verkürzt. Es handelt sich um einen Antrag, die Entscheidung aufzuheben und dann die Entscheidung aufzuheben.

KOMMUNIKATIONSDATUM:

ERKLÄRUNGEN:

Mein Mandant beantragte eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken gemäß Artikel 6458/e des Ausländer- und internationalen Schutzgesetzes Nr. 31 und erhielt erstmals am 26.01.2015 eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, die auf Antrag verlängert wurde zur Verlängerung nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

Schließlich wurde meinem Mandanten aufgrund des Antrags meines Mandanten auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum zwischen dem 10.05.2021 und dem 09.05.2023 sowie eine Aufenthaltserlaubnisurkunde ausgestellt.

Allerdings hat die Provinzdirektion für Migrationsmanagement des Adana-Gouverneurs die Aufenthaltserlaubnis meines Mandanten am 24.05.2021 mit der Begründung aufgehoben, dass er „keine Angaben zu der Adresse machen konnte, an der er in der Türkei bleiben wird“ und „aus anderen Gründen“.

In der uns mitgeteilten Entscheidung gibt es keine Erläuterung zur Option der anderen Gründe; In dem Interview, das wir mit der Provinzdirektion für Migrationsmanagement führten, wurden wir darüber informiert, dass die Aufenthaltserlaubnis „keine Adressinformationen zum Aufenthaltsort in der Türkei enthält“.

Auch wenn kein Grund für die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist es illegal, die Aufenthaltserlaubnis ohne Angabe von Gründen zu entziehen.

Auch wenn die Gründe für die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 6458 des Gesetzes Nr. 32 angegeben werden, werden diesbezüglich keine konkreten Anhaltspunkte angegeben und die Gründe, auf denen das Vorgehen der Verwaltung beruht, entsprechen nicht der Wahrheit.

Mein Mandant wohnt in der Türkei unter der Adresse „Adana“.

Strom-, Wasser- und Erdgasabonnements an der entsprechenden Adresse sind ebenfalls auf den Namen meines Kunden registriert, und wie aus den von uns im Anhang der Petition eingereichten Rechnungen deutlich hervorgeht, werden die entsprechenden Abonnements aktiv genutzt.

Mein Mandant wohnt seit dem 01.11.2017 bei seinen Eltern an der angegebenen Adresse.

Es ist nicht klar, ob Untersuchungen darüber durchgeführt wurden, ob mein Mandant an dieser Adresse wohnt. Auch wenn mein Klient nicht den ganzen Tag zu Hause bleibt, weiß er nicht, ob eine solche Untersuchung durchgeführt wurde oder nicht, obwohl seine Mutter ständig zu Hause ist, außer an den Tagen, an denen sie zur Kontrolle im Krankenhaus ist und Behandlung aufgrund gesundheitlicher Probleme.

Darüber hinaus wurde in der uns mitgeteilten Entscheidung nicht dargelegt, wie es zu der Feststellung kam, dass mein Mandant nicht an der oben genannten Adresse wohnte.

Die in der Entscheidung der Verwaltung genannten „sonstigen Gründe“ zur „Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis“ wurden jedoch nicht konkretisiert und hierzu auch keine Erläuterungen abgegeben.

Aus diesen Gründen ist die Klage unter dem Gesichtspunkt des Grundes rechtswidrig.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Einhaltung der Gesetze bei den Transaktionen und Entscheidungen der Verwaltung sicherzustellen und die Rechte und Interessen zu schützen. Dieser Grundsatz kann nur durch die Ausübung von Ermessensspielräumen im Rahmen des Gesetzes gewahrt und sichergestellt werden. Denn wie bei jeder Autorität liegen auch hier die Ermessensspielräume in gewissen Grenzen und diese Befugnisse sind nicht unbegrenzt. Als Grenzwert wurde auch der objektive Faktor festgelegt.

Hinsichtlich des objektiven Tatbestandsmerkmals des Verwaltungsakts steht der Verwaltung kein Ermessensspielraum zu. Denn der Zweck des Verwaltungsakts liegt zwangsläufig im öffentlichen Interesse. Die Verwaltung ist darauf angewiesen.

In den stabilen Beschlüssen des Staatsrates heißt es: „Die Nutzung der von den Verwaltungen im Rahmen der Rechtsgrundsätze gewährten Ermessensbefugnisse ist nicht willkürlich und absolut, sie ist auf das öffentliche Interesse und die Erfordernisse öffentlicher Aufgaben beschränkt, und zwar.“ Zu den Leitprinzipien des Verwaltungsrechts gehört, dass die Ermessensgeschäfte hinsichtlich ihres Zwecks einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.“ ausgedrückt als. Mit anderen Worten: Die Verwaltung sollte im Rahmen dieser Regeln auf der Grundlage „gleicher“ und „objektiver“ Kriterien handeln.

Die Entscheidung über die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis meines Mandanten wurde jedoch ohne Berücksichtigung eines „gleichen“ und „sachlichen“ Grundes getroffen. Die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund unbegründeter Verwaltungsmaßnahmen führt zu Willkür, fördert böswillige Praktiken und schafft Präzedenzfälle für die künftige Umsetzung.

Gemäß Artikel 2577 des Gesetzes Nr. 27 wird die Ausführung der betreffenden Transaktion ausgesetzt, wenn „im Falle der Durchführung der betreffenden Transaktion ein irreparabler oder unmöglicher Schaden entsteht und die Bedingungen vorliegen, dass die Transaktion eindeutig rechtswidrig ist“.

Die Mutter meiner Klientin wurde wegen Brustkrebs behandelt; Mein Klient unterstützt seine Familie dabei, die Vorsorgeuntersuchungen seiner Mutter nach der Behandlung sicherzustellen und gegebenenfalls ihre Behandlung durchzuführen.

Für den Fall, dass die Entscheidung der beklagten Verwaltung zur Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis umgesetzt wird, wird mein Mandant das Land innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung verlassen, andernfalls wird er abgeschoben.

Da die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis, um die es hier geht, offensichtlich rechtswidrig ist und es offensichtlich ist, dass bei ihrer Umsetzung ein irreparabler und sogar unmöglicher Schaden entstehen wird, sollte die Durchführung des oben genannten Verfahrens eingestellt werden.

Aus den dargelegten Gründen waren wir gezwungen, diesen Antrag zu stellen, um die rechtswidrige Entscheidung der beklagten Verwaltung „Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis“ aufzuheben.

RECHTLICHE URSACHEN: IYUK Nr. 2577, Gesetz Nr. 6458 und andere relevante Gesetzesbestimmungen.

PRÜFUNGEN: Die Entscheidung des Adana Governorship Provincial Directorate of Migration Management vom 24.05.2021 mit der Nummer 52496, notariell beglaubigter Mietvertrag, Rechnungen für Strom-, Wasser- und Erdgasabonnements, Aufenthaltserlaubnisbescheinigung, Dokumente, die den Gesundheitszustand der Mutter des Klägers belegen, und alles andere rechtliche Beweise.

SCHLUSSFOLGERUNG UND PROBLEM: In Bezug auf die Entscheidung der Provinzdirektion für Migrationsmanagement des Adana-Gouverneurs vom 24.05.2021 mit der Nummer 52496 bezüglich der „Annullierung der Aufenthaltserlaubnis“ aus den oben erläuterten Gründen, die von Amts wegen durch Ihren Obersten Gerichtshof zu beachten ist;

Erstens und vor allem gemäß Artikel 2577/27 und 2,4 des IYUK mit der Nummer 16, ohne auf die Verteidigung der anderen Partei zu warten, andernfalls wird die Dauer der Verteidigung verkürzt und die Entscheidung getroffen, die Hinrichtung zu stoppen,

Anschließend reiche ich respektvoll ein und beantrage die Aufhebung der Entscheidung.

Stellvertretender Rechtsanwalt

ANHANG: 1- Beschluss der Provinzdirektion für Migrationsmanagement des Gouverneurs von Adana vom 24.05.2021 mit der Nummer 52496 2- Notariell beglaubigter Mietvertrag vom 01.11.2017 3- Rechnungen über Strom-, Wasser- und Erdgasabonnements 4. Aufenthaltserlaubnis. 5- Dokumente im Zusammenhang mit der Behandlung und Kontrolle der Mutter des Klägers. 6- Vollmacht.

Widerspruch gegen die Aufhebung der Kurzaufenthaltsbewilligung

VERWALTUNG DER VERWALTUNG

Es wird eine Aussetzung der Vollziehung beantragt.

DATEI-NR:
BEWERBER:
VORSITZENDER:
Angeklagter:
THEMA:Sie besteht aus unseren Widersprüchen gegen die Aufhebung der Kurzaufenthaltserlaubnis.

BESCHREIBUNG

1) Der Mandant kam am 17 in die Türkei und beantragte eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken gemäß Artikel 02/e des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 2019 und erhielt einen kurzfristigen Aufenthalt Genehmigung bis 6458 erteilt. Anschließend beantragte er am 31 eine Verlängerung seiner Kurzaufenthaltserlaubnis, die am 15 ausläuft. Der Kunde hat sich seit seiner Einreise in die Türkei bis zu diesem Datum legal im Land aufgehalten und war keinen illegalen Transaktionen ausgesetzt. Er hat alle Prozesse und Anträge legal verfolgt und sein Leben als Tourist in unserem Land fortgesetzt.

2) Auf den vom Auftraggeber am 30 gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erteilte die ………… Direktion dem Auftraggeber am 06 die Aufenthaltserlaubnis mit „sonstigen Gründen: aktive V- 2021- und V-03-Beschränkungscodes sind legale Ein- und Ausreise. Sie wurde mit der Begründung „nicht durchgeführt“ storniert. (V-08: Ausländer, die die Adresse nicht finden konnten, die Adressänderung nicht mitteilten und falsch deklarierten. V-2022: Diejenigen, denen die Aufenthaltserlaubnis entzogen wurde.) Diese Entscheidung wurde meinem Mandanten in keiner Weise mitgeteilt; Auch als er zur ………………… Verwaltung ging, um das Ergebnis des Antrags zu erfahren, erhielt er keinen Ablehnungsbescheid und ihm wurde mündlich mitgeteilt, dass er das Land verlassen müsse. Der Kunde ist ein turkmenischer Staatsbürger; sich zu touristischen Zwecken in unserem Land aufhält. Ebenso hat Turkmenistan aufgrund der Pandemie seine Türen für verschiedene Länder geschlossen, und es ist dem Kunden nicht möglich, das Land zu verlassen. Über den Ablehnungsbescheid konnte er erst am 71 handschriftlich informiert werden, da der Mandant zum ……………. gegangen war. Als wir uns mit der Einwanderungsbehörde der Provinz Istanbul trafen, wurde uns mitgeteilt, dass der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis am 69 mit der Begründung storniert wurde, dass „der Kunde nicht an der als Aufenthaltsadresse in der Türkei angegebenen Adresse war“ und "Sie kamen und überprüften die Adresse".

3) Auch wenn es keinen Grund für die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis des Kunden gibt und er alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist es illegal, die Aufenthaltserlaubnis ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Auch wenn die Gründe für die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 6458 des Gesetzes Nr. 32 angegeben werden, werden diesbezüglich keine konkreten Hinweise gegeben, und die Gründe, auf denen die Maßnahmen der Verwaltung beruhen, spiegeln nicht die Wahrheit wider. Der Kunde wohnt in der Türkei unter der Adresse „………………….İSTANBUL“. Der Eigentümer des Hauses, in dem der Kunde wohnt, ist ………………………….. Den mit dem Vermieter und dem Notar der jeweiligen Anschrift unterzeichneten Mietvertrag legen wir Ihrem Präsidium als Anlage zu unserem Antrag vor.

4) Es ist nicht klar, ob recherchiert wurde, ob mein Mandant an dieser Adresse wohnt. Zu erwarten, dass der Klient tagsüber durchgehend zu Hause bleibt, widerspräche den normalen Lebensbedingungen. Der Kunde besucht eine schöne Stadt wie Istanbul in der Türkei, wohin er als Tourist kommt, und nimmt an touristischen Reisen teil. Obwohl mein Mandant außer diesen Tagen die ganze Zeit zu Hause ist, weiß er nicht, ob eine solche Untersuchung durchgeführt wurde oder nicht. Ebenfalls …………. Die Verwaltung hinterließ kein Benachrichtigungsdokument, aus dem hervorgeht, dass er an die Adresse vor der Haustür des Kunden gekommen war, die Bewohner der Kundenwohnung wurden nicht gefragt und die erforderlichen Untersuchungen wurden nicht durchgeführt. Zudem wurde nicht erläutert, wie im Bescheid vom 17 festgestellt wurde, dass mein Mandant nicht an der oben genannten Anschrift wohnhaft war. In den dem Kunden eigenhändig zugestellten Dokumenten ist die Begründung oder Erklärung der Ablehnungsentscheidung nicht enthalten; daher ist die Klage, die Gegenstand der Klage ist, in Bezug auf den Ursachenfaktor rechtswidrig.

5) ACHTE ABTEILUNG DES BERATERRATES IN DER ENTSCHEIDUNG NR. 2009/8191;

„In Artikel 2 der Verfassung wird der Rechtsstaat auch zu den Qualifikationen der Republik gezählt, und in den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs begründet und erhält der Rechtsstaat eine gerechte Rechtsordnung auf allen Gebieten, macht das Recht dominant über alle staatlichen Organe, vermeidet verfassungswidrige Situationen und Einstellungen. Er ist definiert als ein Staat, der diese Rechte und Freiheiten schützt und stärkt, indem er die Rechte achtet, alle seine Handlungen und Geschäfte im Einklang mit der Verfassung und den Rechtsnormen steht und offen ist gerichtlicher Kontrolle und kennen die vom Gesetzgeber nicht zu kippenden Rechtsgrundsätze und die Verfassung. In diesem Zusammenhang haben Verwaltungen als Erfordernis der Rechtsstaatlichkeit keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum bei der Festlegung individueller oder regulatorischer Maßnahmen und sollten diesen Ermessensspielraum im Einklang mit dem Gesetz, dem öffentlichen Interesse und den Erfordernissen des Dienstes nutzen. Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Transaktionen durch die Justizbehörden wird auch der Anlass zum Tätigwerden der Verwaltung geprüft und von Amts wegen berücksichtigt, ob das Ermessen innerhalb der vorgegebenen Grenzen genutzt wird.

Insoweit steht außer Zweifel, dass den verwaltungsrechtlichen Rechtsgeschäften ein sachlicher Grund zugrunde liegen wird. Der Ursachenfaktor kann als die rechtliche oder tatsächliche Situation definiert werden, die vor der Entscheidung oder dem Zustandekommen der Transaktion besteht und die die Verwaltung veranlasst, eine bestimmte Entscheidung oder Maßnahme zu treffen. Wie aus dieser Definition hervorgeht, hat der Grund eine objektive Qualität, da er nicht etwas ist, das im Kopf der Person stattfindet, die die Transaktion durchführt, und sie daher bevorzugt. Infolge dieser Situation ist die individuelle oder behördliche Maßnahme rechtswidrig, wenn sie nicht auf der Grundlage eines objektiven Grunds oder einer im Gesetz festgelegten materiellen Tatsache erfolgt. Darüber hinaus sind die im Verfahren aufgezeigten Begründungen und Rechtfertigungen von großer Bedeutung im Hinblick auf die Transparenz der Verwaltung, die Verteidigungsrechte und die Grundsätze des Vertrauens in die Verwaltung sowie die Herausbildung des oben genannten Herrschaftsverständnisses Gesetz, sowie Unterstützung der betroffenen Personen bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Transaktion und der Frage, ob Einwände erhoben werden sollen oder nicht.

Allerdings ist es nach dem Anpassungsprinzip (Variabilität), das zu den im öffentlichen Dienst vorherrschenden Prinzipien gehört, Aufgabe und Befugnis der Verwaltungen, die Praktiken den Erfordernissen der Zeit entsprechend zu verändern und neu zu ordnen und den Belangen der Gesellschaft in den Bereichen, in denen sie über rechtlich nicht durchsetzbare Regulierungsbefugnisse verfügen, gleichzeitig die rechtlichen oder tatsächlichen Begründungen der zur Verwirklichung des öffentlichen Interesses getroffenen Vorschriften konkret vorgetragen werden sollen um dies kontrollieren zu können.“ Es wird dargelegt, warum Verwaltungsentscheidungen begründet werden sollten.

6) Es ist wesentlich, bei den Geschäften und Entscheidungen der Verwaltung die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen und die Rechte und Interessen zu schützen. Dieser Grundsatz kann nur durch Ermessensausübung innerhalb der Grenzen des Rechts gewahrt und sichergestellt werden. Denn wie bei jeder Autorität ist der Ermessensspielraum in gewissen Grenzen und diese Autorität nicht unbegrenzt. Als Grenze wurde auch der objektive Faktor bestimmt. Hinsichtlich des sachlichen Tatbestands hat die Verwaltung keinen Ermessensspielraum. Denn der Zweck des Verwaltungsakts liegt zwangsläufig im öffentlichen Interesse. Darauf ist die Verwaltung angewiesen. Wie es in den ständigen Entscheidungen des Staatsrates heißt: „Die Nutzung der von den Verwaltungen im Rahmen der Rechtsgrundsätze gewährten Ermessensbefugnisse ist nicht willkürlich und absolut, sie ist auf das öffentliche Interesse und die Anforderungen öffentlicher Aufgaben beschränkt und es Einer der führenden Grundsätze des Verwaltungsrechts ist, dass die diskretionären Geschäfte einer gerichtlichen Überprüfung auf ihren Zweck unterliegen.“ Er drückte es aus als Mit anderen Worten, die Verwaltung sollte im Rahmen dieser Regeln nach „gleichen“ und „objektiven“ Kriterien handeln.

7) Die Entscheidung über die Aufhebung des Aufenthaltstitels meiner Mandantin wurde jedoch ohne Berücksichtigung eines „gleichen“ und „sachlichen“ Grundes getroffen. Die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund unbegründeter Verwaltungshandlungen schafft Willkür, lädt zu böswilligen Praktiken ein und schafft Präzedenzfälle für die zukünftige Umsetzung. Gemäß Artikel 2577 des Gesetzes Nr. 27 wird entschieden, die Ausführung der betreffenden Transaktion auszusetzen, wenn „im Falle der Durchführung der betreffenden Transaktion irreparable oder unmögliche Schäden entstehen und die Transaktion eindeutig rechtswidrig ist“. Mein Mandant lebt als Tourist in der Türkei und ist turkmenischer Staatsbürger und kann nicht in sein Heimatland zurückkehren, da die Grenztore geschlossen sind. Mein Klient lebt gerne als Tourist in der Türkei und betrachtet die Türkei als sein zweites Zuhause. Insoweit fordern wir eine Aussetzung der Vollziehung gegen die Entscheidung der Verwaltung.

8) Die Nichtigkeitsentscheidung des beklagten Trägers ist rechtswidrig. Das heißt: Gemäß Artikel 25/1 des YUKK hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Gründe für den Aufenthaltswunsch des Ausländers in der Türkei bei Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis aus der Türkei sorgfältig geprüft werden müssen und dass dies der Fall ist kann dazu führen, dass eine ungerechte Behandlung des Ausländers vermieden wird. Er erklärte, dass Aspekte wie die familiären Bindungen des Ausländers, die Dauer des Aufenthaltstitels, falls vorhanden, und die Situation im Herkunftsland, in das er zurückkehren wird, wenn der Aufenthaltstitel nicht erteilt wird, kurz gesagt, welche Situation der Ausländer haben kann Begegnung am Ende der Transaktion berücksichtigt werden sollte. Nach Artikel 16(10.12.1948) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 13, die einer der mit Artikel 1 der Verfassung der Republik Türkei verabschiedeten Grundtexte der Vereinten Nationen ist, sind Staaten dazu jedoch nicht verpflichtet Ausländer in ihr Land zulassen, aber sie sind nicht verpflichtet, Ausländern den Aufenthalt und das Reisen in ihrem Land zu gestatten. Das beklagte Organ stellte jedoch sein Ermessen vor die vom Gesetzgeber gestellten Fragen. Der Mandant wurde von der beklagten Institution schikaniert. Die Flüge des Kunden in sein Land verzögern sich aufgrund der Pandemie immer noch, und es ist nicht klar, wann die Straßen geöffnet werden. Obwohl dieser Sachverhalt mehrfach von der Mandantin an die beklagte Institution gemeldet wurde, wurde der Antrag der Mandantin negativ bewertet. Diese Kündigung steht in völligem Widerspruch zu dem oben dargestellten Rechtsartikel. In Anbetracht der Situation des Mandanten im Allgemeinen kann er nicht in sein Land reisen und bleibt aufgrund der willkürlichen Entscheidung der beklagten Institution ohne eigenes Verschulden ein Flüchtling in unserem Land.

9) Falls die von der beklagten Verwaltung erteilte Entscheidung zur Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis umgesetzt wird, wird mein Mandant das Land innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Entscheidung verlassen, andernfalls wird er abgeschoben. Da die streitgegenständliche Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis eindeutig rechtswidrig ist und bei ihrer Durchführung offensichtlich nicht wieder gutzumachende, ja sogar unmögliche Schäden entstehen, sollte die Durchführung des vorgenannten Rechtsgeschäftes eingestellt und beantragt werden.

AUS DEN OBEN ANGEGEBENEN UND ERLÄUTERTEN GRÜNDEN UND AUS DEN VON IHREM GERICHT AUSDRÜCKLICH ZU BERÜCKSICHTIGEN GRÜNDEN; VERKÜNDIGUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ABLEHNUNG DES ANTRAGS AUF KURZAUFENTHALTSGENEHMIGUNG ÜBER DIE ANTRAGSTELLENDE BEHÖRDE, WICHTIG UND RECHTSWIDRIG, UND DIE ANNAHME DES KURZAUFENTHALTSGENEHMIGUNGSANTRAGS DURCH DIE BESCHWERDE.

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN:Dokumente, die in der Petition zum Ausdruck kommen und als Anlagen gezeigt werden, alle Arten von rechtlichen Beweisen.
RECHTLICHE GRÜNDE:Gesetz Nr. 6458, Gesetz Nr. 5683, Gesetz Nr. 4718, Gesetz Nr. 4360, Gesetz Nr. 6735, Verordnung über Arbeitserlaubnisse von Ausländern, die vorübergehenden Schutz bieten, İYUK, Verfassung, Internationale Übereinkommen und andere Gesetze.
SCHLUSSFOLGERUNG UND PROBLEM:Aus den oben erläuterten und von Amts wegen zu berücksichtigenden Gründen;

1) Abgabe einer „STOPPING EXECUTION AND INSTRUCTIONAL DECISION“ über den klagenden Mandanten,
2) Bekanntgabe der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Kurzaufenthaltserlaubnis zu Unrecht und Rechtswidrigkeit über den klagenden Mandanten durch die beklagte Verwaltung,
3) ANNAHME DES KURZAUFENTHALTSERLAUBNIS-ANTRAGS des klagenden Mandanten,
4) Wir fordern und fordern von Ihrer Präsidentschaft, dass Prozesskosten und -auslagen sowie Anwaltsgebühren der beklagten Verwaltung in Rechnung gestellt werden.

FALL DES FALLES

  • Erstveröffentlichung: 20. September 2021

Über den Autor: Rechtsanwalt Saim İncekaş

Saim İncekaş ist ein bei der Adana Bar Association registrierter Anwalt. Seit 2016 arbeitet er in der von ihm gegründeten Anwaltskanzlei İncekaş mit Sitz in Adana. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit einem Masterabschluss führte er zahlreiche verschiedene Studien in diesem Bereich durch. Er ist Experte in Bereichen wie Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Kinderrechte, Strafsachen, Handelsstreitigkeiten, Immobilien, Erbschaft und Arbeitsrecht. Saim İncekaş engagiert sich nicht nur aktiv in der Adana Bar Association, sondern auch in Verbänden und Organisationen wie der European Lawyers Association, der Union of Turkish Bar Associations und Access to the Right to a Fair Trial. Auf diese Weise beteiligt sie sich an zahlreichen Studien, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Universalität des Rechts und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Kontaktieren Sie uns jetzt über WhatsApp für einen Termin und ein Vorgespräch
Inhaltsverzeichnis
Erreichen Sie uns über WhatsApp!